RBgT zur Klage vor dem Verwaltunsgerichtshof

RBgT, Rödermärker Bürgergruppe gegen Fluglärm und Tiefflüge
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Stadt Rödermark am 27.Mai 2014 abgewiesen
Geschrieben von Hoffmann, Rainer

Das jüngste Urteil des hessischen Verwaltungsgerichthofs in Sachen Fluglärm und Tiefflüge betrifft die vergangenes Jahr dort eingereichte Klage der Stadt Rödermark gegen die 245. Durchführungs-Verordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung. Diese von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) 2008 auf den Weg gebrachte und auf Veranlassung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) 2010 revidierte DVO brachte Rödermark die zunächst schnell steigende Zahl von Tiefflügen sogenannter „High Performance Aircrafts“ (HPA, das sind vor allem Business Jets mit bis zu 20 Tonnen Gewicht) auf einer quer über die Stadt führenden Route. Eine erstes Resümee der RBgT lautet: Das Verwaltungsgericht konnte zwar die im Sinne Rödermarks vorgebrachten Argumente durchaus nachvollziehen und dafür Verständnis aufbringen, wie die vorsitzende Richterin gelegentlich verlauten ließ, und dass es mit einer Anhörung der Stadt vor Erlass der beklagten 245. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung aus heutiger Sicht hätte besser laufen können. Aber das war eben nicht „rechtsentscheidend“, wie es wiederholt zu den von der Stadt bzw. von ihrem Klagevertreter mit großem Einsatz und guten Begründungen zahlreich vorgebrachten Entgegenhaltungen hieß. Ohne der erst in einigen Wochen zu erwartenden Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, war der Tenor der vorsitzenden Richterin etwa folgender: Vielmehr seien die allermindesten Voraussetzungen für die Rechtkräftigkeit der 245. DVO seinerzeit nun mal erfüllt, und deshalb ein Einbezug der Stadt Rödermark und ihrer Belange formalrechtlich nicht notwendig gewesen. Und auf der Grundlage des geltenden Luftverkehrsrechts, welches eben die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs priorisiere, sei so zu entscheiden, wie geschehen. Für alle weiteren Überlegungen und Schritte wollen wir nun die Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Aber sicher war es den zu keiner Zeit aussichtslosen Versuch wert gewesen, die 245. DVO (->HPA-Anflugroute) zu Fall zu bringen, auch wenn es nicht nur die Stadtverwaltung und vor allem die beauftragte Anwaltskanzlei, sondern auch alle Aktiven der RBgT seit 2013 einen enormen Arbeitsaufwand gekostet hat, die Klage in etlichen Besprechungen und ausführlichen schriftlichen Darlegungen mit juristischer ebenso wie mit fachlicher Substanz so viel wie möglich zu füllen. Doch zum Unverständnis der betroffenen Bürger: Am Ende haben für den Verwaltungsgerichtshof weder die formalrechtlich begründbaren noch die in der Sach-Erörterung vorgetragenen und von unserer Seite flugtechnisch fundierten Einwendungen gezählt, so vernünftig und nachvollziehbar diese auch gewesen sein mögen.
Quelle: RBgT Rödermark.
 


Rödermark Examiner mit neuer Newsletter.

Rödermark Examiner berichtet. Straßenschilder
Rödermark Examiner. Straßenschilder Thälmann-Weg zu verkaufen.
03.06.2013 – ( KOD )
 

Schau einmal einer an.

Da geht doch der Rödermark Examiner schon jetzt davon aus, dass die Stadtverordneten der Koalition (CDU und AL/Die Grünen) ihren gefassten Beschluss zum Thälmann-Weg bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung, auf Anraten des Magistrats, zurücknehmen werden.

Jetzt schon die Straßenschilder vom Thälmann-Weg zum Verkauf anzubieten, halte ich persönlich für verfrüht. Es kann doch sein, dass die Stadtverordneten bei ihrem Beschluss bleiben.

Schilder zum Thälmann-Weg zu verkaufen.

Schnelles Internet.

Rödermark und die Internetanbindung.

Das Folgende betrifft im Großen und Ganzen Ober-Roden, Waldacker, Messenhausen und Bulau.

