Kita Gebühren

Kita Gebühren

[..]Dass die Beiträge erhöht werden müssen, ist aus Zimmers Sicht unumgänglich. Der Dreieicher Deckungsgrad liegt aktuell bei 13,9 Prozent. Kommunen, die darunter liegen, dürften sich im Kreis kaum finden. Mittelfristig peilt der Bürgermeister einen Deckungsgrad von 20 Prozent an. Das ist immer noch weit entfernt von der Forderung des Landesrechnungshofs, der Eltern mit einem Drittel beteiligen möchte.[..] Quelle OP-Online
Hervorhebung durch den Admin

Rödermark liegt mit seinem Deckungsgrad längerfristig unter 15%
 
Siehe auch
Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren

Gastbeiträge. Die Autoren der beiden Artikel sind bekannt.

Auch Sie können einen Gastbeitrag hier abstellen. Mir muss allerdings der Autor bekannt sein, da dieser dann die Verantwortung für seinen Artikel übernehmen muss. Ein Gastbeitrag, sogar von den Grünen, wird auch dann veröffentlicht, wenn dieser nicht meiner Meinung entspricht.

Vereinsförderung in Rödermark

Kürzung Vereinsförderung wurde 2013 unter dem Eindruck des Schutzschirmvertrages diskutiert – von erhöhten Mitteln aus dem Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA) war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Die meisten Vereine haben schwere Auswirkungen beklagt – aber sie zeigten Einsicht zur Konsolidierung beitragen zu müssen.

Viele Vereine haben deshalb Beiträge erhöhen müssen!! (=indirekte Steuererhöhung: die Kommune nimmt es den Vereinen- die müssen es den Mitgliedern nehmen. Eine Steuererhöhung hätte gleiche Wirkung: die Kommune hat mehr, der Bürger weniger.)
Mitglieder haben deshalb auch gekündigt.

Vereine mit eigenen Hallen wurden gleich 2x zur Kasse gebeten: geringere Basisförderung (wie alle) u n d HALBIERUNG der Zuschüsse zu Investitionen, Instandhaltung

Der Staatsgerichtshof hat die Neuordnung des KFA ab 2016 verfügt, damit Kommunen freiwillige Leistungen finanzieren können – wie Vereinsförderung. Damit wurde der Vereinbarung mit den Vereinen die Grundlage entzogen.
Wären diese Mittel Anfang 2013 vorhanden gewesen, hätte es kein Argument für die Kürzung der Vereinsförderung gegeben – daher ist diese Maßnahme zurückzunehmen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kosten für eine Nutzungsstunde einer Fläche der Größe von 1/3 Sporthalle Urberach bzw. Ober-Roden bei Vereinen mit eigenen Hallen zwischen 18€ und 24€ liegen. Vereine, die 1/3 Sporthalle mieten, zahlen ganze 6€. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Hier muss eine Anpassung erfolgen. Da die Kürzung des Investitionszuschusses aus 2013 von vorher 20% auf jetzt 10% schon wegen der jetzt gegebenen KFA Mittel zurückzunehmen ist, müssen die Mietkosten für eine Erhöhung der Zuschüsse auf 30% nicht über Gebühr erhöht werden. Die Nutzer von kreiseigenen Hallen könnten auch mit einem Solidarbeitrag beitragen. Es ist nicht einsehbar, warum diese Nutzung mietfrei erfolgt.

Vereine mit eigenen Hallen machen überhaupt nur einen geordneten Sportbetrieb in Hallen möglich. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung – aber keine Bestrafung!!


Kitagebühren in Rödermark

Von 2002 bis 2013 Erhöhungen 0% trotz stark gestiegener Kosten (z.B.Verdoppelung Energiekosten)

2014 Erhöhung um 15% (Leistungsentgelte lt. Haushaltsplan: Ist 2013 €1‘361 – Ansatz 2014 €1‘562)
Verteilt über den Zeitraum 2002-2013 = weniger als 1,5% p.a.

