So werden Aufträge der Stadtverordnete von der Verwaltung umgesetzt.

Auftrag der Stadtverordnetenversammlung an die Verwaltung
 
Schon vor sehr langer Zeit hat die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag der FDP-Rödermark einstimmig beschlossen.

[..]Der Stadtverordnete Dr. Werner begründet den Antrag für seine Fraktion. Nach Stellungnahme von Bürgermeister Kern und einer weiteren Stellungnahme lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:
 
Der Magistrat wird beauftragt, verwaltungsintern eine Methodik zu implementieren, die im Sinne des § 66 I Nr. 2 HGO gewährleistet, dass eine unaufgeforderte, kontinuierliche Berichterstattung über den Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung an die Stadtverordneten[..]Lesen Sie hier weiter bgb.roedermark

Was soll dieser Antrag „Einführung eines Mechanismus zur automatischen, transparenten und regelmäßigen Berichterstattung über den aktuellen Sachstand betreffend verabschiedeter Anträge“ bewirken? Eigentlich das Selbstverständlichste der Welt. Die Stadtverordneten sollen unaufgefordert über den aktuellen Stand der verabschiedeten Beschlüsse informiert werden.
 
Bei der letzten Stadtverordnetenversammlung am 8.10.2013 war eine solche, transparente Berichterstattung NICHT (zumindest nicht für die Öffentlichkeit) vorhanden. „WILL nicht“ oder „KANN nicht“ könnte von der Verwaltung kommen. Bei „KANN nicht“ haben wir den für alles herhaltenden Spruch „Wir sind auf Kante genäht„. Bei „WILL nicht“ ….. fangen Sie an, zu spekulieren.
 

Bei der damaligen Ausschusssitzung (15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses 29.08.2012) wurde vom Bürgermeister berichtet:

„Bürgermeister Kern teilte damals mit, dass hierzu schon erhebliche Vorarbeiten geleistet wurden und es mithin kein Problem sei, diesen Antrag zeitgerecht (VOR Weihnachten 2012) praktisch umzusetzen und ein entsprechendes Berichtssystem zu etablieren. Bis Ende April 2013 konnte jedoch keinerlei Umsetzung festgestellt werden.“Quelle: Antwort BM

 
Lesen Sie hier die Antwort des Bürgermeisters auf die letzte Anfrage der FDP vom 29.04.2013.
 
Der „Mechanismus zur automatischen, transparenten und regelmäßigen Berichterstattung“ würde in der Tat die Arbeit der Verwaltung transparenter und die der Stadtverordneten leichter machen. Man könnte auch als Bürger auf einen Blick erkennen, ob ein Beschluss der Stadtverordneten sich in der Bearbeitung befindet oder bereits umgesetzt ist.
 
Beobachten Sie einmal die Umsetzung eines Auftrags anhand des Beschlusses: Videoüberwachung am Bahnhof. Start 7.10.2008
 
Zum besseren Verständnis
Die FDP-Rödermark hat sich die Mühe gemacht, zu allen offenen Aufträgen (Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben) der Stadtverordnetenversammlung an die Verwaltung. Hier die schier unglaubliche Liste, die mit NICHT ERLEDIGTEN AUFTRÄGEN (Stand 25.06.2013) im Jahr 2008 beginnt..
 
Siehe auch
» 09.06.2013 Bürgermeister Kern macht seine Hausaufgaben nicht.
» 08.06.2013 Frage zu einer kernigen Bemerkung an SPD, FDP und FWR.
» 29.04.2013 FDP-Rödermark. Berichtswesen zu offenen Anträgen.


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

In Seligenstadt ist Schluss mit lustig.

In Seligenstadt ist Schluss mit lustig.

[..]Die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach hat dieser Tage den Haushaltsplan für 2013 genehmigt – allerdings mit 15 Auflagen. „Das sind so viele wie noch nie“, sagt Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams.[..]Lesen Sie bei OP-Online

 
Der Haushalt 2014 für Rödermark wird 2/2014 beschlossen. Da werden auch wir mit weiteren Belastungen rechnen müssen. Übrigens, den Haushalt 2014 wird der neue Stadtkämmerer präsentieren.
 
Nachtrag 16.10.2013
Nachtragshaushalt verabschiedet.
 
