Möglichkeiten eines Magistrats im Jahr 2025 und 2026 einen schlechten Haushalt besser aussehen zu lassen bzw. den überhaupt genehmigt zu bekommen.

Maßnahmen, einen Haushalt besser aussehen zu lassen, als der in Wirklichkeit ist?

Hessenkasse Stunden
Bis einschließlich 2024 galt offenbar, dass ein Haushaltssicherungskonzept verpflichtend war, wenn die Mittel zur Tilgung der Hessenkasse nicht aufgebracht werden konnten1. Im Jahr 2024 wurde der Stadt Rüsselsheim eine Stundung der Hessenkasse noch verweigert.3
Und in den Jahren 2025 und 2026? Jetzt ist eine Stundung des Betrags möglich.

Es geht – oder es muss 3 auch ohne Stundung gehen.
Ein Haushaltssicherungskonzept, wie es bereits beim ersten Rettungsschirm Rödermark auferlegt wurde, wäre der bessere Weg – wenn auch sicherlich nicht aus Sicht eines Kämmerers.
Dass intensives Nachdenken über eine Haushaltskonsolidierung zu besseren Ergebnissen führen kann, hat sich in Rödermark in den Jahren 2013 bis 2019 gezeigt.
In 2019 hatte man einen ausgeglichenen Haushalt, der NACH der Konsolidierungsphase durch das Gespann Rotter/Schülner nun wieder tiefrote Zahlen liefert. Erwähnenswert ist, dass es Herrn Kern (2013-2019) sogar gelungen ist, in Zeiten der Konsolidierungsphase eine Straßenbeitragssatzung (wurde von der Aufsichtsbehörde eingefordert), die zu einer gewaltigen Einnahmesteigerung bei der Straßensanierung beigetragen hätte, abzuwenden. Dem Bürger wurden dadurch hohe Kosten erspart.

Ein gestundeter Betrag muss später gezahlt werden.
Wie werden wohl die Kommunen, die sich den Betrag stunden lassen, den wohl begleichen? Ist es erforderlich, dem Antrag zur Stundung ein Konzept vorzulegen, wann man gedenkt, den Betrag zu zahlen? Siehe aber oben: Die Stundung der Hessenkassenbeiträge wird unbürokratisch gestaltet…
Wann ist der gestundete Betrag zu zahlen? Taucht der in irgendeiner Form im Haushalt auf oder verlängert sich einfach nur die Laufzeit5? Ist z.B. in 2026 der doppelte Betrag zu zahlen?
Einsparungen wären sicher und würden später nicht belasten.

Pauschale Kürzungen. Was für ein Mist!4
Eine pauschale Kürzung dürfte für jeden Kämmerer ein Segen sein. Pauschale Kürzungen ermöglichen es wohl einem Kämmerer auf dem Papier zu sparen, ohne jedoch genau darlegen zu müssen, wo und wie diese Einsparungen erfolgen sollen. Die im Finanzplanungserlass aufgeführte Möglichkeit einer pauschalen Kürzung muss wohl auch nicht in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden. Einfach mal z.B. die Sachkosten ohne Plan um 10% kürzen. Ich denke, ein Kämmerer wird den Satz so umsetzen, wie er den verstehen möchte.
Für die Kommunen, die eine pauschale Kürzung vornehmen, sollte auch ein realistischer Plan vorgelegt werden.
 
Genau wie bei den Steigerungsraten (Prozentsatz) der Einnahmen im Finanzplanungserlass für z.B. Gewerbesteuer. Der Kämmerer der Stadt übernimmt einfach die vorgegebenen Werte und wundert sich am Jahresende, dass es mehr als 2 Mio. weniger geworden ist.

Ein Plan – ähnlich dem, der für den ersten Rettungsschirm
zur Haushaltskonsolidierung erstellt wurde – ist das Mindeste, was ein Bürger vom hauptamtlichen Magistrat einer Kommune erwarten kann, die sich den Hessenbeitrag stunden lässt. Schließlich geht es darum, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird.