Mit Eltern vereinbart ab 2015 Erhöhung 3% p.a. – davon 2%-Punkte für tarifliche Verteuerungen und 1%-Punkt für Höhergruppierung Erzieherinnen von S6 zu S8.

Darstellung des Kämmerers, Kosten von €196T.p.a.für Umgruppierungen würden sich in 5 Jahren ausgleichen, ist unrichtig weil die gesamten 3% dagegen gerechnet wurden. Bei korrektem Ansatz von 1%-Punkt erfolgt Ausgleich nicht in 5 sondern frühestens in 15 Jahren und in dieser Zeit addiert sich allein dadurch ein zusätzliches Defizit von € 1.200.000 !!!

Die für tarifliche Erhöhung gedachten 2%-Punkte werden angesichts aktueller Tarifforderungen ad absurdum geführt. Es werden 10% gefordert!!

Defizit in 2016 für Kinderbetreuung beträgt mit 8‘751 fast 400% (!!) des gesamten Jahresergebnisses von € 2‘216. JEDER Bürger Rödermarks, ob Baby oder Greis muss dann pro Jahr über € 300 für Kinderbetreuung bezahlen.
Solidarität JA, aber die Nutznießer müssen ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten.

Es muss kostenorientiertes Denken gefördert werden, daher nicht einfach stereotype jährliche Erhöhungen, die nur neue Ausgaben erwarten lassen.
Am Deckungsbeitrag der Gesamtkosten orientierte Gebühren führen bei Einsparungen zu sinkenden Gebühren. Ein Anreiz zum Sparen!!
Ein langsamer Anstieg des Deckungsbeitrages auf 20% der Gesamtkosten ist für die Eltern zumutbar. Dann werden immer noch € 7.000.000 zu Lasten aller Bürger subventioniert.

Eine Härtefallklausel soll vor Überforderung im Einzelfall schützen. Das darf aber kein Verwaltungsmonstrum „Sozialstaffel“ sein. Die Vorlage einer Unterlage (Steuerbescheid Vorjahr) genügt zur Feststellung eines Härtefalles.

Der Deckungsbeitrag der Eltern wird ohne Anpassung gegen Null tendieren!!

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rödermark soll die Festlegung einer Pauschale für die Mittagsverpflegung durch den Magistrat auf der Grundlage der entstehenden Kosten erfolgen. Fakt ist, dass der aktuelle Stand nicht dieser Festlegung entspricht.
Im Konsolidierungsplan von 2013 wurde festgelegt, dass eine Ergebnisverbesserung durch Erhöhung der Kosten für das Mittragessen in den Kitas erzielt werden soll. Diese von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme wurde nicht realisiert, obwohl 2014 ein Zuschussbedarf von € 2,43/Essen bestand (>40% der Gesamtkosten). Da die Eltern bei einer Zubereitung der Mittagessen in den Kitas nicht nur die Material- und Energiekosten, sondern auch erheblichen Arbeitsaufwand einsparen, ist eine höhere Beteiligung an den Gesamtkosten an der Mittagsverpflegung in den Kitas gerechtfertigt. Das muss keine zusätzliche Belastung bedeuten, wenn effizientere Abläufe Zubereitungskosten endlich senken würden.

Vielen Dank für die Gastbeiträge.


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

ver.di ruft Beschäftige zu ersten Warnstreiks auf

ver.di ruft Beschäftige zu ersten Warnstreiks auf

Sozial- und Erziehungsberufe: ver.di ruft Beschäftige zu ersten Warnstreiks auf
Berlin, 13. März 2015 | In den Tarifverhandlungen zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe ruft die ver.di die Beschäftigten in der kommenden Woche zu ersten Warnstreiks auf. „Die Anforderungen an die Beschäftigten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Sie leisten die Arbeit pädagogischer Fachkräfte und müssen auch entsprechend bezahlt werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. „Die Arbeitgeber haben zwar in der ersten Verhandlungsrunde die gesellschaftliche Bedeutung der Sozial- und Erziehungsberufe betont, sehen aber dennoch keine Notwendigkeit zur besseren finanziellen Bewertung dieser Tätigkeiten. Deshalb werden die Beschäftigten ein Zeichen setzen, wie wichtig ihre Arbeit tatsächlich ist.“

