Zeitungskommentar zum ersten Stadtrat. Frau Doris B.

Guten Tag Frau Doris B.

Einleitend die Fragen.

» Sucht man wirklich einen Stadtrat oder hat man diesen bereits auserkoren?
» Ist die Stellenausschreibung nur eine Pflichtaufgabe?
» Hat ein Bewerber überhaupt eine Chance auf diese Position?

Wie man lesen kann, halten Sie es in der jetzigen Situation nicht für möglich, die wirtschaftliche Verantwortung als Freizeitaufgabe erledigen zu lassen. Weil: – Rödermark steht unter dem Rettungsschirm
 
Da gebe ich Ihnen recht (Freizeitaufgabe). Brauchen wir auch nicht. Wir haben in der Finanzverwaltung der Stadt Rödermark, jedenfalls ist das mein Eindruck, qualifizierte und kompetente Mitarbeiter. Der fachliche Teil dürfte damit abgesichert sein. Dafür brauchen wir sicherlich keinen ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Da, wie Sie ja auch bemerken, die Stadt Rödermark unter dem Schutzschirm des Lands Hessen steht, ist ein Konsolidierungskonzept als Grundlage für den Schutzschirm bis 2018 erarbeitet worden. Nun geht es um die Umsetzung. Die Parameter stehen. Es sind verstärkt die Fachabteilungen gefordert, diese Vorgaben umzusetzen. Ich meine, das geht auch ohne ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Nach 2014 (bzw. dem Straßenbeitrag) dürfte die weitere Belastung der Bürger durch Steuer/Gebühren ein Ende haben. (bis auf Grundsteuer B. 14.1.01 Allgemeine Finanzmittel). Spätestens jetzt muss die Stadt sparen. Und das funktioniert im großen Stil nur über das Personal. Es soll/muss im Personalbereich der Stadt Rödermark eingespart werden. Personal ist Aufgabe des Bürgermeisters und nicht die vom Stadtrat.
 
Haben Sie sich die Stellenausschreibung der Stadt Rödermark für den ersten Stadtrat durchgelesen? Es wird ein Stadtrat ohne jegliche Qualifikation gesucht. Der Stellenausschreibung nach sucht man keinen Stadtrat mit ganz speziellen Fähigkeiten (die, so wie Sie fordern, notwendig wären), sondern einen Frühstücksdirektor.
 
Warum haben die Verantwortlichen (das ist nicht der Magistrat. Die Koalition CDU/AL-Die Grünen brauchen den Stadtrat) die Stellenausschreibung nicht so formuliert, dass der gesuchte Stadtrat dem Bürgermeister bei der Bewältigung der finanziellen Schieflage eine Hilfe sein könnte? Haben diejenigen, die die Stellenausschreibung formuliert haben, gewusst: „In Wirklichkeit brauchen wir keinen. Aber es war immer so und im Koalitionsvertrag steht es auch so geschrieben
Bei einer Entlohnung vom > 6.400,00 Euro monatlich und einer fetten Pension für nur 6 Jahre Dienstzeit wird doch sicherlich ein Fachmann zu finden sein.
 
Sie schreiben weiterhin: „Das wäre so, wenn Sie ein Schiff in rauer See von einen Schiffsjungen gesteuert werden soll„.
Ich würde lieber in rauer See einem Schiffsjungen ein Schiff steuern lassen, als einem Stadtrat mit Befähigung wie in der Stellenausschreibung aufgeführt auch nur einen Bruchteil finanzieller Verantwortung zu übertragen. Frage: „Hat der erste hauptamtliche Stadtrat überhaupt für irgendwas eine Verantwortung?“
 
Der Bürgermeister muss den von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadtrat akzeptieren. Es kann also sein:
Der Bürgermeister hat Zweifel an der Befähigung des gewählten Stadtrats und überträgt diesem nicht den Finanzbereich. Jetzt haben wir keinen – erfahrenen Profi – wie sie berechtigterweise fordern. “ Was jetzt, Frau Doris B.? Jetzt muss es die Finanzabteilung / Bürgermeister doch alleine regeln.
 
Ich finde das nicht so tragisch. Die Fachleute sind in der Finanzabteilung der Stadt vorhanden.
 
Frau Doris B. Sie fordern einen – erfahrenen Profi -.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum genau diese Forderung nicht in der Stellenausschreibung formuliert wurde? Kann der angedachte Kandidat der Koalition diese Voraussetzungen nicht vorweisen? Braucht man eigentlich nur eine Zwischenstation?
StaVO -> Magistrat (Stadtrat) -> Dezernat.
Diese Zwischenstation kostet dem Bürger in sechs Jahren geschätzt mehr als 900.000,00 Euro.
 
 
Lesen Sie einmal hier nach, wie man es hätte machen können, wenn man über die Stellenausschreibung einen gestandenen Fachmann gesucht hätte.
 
Auszug aus der o.g. Stellenausschreibung. Stadt Nordhausen. Hauptamtliche (r) Beigeordnete (r)

Der/die Bewerber/in sollte für die Zulassung zur Wahl nach § 32 Abs. 5 Satz 5 ThürKO einen Abschluss als Volljurist/Volljuristin oder einen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozial- und Verhaltenswissenschaften (als Masterabschluss, Magisterabschluss oder Universitätsdiplom) nachweisen. Eine mehrjährige (5 Jahre wünschenswert) hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung wird vorausgesetzt.[..]Siehe: Stellenausschreibung Stadt Nordhausen

Fairerweise sei erwähnt. Die Besoldung erfolgt nach B3. Rödermark nach B2.
B2 Grundgehalt: 6391.99 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 319,00, Kinderzulage, Beihilfen)
B3 Grundgehalt: 6771.88 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 338.59, Kinderzulage, Beihilfen)
 
 
» Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013.
» Oben-Sparen
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)
 
 

Schuldenstand und Kassenkredite

Schuldenstand der Stadt Rödermark.

Viele Bürger in Rödermark sind der Meinung, wir haben ca. 10 Mio. Euro an Schulden. Dieser Betrag (+/- 1Mio.) wird auch immer wieder bei den Haushaltsdebatten genannt.

Das ist die NEUVERSCHULDUNG.

Der Kreditstand ist leider nicht in den Haushaltsplänen veröffentlicht. Der erscheint nur in den Berichten zum Haushalt (und in den Reden vom Stadtkämmerer).

Die folgenden Zahlen sind Zahlen, die bei Sitzungen, Reden oder sonstigen Anlässen genannt wurden. Eine verbindliche Quellenangabe ist mir bedauerlicherweise nicht möglich.

Wir hatten in Rödermark Ende 2012 etwa 70.000.000,00 Euro Schulden.

Etwas zu Kassenkrediten.

Kassenkredite sind vergleichbar mit einem Überziehungskredit bei Privatpersonen. Die Zinsen für Kassenkredit liegen zurzeit deutlich unter 1% (0,36% im Schnitt für 2012). Ein Traum für den Privatmann.

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten in Rödermark liegt aktuell bei 55 Mio. € (Haushaltssatzung 2013, § 4)
Davon hat die Stadt bis Ende 2013 (nach Übernahme von Schulden durch das Land im Rahmen des Schutzschirms) ca. 39,0 Mio ausgeschöpft.

Die Stadt Rodgau will für den Fall einer Zinssteigerung bei den Kassenkrediten, so ist in der OP zu lesen, Sicherheit. Man will Kassenkredite durch Kredite ablösen. Das bedeutet Planungssicherheit, aber auch eine höhere Zinsbelastung.

Betrachten wir einmal die Zahlen für Rödermark und was eine Zinssteigerung bedeuten könnte.
39.000.000 Mio. und 0,5% Zinsen bedeuten = 195.000,00 Zinsen p.J.
Jetzt mögliche Steigerungen.
39.000.000 Mio. und 1% Zinsen bedeuten = 390.000,00 Zinsen p.J.
39.000.000 Mio. und 2% Zinsen bedeuten = 780.000,00 Zinsen p.J.
 
Was könnte eine evtl. Zinssteigerung für das Konsolidierungskonzept bedeuten?
 
Lösungen sollten, auch wenn noch nicht in die Öffentlichkeit getragen, schon als Plan B vorhanden sein. Die Gelder müssen ja bereitgestellt werden.
 
Es darf nicht vergessen werden. Diese Zahlen sind von 2013. Bis 2018 werden noch ca. 27.000.000,00* € neue Schulden hinzukommen. Dazu weitere Informationen in dem Artikel von Dr. Rüdiger Werner im Blog der FDP.
 
Ob bei den 27.000.000,00 Euro neue Schulden auch ein evtl. anfallender Restkaufwert bei der Kulturhalle berücksichtigt wurde?

Haushalts- und Finanzausschuss

Spannend war der gestrige Haushalts/- und Finanzausschuss wirklich nicht.
 
Hier die Tagesordnung.
 
Herr Andrießen vom IC-Rödermark berichtete über seine bisherigen Tätigkeiten im IC-Rödermark. Er stellt seine laufenden und geplanten Projekte vor. Besonders interessant dürfte das EcoStep Programm zur Optimierung der Betriebsführung sein.
 
EcoStep ist auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Betriebe (ALLER BRANCHEN, auch Behörden) zur Optimierung der Betriebsführung zugeschnitten. Da stellt sich schnell die Frage: Nahmen/Nehmen auch Mitarbeiter aus den führenden Positionen der Stadt Rödermark an einem solchen Programm teil?
Es wäre doch sicherlich, gerade für die älteren Führungskräfte (und den neu hinzukommenden) interessant zu erfahren, wie man die Betriebsführung optimieren kann. Evtl. gibt es für die alt eingefahrenen Wege Optimierungspotential.
 
Es wurden vom Stadtkämmerer die gestellten Fragen zu den geplanten Haushaltseinsparungen schriftlich/mündlich beantwortet.
 
Ein Antrag (Ö11) der Koalition wurde durchgewunken.
 
Zu dem Antrag der Opposition (Ö12.1), den scheidenden ersten Stadtrat (Kämmerer) nicht wieder hauptamtlich zu besetzen, fand, wie zu erwarten keine Zustimmung. Es gab auch keine hitzige Debatte.
 
Der Bürgermeister fand es nicht so prickelnd, sich darüber zu unterhalten, ob ein hauptamtlicher Stadtrat notwendig ist. Er sprach von der geleisteten Herkulesaufgabe, die erforderlich war, um die geleistete Arbeit zur Konsolidierung des Haushaltes zu bewerkstelligen. (War bestimmt auch eine Herkulesaufgabe die Stadt dort hinzuführen, wo sie jetzt steht). Und das sei erst der Anfang. Jetzt, wo wir unter den Rettungsschirm schlüpfen, müssen die getroffenen Maßnahmen auch umgesetzt werden. Und das ohne hauptamtlichen Stadtrat?
 
Er erwähnte auch Gespräche mit Amtskollegen und ersten Stadträten, die er in den letzten 2 Tagen geführt hat. Natürlich haben die einen Verzicht eines hauptamtlichen Stadtrates als absolut wirklichkeitsfremd (die kennen Taunusstein nicht) beschrieben. Ja, mein Gott, was sollen diese Wahlbeamte auch sagen? Sollen die sagen: „Es geht auch ohne uns!“
Der Bürgermeister hat vorsorglich darauf hingewiesen: „Sollte es dazu kommen, den Ersten Stadtrat NICHT hauptamtlich zu besetzen, wird er dagegen Einspruch einlegen, um Schaden für die Stadt Rödermark abzuwenden.“
Ob das geht? Mehr als fraglich.
 
Herr Sturm äußerte sich ebenfalls. Es braucht nicht schriftlich festgehalten zu werden, was dieser zu der Notwendigkeit einer Neubesetzung seines freiwerdenden Arbeitsplatzes zu sagen hatte.
 
Für die AL/Die Grünen berichtet Herr Gerl über seine Tätigkeit (ca. 1 Jahr) als ehrenamtlicher Stadtrat in Rödermark und der Belastung, der er dann letztendlich nicht mehr gewachsen war. Er wollte wohl zum Ausdruck bringen, wenn er dieses Arbeitsaufkommen nicht verkraften kann, kann das auch kein anderer. Also, wir brauchen einen hauptamtlichen Stadtrat.
 
