Rödermark Magistratswahl. Lassen Sie sich nicht durch Sprüche blenden.

Hier Magistratserweiterung.

[..]Das hat Konsequenzen für den ehrenamtlichen Magistrat: Der soll von sechs auf acht Mitglieder vergrößert werden, damit sich die Mehrheitsverhältnisse auch in der Stadtregierungn widerspiegeln ([sic]) .[..] Quelle: OP-online
Stadtregierung = Magistrat.

Kein Mitglied und keine Fraktion einer Gemeindevertretung hat von Verfassungs wegen einen Anspruch darauf, bewirken zu können, dass das kommunale Verwaltungsorgan Gemeindevorstand/Magistrat genau entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammengesetzt ist, also jede Fraktion genau eine diesem – auf die Gemeindevertretung bezogenen Stärkeverhältnis – entsprechende Zahl von Sitzen erhält. Quelle: Bundesverwaltungsgericht. Punkt 34

Die kommende „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ werden wohl die Magistratserweiterung in der kommenden Woche beschließen. Unterstützt wird das Vorhaben von FDP und FWR. Zurzeit lehnt die SPD Rödermark die Magistratserweiterung ab.

Worum geht es? Nehmen wir zunächst einen Satz aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau:

[..]Die Vergrößerung des Magistrats sei ein Zugeständnis an die durch die Kommunalwahl erstarkten Fraktionen von FDP und Freien Wählern.[..] Quelle: fr-Online.de

Diese Aussage soll wohl die Großzügigkeit der AL/Die Grünen zum Ausdruck bringen. Ist es denn wirklich so? Mitnichten. Wenn keine der Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorlegt, haben FDP und FWR einen Sitz im Magistrat und AL/Die Grünen und CDU würden einen Magistratsplatz verlieren. Und das darf nicht sein. Man gibt doch nicht etwas ab, wenn es auch anders gehen könnte.

Probieren Sie es einfach einmal aus. Geben Sie bei dem Hare Niemeier Rechner Folgendes ein:

» Klicken Sie auf Profil 1

» Geben Sie bei Wahlvorschlag
1) = 15 Stadtverordnete der CDU
2) = 10 Stadtverordnete der AL/Die Grünen
3) = 6 Stadtverordnete der SPD
4) = 4 Stadtverordnete der FDP
5) = 4 Stadtverordnete der FWR

» Anzahl der Mandate: 6

» Haken setzen bei Mehrheitsklausel anwenden.

» Button Hare-Niemeyer anklicken.

Sie sehen die Sitzverteilung: CDU zwei Sitze und alle anderen Fraktionen jeweils einen Sitz.

Der Magistrat wurde NICHT aufgeblasen und jede Fraktion hat mindestens einen Sitz.
Die Mehrheit im Magistrat hätte durch Ersten Stadtrat und Bürgermeister die „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU„. Aber man muss zwei Parteifreunden mitteilen: „Ihr seid nicht mehr im Magistrat.“

Nein, so nicht. Es geht darum, von der zurzeit bestehenden Stärke nichts abgeben zu müssen. Der Bestand muss erhalten werden, obwohl die Abgabe einer vernünftigen Erklärung schwerfällt.

Man könnte nun an die beliebte gemeinsame Liste denken. Damit ist es in unserem Fall möglich, FDP und FRW ins Grübeln zu bringen. Beispiel wie oben, wobei Sie bei:
» Wahlvorschlag
1) = 25 Stadtverordnete der AL/Die Grünen und CDU
2) = 6 Stadtverordnete der SPD
3) = 4 Stadtverordnete der FDP
4) = 4 Stadtverordnete der FWR
eingeben.

» Button Hare-Niemeyer anklicken.

Sie sehen die Sitzverteilung: AL/Die Grünen und CDU vier Sitze, SPD einen Sitz und FDP ODER FWR nach Losentscheid.