1 Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgebracht werden. (HHP Seite 24 (23)

2Haushaltssicherungskonzept. Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf den Erlass mit Hinweisen zu § 92a Abs.1 Nr. 2 HGO vom 14. Dezember 2021 hingewiesen. Quelle: Finanzplanungserlasss 20254

3Überraschend sei zudem, dass das RP eine Stundung der Hessenkasse für die Jahre 2025 und 2026 ablehnt, obwohl dies eigens vom Hessischen Innenministerium vorgeschlagen wurde. Stattdessen müsse Rüsselsheim die vorgesehenen Beträge in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. Euro durch Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kompensieren und halbjährlich über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen berichten. Siehe: Rüsselsheim

4Rasenmähermethode

5[[..] Die gestundeten Beiträge werden nachentrichtet und verlängern die Beitragsdauer um bis zu zwei Jahre. Abweichend von § 2 Abs. 5 Satz 3 kann in Einzelfällen die Beitragsdauer längstens 32 Jahre betragen und spätestens am 31. Dezember 2050 enden. [..] Siehe Gesetzesvorlage.

 
Siehe auch
Haushalt. Der Bürgermeister von Heusenstamm spricht zu den Bürgern……
» Hessenkasse und Stundung.
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Haushalt. Der Bürgermeister von Heusenstamm spricht zu den Bürgern……

…… in Rödermark bekommt man zum Haushalt noch nicht einmal etwas zu lesen.

Bürgermeister Steffen Ball spricht mit Stadtkämmerer Uwe Michael Hajdu und Finanzleiter Robert Hennersdorf über den Haushalt 2025.

Bei der Planung zum Haushaltsentwurf stand ein Volumen von 86,5 Mio. und ein Defizit von 15 Mio.
Durch Einsparungen wird ein Haushaltsplanentwurf mit Defizit von 5,6 Mio. und einem Volumen von 80 Mio. zur Abstimmung vorgelegt.
Hebesätze:
Grundsteuer A) 213 v.H.
Grundsteuer B) 1.327
Siehe: Haushaltsplanentwurf.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Freie Wähler Rödermark laden ein. Turnierabend am 21.03.2025. Preisskat und Dart.

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Einladung zum Preisskat- und Dart-Turnier
der FREIE WÄHLER Rödermark

Die FREIE WÄHLER Rödermark laden herzlich zu einem unterhaltsamen Turnierabend ein! Am 21. März ab 18 Uhr findet in der Wirtschaft der Turngemeinde Ober-Roden 08 ein spannender Wettkampf statt, bei dem sowohl Preisskat als auch Dart parallel gespielt werden. Bei ausreichend Interesse wird zudem ein Rommé-Turnier angeboten.

Es winken attraktive Preise für die besten Spieler, und das alles bei einem kleinen Startgeld. Ob Skat-Experte, Dart-Liebhaber oder Rommé-Fan – alle sind eingeladen, einen geselligen und spannenden Abend in fairer Wettkampfatmosphäre zu erleben.

Gespielt wird in der TGO-Wirtschaft, wo kühle Getränke für das leibliche Wohl sorgen. Die FREIE WÄHLER Rödermark freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer und einen spannenden Abend.

Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter info@freiewaehler-roedermark.de
Datum: 21. März 2025
Beginn: ab 18:00 Uhr
Ort: Wirtschaft der Turngemeinde Ober-Roden 08, Mainzer Str. 68, 63322 Rödermark
Wir freuen uns auf einen unterhaltsamen Abend mit Ihnen!

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Es wird langsam Zeit, dass der Rödermärker Magistrat auch mal eine Zahl nennt.

Angesichts des Haushaltsdefizits stellt sich die Frage, wie hoch der KFA sein müsste, um den Erwartungen des hauptamtlichen Magisters an mehr Unterstützung von oben zu entsprechen.

Laut der Offenbach Post vom 17.02.2025 („Große Erwartungen“) wurde mit einer Finanzausgleichsmasse von über 7,4 Milliarden Euro gerechnet.
Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob sich diese Erwartungen auf Mehreinnahmen des Bundes oder auf eine Erhöhung der Verbundquote des Landes von 23 % stützen.
Geworden sind es ca. 7,1 Milliarden.
(Siehe dazu: Erhöhung der Verbundquote auf 23,6 %).

Für die Verteilung der Finanzausgleichsmasse an die Hessischen Kommunen stehen in 2025 7,131 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Rödermärker Anteil am Kommunalen Finanzausgleich (KFA) beträgt für 2025 voraussichtlich 15.865.847,00 €, was ein sattes Plus von mehr als 3 Millionen Euro im Vergleich zu 2024 (12.605.133 €) bedeutet.
Die Stadtkämmerin hat für 2025 allerdings 19.511.522 € eingeplant.

