Presseerklärung der FWR und in Ergänzung zum „Gastbeitrag“ vom 22.10.2025

Pressemeldung der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden zur Presseerklärung der FWR und in Ergänzung zum „Gastbeitrag“ vom 22.10.2025
Zeit für Klarheit und Transparenz – von wenig sinnig zu nicht sinnig

1.
Mit ihrer Presseerklärung zu Geschwindigkeitskontrollen hinterfragen die FWR zu Recht nochmals die Entscheidung für den Blitzerstandort Waldacker und mahnen begründet für Klarheit und Transparenz in der Sache.
Ein Fakt, dem wir seit Jahren mit stetigen Hinweisen auf rechtliche Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen nachkommen und der uns zu einer wiederholten Mailmitteilung an Bürgermeister Rotter, Stadträtin Schülner und alle Fraktionsvorsitzenden veranlasste.

1.1
Die Mail befasst sich u.a. mit Inhalten aus einem seit dem 2. Sept. 2025 geltenden hessischen Erlass zur Verkehrsüberwachung (VÜ).
Zu ortsfesten Blitzern heißt es darin, dass diese – wie gehabt – von der HöMS genehmigt werden müssen. So sollen sie unter Bedingungen des § 45 StVO an Stellen errichtet werden, an denen eine langfristige Einflussnahme auf das Verkehrsverhalten erforderlich ist oder dort, wo mobiles Blitzer z.B. erschwert ist.
Beides trifft auf die „Kipferl-Kreuzung“ („K-K“) zu, denn nicht ohne Grund übergaben die Stadtverordneten 2021 ihren einstimmigen, bis heute nicht vollzogenen Auftrag an den Magistrat „Die Verbesserung der Verkehrssituation um die Kipferl-Kreuzung sowie entlang der Rodaustraße ist im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren“.

1.2
Ein Mehr an Verkehrssicherheit gilt für beide Standorte. Auf Dauer Geldgewinnbringend und für eine Mehrheit von Anwohnern lärmmindernd kann aber nur ein stationärer Blitzer auf der „K-K“ sein. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit „zwei Geld-Fliegen mit einer Klappe“ zu schlagen, da gemäß dem Erlass dann auch die Überwachung des LKW-Durchfahrtsverbots mit stationärer (und mobiler) Messtechnik zulässig wäre. Im Gegensatz dazu wäre der Standort Waldacker u.a. mit einfachen, verkehrstechnischen Maßnahmen zu entschleunigen.

1.3
Das „Geschmäckle“ für die wenig sinnige Entscheidung bleibt nicht nur, sondern reduziert sich aus unserer Sicht vielmehr auf nicht sinnig. Nebenbei erinnert sie an die im „Kämmerlein“ getroffenen und zurückgenommenen Entscheidungen zur Grundsteuer- bzw. Kita-Erhöhungen.

2.
Die Antworten auf die Fragen der FWR werden sehr wohlfeil und vermutlich nur schriftlich beantwortet werden, so wie dies auf Anfragen einer Fraktion zur nächtlichen Raserei im Ortskern Ober-Roden geschah. Interessant erscheinen uns aus der Antwort des FB-3 vom 18. Juli 2025 dazu folgende Erkenntnisse:
Es liegen zwar mehrere Beschwerden darüber vor, doch hätten verschiedene Messungen keine massiven Verstöße ergeben. Ausreißer seien kein Rödermärker Phänomen, sondern leider allgemein üblich.
Als Maßnahmen würden durchgängig über das gesamte Jahr, regelmäßig verdeckte und reguläre Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt.
Thematisiert wurde auch der „Runde Tisch“ (2019) bzw. die gebildeten Focus-Gruppen, die nach Abschluss (2021) mit 69.089,12 € (!!!) zu Buche schlugen, Kosten für die Radwegeplanung nicht inkludiert. Als Ergebnis wurde das LKW-Durchfahrtsverbot und diverse Lärmschutzmaßnahmen (Info’s gingen an betroffene Eigentümer) genannt.

Unsererseits dazu anzumerken bleibt:
Um das allgemein übliche Rasen einzudämmen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Lärm zu mindern, haben andere Kommunen das Phänomen nicht einfach hingenommen, sondern es überraschender Weise zum Wohl ihrer Bürger mit stationären Blitzern hochgradig gemindert.
Für 2025 liegen uns für Rödermark zwar noch keine statistischen Zahlen vor, doch in der BUSE-Sitzung vom 27. Mai 2025 wurde öffentlich vorgetragen, dass 2024 7x (!!) Nachts und an Wochenenden geblitzt wurde, davon nur 1x (!!!) zu relevanter „Raserzeit“ (13.7., 18-23 Uhr) – soviel zu den durchgängigen Maßnahmen.
69.089,12 € – und als Erfolg wird das LKW-Durchfahrtsverbot „gefeiert“ – man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen und wir überlassen der geneigten Leserschaft sowie der Opposition die Bewertung dazu.