 
Siehe auch
» Schutzschirmkommune schließt Bibliothek
» Straßenbeitrag. Könnte Rödermark verschont bleiben?
» Nachfragewürdige. Gedausgaben, Geschäfte der Stadt Rödermark.


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Neuer Kommentar bei OP-Online. Keine Flickschusterei betreiben

Halle Urberach. Keine Flickschusterei betreiben
 
Siehe bei op-online
 
Siehe auch
Halle Urberach. Kommentare bei OP-Online


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Straßenbeitrag Könnte Rödermark verschont bleiben?

Straßenbeitrag. Könnte Rödermark verschont bleiben?
In Rödermark hört man sehr wenig von einer evtl. weitere Belastung durch Beiträge für Straßensanierungen. Es könnte der Eindruck entstehen, der Kelch geht an den Bürger vorüber. Es gibt auch Bürger, die sich daran erinnern „Wir bezahlen ja schon Beiträge zur Straßensanierung über die Grundsteuer B„. Befragen Sie doch dazu einmal einen Stadtverordneten.
 
Letztmalig habe ich im Ausschuss für Bau, Umwelt,
Stadtentwicklung und Energie (BUSE) hierzu etwas vernommen.
 

Ich bin fest davon überzeugt, es wird im kommenden Jahr ein Straßenbeitrag eingeführt bzw. beschlossen. Der genannte Grund könnte sein, „Die Kommunalaufsicht hat uns dazu verdonnert.“ Der wahre Grund wird wohl sein:

[..]Der hessische Gesetzgeber hat mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes nun klargestellt, dass eine Pflicht besteht, eine solche Satzung zu erlassen. Die entscheidende Vorschrift ist § 11 des Kommunalabgabengesetzes: „Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben.
 
Das Gesetz spricht aber nur von „sollen“ und nicht von „müssen“…
 
Das ist faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten.
 
[..]Rechtsanwalt Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wiebadener Tageblatt
Hervorhebungen durch den Admin

 
Rödermark hat KEINEN ausgeglichenen Haushalt. Auch nach den aktuellen Planungen in 2014, 2015, 2016 … nicht. Der Haushalt kann nur durch Einsparungen, gute Planung, Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. 100 Kommunen in Hessen sind unter den kommunalen Rettungsschirm geschlüpft. Rödermark gehört dazu.
 
Wenn ich RA Stapelfeldt richtig verstehe. Die in Rödermark praktizierte Geldbeschaffung für die Straßensanierung über die Grundsteuer B ist nicht rechtmäßig.

[..]Mit anderen Worten: Keine Ausgaben aus Steuermitteln, wenn sie durch andere Einnahmemöglichkeiten gedeckt werden können.[..]

 
Zu: „die in Rödermark praktiziere Geldbeschaffung…“.
Es wurde 2005 die Erhöhung (40% Punkte) der Grundsteuer B beschlossen, um damit die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Das Geld wurde für ein „Straßeninvestitionspaket“ benötigt. Damit wurden, so muss das jeder Bürger verstehen, 40% Punkte der Grundsteuer für den Straßenbau reserviert. (Rechtlich nicht möglich. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden)
 
Am 4.5.2010 hat die FDP-Rödermark beantragt, die befristete Erhöhung der Grundsteuer wieder zurückzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Für den Bürger bleibt es weiterhin dabei: „40%-Prozentpunkte der Grundsteuer werden als [verkappter Straßenbeitrag]“ gezahlt.
 
 
Siehe auch
» Münster. Heißes Pflaster Straßenerneuerung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Adressbuchbetrug. Abzocke mit Amtsanschein

Spiegel TV berichtet. Adressbuchbetrug. Abzocke mit Amtsanschein

[..]Getäuscht vom grauen Amtspapier und dem offiziell anmutenden Charakter des Schreibens füllen vor allem Selbstständige die Formulare aus und unterschreiben anschließend. Dann folgt die böse Überraschung: Rechnungen zwischen 500 und 600 Euro flattern ins Haus. Erst jetzt schauen sich Betroffene das Dokument genauer an und stellen fest, dass sich im Kleingedruckten tatsächlich der dezente Hinweis auf die horrenden Kosten für den Eintrag in eine Datenbank findet.[..]Quelle Spiegel TV

 

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Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.