Was soll der Stuss?

Ausschusssitzungen der Stadt Rödermark
kann man schon fast als geschlossene Gesellschaft betrachten.
Im Schnitt sind dort 1,5 interessierte Bürger anwesend.

Einer der Anwesenden berichtet in einem Blog über Besonderheiten von den Sitzungen. Ab und zu wird darum gebeten – da sich eine fast geschlossene Gesellschaft versammelt hat, ist dies möglich – über bestimmte Punkte nicht unbedingt zu berichten. Wohlgemerkt, es ist eine Bitte. Einer Bitte, der man aber nachkommt.

Wird aber am folgenden Tag genau über dieses Thema in der Presse berichtet, fragt man sich wirklich: „Was soll der Stuss? Hält man sich in Zukunft noch an eine solche Bitte in einer öffentlichen Sitzung?“ Nein, bestimmt nicht mehr, auch wenn einem gesagt wird: „Eine Berichterstattung wäre kontraproduktiv“

Warum schreibe ich jetzt nichts darüber? Ich habe nach der Bitte nicht mehr zugehört.

Ich könnte etwas zum NEUEN Projekt Odenwaldstraße schreiben. Belassen wir es damit: „Die Stadt Rödermark wird die Einladungen für den 21.02.2015 noch verteilen.“

Für die, die es in Abrede gestellt haben
Rödermark. Erzieher(in) gesucht.
 

Gesehen im Breidert.

10.02.2015 Gesehen im Breidert10.02.2015 Gesehen im Breidert
10.02.2015 Gesehen im Breidert

Nachtrag 17.00
Die Bemerkung zu dem Schild ist weg.

Da spülen aber gleich einige Gedanken hoch.
Das Schild dürfte meiner Meinung nach erst seit max. 24 Stunden (einschl. Nacht) dort gehangen haben. Glauben Sie, dass die Stadt Rödermark eine so kurze Reaktionszeit auf eine Bürgermeldung hat, um ein so belangloses Schild zu entfernen? Ich glaube kaum. Es sei denn, irgendeiner in der Stadt betrachtet dies als Frevel und Angriff auf die eigene Person und zeigt Schnelligkeit.

Bleibt eigentlich nur noch. Irgendeiner fand dieses Schild nach seiner eigenen, persönlichen Meinung als ungehörig und hat es entfernt.
 

Es gehört sich nicht, Schilder mit einem Kommentar zu versehen. Würde man dieses gutheißen, würden im Stadtgebiet viele Verkehrsschilder mit einem Plakat „Überflüssig“ versehen sein.
Die Offenbach Post ist für Kommentare sehr empfänglich und der Verfasser von „Was für ein Blödsinn“ könnte dieser Floskel noch seine Begründung anfügen. Mag ja sein, dass aus seiner Sicht die Auszeichnung Blödsinn ist, aber man sollte dies schon begründen. Begründen kann der Verfasser das auch hier in diesem Blog. Unter Kommentar. Völlig anonym.

Wenn man sich den Text auf dem Schild durchliest und dann den Kommentar sieht, macht der Kommentar wenig Sinn.

Genauso dreist wie das Anbringen empfinde ich aber auch das Entfernen. Das fängt im Wald mit den Zusatzschildern an und endet evtl. im Entfernen von nicht genehmen Wahlplakaten oder Suchschildern zu entlaufenen Haustieren.

SPD-Initiativen zur Stadtverordnetenversammlung (Stavo)

Die SPD hat die kurze Pause der Stadtverordneten genutzt. In zahlreichen Anträgen und Anfragen zur nächsten Stadtverordnetenversammlung wird dies deutlich. Sie möchte ein Jugendprojekt, einen Mängelmelder, WLAN-Hotspots im Stadtgebiet und den Fonds für sozialen Wohnungsbau initiieren. In einer Anfrage will sie Klarheit zur Festsetzung von Gauben in Bebauungsplänen.[…] Lesen Sie weiter bei der SPD Rödermark

Seit wann gibt es denn so etwas? Da reicht eine Fraktion Anträge in die Stadtverordnetenversammlung ein und erklärt ihre Anträge im Vorfeld auch noch den Bürgern. Das hat es meines Wissens in Rödermark und dieser Form noch nicht gegeben.

Hoffentlich ist das keine Eintagsfliege der SPD-Rödermark und ein Ansporn an die Fraktionen, die mit mehr als doppelter Mannschaftsstärke in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, es der SPD gleichzutun.

Robert-Bloch-Straße

Kommentar zu Robert-Bloch-Straße

Betrachtet man aus dem Artikel bei OP-Online nur die Fakten, sieht das für mich, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu betrachten, wie folgt aus:
Eine insgesamt 400 Meter lange Einbahnstraße. Für die letzten 100 Meter ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eingerichtet.
Da es sich um eine Landesstraße handelt, kann die Stadt Rödermark nicht eigenmächtig Schilder aufstellen.

Die Aussage vom Ersten Stadtrat:

„Auf einer Landesstraße muss kraft Gesetz Tempo 50 möglich sein. Die Stadt muss ihre Leistungsfähigkeit erhalten, damit der Verkehr fließen kann“ Quelle: OP-Online

Würde es nicht auf den letzten 100 Meter die Geschwindigkeitsbegrenzung geben, könnte man sich trefflich streiten, ob es sinnvoll wäre, die gesamte Straße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu belegen. Die letzten 100 Meter sind jetzt aber einmal da. Dem Wunsch eines/der Anwohner(s) mit einem Argument „Die Stadt muss ihre Leistungsfähigkeit erhalten“ (so ist bei OP-Online zu lesen) wegzuwischen finde ich recht dünn. (Leistungsfähigkeit einer Stadt wäre ausreichende Gewerbefläche, schnelles Internet….aber doch nicht 300 Meter der Robert-Bloch-Straße!)
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Hessen Mobil sich einem gut formulierten Wunsch widersetzen würde.

Ich vergaß, die 30 Stundenkilometerbegrenzung befindet sich am ENDE der Einbahnstraße. D.h. der Verkehrsfluss wird abgebremst. Das macht die ganze Sache in Bezug auf die Aussage vom Ersten Stadtrat noch verwirrender.

Hätte Herr Rotter sich doch nur „Kann nichts machen, sind leider nicht zuständig weil Landesstraße. Werde mich mal darum kümmern, was ich machen kann“ berufen.

Zur kommenden Bürgermeisterwahl wird man sich an dieses Basta-Argument erinnern.

Siehe auch
» Tempo 30 auf ganzer Strecke
» Nur Tempo 50 auf Rödermarkring?