Kulturhalle, Straßenbeitrag, Haushalt 2017/2018

Fortsetzung HFuW. 12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses. (Hier Teil 1 der Sitzung)

Straßenbeitrag
Der Straßenbeitrag wird bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung nicht beschlossen. Am 8.6.2017 gibt es dazu in der Halle Urberach eine Bürgerversammlung. DER STRASSENBEITRAG WIRD ABER ZU 100% KOMMEN.

Erneuter Beschluss der Haushaltssatzung
Der Haushalt 2017/2018 wurde nicht genehmigt. Das RP fordert die seit ewiger Zeit fehlende Straßenbetragssatzung ein. Die sehr hohe Verschuldung der Stadt über Kassenkrediten wurde bemängelt. Der Magistrat muss für den Haushalt 2017/21018 nachsitzen.
Herr Dr. Rüdiger Werner (FDP) bemerkte, dass die FDP Rödermark frühzeitig darauf hingewiesen hat, dass irgendwann einmal Schluss ist, Investitionen über Kassenkredite zu finanzieren und uns der Haushalt (wie geschehen) – um die Ohren fliegt -. Dazu Herr Breustedt (Leiter Buchhaltung) „bisher haben wir keine einzige Investition über Kassenkredite getätigt“

Vorschlag M. Gensert (CDU)
Herrn M. Gensert sind die Schulden der Stadt Rödermark wohl doch zu viel geworden. Er schlägt vor, im nächsten Haushalt einen Abbaupfad für die Kassenkredite zu beschließen.

Kulturhalle.
Bürgermeister Kern war über die Fragen (Kosten) der FDP zur Kulturhalle sehr erbost. Er weigert sich, aufgrund der Fülle, die Fragen von der Verwaltung zeitnah beantworten zu lassen.
Bürgermeister Kern: „Die Halle ist in Ordnung. Reparaturen, über den Rahmen hinaus, sind nicht zu erahnen.“ Der Fall -Halle Urberach- wird sich bei der Kulturhalle nicht wiederholen.
Es wurde betont, dass der Kauf der Kulturhalle „alternativlos ist“. Stimmt zwar nicht ganz, aber alle Fraktionen waren sich einig, die Kulturhalle wird für knapp 1,5 Mio. Euro übernommen. Was der Opposition an diesem Kauf nicht besonders gut gefällt, sind die nicht benannten Folgekosten. Wenn man seit knapp 22 Jahre eine Immobilie unterhält, kann man die BEKANNTEN Mängel benennen und über die Kosten reden. Der Kauf der Kulturhalle kommt auch nicht plötzlich und unerwartet. Man hat wirkliche sehr, sehr viel Zeit gehabt, um alle OFFENSICHTLICHE Mängel zu benennen und den Stadtverordneten schriftlich vorlegen können. Da man dies bisher nicht tat, gibt dem Kauf einen kleinen, aber sehr bitteren Beigeschmack. Die pauschale Aussage, es handelt sich jährlich um einen mittleren fünfstelligen Betrag, ist mehr als schwammig und sehr unbefriedigend. Es ist nicht besonders prickelnd für einen Stadtverordneten, wenn er einem seiner Wähler gegenüberseht und zu den Folgekosten nur mit der Schulter zucken kann.
Es waren sich alle Stadtverordneten einig, dass man ein ausführliches Gutachten aus Kostengründen nicht einfordern will.

Sonstiges
Wie kommt Herr Michael Gensert auf die Idee, dass bei der Opposition der Wunsch besteht, die Koalition zu zerstören?
Bei mir ist so ein Wunsch vorhanden. Da ich das Wort -zerstören- nicht befürworte und sehr negativ besetzt sehe, wurde ich sagen „zum Teufel jagen“.

Nur zu DOKU-Zwecken. Muss ja nichts Schlimmes sein. Das Parkett in der Kulturhalle.


 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» 10.05.2017 Dreieich Zeitung Hekimhan. Ein klares Zeichen
» Rödermark. Stavo 16.05.2017 Teil 2

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
 

Straßenzustand. Ermittelt 2010/2011.

Rödermark. Straßenzustand. Ermittelt 2010/2011

Straßenzustand Rödermark.
Straßenzustand Rödermark.

Hier die dazu passende Legende.
Werfen Sie einen Blick auf die blau markierten Straßen 2010/2011. Dazu wurde festgehalten:
Blau markierte Straßen. Strassenzustand
Blau markierte Straßen. Straßenzustand

Wohl auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme gab es vom Fachmann der Stadt Rödermark u.a. folgende Aussage (6.3.2013 Bauausschuss):
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro.“ Quelle: bgb.roedermark.de

In beiden Fällen wurde festgestellt, dass mit dem Abbau des Renovierungsstaus von 10.000.000,00 spätestens 2016 begonnen werden muss. Nebenbei bemerkt. Am 10.09.2015 berichtete die Offenbach Post darüber, dass die Straßenschäden sich auf ca. 15.000.000,00 belaufen. In ca. 4 Jahren eine Steigerung von 5.000.000,00 Euro.

Dann am 28.04.2017. Das Wunder von Rödermark.

[..]Bürgermeister Roland Kern [..] Er erwartet für jeden einzelnen Bürger einen „niedrigen dreistelligen Betrag“. Sanierungsarbeiten zur Erhaltung einer Piste seien nach wie vor für die Bürger kostenlos. Kern rechnet nicht vor 2020 mit der Abrechnung der ersten Straßenbaumaßnahme. Es stünden derzeit keine grundhaften Erneuerungen an. Quelle: OP-Online.

Wir befinden uns im Jahr +1 (+2) in dem von der Verwaltung festgestellt wurde, dass mit umfangreichen Straßensanierungen begonnen werden muss. Laut BM Roland Kern steht aber aktuell nichts an.

Da die gute Fee (die brachte der Stadt unerwartet Geld) wohl ausfällt, könnte man gerade meinen, man wartet auf die Heinzelmännchen die nachts unsere Straßen kostenlos reparieren.

Wie schon öfter erwähnt. Mir fällt es immer schwerer, dem Magistrat noch irgendetwas zu glauben.
 
 
Siehe auch
» Sanierungsbedarf in den NÄCHSTEN Jahren 10.000.000,00
» Ausschnitt Straßenzustandskataster. Erfassung 2010/2011
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Ausschusssitzung, Straßenbeitrag

Rödermark. Ausschusssitzung, Straßenbeitrag
Heute Abend ging es in der Ausschusssitzung um richtig viel Geld, das die Bürger in Zukunft zu zahlen haben. Ob es letztendlich um 200,00, 500,00 oder mehr als 1.000,00 Euro pro Jahr geht, hängt von vielen Faktoren ab. Heute gab es dazu die Erläuterungen.

Was mich immer wieder erstaunt, ist das Interesse der Bürger. Es waren, außer den drei „Stammgästen“, einem Fraktionsvorsitzenden nur zwei interessierte Bürger anwesend. Das Heulen derjenigen, die nach der Verabschiedung der neuen Gebührensatzung sich zu Wort melden werden, dürfte um ein Vielfaches höher sein.

Glücklicherweise hat Herr Gensert (CDU) durch seinen Vorschlag, die Abstimmung zur vorbereiteten Satzung abgewendet. Er möchte vorher eine Bürgerversammlung einberufen, bei der die neue Gebührensatzung erklärt wird. Also, keine neue Satzung ohne Bürgerinformation. Ich war höchst erstaunt darüber, dass dieser Vorschlag NICHT vom Magistrat kam.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Heute erste Runde zum Straßenbeitrag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

Heute findet die erste öffentliche Sitzung zur Straßenbeitragssatzung statt. Der zur Debatte stehende – wiederkehrende Beitrag – ist eine neue, zusätzlich zu zahlende Gebühr für Grundstückseigentümer. Die Sitzung ist ÖFFENTLICH.

Rödermark BUSE 3.5.2017
Rödermark BUSE 3.5.2017

Sachverhalt/Begründung:
Die für Rödermark als Schutzschirmkommune zuständige Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium hat die Genehmigung des städtischen Doppelhaushalts 2017/2018 von der Einführung einer Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen abhängig gemacht.

Die Ermächtigungsgrundlage ist in §11 und §11a des „Kommunalen Abgabengesetzes“ (KAG) geregelt.

Straßenbeiträge können nach dem Modell der „einmaligen Straßenbeiträge“ oder nach dem Modell der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ erhoben werden.

Bei den einmaligen Beiträgen werden nur die Anlieger der jeweils umgebauten oder ausgebauten öffentlichen Verkehrsanlage veranlagt, sodass es für die Bürgerinnen und Bürger zu hohen zu zahlenden Einzelbeträgen kommt. Beim Modell der wiederkehrenden Beiträge werden demgegenüber die Anlieger in einem größeren Abrechnungsgebiet für die Zahlung herangezogen, sodass es zu kleineren zu zahlenden Beträgen kommt. Allerdings erfolgt die Veranlagung öfter, und zwar immer dann, wenn in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert wird.
Der Verwaltungsaufwand ist bei den einmaligen Beiträgen deutlich geringer. Um jedoch die hohen Einmalbelastungen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, kristallisierte sich in den Vorberatungen heraus, dass aus Gerechtigkeitsgründen das Modell der wiederkehrenden Beiträge gewählt werden sollte.
Der Entwurf der zu beschließenden Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen liegt als Anlage bei. Quelle: bgb.roedermark.de


Vorl. Satzung Straßenbeitrag

 
Siehe auch
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

FDP Rödermark. Straßenbeiträge extrem ungerecht

FDP Rödermark. Straßenbeiträge extrem ungerecht

Die FDP sieht durch die noch zu beschließende Straßenbeitragssatzung die kleineren Stadtteile „extrem benachteiligt“. Darauf weist Parteivorsitzender Tobias Kruger in einer Pressemitteilung hin. Quelle: OP-Online

Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.