Gewerkschaften haben bislang mehr gestreikt als verhandelt

Gewerkschaften haben bislang mehr gestreikt als verhandelt
Vereingung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Verhandlungen morgen in Düsseldorf / VKA fordert Gewerkschaften zu ernsthaften Verhandlungen auf / Heftige Kritik an Warnstreiks

Frankfurt am Main. Zu den morgigen (9.04.2015) Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen fordert die VKA die Gewerkschaften zu ernsthaften und zielorientierten Verhandlungen auf: „Die Gewerkschaften sollten ihre Energie in die Verhandlungen stecken und nicht in Warnstreiks. Sie haben bislang mehr gestreikt als verhandelt. Das steht in keinem Verhältnis“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

In den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst haben bislang zwei Termine stattgefunden. Die Gewerkschaften rufen jedoch nahezu täglich zu Warnstreiks auf. „Streiks in den Kindertagesstätten und den kommunalen Einrichtungen des Sozialdienstes treffen Kinder, Eltern und Menschen, die auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Das erfordert ein besonderes Maß an Verantwortung der Gewerkschaften“, so Hoffmann.

Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Gewerkschaften nach eigenen Angaben bereits bis Mai Warnstreiks geplant – unabhängig vom Verhandlungsverlauf. Die VKA hat Gespräche über die Eingruppierung nie abgelehnt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben auf Vorschlag der VKA einen Fahrplan für die inhaltlichen Verhandlungen vereinbart. Am 9. April soll es um die Eingruppierung von Erzieher/innen gehen. Erzieher/innen in kommunalen Kindertagesstätten verdienen in der niedrigsten Tarifgruppe zwischen 2.590 Euro (Berufsanfänger) und 3.289 Euro; bei Erzieherinnen mit schwierigen oder koordinierenden Tätigkeiten sind es bis zu 3.750 Euro.

Als nächste Verhandlungstermine sind der 9., 16. und der 20./21. April 2015 vereinbart. Ein weiterer Termin ist für den 11./12. Mai 2015 geblockt. Quelle: VKA

Verdienst in Rödermark nach EinGUPPIERUNG der Erzieher(innen) MINDESTENS in S8.
Zwischen 2.656,00 Euro (Berufsanfänger) und 3.732.00 Euro.
Nach der Verdi Forderung Eingruppierung MINDESTENS S10
Zwischen 2.857,00 Euro (Berufsanfänger) und 3.973.00 Euro.
 
Das wäre bei einer Steigerung von Gruppe S6 nach S10
Von 268,00 Euro oder 10,35% mindestens
bis 684,00 Euro oder 20,8%
Siehe TVöD
Und in 2016 (da läuft der Tarifvertrag aus) gibt es wohl weitere Erhöhungen.
 
Die Offenbach Post berichtet von diesem Streik

[…]Die Reaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Dann sollen auch diese Eltern höhere Beiträge zahlen.
Die Eltern müssen wissen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei unter 15%. D.h. von den Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit mehr als 85%. Und der Kostendeckungsgrad sinkt weiter.
 
 
Siehe auch
» Rödermark. Demo der Erzieher(innen). NACHTRAG
» Rödermark. Droht das große Kita-Chaos?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Demo der Erzieher(innen). NACHTRAG


Rödermark. Demo der Erzieher(innen).

Demo der Erzeiherinnen. 08.04.2015
Demo der Erzeiherinnen. 08.04.2015

Hier demonstrieren die Erzieherinnen, um eine Höhergruppierung zu erreichen. Höhergruppierung bedeutet Lohnerhöhung.
Hier demonstrieren Bürger gegen die Grundsteuererhöhung. Die lineare Steigerung der Kindergartenbeiträge um 3% bis Kindergartenjahr 2018/2019 wird wohl kaum ausreichen, um die Forderungen, die sich aus dem Streik ergeben könnten, zu decken. Dann kann im Jahr 2016 mit der nächsten Steigerung, der Tarifvertrag läuft Ende Februar 2016 aus, gerechnet werden.
 
Damit noch nicht genug. Rödermark rüstet weiter auf.
 
Aber ist ja nicht schlimm; die Grundsteuererhöhung. Wie sagte der Bürgermeister zur Grundsteuererhöhung für 2015: „Sind ja im Schnitt nur 50,00 Euro“. Kann man sagen, wenn man ein fettes Gehalt bezieht, mit einer ordentlichen Pension rechnen kann und evtl. zu den glücklichen 0,07% gehört.
 
Die Hundesteuer war ja auch nur 60,00 Euro. Die Beitragserhöhung bei den Vereinen, bedingt durch die Kürzung der Zuschüsse und die Erhöhung der Hallenmiete durch die Stadt. Kostensteigerung durch neue Friedhofssatzung. Die Gewerbesteuererhöhung wird die Produkte aus Rödermark verteuern. Erhöhung bzw. Neueinführung der Teilnehmergebühren für die Seniorenschifffahrt
 
Trotz dieser Steigerungen kein Geld für „Grunderneuerung der Straßen“
 
Die nächste Grundsteuererhöhung, trotz der zu (erwartenden) zusätzlichen 1,6 Mio. aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) in 2016, wird wohl in absehbarer Zeit kommen.
 
