Kameralistik, Doppik

Bei Diskussionen zum Haushalt der Stadt Rödermark besteht bei einigen noch die Meinung, dass in Rödermark die kameralistische Buchführung im Einsatz ist.

Mit dem folgenden Auszug: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 aus 2008 dürfte sich das Thema endgültig erledigt haben.

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.
Eröffnungsbilanz

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de/public//to020.asp?TOLFDNR=11062

Hier ein Link aiuf die Haushalte der Stadt Rödermark ab 2011. Selbstverständlich DOPPIK.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Alle Aufregung unnötig. Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.

Haushalt 2024-2025
Haushalt 2024-2025

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Sitzung HFuW 22.02.2024

Das Erfreuliche vorweg.
Wie schon in meinem Artikel Wunderbar. Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein angedeutet, wird laut Kämmerin ein genehmigungsfähiger Doppel-Haushalt zur Verabschiedung den Stadtverordneten am 5.3.2024 vorgelegt. Eine ausdrückliche Nachfrage, ob sich die Genehmigungsfähigkeit auf den Doppelhaushalt bezieht, wurde bejaht. Da mit dem Doppelhaushalt auch die Haushaltssatzung mit den Hebesätzen beschlossen wird, dürfte der Hebesatz von 715 v.H für die Grundsteuer und 380 v.H. bis Ende 2025 Bestand haben.

Zu einem bisher nie dagewesenem Defizit.
Gelernt habe ich, dass ein anfängliches Haushaltsdefizit von über 8 Mio. bzw. 10 Mio. in einem Haushaltsplanentwurf einer Kommune zunächst kein Grund zur Besorgnis sein muss. Die Aufregung in den Monaten nach der Einbringung des Haushaltsplans bis zur gestrigen Sitzung war völlig umsonst. Alles wird gut. Hoffen wir mal.
 
Die gestiegenen Kreisumlagen (?2,2 Mio.?) werden in dem zur Verabschiedung eingereichten Haushalt nicht enthalten sein. Wie sich das z.B. auf die Rücklagen auswirkt, wird man in der Haushaltsfassung –Beschluss – Endfassung– nachschlagen können.

Eine Umfrage, wie hoch man die Grundsteuer im Jahr 2024 einschätzt, brachte folgendes Ergebnis.
Geschätzt wurde: Niedrig: 720 v.H.
Hoch: 1399 v.H.
Schnitt: 1042.65 v.H.

Angst vor dem Neuen. Besonders bei den Alten.

Neu anfangen, so Bruder Paulus, sei „schön, aber auch schwierig“. Man wünsche sich Neues, aber „wenn es dann kommt, dann ist es uns doch nicht so ganz recht“. Fünf Reaktionen könne man unterscheiden – gefordert seien aber nicht Verleugnung, Aggression, Depression oder Verhandeln, sondern die Versöhnung mit dem Neuen. „Die Wandlung ist das Menschengeschäft“, betonte Bruder Paulus.
Quelle: Bruder Paulus bei OP-Online

Livestream. Interessant war die Diskussion darüber,
ob man den Bürgern nicht per Livestream die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) in die Wohnzimmer übertragen sollte. Damit wäre es auch den Bürgern möglich, die politischen Entscheidungen besser zu verstehen, denen ein Besuch einer Stadtverordnetenversammlung (Stavo) nicht möglich ist.
Ein Livestream der Debatten in der Stavo ist ein sinnvoller „Beitrag zur Barrierefreiheit“.

Bei den Argumenten gegen einen Livestream wurde von denjenigen, die einen Livestream ablehnen, ausgeblendet, dass ein Redner der Übertragung seiner Rede widersprechen kann. Hätte man das bei der Diskussion berücksichtigt, hätte es kein nachvollziehbares Argument gegen eine Übertragung der Stavo gegeben.

Es ist aller Voraussicht nach nicht zu erwarten, dass der FDP-Antrag eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung erhalten wird. Es wird dann wohl dabei bleiben, dass die Beteiligung der Bürger an der Stadtverordnetenversammlung die 1% Hürde in absehbarer Zeit nicht übersprungen wird. So wie es ist, ist es gut. Das dürfte wohl die Meinung der Mehrheit der Stadtverordneten sein.
Teilnahme der wahlberechtigten Bürger an der Stadtverordnetenversammlung. 0.1131% (Stand 23.02.2024) der Wahlberechtigten besuchen eine Stavo

Hier im Blog hatte ich den Lesern angeboten, ihre Meinung zu diesem Thema abzugeben. 62 Stimmen wurden abgegeben. 57 würden eine Übertragung befürworten. 5 sprachen sich gegen eine solche Übertragung aus.
Selbstverständlich ist diese Umfrage nicht repräsentativ.

