Seit 2005 ist Roland Kern Bürgermeister. 2013 unterzeichnet BM Roland Kern und Kämmerer Alexander Sturm für Rödermark den Schutzschirmvertrag
Die Sparverpflichtung der Stadt Rödermark. Erst jetzt wurde das Defizit gesenkt. Jetzt raten Sie einmal, wer die Hauptlast zu tragen hat. Konsolidierung 2013-2018
Quelle: Doppelhaushalt 2015/2016 Seite 82
Die Ausgabe der Offenbach Post vom 2.12.2012 muss man aufheben. Diese Ausgabe sollte man bereithalten, wenn bei der kommenden Kommunalwahl die Lobgesänge über den Stadtkämmerer a.k.a Bürgermeister die Wählerschaft überfluten.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass in der Offenbach Post jemals so deutlich über die Glücksfälle geschrieben wurde, die es dem Stadtkämmerer überhaupt ermöglicht haben. den von ihm und dem damaligen Kämmerer als vertragliche Verpflichtung abgegebenen Konsolidierungspfad einzuhalten.
Teilweise wurden die selbst auferlegten Einsparmöglichkeiten nicht eingehalten „Vereinsförderung, Kinderbetreuung, Vereinsförderung“ schreibt die Offenbach Post.
Auch die glücklichen Zufälle, also keine Leistung vom Bürgermeister a.k.a. Stadtkämmerer, wurde erwähnt. Herr Löw (Offenbach Post) bediente sich hierbei auszugsweise den Haushaltsreden von Armin Lauer (SPD) sowie Tobias Kruger (FDP), die dort die „gute Fee“ ansprachen. „Bürgermeister Roland Kern hat in seiner ersten Rede als Kämmerer auf die gute Fee gehofft, die Rödermarks Finanzen in Ordnung bringt. Die schüttete ihr Füllhorn tatsächlich in Form steigender- Grund- Einkommen- und Gewerbesteuer oder kommunaler Investitionsförderprogramme aus und lässt manche Schönrechnerei vergessen“ so die Offenbach Post vom 2.12.2015
Fazit
„Aber ist das eine solide Haushaltskonsolidierung? Diese Frage mag jeder für sich beantworten.“
so der letzte Satz von Herrn Löw in der Offenbach Post.
Ein vernichtendes Urteil über die Leistungen des Bürgermeisters (AL/Die Grünen) zu seiner Arbeit als Stadtkämmerer. Nicht ein Wort über nachvollziehbare Leistungen, die zur Haushaltskonsolidierung beigetragen haben.
Und wie spart die Koalition? (CDU, AL/Die Grünen). Wenig bis fast nichts. Sie folgt den Worten IHRES Bürgermeisters. Jeder kann sich unter bgb-roedermark.de ansehen, welche Anträge die Koalition zur Haushaltseinsparung eingereicht hat.
Lesen Sie die Haushaltsrede von Herrn Hoffmann. Der Erfolg ist laut Stadtkämmerer auch in der guten Entwicklung der neuen Gewerbegebiete zu finden. Hohe Steigerungen der Gewerbeeinnahmen haben maßgeblich zum Erfolg beigetragen. „Wir erwarten bis zu tausend neue Arbeitsplätze im VGP Park, unserem Baugebiet Dudenhofen D 27, der zum heutigen Zeitpunkt bereits zu 70 % vermietet ist und mit diesem Vermietungsstand 700 Arbeitsplätze avisiert.“ so Jürgen Hoffman in seiner Haushaltsrede.
Durch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen werden nicht nur die Gewerbesteuereinnahmen (seit 2010 um 49%) weiter steigen. Auch die Zuwendungen für den Einkommensteueranteil haben sich „seit 2010 um 39% gesteigert“ so Hoffmann.
Das Personal für die Kinderbetreuung wurde erheblich aufgestockt.
[..]und wir den Personalbestand im Bereich der Kinderbetreuung von 121 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 52 auf 173 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteigert haben.[..]
[..]Bessere Gehälter für das Personal seien dringend erforderlich, denn die Kommune bekomme den Mangel an qualifizierten Fachkräften und das Buhlen um die heiß begehrten Vorschulpädagogen im Wettstreit mit den Nachbarstädten schon jetzt zu spüren. Werde nicht – mit mehr Gehaltsanreiz – gegengesteuert, so drohe Rödermark den Anschluss zu verlieren.[..] Quelle: Dreieich Zeitung Hervorhebung durch den Admin
Rodgau bietet kostenfreie KiTa-Plätze an.
Betrachten wir einmal die von Rodgau/Rödermark erhobenen Steuersätze.
Grundsteuer B Rodgau: 450%; Rödermark 540%
Gewerbesteuer Rodgau: 380%; Rödermark 380%
Hundesteuer (erster Hund) 60,00 Euro; Rödermark 120,00 Euro
(Quelle für Rodgau. Siehe Seite 50)
Rodgau hat keine Hilfe über den „kommunalen Rettungsschirm“ angefordert.
Haben die im Rodgau die bessere Führungsspitze gewählt?
