Beispiel:
Bestellt wird die Senkung der Mehrwertsteuer.
Wer zahlt letztendlich?
In den Nachrichten hört neuerdings öfters: „Wer bestellt, bezahlt“ – das sogenannte Konnexitätsprinzip.
Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) soll sicherstellen, dass die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für die vom Bund übertragenen Pflichtaufgaben erhalten. Dabei muss es sich nicht einmal um neue Aufgaben handeln – auch Änderungen auf Bundesebene können die kommunalen Finanzen erheblich beeinflussen.
Nehmen wir an, die Bundesregierung beschließt (bestellt), die Mehrwertsteuer für ein bestimmtes Produkt von 19 % auf 7 % zu senken. Dem Umsatzsteuertopf, aus dem auch der KFA gespeist wird, fehlen dann plötzlich erhebliche Einnahmen (?z. B. rund 3,6 Mrd. €?).
Nimmt man das Konnexitätsprinzip ernst, müsste der Bund diese Mindereinnahmen durch andere Quellen vollständig ausgleichen.
Geschieht das nicht, kann sich die Bundesregierung öffentlich für ihr Geschenk an eine bestimmte Branche feiern lassen – während die Kommunen die finanziellen Folgen tragen und Stadtkämmerer schließlich gezwungen sein könnten, etwa die Grundsteuer zu erhöhen.
Wichtig ist zudem: Eine Senkung der Mehrwertsteuer muss vom Bundesrat genehmigt werden. Damit liegt die letztendliche Verantwortung bei den Landtagen. Sie entscheiden, ob ein solches Geschenk ohne vollständigen Ausgleich für die Kommunen überhaupt gemacht werden darf.