 
Mit freundlichen Grüßen
 i.A.
Norbert Kern & Christian Hirsch
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden

 

Reduzierung auf Anwesenheit

Gestern bei der Sitzung HFuW (Finanzausschuss) eine interessante Aussage eines Stadtverordneten im Zusammenhang mit der Spielautomatensteuer

Sinngemäß. „Wir sind allen Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung“

Trifft das auch auf andere Sachgebiete zu?

 
» Bericht zum 3.Quartal 2025


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Im Auge behalten. Abwassengebühr

KBR. Überschuss im Bereich Abwasser.
KBR. Überschuss im Bereich Abwasser.

Babenhausen

Die Gebühr für das Niederschlagswasser soll von derzeit 47 Cent auf 65 Cent pro Quadratmeter steigen, das Schmutzwasser von 2,80 Euro auf 4,22 Euro pro Kubikmeter.[..]Wie aus dem Magistratsantrag hervorgeht, liegt der Grund für die aktuell recht niedrigen Abwassergebühren, dass in die 2022er-Kalkulation noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 444 000 Euro eingeflossen sei.
Qulle: OP-Online


Gebühren zurzeit in Rödermark
KBR noch Eigenbetrieb. Ab 2026 wahrscheinlich wieder im Kernhaushalt der Stadt Rödermark.
Schmutzwasser
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,93 EUR.
Niederschlagswasser
pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,42 EUR


Auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes haben die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) die Gebühren für die Abfall- und Abwasserentsorgung für den Zeitraum von 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Mit den Zahlungen werden die Serviceleistungen finanziert, zum einen der Betrieb der Kanalisations- und Kläranlage, zum anderen die Sammlungen von Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier sowie der Betrieb des Wertstoffhofes. Die Stadtverordnetenversammlung hat grünes Licht für das neue Gebühren-Tableau signalisiert. Quelle

Siehe auch
» Abwassergebühren in Babenhausen sollen ab 2026 deutlich steigen
» Von Plus, Minus und Kostendämpfung
» KBR Entwässerungssatzung
» Babenhausen plant Grundsteuer-B-Erhöhung
» Anlage Rodaugärten (1975) aka Park Rilkestraße
» Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

300 Millionen Euro Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025

300 Millionen Euro Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025

Hessens Kommunen erhalten 300 Millionen Euro Soforthilfe vom Land. Das Geld fließt noch 2025. Das Land nimmt auch dafür neue Schulden auf und plant einen Nachtragshaushalt. Finanzminister Lorz hat den Entwurf der Landesregierung vorgestellt, ebenso den für den Haushalt 2026.[..] Sie richtet sich insbesondere an finanzschwache Kommunen, die bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zusätzlich unterstützt werden sollen. Der Verteilschlüssel wird noch mit den Kommunen erörtert. Das Geld wird aber auf jeden Fall noch 2025 ohne Zweckbindung an die Kommunen ausgezahlt.[..]
Quelle: https://finanzen.hessen.de/

Das hört sich ja für Rödermark gut an: Sie richtet sich insbesondere an finanzschwache Kommunen…….


Die Finanzplanung bis 2029 zeigt, dass die Finanzlage des Landeshaushalts äußerst angespannt bleibt. Ohne substantielles Wirtschaftswachstum sind weitere strukturelle Einschnitte in den kommenden Jahren unausweichlich. Quelle

Mit diesem Wissen muss die Verwaltung ihren Haushalt planen und nicht unbedingt notwendige Ausgaben streichen oder in die Zukunft verschieben. Bei Straßenbaumaßnahmen macht man das bereits.
 
Da wird die Landesregierung doch auch wohl ein Einsehen haben, wenn man eine Kommune nicht sehenden Auges in eine weitere Verschuldung treibt, indem man begonnenen, aber noch nicht beendeten Projekten die Förderung streicht. Bisher scheint es so zu sein, dass Fördermittel erst fließen, wenn das Projekt abgeschlossen wurde. z.B. Projekt Park Rilkestraße.
 
Man muss nur mal das Gespräch suchen.

Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant.

Siehe auch
» Präsentation:
» Mit riesen Schritten dem Kollaps entgegen?


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.