Radartechnologie in der Bundeswehr. Radaropfer.

Die Zeit arbeitet für das Verteidigungsministeriums.

Sagen Sie NEIN zur Verzögerungstaktik des Verteidigungsministerium

So sollte man nicht mit Menschen umgehen, die dem Staat gedient haben.

Radaropfer. Hinterlassenschaft der Bundeswehr.

Die Bundeswehr setzt seit den 1950er Jahren Radartechnologie in der Luftwaffe, Marine und Heer ein. Aufgrund von Personalmangel wurden nicht nur freiwillig dienende, sondern auch Grundwehrdienstleistende Soldaten im Radardienst eingesetzt.

Insbesondere bei unzureichender Abschirmung besteht ein hohes Strahlenrisiko mit erheblichen Gesundheitsgefährdungen für die beteiligten Soldaten.

Die Bundeswehr war bereits sehr frühzeitig über die Gesundheitsrisiken für die Soldaten informiert.

Dennoch wurde bis Mitte der 1970er, zum Teil sogar bis in die 1980er Jahre, der Radardienst ohne geeignete Schutzmaßnahmen angeordnet und die Gefährdung der Soldaten auch weiterhin verschwiegen. Die betroffenen Soldaten leiden seither an den strahleninduzierten Folgeschäden. Viele Radaropfer sind bereits verstorben.

Das Verteidigungsministerium spielt auf Zeit: Trotz öffentlicher Zusage einer schnellen und unbürokratischen Wiedergutmachung im Jahre 2001 sind bis heute nur etwa 750 von ca. 3.700 Anträgen auf Beschädigtenversorgung anerkannt worden. Alle Anträge auf Entschädigung/Schmerzensgeld sind ausnahmslos abgelehnt worden.

Denn die Bundesregierung bürdet den Radaropfern die Beweislast auf und verschleppt die Gerichtsverfahren zu deren Anerkennung und Entschädigung. Als letztes Mittel wird die Einrede der Verjährung erhoben.

Helfen Sie den Opfern mit Ihrer Unterschrift.
Hier können Sie ein PDF-Formular abholen und sich an der Unterschriftaktion beteiligen.

Informieren Sie auch Ihre Freunde und Bekannten. Jede Unterschrift zählt.

Weitere Links:
Hessischer Rundfunk


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Abgelaufene Medikamente entsorgen. Wie?

Heute wollte ich in der Apotheke abgelaufene Medikamente zur Entsorgung abgeben. Mir wurde dort mitgeteilt, man nehme keine Medikamente mehr zur Entsorgung entgegen.

Wohin jetzt damit? In den Restmüll? Da hab ich meine Bedenken.

Also etwas im Internet herumgesucht. So wie es aussieht, können/sollen/dürfen alte Medikamente in der Restmülltonne entsorgt werden.

Admin
Scheint wirklich so zu sein. Alte Medikamente ab in die Restmülltonne.
Lesen Sie hier. Medikamente richtig entsorgen

Ob das so in Ordnung ist??????

Riester-Rente. GRUNDSICHERUNGSFALLE!

GRUNDSICHERUNGSFALLE.
Gehören Sie dazu?

Sich genauestens über die Riester-Rente zu informieren, lohnt sich. Evlt. zahlen Sie in eine Riester-Rente ein und erhalten dann keinen Cent.

…………….. In die Berechnung des Grundsicherungsanspruchs fließt auch die private Riester-Vorsorge ein. Die staatliche Unterstützung wird dann genau um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt…………….

Lesen Sie hier weiter


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Antwort vom BMU zum Flaschenpfand.

Antwort zu:
Kaufland gibt für Flaschen ohne Banderole (und damit ohne Strichcode) kein Pfand zurück.

Bin zwar noch nicht viel klüger. Jetzt habe ich zumindest eine Antwort, über die man nachdenken kann.

Sehr geehrter Herr Donners,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2009.

Der Vollzug der Verpackungsverordnung liegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in den Händen der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund kann das Bundesumweltministerium lediglich allgemeine Hinweise zur Verpackungsverordnung geben. Eine rechtlich verbindliche Bewertung von Einzelfällen ist von hier aus nicht möglich. Verbindliche Einzelfallentscheidungen sind den örtlichen Vollzugsbehörden vorbehalten. Das Bundesumweltministerium hat vor diesem Hintergrund entsprechende allgemeine Hinweise in den von Ihnen zitierten Textstellen veröffentlicht. Dies vorweggeschickt ist zu Ihrer Frage Folgendes zu bemerken:
 

Ein Etikett ist zum Nachweis der Pfandpflichtigkeit nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis kann – wie von Ihnen erwähnt – auch auf andere Weise erfolgen. Dies ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles, so muss eine Pfandkennzeichnung auch nicht notwendigerweise auf dem Etikett erfolgen. Die Verpackungsverordnung schreibt lediglich allgemein vor, dass die Verpackungen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind. Von hier aus kann dies – zumal ohne nähere Kenntnis der Umstände – nicht beurteilt werden. Jedenfalls muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass eine Pfandhaltigkeit der Verpackung gegeben ist. Die Beweislast trifft den Verbraucher, der die Verpackung ja ggf. auch pfandfrei im Ausland erworben haben könnte.

Im Zweifelsfall können Sie sich für weitere Auskünfte an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Auskunft über die örtlichen Zuständigkeiten erteilt ggf. das jeweilige Landesumweltministerium. Die allgemeine Rechtsberatung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Norbert Schröder
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat WA II 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.