Es wurde ein zusätzlicher Antrag auf die Tagesordnung des HFuW gesetzt.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark
Diesem Antrag werden wahrscheinlich alle Fraktionen bei der Stadtverordnetenversammlung zustimmen.

Zum Abschluss
Abschließend möchte ich einen Stadtverordneten der Grünen nicht enttäuschen. Stichwort. -Das kann man morgen in den sozialen Medien lesen.-
Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung zur Nutzung der Kulturhalle kam es zu einer bedauerlichen Entgleisung (euphemistisch) eines Grünen Stadtverordneten. Abgesehen von einer Anmerkung meinerseits möchte ich es dabei belassen. „Der Stadtverordnete der Grünen kann von Glück sagen, dass nicht von jeder in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Partei zumindest ein Stadtverordneter an der Haushaltssitzung teilgenommen hat.

Siehe auch:
» Stavo 5.3.2024 und die Ausschusswoche ab 20.02.2024


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Was wird denn da präsentiert?

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Doppelhaushalt 2024-2025 für Rödermark.
Grauenhaft!
Wo sind die zu erwartenden Mehrausgaben für die Kreisumlagen im Haushalt zu finden?

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar.

Am 5.3.2024 wird voraussichtlich der Magistrat zusammen mit den in der Koalition vertretenen Stadtverordneten einen Lobgesang auf den Rödermärker Haushalt 2024-2025 halten. Alle Superlative, die mir einfallen, die in den Haushaltsreden des Magistrats und der Koalition fallen könnten, würden den Rahmen dieses Blogs sprengen. Meine Meinung zum Haushalt 2024-2025 lautet: !Dieser Haushalt muss weg! (Den Tonfall von Herrn Habeck müssen Sie sich vorstellen.)

Minus von nahezu 8 Mio.
Der Haushaltsplanentwurf mit einem Minus von nahezu 8 Mio. wurde am 5.12.2023 eingereicht. Am 28.02.202 wird vom Kreistag sehr wahrscheinlich die Erhöhung der Kreisumlage beschlossen. Steigerung 4,06% oder für Rödermark in Euro mehr als 2 Mio. Diese 2 Mio. zusätzliche Ausgaben tauchen weder im Haushaltsplanentwurf (auch nicht als zu erwarten) noch in der Änderungsliste auf.

Hat Kämmerin und Bürgermeister die Hoffnung,
dass die Erhöhung am 28.02.2024 im Kreistag abgelehnt wird? Kaum vorstellbar, dass dies geschehen wird. Die Einnahmequellen des Kreises sind die Umlagen1. Der Kreis braucht dringend frisches Geld.

Wo im Haushaltsplanentwurf der Stadt Rödermark ist die Erhöhung
der Kreis- und Schulumlage aufgeführt? Richtig, überhaupt nicht. Wartet unser hauptamtlicher Magistrat mit dieser Hiobsbotschaft so lange, bis der Kreishaushalt genehmigt ist? Wie will man im Laufe des Jahres die Steigerung der Ausgaben den Bürgern beibringen?

Änderungsliste Haushalt.
Zur kommenden Stadtverordnetenversammlung (5.3.2024) wird eine Änderungsliste zum Haushalt präsentiert, die das Defizit von 7.982.828 auf 5.523.954 drückt. Also um satte 2.458.874€.

Gab es schon jemals derart drastische Korrekturen?6
Seit 2009 habe ich keine Haushaltsdebatte verpasst. Korrekturen am Entwurf in derartiger Höhe habe ich noch nicht erlebt. Für mich sind ohne weitere Erklärungen die vorgenommenen Korrekturen eine Verschleierung der Wirklichkeit. Ich frage mich, wie soll ich den Haushaltsplan mit den Korrelkturen bezeichnen? Bezeichnen wie die Planung? Als einen umweltverschmutzenden Stapel Papier? Oder auch so.

Korrekturen in Höhe von 1.500.000,00€ bei Personalaufwand Kinder.
Wie ist derartiges überhaupt möglich? Wie haben es die 1.500.000,00€ Mio überhaupt in Haushaltsplanentwurf geschafft? Einfach nur mal so, um zwei Monate danach glänzen zu können – schaut mal, Bürger, wir haben 3gespart4. Was passiert, wenn man die Personalstellen besetzen muss, deren Einsparungen man jetzt offensichtlich eingeplant hat? Wie schaffen es 600.000,00€ in den Haushalt, um zwei Monate später wieder gestrichen zu werden?
Eine schlüssige Erklärung kann man wohl kaum erwarten.