Warnstreiks sind in den nächsten Tagen unter anderem in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Hessen geplant. Betroffen sind Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Sozial- und Jugendämter, Werkstätten und Wohnheime für behinderte Menschen, Kinder- und Jugendheime, Jugendhilfeeinrichtungen und die Sozialdienste der Krankenhäuser. In den betroffenen Kindertagesstätten werden die Eltern von ver.di rechtzeitig informiert. Quelle: verdi.de

Auf der Webseite der Stadt Rödermark ist von einem Streik, voraussichtlich am 19.03., noch nichts zu lesen.

Auch am 17.05.2015 15.25h noch kein Hinweis auf der Webseite der Stadt Rödermark. Dass man das Badehaus am 12.03.2015 geschlossen hatte, kann man dort noch lesen.

Badehaus geschlossen
Badehaus geschlossen
. Bild Stand: 17.03.2015 15.25h

Nachtrag
Warnstreik in allen Kitas


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Droht in der kommenden Woche ein Streik?

Gewerkschaft Verdi droht mit Streik

Wo wird gestreikt?
Straßenwärter, Feuerwehrleute, Polizisten, Schulen, Kitas … Quelle: BamS

Die Gewerkschaften haben die Tarifregeln für Sozial- und Erziehungsdienst zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Das betrifft die EINGRUPPIERUNGSregeln.

Das schlimmste was passieren könnte:

[..]Die von den Gewerkschaften vorgelegten Forderungen halten wir für unrealistisch“, so VKA Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Für die größte Gruppe im Sozial- und Erziehungsdienst, die Erzieherinnen und Erzieher, fordern die Gewerkschaften einen Sprung über vier Tarifgruppen und damit ein Gehaltsplus von 21 Prozent. Hoffmann: „Allein diese Forderung hat für die Kommunen ein Kostenvolumen von rund einer halben Milliarde Euro jährlich. Für solche Verteuerungen gibt es weder Möglichkeiten noch eine Begründung.“[..]Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände am 24.02.2015

Anmerkung: Man spricht man von GRUPPEN.

Ich bin mir fast sicher, so wie folgt beschrieben wird es nicht kommen.
Aber nehmen wir nur einmal an.
Der Doppelhaushalt in Rödermark wird von CDU und AL/die Grünen so wie vorgelegt verabschiedet. Die Erzieher(innen) werden, ohne tariflichen Zwang, um zwei GehaltsGRUPPEN nach S8 angehoben. OK. Eine Gehaltserhöhung ist jedem gegönnt.

Jetzt folgt der Sieg von VERDI. Nachdem die freiwillige HöherGRUPPIERUNG in Rödermark durchgezogen ist, müsste doch jetzt die o.g. Erhöhung „fordern die Gewerkschaften einen Sprung über vier Tarifgruppen“ zusätzlich erfolgen. Bedeutet das für Rödermark die neu in S8 eingGRUPPIERTEN Mitarbeiter werden jetzt erneut höherGRUPPIERT und befinden sich jetzt in der GRUPPE S12? (8+4)

Kommt Verdi mit der Forderung nicht komplett durch und man einigt sich auf 2 GehaltsGRUPPEN dann wäre es immerhin noch S10. Oder wird die freiwillige HöherGRUPPIERUNG aus 2015 angerechnet?

Siehe auch

Aufforderung zur Richtigstellung.
Zusammenfassung KiTa


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Aufforderung zur Richtigstellung. S7. Nachtrag

Eigentlich wollte ich mich zu dem Thema der Gehaltsanpassung der Erzieher nicht mehr äußern. Wird auch langsam albern.

In der Zeit nach der letzten Ausschusssitzung bis heute wurde ich von einigen Leuten (auch Mitglieder der Stavo) sanft (euphemistisch) gebeten, meine Artikel zur EINGRUPPIERUNG zu korrigieren. Man sagte mir auch, die Gruppe S7 gibt es nicht.