Auch in etwa so der Tenor der CDU.
 
Wie schon in vorausgegangenen Artikeln erwähnt, ich habe sehr wenig Informationen über die Aufgaben des ersten Stadtrates. Ich weiß nur, zurzeit ist der jetzige Stadtrat für die Kämmerei und die KBR zuständig. Aber welche Aufgaben und welcher Aufwand dahinter steht.
 
Wenn aber die Opposition (die müssen den Arbeitsaufwand kennen) der Meinung ist, es geht OHNE, dann sollte man einmal darüber nachdenken. In Taunusstein, 29.000 Einwohner, geht es auch ohne hauptamtlichen Stadtrat.
 
Hauptsatzung der Stadt Taunusstein. 29.000 Einwohner

Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin
oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Stadträtinnen/Stadträten.
(2) Die Zahl der Stadträtinnen/Stadträte beträgt zehn.
Die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates sowie die Stellen der weiteren
neun Stadträtinnen/Stadträte werden ehrenamtlich verwaltet.
Quelle: Taunusstein

Man könnte auch darüber nachdenken, ob man für einen Betrag x, der sicherlich wesentlich geringer ist als die anstehenden Kosten für den hauptamtlichen Stadtrat, ein Gutachten anfertigen lassen.
Man könnte sich aber auch Gedanken machen; kann man vergessen. Die eine Seite will den Stadtrat die andere Seite will den nicht. Die Posten, es geht um Stadtrat UND Stadtverordnetenvorsteher(in), sind schon versprochen und aufgeteilt.
 
Ein Gutachten? Wir müssen sparen, wird der Tenor sein.
 
Ein wenig mehr Informationen und gezielteres Nachfragen hätte ich schon zu dem Thema » Kauf des Bahnhofsgeländes « erwartet. Die Antwort vom Bürgermeister war eigentlich genau dass was man erwarten konnte.
Wir haben keinen Fehler gemacht. Es ist alles gut für der Stadt gelaufen.
Warum die Stadt aus den Verträgen den Passus » Kosten für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen « gestrichen hat, wurde damit begründet, die Bahn hat den Passus einer » Mehrerlösklausel verzichtet wird « gestrichen. Was uns das bringt sehen wir jetzt. Geschätzte Kosten von 225.000,00 Euro. Die müssen die Bürger aufbringen.
Warum kann ich den Worten des Bürgermeisters nicht mehr glauben.:-( Dieser sagte (so habe ich es gehört): „Sonst hätten wir das Doppelte bezahlt“.
 
Straßenbaumaßnahmen werden ein Thema sein, mit dem wir sicherlich bald konfrontiert werden. Geld ist keines mehr da. Selbst für Reparaturarbeiten fehlt das Geld. Teer muss her, fällt mir dazu ein. Damals belächelt. Heute in Rödermark angekommen. In Niederzimmern sind aber Kreative an der Macht.
 
Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrende Beiträge (die bessere Wahl) wird bald in Rödermark Einzug halten. Mit welchen Belastungen können wir rechnen?
Da mir die genauen Zahlen fehlen, hier ein Beispiel:
500.000 Euro an Maßnahmen pro Jahr. Nehmen wir weiter an, 50% davon sind GRUNDERNEUERUNGEN. Nehmen wir weiter an, wir haben in Rödermark 12.000 Haushalte.
Das wäre jetzt an wiederkehrende Beiträge 250.000/12000 = 21,00 Euro pro Jahr/Haushalt. Damit können Sie jetzt hochrechnen.
 
Bei einer Straßenbeitragssatzung könnten es mal leicht 15.000,00 Euro für den Einzelnen werden.
 
Bei der Ordnungspolizei werden wir uns in Zukunft auch anders einrichten müssen. Die werden sich auf die einnahmeträchtigen Aufgaben konzentrieren.
 
Die Grünen in Taunusstein

Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.

Rödermark. Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.
 
