Freies WLAN nach Änderung des TMG

Freies WLAN nach Änderung des TMG
Die Änderung des Telemediengesetz TMG ist durch. Die Reaktionen sind, meistens von Rechtsanwälten, nicht besonders positiv. Das scheint nun mal deren Job zu sein.

Ich möchte meinen WLAN-Router öffnen (Theoretisch. Kann ich mir wegen der Geschwindigkeit in Rödermark nicht erlauben). Ich erkundige mich, was ich jetzt darf und welche Vorkehrungen ich treffen muss. Ist wie bei einem Auto. Ich kann es mir kaufen und vor die Tür stellen. Damit ich dieses Auto auch straffrei fahren kann, muss ich einige Voraussetzungen kennen. So ist es auch, wenn ich meinen Router als „freies WLAN“ öffnen möchte.

Thema ist jetzt eine freie WLAN-Einrichtung mit der Stadt als Betreiber. SSID (Rödermark freies WLAN) und für diese SSID eine IP-Adresse dürfte genügen. Stadt Rödermark hat ja bereits feste IP-Adressen.

Zwei Wege für die Realisierung könnte man sich vorstellen.

1) Die Stadt hält völlig raus aus diesem Projekt und übergibt es einem ortsansässigen Provider. Ich könnte mir auch sehr gut vorstellen, dass ein ortsansässiger Provider sehr kurzfristig eine längere, kostenfreie Testinstallation (6 Monate wäre wünschenswert) für den Bereich Rathaus Ober-Roden vornehmen wird. Damit kann dann sichergestellt werden, dass freies WLAN in Rödermark auch angenommen wird. Schnelles Handeln ist angesagt. In den Wintermonaten wird sich kaum einer auf öffentlichen Plätzen aufhalten.

2) Die Stadt will das in eigener Regie stemmen. Die Gefahr, sich Abmahnung/Unterlassungserklärung einzufangen, dürfte zwar nicht gegen null laufen, aber hätte für die Stadt nach meiner Sicht der Dinge KEINERLEI Konsequenzen. Das TMG Gesetz ist für die Stadt wasserdicht. Das Einfordern einer Unterlassungserklärung kann man mit keinem Gesetz der Welt ausschließen. Was man kann und was man getan hat, ist, das Abwehren einer solchen Erklärung zu definieren.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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