Sind wir doch mal ehrlich.
Was ich als in etwa als seriöse Einsparungen erkennen kann, bewegt sich bei ca. 350.000,00 €

Der Ergebnishaushalt (Beratungsexemplar KREIShaushalt)
weist ein Defizit von ca. 22 Mio. aus. In der Haushaltssatzung des Kreises sind gemäß §5 die neuen Hebesätze für die Kreisumlagen aufgeführt, die voraussichtlich am 28.02.2024 beschlossen werden.

Warum keine Grundsteuererhöhung?
Der Automatismus des Haushaltsplanentwurfs empfiehlt (ohne die erhöhte Kreisumlage) einen Satz von 1.458,58% (Haushaltsplan 2024-2025 Seite 94). Will Bürgermeister und Stadtkämmerin sich ohne Grundsteuererhöhung durchwurschteln und darauf hoffen, dass die Grundsteuerreform es 2025 richten wird. Bei früheren Haushalten hat man auf die -gute Fee gehofft-. Da war es jedem klar, dass ein Fabelwesen den Haushalt der Stadt wohl kaum retten wird. Anmerkung. Interessanterweise kam die, das Fabelwesen, dann auch recht häufig.
Die Grundsteuerreform, keine Illusion, könnte erheblich zur Haushaltsverbesserung im Jahr 2025 beitragen. Geschickt angewendet, könnte der Magistratsteil, der 2025 zur Wahl steht, dies im Wahlkampf zu seinem Vorteil nutzen. Allerdings besteht auch das Risiko, dass der Schuss nach hinten losgeht.
Eine klare Aussage, dass man durch die Reform der Grundsteuererhöhung keinen finanziellen Vorteil ziehen will, ist mir in Rödermark nicht bekannt. Würde ja auch viele Gedankengänge zunichte machen.

Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?
[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium

Aufkommensneutral
Angenommen, dass auch nach der Haushaltsgenehmigung durch den Landrat die Grundsteuer in Rödermark 2024 bei 715% bleibt. In 2025 greift dann die Grundsteuerreform mit neuen Sätzen.

  • D.h. sollten sich die Einnahmen nach der Grundsteuerreform (2025) um 1 Mio. erhöhen, wird dann der Hebesatz auf 615 Prozentpunkte gesenkt?
  • D.h. sollten sich die Einnahmen nach der Grundsteuerreform (2025) um z.B. 1 Mio vermindern, wird dann der Hebesatz auf 815 Prozentpunkte angehoben.

Dazu aber mehr, wenn es so weit ist.

Aufgepasst.
Nichts ist schlimmer, wenn im Wahljahr der Bürgermeister eine saftige Grundsteuererhöhung präsentieren muss. Da könnte die Grundsteuerreform wie gerufen kommen. Evtl, können die Einnahmen durch Grundsteuer bei gleichbleibendem Hebesatz gewaltig steigen. Es kann natürlich auch der umgekehrte Fall eintreten.
Egal was eintreten wird. Die Argumentationen im Jahr 2025 müssen genau unter die Lupe genommen werden.

Ist nur der Haushalt 2024-2025 so schlecht? Wie sah es von 2024 aus?
Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen? Woher das -finanzschwache- kommt? Das wäre neues Kapitel!
Haushaltsmäßig kann man Rödermark nicht als Vorzeigekommune bezeichnen. Ohne die finanzielle Unterstützung vom Land »würden wir ganz schön alt aussehen.« Seit 2013 hat das Land uns im Rahmen von zwei Rettungsschirmen mit ca. 40 Millionen unter die Arme gegriffen. Rödermark gehört zu der Minderheit der Kommunen in Hessen, die beiden Rettungsschirme in Anspruch genommen haben bzw. nehmen mussten.
2013 Rettungsschirm I. 12.260.962,00 Euro ohne finanzielle Gegenleistung. 100 Kommunen im Rettungsschirm I
2018 Rettungsschirm II. 27.900.000,00 Euro Millionen Euro. Die eine Hälfte ohne weitere Auflagen. Die zweite Hälfte zahlen wir in jährlichen Raten ab. 171 Kommunen im Rettungsschirm II
In Hessen gibt es 421 politisch selbstständige Gemeinden. Laut Finanzplanungserlass gibt es 443 Kommunen.
Siehe auch Karte zum Kommunalen Schutzschirm.


