Kommunalpolitik in Rödermark

Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2025
 


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.


Ein berühmter Ausspruch von Bill Clinton hallt indessen noch immer nach: „It‘s the economy, stupid“ – es geht um die Wirtschaft, Dummkopf. Dabei ist es geblieben. Erfolg oder Misserfolg jedes US-Präsidenten (Anmerkung: nicht nur) entscheidet sich auf dem Feld der Wirtschaft.

Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin

Nachtrag 8.03.2025
Bitte auf den Tonfall achten.
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Es wird auch über eine Änderung der Hauptsatzung beraten. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung.
Man sollte folgendes aufnehmen: [..] die Anzahl der Stadträte auf gesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 6 Positionen ehrenamtlich besetzt werden. [..] Siehe: Änderung der Hauptsatzung
Dann könnte man sich die Abstimmung zur Wiederwahl sparen.


Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
(Vorberatung) 13.03.2025
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Entscheidung) 25.03.2025

Beschlussvorschlag:
1. Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin. Unter diesem Tagesordnungspunkt möge die StadtverordnetenversammIung beschließen:
Es ist eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner gemäß § 39a Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. [….]

Begründung:
Die Amtszeit der Ersten Stadträtin Andrea Schülner läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark sieht einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. eine Erste Stadträtin vor. Angesichts der Größe der Stadtverwaltung und gut etablierten Aufgabenwahrnehmung sollte die Stadtverwaltung auch weiterhin durch zwei Dezernenten 2/2 geführt werden.
 
Frau Erste Stadträtin Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrücklich bewiesen, dass Sie die Aufgaben als Dezernentin und Erste Stadträtin hervorragend erfüllt. Für den Fall, dass Amtsinhaber/innen ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, gibt die Hessische Gemeindeordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers. Angesichts ihrer Leistungen soll deshalb nach unserer Auffassung rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit eine Wiederwahl erfolgen.

Hier der ganze Antrag der AL/Die Grünen und CDU-Fraktion


» Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

Kritik an Erster Stadträtin vor Wiederwahl: „Seit sechs Jahren Fehlanzeige“

Die Initiative Biver widerspricht dem Lob der Grünen/Anderen Liste für die Erste Stadträtin Andrea Schülner. Das Biver-Fazit ihrer Amtszeit könnte gegensätzlicher nicht ausfallen. Quelle: OP-Online.de


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

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Bundestgaswahl 2025. Ergebnisse Rödermark
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.


Hessenkasse und Stundung. Man kann die Schulden in die Zukunft verschieben.

Folgendes trifft nur für 167 Kommunen der über 420 in Hessen zu.
Rödermark gehört zu den 167 Kommunen.

Stundung der Zahlung an die Hessenkasse.
Wie bekannt sein dürfte, zahlt Rödermark eine Kredittilgung an die Hessenkasse in Höhe von 25,00 € pro Einwohner1 – insgesamt: 749.155,00 Euro.
Interessant ist ein Blick ins Jahr 2027. Dann beträgt die Zahlung nur noch 681.050,00 Euro. Daraus könnte man schließen, dass ab 2027 mit einer rückläufigen Bevölkerung gerechnet wird.

Im Jahr 2019 betrug die geplante Tilgungsrate
ebenfalls 681.050,00 Euro. Verwunderlich? Das Hessenkassengesetz liefert die Erklärung.
Siehen auch weiter unten2

Schulden in die Zukunft verschieben.
In 2025 und 2026 steht für Kommunen wohl wieder die Möglichkeit einer Stundung zu Verfügung.
[..] Als flankierende Maßnahme wird für die Beitragsjahre 2025 und 2026 eine Sonderregelung zur Stundung der Eigenbeiträge im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE eingeführt, die die Kommunen ausgabenseitig entlasten soll. [..] Die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wird prüfen, ob eine Ratenpause in den Jahren 2025 und 2026 dienlich ist,[..]Die pauschale Laufzeitverlängerung hat auf die individuelle Laufzeit einer Kommune, deren Beitragsdauer kürzer und die von der Stundung in 2025 und 2026 nicht betroffen ist, keine Auswirkung[..] Siehe


1[..]muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig [..]. Siehe: Haushaltsplan 2019 Seite 17

2 Der Jahresbeitrag für das Jahr 2020 wird allen Kommunen ohne Antragsstellung nach Abs. 5 Satz 2 hälftig gestundet. Die gestundeten Jahresbeiträge werden je zu einem Fünftel in den Jahren 2022 bis 2026 zusätzlich zu den in diesen Jahren zu erbringenden Jahresbeiträgen durch die jeweilige Kommune zurückgeführt.
Rechenweg:
681.050 / 2 (hälftig) = 340.525
340.525 / 5 (Jahre) = 68.105
681.050 + 68.105 = 749.195 erhöhter Betrag für 5 Jahre.


Siehe auch
» [..]einen schlechten Haushalt besser aussehen zu lassen
» Finanzausgleichsgesetz und des Hessenkassegesetzes
 


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.