Da mir der genaue Überblick über die Internetversorgung in Rödermark fehlt, kann der Titel auch lauten:
„Rödermark. Schnelles Internet. Partiell vorhanden.“

Oder ich berufe mich auf die Karte, die man bei www.zukunft-breitband.de einsehen kann. Dann kann man schreiben:
„Rödermark. Schnelles Internet ist kaum vorhanden.“

Glücklicherweise bin ich aus beruflichen Gründen nicht mehr unbedingt auf schnelles Internet angewiesen. Da ich ab und zu Hilfestellung per Fernwartung (natürlich kostenlos) leiste, bemerkt man so richtig, wie schlecht eine langsame Internetanbindung ist. Untragbar für moderne Dienstleistungen über das Internet.

Wäre ich geschäftlich auf das Internet angewiesen, dürfte Rödermark wahrscheinlich keine gute Standortwahl sein bzw. man kann sich seinen Sitz nicht ganz frei nach Lage aussuchen.

Unwissende könnten jetzt sagen: „Wenn man ein Gewerbe betreibt, soll man in das Gewerbegebiet ziehen und dort könnte ja eine schnelle Internetverbindung existieren“ Doch laut Karte bei www.zukunft-breitband.de sieht es dort nicht besonders gut aus mit schnellem Internet. So ein Spruch kann allerdings nur von Unwissenden kommen, die keine Ahnung von den Jobs haben, die sich rund um das Internet ranken.

Unwissende können sich evtl. auch nicht vorstellen, dass es Leute gibt, die zwar in einem Industriegebiet/Gewerbegebiet ihr Büro haben, aber auch noch von zu Hause aus arbeiten müssen bzw. an einer Videokonferenz außerhalb der normalen Geschäftszeiten teilnehmen müssen. Videokonferenz gewiss eine Ausnahme. Videotelefonie (auch im privaten Bereich) sicherlich nicht. Senden Sie einmal eine Mail, mit umfangreichem Textmaterial oder Zeichnungen, mit einem langsamen Internet zu einem Kunden.

Ob man dank der Internetverbindung überall in Rödermark einen Job mit Homeoffice annehmen könnte, wage ich zu bezweifeln.

Moderne Infrastruktur für Telekommunikation (dazu gehört Fest-Netz und Funk) ist ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit einer Stadt. Verpasst man hier den Anschluss, verliert man Unternehmen im Ort bzw. werden sich neue Unternehmen schlecht ansiedeln lassen. Besonders schlecht sieht es für Rödermark bei der Standortwahl (wenn Internet eine große Rolle spielt) deshalb auch aus, weil Eppertshausen den schnellen Internetanschluss bald haben wird.

Das sind alles persönliche Schicksale. Wenn ein schnelles Internet benötigt wird und das in Rödermark in der gewünschten Lage nicht findet, soll er eben woanders hinziehen. Vollkommen richtig, dieses Argument.

Das ist die Geschäftswelt. Interessiert einen Bürger, der morgens zu seiner Arbeitsstätte außerhalb von Rödermark fährt, nicht die Bohne.

Interessant wird es erst wieder dann, wenn es um andere Annehmlichkeiten geht, die uns das Internet zu bieten hat. Digital-TV per IPTV, Video-on-Demand , WebTV, Onlinevideotheken, Videokonferenzen, Cloud-Dienste oder Onlinespeicher, bessere Videotelefonie (heute Skype), Netzspiele.

Ob das alles gebraucht wird? Das kann ich nicht beantworten. Da könnte man auch fragen: Braucht man ein Handy? Braucht man einen Fernseher? Braucht man ein Auto? Braucht man die Grünen?

Ich kann vieles von dem o.g. nicht bzw. nicht in der gewünschten Qualität nutzen.

Bei der Videoübertragung hat HD die Massen erreicht. Der nächste Sprung dürfte Ultra HD oder „4K“ sein, wobei dort wiederum größere Datenmengen transportieren werden. Dies wird allerdings noch 5 Jahre bis zur Verbreitung dauern.

Was sind aber 5 Jahre. Schon seit 5 Jahren arbeitet die Stadt an schnellem Internet ohne bisher zu einem greifbaren Ergebnis (jedenfalls sieht man als Bürger keines) zu kommen.

Um künftig U-HDTV per IPTV zu übertragen, müssen die Breitbandzugänge dafür gewappnet sein. Zugänge unter 50 MBit werden wahrscheinlich ungeeignet sein.

In Rödermark können Sie schnelles Internet in für die  unterversorgten Regionen bei dieser Adresse hier bekommen.

Siehe auch
» Breitband im Ausschuss für Bau, Umwelt ….
» Zukunft Breitband
» Zusammenfassung Breitband.