FAZIT
Es dürfte evtl. eine Einnahmeverbesserung über die Gewerbesteuer anstehen. Es könne sich um 2.748.468,00 handeln. Siehe
7.982.828 (Fehlbetrag laut Haushaltsplanentwurf)
– 2.458.874 Korrektur (in der Hauptsache Kinderbetreuung)
– 2.748.468 Mehreinnahme Gewerbesteuer
+ 2.200.000 Kreisumlage
========================
4.975.486,00 Neues Defizit.
-4.975.486,00 Ausgleich aus den Rücklagen.
===============================
0 Neues Defizit.
Haushalt 2024 gerettet. Haushalt 2024 genehmigungsfähig. Hoffentlich sieht das so auch der Landrat.

Die knappe Beantwortung einer Frage zur GewerbesteuerPLANUNG,
die bald der eine herausragende Bedeutung haben könnte.
Im Haushaltsplan wird mit einer stetigen Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen gerechnet. Die Vorgaben werden dem Finanzplanungserlass entnommen (Seite 5) und sollten unter der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten den Haushaltsplanern helfen. In Hinblick darauf wurde wohl auch die folgende Frage an die Verwaltung gestellt.

Ist bei den Einnahmen der Gewerbesteuer einkalkuliert worden, dass ein großer Steuerzahler möglicherweise durch höhere Abschreibungen in Zusammenhang mit Bautätigkeiten am neuen Standort weniger Gewerbesteuer zahlen könnte? Wenn ja, in welcher Höhe? (S41)
Nein
Quelle: https://www.rm-news.de/?p=256122


1Die Erträge resultieren hauptsächlich aus Kreis- und Schulumlage, aus Schlüsselzuweisungen des Landes und aus Verwaltungsgebühren.
2Aus diesem Grund wird an die Gemeinden appelliert, die durch die Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Damit wird angestrebt, dass sich innerhalb einer Gemeinde das Grundsteueraufkommen durch die Grundsteuerreform nicht verändert (Bundestag. Aufkommensneutralität bei der Reform der Grundsteuer ).
3؟ON
4؟OFF
5Haushaltsplanentwurf 2024-2025 (Seite 37, 27) Stadt Rödermark.
6Zur Kontrolle. Hier alle Haushaltspläne ab 2009
 
Siehe auch

» Wunderbare Fragen zur Grundsteuerreform.
» Wunderbar. Dank der Mathematiker Haushalt 2024 gerettet sein.
» Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?
» Brauchen wir in Rödermark weitere Gewerbeflächen?
» Kritik an der Haushaptspolitik des Magistrats
» Kitas dürfen mehr Quereinsteiger einstellen


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



Den Haushaltsplanentwurf finden Sie hier.
 

  • Unter welcher Haushaltsstelle und mit welchem Betrag ist das Radwegekonzept eingestellt?
    Unter 677102 (Planungen und Gutachten) wurden für das Radwegekonzept für 2024 80.000 € sowie für 2025 50.000 € angemeldet.
  •  

  • Unter welcher Haushaltsstelle und mit welchem Betrag ist die Ausarbeitung einer Prioritätenliste für die Radwegsanierung und Erstellung zu finden?
    Bisher wurden noch keine Beträge eingestellt. Eine entsprechende Prioritätenliste wird erst nach Abschluss der Erarbeitung des Fuß- und Radverkehrskonzepts vorliegen
  • Unter welcher Haushaltsstelle und mit welchem Betrag ist das Hitzeschutzkonzept eingestellt?
    Das Hitzeschutzkonzept gehört in den Bereich Klimaschutz. Siehe hierzu bitte Antwort zu Frage Seite 66. Darüberhinaus werden von den Fachbereichen bereits einzelne Hitzeschutzmaßnahmen durchgeführt, insbesondere im Kita-Bereich. Siehe hierzu bitte Antwort zu Seite 44.
  •  
    Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025 weiterlesen

    Badehaus: Dies macht eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich.

    Es soll beschlossen werden:
    Die Eintrittspreise für den Schwimmbadbetrieb wurden zuletzt zum 01.01.2017 erhöht.
    Alleine die Personalkosten sind aufgrund von Tariferhöhungen in den Jahren 2017 – 2024 um mehr als 20% gestiegen. Hinzu kommen neben den hohen Strom- und Gaspreisen noch die höheren Kosten für Material und Dienstleistungen.
    Dies macht eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich.
    Auf Basis der erfreulichen Besucherzahlen in 2023 von mehr als 72.000 zahlenden Gästen, würde die Preisanpassung das Defizit des Badehauses um rund 60.000 € verringern.
    Hieraus ergibt sich folgende Preisgestaltung:
    Siehe Vorlage. Badehaus – Eintrittspreise Schwimmbad.



    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.