Fast vergessen. Rödermark hat sich doch wohl auf „angemessene Geschwindigkeiten im Ort“ festgelegt!

Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten
Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

Ich hatte doch fast vergessen.
Im Heimatblatt kann man auf Seite 3 lesen, dass Rödermark Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist.

Nach einem SPD-Antrag hat Rödermark den Beitritt vollzogen. Damit hat sich Rödermark, zumindest auf dem Papier, auf eine Richtung für eine „angemessene Geschwindigkeit“ in Rödermark festgelegt.
Bedeutet eine Mitgliedschaft in der Initiative nur, dass man dabei ist, oder lassen sich daraus auch Aktivitäten im Ort ableiten? Wenn ja, welche sind in Rödermark sichtbar?

Liege ich falsch, wenn ich zu dem Schluss komme, dass die BI BIVER und die Verwaltung der Stadt die gleichen Ziele verfolgen und es daher kein Hindernis für eine wunderbare und harmonische Zusammenarbeit geben dürfte? Ganz im Gegenteil: Die Stadt kann die BI BIVER geschickt als Hebel bei übergeordneten Behörden nutzen, um den Forderungen, die sich aus der Mitgliedschaft in der o.g. Initiative ergeben, mehr Nachdruck zu verleihen.

Forderungen und Hintergründe der Städteinitiative
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor bestimmten sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Siehe: Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021):

Siehe auch
» BIVER verbucht Erfolg und erwartet temporeduzierende Maßnahmen.
» Positionspapier Städteinitiative Tempo 30
» 08.03.2022 Tempo 30 in eigener Verantwortung
» 24.05.2022 Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage
» 10.06.2022 Glauben ist gut. Kontrolle ist besser.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

„Kipferl-Kreuzung“: Diskussion um LKW-Verbot geht weiter

„Nach Auskunft von Hessen Mobil soll die Beschilderung des Lkw-Durchfahrtsverbots bis spätestens Ende September 2024 aufgestellt sein.“
Lesen Sie den Artikel bei op-online


Norbert Kern, Sprecher der BI, wertet das Antwortschreiben von Hessen Mobil als Erfolg für die Bürgerinitiative Biver.
» Siehe auch: War mir nicht bekannt. Hätte ich auch nie erwartet.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Waldacker. K 174 erhält dritte Querungsstelle für Fuß- und Radverkehr

18.06.2024 Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden hat im Leitbild Mobilität des Kreises Offenbach mit die oberste Priorität. Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden hat im Leitbild Mobilität des Kreises Offenbach mit die oberste Priorität. Der Kreis arbeitet deshalb kontinuierlich daran, Gefahrenpunkte sukzessive zu entschärfen. Ein wichtiger Baustein ist das kreiseigene Querungsstellenprogramm. Es sorgt dafür, dass der Fuß- und Radverkehr auch viel befahrene Straßen sicher überqueren kann. Als nächste Maßnahme wird eine dritte Mittelinsel inklusive einer Solar-Beleuchtungsanlage auf der K 174 eingerichtet. Während der Bauarbeiten vom 24. Juni bis 5. Juli 2024 wird es im Bereich der Wegeverbindung Dietzenbach und Rödermark-Waldacker an der Kreuzung Eulerweg/K 174 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen kommen. Zeitweise ist eine ampelgesteuerte, einseitige Verkehrsführung im Baustellenbereich vorgesehen. Parallel wird die bereits bestehende Mittelinsel auf der K 174 an der Einmündung Grenzschneise bei Dietzenbach mit Solarleuchten nachgerüstet.
Ganzer Artikel bei Kreis-Offenbach.de



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

BIVER informiert: Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen

Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen<

Von Seiten der Stadt „stiefmütterlich“ behandelt wurde in den letzten Jahren der Lärmaktionsplan Hessen, sodass wir als BIVER die Bürger hiermit über den Entwurf der 4. Runde dessen kurz informieren möchten.

Hintergrund:
EU-Recht verpflichtet (gesundheits)schädliche Lärmkonflikte bzw. Lärmprobleme in Form sog. „Lärmaktionspläne“ zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird alle fünf Jahre u.a. vom RP Darmstadt eine Lärmkartei erstellt, die sukzessive ab- und überarbeitet wird. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse stammen aus 2022; neue Konfliktpunkte werden dann erst in der 5. Runde (2027) bearbeitet werden.

Ablauf:
Bis zum 7. August können Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen im Zuge dieser 2. Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich Stellung nehmen: per Post an RP Darmstadt – per E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de – per Post bzw. E-Mail an Stadt Rödermark.

Internetadressen:
1. Bekanntmachungen: Lärmaktionsplanung – 24.06.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Lärmaktionsplanung | rp-darmstadt.hessen.de

2. LÄRMAKTIONSPLAN HESSEN (4. RUNDE) – ENTWURF:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2024-06/240618_entwurf_rpda_lap_landkreise_4._runde.pdf
 
In extra zu öffnendem PDF-Format informativ:
Seiten: 24-31 – 36-39 – 41-44 – 46-56 – 62-66 – 925
Infos zu RÖDERMARK Seiten 736-741

3. Zusammenfassung Kreis OF (extra zu öffnendes PDF-Format: RÖDERMARK Seite 61-66)
Landkreis Offenbach | 4. Runde Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise – 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | Beteiligungsportal Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)
 
4. Lärmviewer Hessen
https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de

Beteiligen Sie sich jetzt!
Im Vorwort hat Regierungspräsident Hilligardt viele verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Stärkung der eigenverantwortlichen Entscheidungskompetenz der Kommunen und deren verbessertes Bewusstsein für solche Maßnahmen gelobt. Ziel sei es, den Straßenverkehrslärm weiter zu mindern.

Schon im Hinblick auf die seit langem bekannte und unmittelbar bevorstehende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO wird sich zeigen, ob unsere Stadt zeitnah bereit ist, die bekannten, innerstädtischen Verkehrsprobleme in diesem Sinne zu lösen. Konstruktive Lösungsvorschläge haben wir in der Vergangenheit genügend gemacht.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Stadtverordnetenversammlung 11.07.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 25.06.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 07.05.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 04.06.2024

Anworten zu den Fragen weiter unten

» 25.06.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe FSIK
Themen / Anlagen FSIK
– Konzept zur Umsetzung des interfraktionellen Antrags „Gesunde ErnähruMNG
– Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
– Sachstand Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse u. Hitzeaktionsplan)
FSIK. TO


» 26.06.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Macht der Erlass einer Katzenschutzverordnung in Rödermark Sinn?
– Sachstand: Förderprogramme
– Sachstand vergangener Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse
– Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel; Ergänzung
– Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus
– Kein Parken auf Geh- und Radwegen
– Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung: Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark
BUSE TO

Stadtverordnetenversammlung 11.07.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 25.06.2024 weiterlesen