Bürgerentscheid 2001. Bosch-Gelände (Kaufland)

Bürgerentscheid am 18.03.2001 in Rödermark
 

Bürgerentscheid 2001
Bürgerentscheid 2001. Klicken Sie auf das Bild.


Die Bürger entschieden sich FÜR ‚Großflächiger Einzelhandel‘ auf dem Bosch-Gelände
 

Aus der Festschrift der SPD Rödermark

Absolut gegensätzliche Positionen bezogen SPD und AL/ Grüne später in der Debatte um die Nutzung des T&N-Geländes in Urberach. Die Firma Badenia hatte das Areal von Bosch erworben und beantragt, dort ein Einkaufszentrum zu errichten. Am 8. Dezember 2000 stimmte die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP dem Bebauungsplan mit großflächigem Einzelhandel zu.
AL/Grüne und ein zuvor aus der SPD-Fraktionausgetretener Stadtverordneter waren dagegen. Auf Betreiben von AL/Grüne kam es am 18. März 2001 zu einem Bürgerentscheid über den Bebauungsplan, bei dem 62,1% der Wähler für das Märktezentrum stimmten.

Die Quittung der Wähler für die verworrenen politischen Verhältnisse kam bei der Kommunalwahl 2001: Nutznießer war die CDU, die mit 53 % († 9,9 %) die absolute Mehrheit gewann, während die SPD auf 25,8 % (-0,7 %) und AL/Grüne auf 16,1 % (-8,5 %) kamen.


Siehe auch
» Fünf Jahre Märktezentrum
» Festschrift SPD Rödermark


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Antwort vom BMU zum Flaschenpfand.

Antwort zu:
Kaufland gibt für Flaschen ohne Banderole (und damit ohne Strichcode) kein Pfand zurück.

Bin zwar noch nicht viel klüger. Jetzt habe ich zumindest eine Antwort, über die man nachdenken kann.

Sehr geehrter Herr Donners,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2009.

Der Vollzug der Verpackungsverordnung liegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in den Händen der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund kann das Bundesumweltministerium lediglich allgemeine Hinweise zur Verpackungsverordnung geben. Eine rechtlich verbindliche Bewertung von Einzelfällen ist von hier aus nicht möglich. Verbindliche Einzelfallentscheidungen sind den örtlichen Vollzugsbehörden vorbehalten. Das Bundesumweltministerium hat vor diesem Hintergrund entsprechende allgemeine Hinweise in den von Ihnen zitierten Textstellen veröffentlicht. Dies vorweggeschickt ist zu Ihrer Frage Folgendes zu bemerken:
 

Ein Etikett ist zum Nachweis der Pfandpflichtigkeit nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis kann – wie von Ihnen erwähnt – auch auf andere Weise erfolgen. Dies ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles, so muss eine Pfandkennzeichnung auch nicht notwendigerweise auf dem Etikett erfolgen. Die Verpackungsverordnung schreibt lediglich allgemein vor, dass die Verpackungen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind. Von hier aus kann dies – zumal ohne nähere Kenntnis der Umstände – nicht beurteilt werden. Jedenfalls muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass eine Pfandhaltigkeit der Verpackung gegeben ist. Die Beweislast trifft den Verbraucher, der die Verpackung ja ggf. auch pfandfrei im Ausland erworben haben könnte.

Im Zweifelsfall können Sie sich für weitere Auskünfte an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Auskunft über die örtlichen Zuständigkeiten erteilt ggf. das jeweilige Landesumweltministerium. Die allgemeine Rechtsberatung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Norbert Schröder
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat WA II 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn


Rödermark intern
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Kaufland gibt für Flaschen ohne Banderole (und damit ohne Strichcode) kein Pfand zurück.

Ich war heute im Kaufland in Rödermark-Urberach und wollte einige dort gekaufte Pfandflaschen zurückgeben. Der Automat nahm die Flaschen wegen fehlender Banderole nicht an. Die Banderolen wurden von meinen Enkeln abgekratzt.

An der Information gab man mir (recht pampig) die Auskunft, dass Flaschen ohne Banderole nicht zurückgenommen werden. Das steht nicht auf den Flaschen/Banderolen.
 

Sind die im Recht?
Muss ich den Kassenbon vorlegen?
Wem ist Ähnliches passiert?

Hier finde ich jedenfalls keinen Hinweis, dass MEHR als die Flasche vorhanden sein muss. Siehe §9

BMU, Bundesumweltministerium

BMU wurde am 01.07.2009 mit der Bitte um eine verständliche Antwort angeschrieben. KEINE ANTWORT. Eine Nachfrage am 15.07.2009 wurde nicht beantwortet. Die haben wohl viel zu tun oder kennen die Antwort selber nicht.

BMU wurde am 29.07.2009 angeschrieben, ob noch mit einer verständlichen Antwort zu rechnen ist.

Antwort vom BMU


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