Was hätte eine Erfüllung der Erwartungen der Stadt Offenbach (7,4 Milliarden) für Rödermark bedeutet?
Grob überschlagen hätte dies Mehreinnahmen von 3,77 % gebracht. Würde man diese 3,77 % auf den für 2025 in Rödermark zu erwarteten KFA aufschlagen, ergäben sich zusätzliche 598.142,43 €, sodass sich der KFA auf 16.463.989,00 € erhöht hätte.

Laut der Offenbach Post rechnet man für 2026 in Offenbach mit einer zu verteilenden Finanzausgleichsmasse von 7,7 Milliarden Euro. Dabei bleibt jedoch weiterhin offen, ob dieser Betrag aus Mehreinnahmen des Bundes oder aus einer weiteren Erhöhung der Verbundquote resultiert.

Setzt man die Mehreinnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Relation zum Defizit des Rödermärker Haushalts, stellt sich unweigerlich die Frage, wie hoch der KFA tatsächlich ausfallen müsste, um den Erwartungen des hauptamtlichen Magisters an zusätzliche Unterstützung gerecht zu werden.

Es wird von den Kommunen richtigerweise angemahnt, dass die finanzielle Unterstützung „von oben“ zu gering ist. Wie hoch muss die Unterstützung sein, damit die Kommunen kostendeckend ihre von oben übertragenen Pflichtaufgaben erfüllen können.
Offenbach legt sich fest. Die „zu verteilende Summe“ sollte im Jahr 2026 7,7 Milliarden sein.
Was meint unser hauptamtlicher Magistrat? Wie hoch sollte die zu „zu verteilende Summe“ sein“ und wie hoch der Betrag, der dann letztendlich nach Rödermark überwiesen wird?

Der Überschlag ist nicht mehr, wie es der Name schon sagt.
Ein einfacher Überschlag reicht nicht aus, zeigt aber in etwa die Richtung. Denn nicht nur die Verbundquote, sondern auch die Verbundmasse und die Steuerkraft der einzelnen Kommune beeinflussen letztendlich die Höhe des KFA.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Leserbrief der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden

Leserbrief

Schwarz-Grün schlägt Wiederwahl der 1. Stadträtin vor

„Frau Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Aufgaben als Stadträtin hervorragend erfüllt“. Mit diesen eindrucksvollen Worten (Stadtpost vom 22.02.2025) versucht der Fraktionschef der AL/Grüne, Stefan Gerl, die Voraussetzungen gemäß der Hess. Gemeindeordnung für ihre Wiederwahl zu schaffen.

Wir als „BI Verkehrsberuhigung Rödermark“ können dieses betont auffällige „1a-Zeugnis“ keinesfalls bestätigen, denn bekanntermaßen untersteht ihr auch der FB-3, d.h. öffentliche Ordnung, Sicherheit und Verkehr.

Seit 6 Jahren plagen wir uns als BI an ehemals „Runden Tischen“, in unzähligem Schrift- und Diskussionsverkehr mit diesem FB, um befriedigende Lösungen für sehr viele Anwohner an gesundheits-, lärmbelastenden und gefährlichen Straßenabschnitten zu erreichen.

Doch seither „auf Eis“ liegen unsere berechtigten und begründeten Forderungen nach „Kreiseln“ bzw. stationären „Blitzern“, Tempo-30 auf der MZ-, HU-, Nieder-Röder und Rodaustr., technische Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u.a. auf allen Hauptdurchgangsstr. sowie Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer und Fußgänger, wozu z.B. reglementieren des rechtswidrigen Gehwegparkens gehört. Keine Kommune im Umkreis hat weniger zu bieten. Auch nur unter Mediendruck und Einschaltung übergeordneter Behörden war z.B. das LKW-Durchfahrtsverbot in O-R möglich, das im Übrigen bis heute und trotz zahlreicher Verstöße nicht kontrolliert wird.

Seit 6 Jahren Fehlanzeige, was ein aktives und rechtlich mögliches Handeln pro-Anwohner seitens des FB betrifft. Auch unsere konstruktivsten Vorschläge und Anträge wurden zum Teil fadenscheinig abgelehnt, verzögert oder blieben schlicht unbeantwortet.
Unter einer eindrucksvollen, hervorragenden Aufgabenerfüllung sowie gleichfalls „Grüner“ Politik stellen wir uns etwas anderes vor. Doch offensichtlich gilt auch hier das Motto „The same procedure always“.

Norbert Kern & Christian Hirsch
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden