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Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Was mich besonders interessieren wird. Text Gesetz
Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“
Allgemeiner Teil. Im Einzelnen kann davon ausgegangen werden, dass WLAN-Betreiber die ihnen zumutbaren Pflichten erfüllt haben, wenn sie:
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk getroffen haben. Erste Voraussetzung für eine Befreiung von der Störerhaftung ist, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert. Einem Diensteanbieter, der mit dem WLAN einen Zugang zum Internet eröffnet, ist dies zumutbar, da er andernfalls eine potentielle Gefahrenquelle zur Begehung rechtswidriger Taten schafft. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Cyberkriminalität entspricht dies auch dem eigenen Interesse des Betreibers. Denn so wird gewährleistet, dass seine Daten und die der Nutzer des WLAN so weit wie möglich gegen den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden. Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.
Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN–Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLAN-Verbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen – mit einem Klick – akzeptiert werden können.
Eine modern ausgerichtete Stadt hat solche Hinweise. Ohne WENN UND ABER. Immer öfter zu sehen.
In Rödermark findet man solche Schilder nicht.
In Rödermak findet man auch kein „schnelles Internet“ für Alle.
Ein Trost. Seit
2375 Tage,
8 Stunden,
52 Minuten
und 46 Sekunden
wird daran gearbeitet. (Stand 21.05.2016)
Die Heinrich-Wagner-Stiftung nimmt derzeit telefonisch Kontakt mit Seniorinnen und Senioren in Rödermark auf und versucht, Beratungstermine zur Renten- und Pflegeversicherung zu vereinbaren. Dabei beruft sich die Stiftung auf die Seniorenberatung der Stadt Rödermark. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die städtische Seniorenberatung nicht mit der Heinrich-Wagner-Stiftung zusammenarbeitet.
Quelle: Stadt Rödermark.de
RÖDERMARK. Im Dialog mit den örtlichen Sportvereinen sei eine „tragfähige Lösung“ vereinbart worden. Eine Lösung, die zwar keinen Jubel, aber schließlich doch die allgemeine Erkenntnis „Das lässt sich im Alltag umsetzen“ zur Folge gehabt habe. Quelle : 7.4.2016 Dreieich Zeitung
Vereine. Hier MTV
Doch zugleich sei „auf der Negativseite“ eben auch „die starke Kürzung der städtischen Vereinsförderung“ zu beklagen, die Klubs mit eigenen Hallen (wie den MTV) „besonders hart“ treffe.
Die Absenkung des Zuschussniveaus und allgemeine Kostensteigerungen führten zu „Sparmaßnahmen und zur Verschiebung von notwendigen Reparaturen, Sanierungen und Investitionen“, erläutert die MTV-Führungsriege.
Quelle : 7.4.2016 Dreieich Zeitung
CDU und AL/Die Grünen wollen am 19.04.2016 den Magistrat wieder auf die alte Stärke aufblasen. Die Kosten, die diese zwei zusätzlichen Magistratsmitglieder verursachen, decken nicht die eingesparten Zuschüsse für de Vereine. Die zusätzlichen Ausgaben wären bei den Vereinen wesentlich besser angelegt.
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