Die Offenbach-Post berichtet am 30.01.2012:
 
Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Ziel: Die Stelle des Ersten Stadtrat (so der Antrag der Opposition) soll nicht mehr HAUPTAMTLICH besetzt werden. Ein entsprechender Antrag soll am Donnerstag im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss eingebracht werden. (Am 30.01.2013, 9.00 h noch nicht auf der Tagesordnung). Soweit die Offenbach-Post.
 
Der Antrag zielt auf die finanzielle Lage der Stadt Rödermark und die geplanten Einsparmaßnahmen, auch an den Personalkosten. Der Antrag ist verständlich; nicht nur bei den Indianern muss gespart werden, auch bei den Häuptlingen.
 
Warum wird dieser Antrag keine Zustimmung finden?
Ganz einfach. Wenn es keinen HAUPTAMTLICHEN Stadtrat mehr geben sollte, wird die Koalition CDU AL/Die Grünen auf eine harte Probe gestellt. Der schön ausgehandelte Koalitionsvertrag, der meiner Meinung nach seinen Zusammenhalt in der Postenschieberei findet, kann dann aufgelöst werden. Ihr bekommt den ersten hauptamtlichen Stadtrat wir den Stadtverordnetenvorsteher; so der Gedanke:
 

Nachdenklich stimmt mich allerdings. Kommen wir ohne Ersten Stadtrat aus? Warum hat sich die Stadt Rödermark in der Vergangenheit den Luxus eines hauptamtlichen Stadtrates gegönnt? Wenn man den Zahlen aus der OP Glauben schenken kann, hat uns das knapp 1,6 Mio. Euro gekostet.
 
Ich kann zu der Arbeit des hauptamtlichen Stadtrates nichts schreiben. Dazu fehlen mir die Hintergrundinformationen. Diese werden aber bestimmt die Antragsteller (SPD, FDP und Freien Wähler) haben und daraus den Schluss gezogen haben; es geht auch OHNE.
 
Übrigens, wenn (wie zu erwarten) wir weiterhin einen hauptamtlichen Stadtrat haben werden, (Kosten in etwa 800.000,00 Euro lt. Offenbach-Post) ist nicht sichergestellt, welchen Posten dieser übernehmen wird. Siehe hierzu den ArTikel – Rödermark, Erster Stadtrat –
 
Es wird NICHT nach Qualifikation eingestellt. Der hauptamtliche Stadtrat wird vom Stadtparlament gewählt und der Bürgermeister (muss nehmen; was kommt) kann sich überlegen, welche Aufgabe er diesem Stadtrat nun übertragen kann.
Wird bestimmt die Kämmerei sein. Hat sich so eingebürgert.
 
 
Nachtrag. 30.01.2013. 11.30

Unter Punkt Ö12.1 ist der Antrag der Opposition nun in die Tagesordnung eingetragen.

Sachverhalt/Begründung:
Der amtierende Erste Stadtrat steht auf Grund einer persönlichen Entscheidung für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Die Notwendigkeit der hauptamtlichen Verwaltung der Stelle des Ersten Stadtrates der Stadt Rödermark ist daher grundlegend zu hinterfragen.

Die Stadt Rödermark muss, soll sie die Bedingungen des Rettungsschirmes erfüllen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft in Erwägung ziehen. Ein weiteres Sparen muss daher die zwingende Maxime sein. Demzufolge ist in der aktuellen Situation die Einsparung der zweiten hauptamtlichen Stelle vor allem eine tatsächliche und nachvollziehbare Kostenreduzierung. Es erscheint daher gerade auch im Hinblick auf einen möglicherweise reduzierten Handlungsspielraum sinnvoll, die Verantwortung für einzelne Ressorts oder auch die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben auf ehrenamtliche Stadträte zu übertragen. Die jährliche Entlastung für den städtischen Haushalt dürfte sich nach ersten Schätzungen auf 130.000 € p.a. belaufen.

Es erscheint daher opportun und im Gesamtinteresse der Stadt diese Einsparmöglichkeit umzusetzen und ab Juli 2013 auf die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates zu verzichten. Quelle: bgb.roedermark.de

 
An einer Einsparung des Klimamanager wird scheinbar nicht gedacht.