Aha, jetzt wird aus der o.g. Äußerung der AL/Die Grünen ein Schuh. Ohne gemeinsame Liste wäre ja für jeden ein Platz im Magistrat. In den Köpfen der „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ scheint nur das Szenario – gemeinsame Liste – zu existieren. Damit könnte man der FDP und den FWR unausgesprochen drohen. Wobei; für eine Magistratserweiterung ist die Zustimmung der SPD, FPD und FWR bei der konstituierenden Sitzung völlig wurscht. Die Macht liegt in den Händen der „Grün/Schwarzen Koalition oder losen Verbindung„. Eine Einstimmigkeit dürfte nach außen aber eine bessere Wirkung haben.
 
Sprüche wie: Kollegial tauchten in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit oft auf. Kollegial; jeder der Magistratsmitglieder ist gleichgestellt. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister. Oder, der Magistrat soll die Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln. Der Magistrat ist kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft.

Der so konkretisierte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gilt nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG allerdings nur für die Besetzung der aus der Gemeindevertretung abgeleiteten Gremien (vgl. zum Parlamentsrecht BVerfG, Urteil vom 8. Dezember 2004 – 2 BvE 3/02 – BVerfGE 112, 118 ), die an der Erfüllung der dem Plenum zugewiesenen Aufgaben als Vertretung des (Gemeinde-)Volkes mitwirken. Dagegen erstreckt sich der Anwendungsbereich des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes nicht auf die Bildung des Gemeindevorstands (Anm. Magistrat), der kein Vertretungs-, sondern ein Verwaltungsorgan ist.
Hervorhebungen durch den Admin.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht. Punkt 22, 31

Durch das Wahlverfahren Hare-Niemeier ist über die Mehrheitsklausel dafür gesorgt, dass Fraktionen, die mehr als 50% der Stimmen haben, auch die Mehrheit im ehrenamtlichen Magistrat bekommen. Damit Fraktionen, die sich in irgendeiner Form zusammengeschlossen haben, die 50% Hürde bei der Wahl überspringen können, gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorzulegen. Auf Rödermark und dem Wahlergebnis von 2016 übertragen.

» Keine der Fraktionen überspringt die Mehrheit von 19 Stimmen.

» In 2011 ist das Endergebnis mit/ohne gemeinsamen Wahlvorschlag identisch. Mehrheitsklausel kam nicht zur Anwendung.

» In 2016. Ohne gemeinsamen Wahlvorschlag bekommt „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ insgesamt drei Sitze. Mit gemeinsamen Wahlvorschlag vier Sitze. Mehrheitsklausel braucht nicht angewendet zu werden.

Kosten für die Magistratserweiterung
Die zusätzlichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2017 ff zu veranschlagen und belasten den mit dem Land Hessen im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung vereinbarten Abbaupfad. [..] Quelle: Tagesordnung Ö10
Sprich, an anderer Stelle muss eingespart werden.

 
 
Siehe auch
» Bundesverwaltungsgericht
» Konstituierende Stavo
» Völliges Unverständnis bei AL/Grüne über Behauptungen der SPD
» Zusammenfassung Bürgermeisterwahl 2017 in Rödermark.
 
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Beachte bei Stärkeverhältnis:

[..] Auffassung ausdrücklich zurückgewiesen, die Ausschüsse einer Gemeindevertretung müssten nicht notwendig ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung nach Fraktionen sein, sondern könnten auch ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung nach gemeinsamen Wahlvorschlägen verschiedener durch eine Koalitionsvereinbarung verbundener Fraktionen sein. Dies folgt daraus, dass der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung schützt. Gegenstand und Bezugspunkt der Abbildung ist das Stärkeverhältnis der politischen Kräfte, die sich zur Wahl der Gemeindevertretung gestellt und zwischen denen die Wähler entschieden haben, und nicht der politischen Mehrheiten, die sich erst nach der Wahl in der Gemeindevertretung durch Koalitionsabreden gebildet haben. Sitzverschiebungen zu Gunsten einer Koalitionsmehrheit können deshalb nur durch dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gleichrangige kollidierende verfassungsrechtliche Vorgaben gerechtfertigt werden.[…]
Hervorhebungen durch den Admin.
» Bundesverwaltungsgericht. Punkte 21, 22, 23


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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