Das Rödermark unter dem Rettungsschirm steht, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es wurde vom Land am 14. Mai 2012 das Schutzschirm-Gesetz beschlossen. Am 31. Dezember 2047 wird das Gesetz außer Kraft gesetzt.
Der kommunale Rettungsschirm wurde den ärmsten Städten und Gemeinden in Hessen angeboten.
Ein Entschuldungsfonds übernimmt seit 1. Januar 2013 je 46 Prozent der Schulden der ärmsten Städte und Gemeinden in Hessen. Quelle
Ob die manchmal aufgeführten Nachteile (z.B. Rödermark ist in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt) wirklich Nachteile sind; darüber lässt sich trefflich streiten.
Wie man oben lesen kann, läuft das Gesetz zum „kommunalen Schutzschirm“ bis 2047. Bedeutet das, dass die Stadt Rödermark bis 2047 an dieses Gesetz gebunden ist?
Da man zu den Fragen rund um den Schutzschirmvertrag wenig aus den Gremien oder Internet der Stadt Rödermark erfahren kann, ist man auf Internetrecherche und andere Kommunen angewiesen.
Was die Recherche ergeben hat. Alles ohne Gewähr.
Bedingungen für das Laufzeitende.
Rödermark ist NICHT bis 2047 an den „kommunalen Rettungsschirm“ gebunden. Rödermark wird wahrscheinlich so um das Jahr 2021 aus den „Fesseln“ des Rettungsschirms befreit und genießt ab dann nur noch die Vorteile: „ca. 12.2 Mio. an Schulden sind wir los und wir zahlen nur noch die Kosten für einen günstigen Zinssatz.“ Vorausgesetzt, Rödermark erfüllt die Konsolidierungsvorgaben.
Dass Rödermark die gesteckten Ziele (Konsolidierungspfad) wahrscheinlich erreichen wird, hat Rödermark in der Hauptsache zwei Tatsachen zu verdanken. 1.) Den Bürgern. Denn die haben extreme Steuer- und Gebührenerhöhung zu tragen und 2.) den glücklichen Umständen der hohen und unerwarteten Zuwendungen von Land und Bund. BTW. Es werden weiter Gebührenerhöhungen folgen. Und wie die Stadt die nächsten 5 Jahre (so BM Kern) OHNE eine Straßenbeitragssatzung auskommen will, ist mir ein Rätsel oder ist es schon jetzt nur Wahlkampfgetöse.
So wie ich das sehe, hat weder der Bürgermeister noch der erste Stadtrat oder die Koalition, bestehend aus CDU und AL/Die Grünen, viel zum Erfolg der Konsolidierung beigetragen.
Weiter zum Schutzschirmvertrag.
In dem Schutzschirmvertrag für Schlangenbad steht:
Wenn man einen solchen Satz in einem Vertrag stehen hat, sollte das als Aufforderung zu verstehen sein, den Schutzschirmvertrag der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Auch ohne besondere Nachfrage.
Aus Rödermark liegt mir der Schutzschirmvertrag nicht vor. (Es wurde auf der Webseite der Stadt Rödermark mit den Suchbegriffen „Schutzschirm“ und „Rettungsschirm“ gesucht.) Andere Kommunen handeln hier völlig anders und legen im Rahmen der Transparenz solche Verträge für die Bürger nachvollziehbar im Internet ab. Hier der Schutzschirmvertrag aus Schlangenbad
Da ich mir aber gut vorstellen kann, dass die Verträge für alle gleich sind, kann man den Vertrag aus Schlangenbad für Vergleiche zu Rödermark heranziehen.
Hier der §9 zum Vertragsende. Schutzschirm. Vertragsdauer
Unerwartete Geldgeschenke für die Stadtkasse von Rödermark sind unter Stadtkämmerer und Bürgermeister Roland Kern schon fast an der Tagesordnung. Diesmal sind es satte 2,5 Mio. Euro. Ein Segen für die Bürger in Rödermark.
Bund und Land fördern Investitionen mit 2,5 Millionen Euro
[..]Bürgermeister Roland Kern und die Finanzverwaltung sehen sich einer Art Luxusproblem gegenüber: Das Bundes- und Landesprogramm für kommunale Infrastruktur bringt Rödermark 2.520.082 Euro. Die Stadt darf – oder muss – das Geld für Baumaßnahmen ausgeben, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden und spätestens am 30.?Juni 2019 abgeschlossen sind. Bürgermeister Kern kann sich drei Schwerpunkte vorstellen[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online.de
Eine Liste der Maßnahmen wird die Stadtverordneten im November über geplante Maßnahmen informieren.
Spannen für mich ist – kann Rödermark mit diesen Geldern auch Straßen GRUNDHAFT ERNEUERN? Nach dem Artikel in der Offenbach scheint dies möglich zu sein. Es wird etwas von einer Straßenbeitragssatzung geschrieben. Eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrage ist nur bei einer GRUNDERNEUERUNG von Straßen erforderlich. Bei Sanierungen bzw. Instandhaltungen ist eine solche Satzung NICHT erforderlich.
Die Novembersitzungen der Stadtverordneten wird die Klärung bringen.
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