Amtlich. FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.

Straßenschäden
Straßenschäden

FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.
Jetzt ist es amtlich. Der von der FDP eingebrachte Antrag ist Gesetz. Damit sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, eine Satzung zum Straßenbeitrag einzuführen. Jetzt kann auch über den Antrag der Freien Wählen vom 3.5.2018 und dem von der Koalition am 14.05.2018 nachgereichten Antrag entschieden werden.
Dieses neue Gesetz wird die Rödermärker Verwaltung finanziell gewaltig entlasten.

Es muss in Rödermark lediglich noch sichergestellt werden, dass vorgesehene Gelder auch für die grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Es darf nicht mehr passieren, dass über die Grundsteuer B 40%-Punkte zunächst für Straßensanierungen einbehalten wurden. Als das Straßensanierungsprogramm beendet war, wurde die Erhöhung nicht zurückgenommen. (Siehe hierzu den FDP-Antrag). D.h. über die Grundsteuer B zahlt der Bürger schon seit 2011 jährlich ca. 400.000,00 €. Bis Ende 2018 wurden so um die 3.200,000,00 € eingenommen. Diese 3,2 Mio. € wurden ?zweckentfremdet? im Haushalt verwurschtelt.

Zweckentfremdet? Da die Einnahmen über die GrundSTEUER eingenommen wurden, sind diese Einnahmen nicht an einen Zweck gebunden. Aus diesem Grund ist der Ausdruck -zweckentfremdet- falsch. Ein anderer Aspekt ist, die Stadt hat das Geld für ein klar abgestecktes Investitionsprogramm benötigt. Programm beendet – Grundsteuer hätte wieder gesenkt werden müssen.

Wie kann sichergestellt werden, dass ein bestimmter Betrag, der über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung eingezogen wird, auch zu diesem Zweck eingesetzt wird?
Diese alte Kamelle muss hier aufgeführt werden, damit man die (hoffentlich) kommenden Diskussionen richtig einordnen kann. Es muss eine klare Regelung herbeigeführt werden, damit die Stadt die vorgesehenen Gelder nicht anderweitig einsetzt und eine dann erforderliche Grundsteuer B Erhöhung den Titel „brauchen wir für den Straßenbau“ tragen wird. Damit braucht man dann den wahren Grund nicht zu nennen.
» Wie kann man Einnahmen über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung reservieren?
» Wie man diese Einnahmen davor schützen, damit diese nicht in den normalen Haushalt fließen?
» Der zu reservierende Betrag muss festgeschrieben werden. 1.000.000,00 Mio. € ist deutlich zu wenig.

Erinnern Sie sich noch? (Siehe hier)
Mit Einführung der Satzung „wiederkehrende Beiträge“ wurde den Bürgern versucht zu vermitteln, die Kosten für den Bürgeranteil – Straßenbeitrag – wird kompensiert (wie auch immer). D.h. wir haben laut dieser ?Zusage? auch keine Grundsteuer B Erhöhung zu befürchten, die als Grund den Straßenbeitrag nennt. Der Antrag, der in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, soll die beschlossene Satzung zum Straßenbeitrag abschaffen. Man hat vorgesehen, jährlich 1 Mio. in die grundhafte Sanierung zu investieren. 500.000,00 € war der Anteil der Stadt und 500.000,00 € sollten über die Satzung eingetrieben werden. Und genau diese 500.000,00 € sollten kompensiert werden und damit keine Belastung für den Bürger darstellen. Wird die Satzung abgeschafft, trifft schon jetzt zu, was der Koalition und Bürgermeister vorschwebte. Kompensation und damit keine weitere Belastung der Bürger wegen Straßensanierung.
Da bin ich aber mal gespannt.

Anmerkung
Eine Steuer ist nicht ZWECKGEBUNDEN. Z.B. dient eine HundeSTEUER zur Deckung des Gesamthaushalts. Eine Gebühr muss dem Zweck zugeführt werden. Z.B. FriedhofsGEBÜHR.

Siehe auch
» 26.05.2018 FDP. Abschaffung der Straßenbeiträge ist richtig.
» 04.05.2010 SPD fordert Finanzierungs- und Sanierungskonzept
» 04.05.2010 FDP. Rücknahme der Grundsteuererhöhung. StaVO.
» 29.06.2005 Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer B


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

One Reply to “Amtlich. FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.”

  1. Man muss an die Vergangeheit erinnern. Einfach an die mit den Eltern und Hern Rotter ausgemachte und den Erziehern versprochene Höhergruppierung. Höhergruppiert wurde nicht. Wie bei der Grundsteuer, gesenkt wurde nicht.

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