Bei der Ausschusssitzung am 12.03.2015 wurde von Herrn Rotter zur „Höherstufung um zwei Stufen“ (Stufen ist übrigens der FALSCHE Begriff) sinngemäß gesagt: „() die keine Ahnung haben, sollten den Mund halten ()“

Ich habe von der HöherGruppierung um zwei Gruppen geschrieben. Auch unser Bürgermeister hat dies in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts erwähnt. Da in der Rede explizit von Anhebung S6 nach S8 gesprochen wurde, meinte der BM sicher nicht Gehaltstufen, sondern Gehaltsgruppen. Es gibt in dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2015 KEINE Stufe S8 (wenn man Stufe mit S abgekürzt hätte)

[..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roland Kern

Würde ich jetzt meine Artikel den Passus – Erzieher werden um zwei GehaltsGRUPPEN höherGESTUFT – korrigieren, würde das:
1) Nicht meinem Verständnis entsprechen.
2) Ich würde dem Bürgermeister widersprechen.

Gruppe / Stufe. Ist das nicht egal
Ob man jetzt von Stufen oder Gruppen redet, ist das nicht völlig egal?
Nein, egal ist das bestimmt nicht. Es sind GRAVIERENDE Unterschiede. Nicht nur in der Bezahlung. Was wichtiger ist, ist bei der GRUPPE die Qualifikation und damit für jeden Mitarbeiter die Aufwertung seiner Arbeit. Benennt man als zuständiger Dezernatsleiter nicht genau die geplante Anhebung (Stufung, Gruppierung) wird man nur für Verwirrung sorgen. Man kann auch nicht einfach sagen: „Man weiß schon, was gemeint ist“

» Stufe: Innerhalb der GehaltGRUPPE die Anzahl der Beschäftigungsjahre.
» Gruppe: Qualifikation
Hier die Erklärung aus dem Tarifvertrag
Gruppe: Tätigkeitsmerkmale. Auch für die nicht existierende Gruppe S7
Stufe: Beschäftigungszeit
Rodgau bezahlt 3 Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst nach der nicht existierenden Gruppe S7. In Dreieich sind es sogar knapp 10

Aber die Hauptsache ist, die Erzieher(innen) haben alles richtig verstanden, sind zufrieden und es wird wie versprochen gehandelt.

Abschließend stellt sich für mich die Frage, „Wen hat Herr Rotter gemeint, wenn er sinngemäß sagt – „… Die keine Ahnung haben, sollten den Mund halten ..“?
Hat er den Bürgermeister, mich oder beide gemeint? Zu sich selber sagt man ja nicht, man soll den Mund halten.

Siehe auch
Rödermark. Droht in der kommenden Woche ein Streik?

Nachtrag

Dieses Bild ist falsch. Es muss S11 genannt werden. Oder gibt es doch S7?
Dieses Bild ist falsch. Es muss S11 genannt werden. Oder gibt es doch S7?

Quelle: Spiegel.de
Der Dezernent schafft nur Verwirrung. Und Wissende sollen den Mund halten.
Es ist doch zum Mäusemelken, was da so geschrieben/gesagt wird. Da sagt der zuständige Dezernatsleiter, Herr Rotter, die freiwillige Anhebung der Stadt Rödermark in 2015 ist nur eine Stufe (er meint sicherlich Gruppe) weil es S7 nicht gibt. Jedenfalls hat er mir dies nach der Ausschusssitzung versucht zu erklären. Jetzt kann man einer Grafik vom kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen (KAV Hessen) entnehmen, dass die Höhergruppierung von S6 um vier GehaltsGRUPPEN eine Eingruppierung in S10 bedeutet. Da es laut Herrn Rotter die S7 nicht gibt, muss es doch S11 sein. Was ein Durcheinander.
Zum Abschluss. Herr Rotter kennt wohl seinen eigenen Stellenplan nicht. Würde er einmal einen Blick in den Haushaltsplan 2014 werfen, dann wird er feststellen, dass es dort eine S7 gibt und auch ein Mitarbeiter aufgeführt ist.


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.