BTW
Zu dem „Das sind ja im Schnitt nur 50,00 Euro“. Grundsteuer B bezahlen auch die MIETER.

? Ein Drittel der Rentner (6 117 903) hat weniger als 500 Euro Rente.
? 72?% der Rentner (134 56 166) bekommen bis zu 1000 Euro Rente.
? Nur 0,07% (14 447) haben mehr als 2000 Euro.
Quelle: Bild.de

 
Nachtrag 09.4.2015
Die Offenbach Post berichtet von diesem Streik

[…]Die Reaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Dann sollen auch diese Eltern höhere Beiträge zahlen.
Die Eltern müssen wissen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei unter 15%. D.h., von den Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit mehr als 85%. Und der Kostendeckungsgrad sinkt weiter.
 
 
Siehe auch
Rödermark. Droht das große Kita-Chaos?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Droht das große Kita-Chaos?

[…]Die Gewerkschaften fordern eine bessere Eingruppierung und damit eine höhere Bezahlung der bundesweit rund 240 000 Kinderpfleger, Erzieher und Sozialarbeiter in kommunalen Einrichtungen.
Verdi spricht von einer Einkommensverbesserung von rund zehn Prozent.[..] Lesen Sie weiter bei Bild.de

Vermutlich wird auch in Rödermark nach Ostern gestreikt, obwohl die Erzieher(innen) in diesem Jahr bereits eine FREIWILLGE Gehaltserhöhung über eine neue Eingruppierung (die jetzt von Verdi erstreikt werden soll) erhalten haben.
 
 
Wenn durch Verdi eine höhere Gruppeneinstufung erstreikt wird, werden in Rödermark weiter die Kosten steigen. Ob dann noch die so fein ausgearbeitete lineare Erhöhung der Kindergartenbeiträge um 3% (davon 1% für die Höhergruppierung) noch lange Bestand hat?
 
Das ist ja noch nicht alles. Im kommenden Jahr wird bestimmt wieder gestreikt. Dann geht es nicht um die Höhergruppierung, sondern um die Gehälter. Die sollen dann angehoben werden.
 

Tarifvertrag Erzieher(innen). Gültig bis 29.02.2016
Tarifvertrag Erzieher(innen). Gültig bis 29.02.2016
Quelle: TVöD
 
Erzieher(innen) in Rödermark sind seit 2015 mindestens in S8 eingruppiert.
 
Der Tarifvertrag ist bis 29.02.2016 gültig. Danach folgt dann eine weitere GEHALTSerhöhung. Die letzte Gehaltserhöhung gab es 2013.

 
Die SPD-Rödermark hatte einen Antrag eingereicht, um den damaligen Beschluss zur Steigerung der KiTa-Gebühren um 3% zurückzunehmen. Dieser Antrag wurde von der SPD vor der Abstimmung in der Stavo aus den bekannten Gründen zurückgezogen.
 
Wer dann noch glaubt, es gibt nicht bald wieder eine Erhöhung der Grundsteuer B, dem kann nicht geholfen werden. Siehe auch: Rödermark rüstet weiter auf.
 
Da gab es einen gemeinsamen Antrag der FDP und Freien Wähler zu der Deckelung der Grundsteuer B. Der Antrag, der zur Planungssicherheit für die Bürger beigetragen hätte, wurde von den Fraktionen zurückgezogen. Wie es in den Sitzungen vor der Stavo abgezeichnet hat, wäre dieser Antrag sowieso abgelehnt worden. Es lohnt sich aber, darüber informiert zu werden, was da geplant war. Dazu gibt es bereits einen fertigen Artikel (Für Frösche) den ich wegen Unstimmigkeiten noch nicht veröffentlichen kann.
 
 
Siehe auch
Interessant ist das folgende Dokument:
Tarifrunde für Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdiensten – Aufwertung durch bessere Bezahlung
Da wird doch in der Tat von Verdi eine Tarifgruppe S7 erwähnt die es doch laut Fachleute in Rödermark nicht geben sollte. Haben die bei Verdi keine Ahnung?
» Forderungen ver.di Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst 16. Februar 2015
» Zusammenfassung Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung.
» Gastbeitrag Kitagebühren

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Kita Gebühren

Kita Gebühren

[..]Dass die Beiträge erhöht werden müssen, ist aus Zimmers Sicht unumgänglich. Der Dreieicher Deckungsgrad liegt aktuell bei 13,9 Prozent. Kommunen, die darunter liegen, dürften sich im Kreis kaum finden. Mittelfristig peilt der Bürgermeister einen Deckungsgrad von 20 Prozent an. Das ist immer noch weit entfernt von der Forderung des Landesrechnungshofs, der Eltern mit einem Drittel beteiligen möchte.[..] Quelle OP-Online
Hervorhebung durch den Admin

Rödermark liegt mit seinem Deckungsgrad längerfristig unter 15%
 
Siehe auch
Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren

Gastbeiträge. Die Autoren der beiden Artikel sind bekannt.

Auch Sie können einen Gastbeitrag hier abstellen. Mir muss allerdings der Autor bekannt sein, da dieser dann die Verantwortung für seinen Artikel übernehmen muss. Ein Gastbeitrag, sogar von den Grünen, wird auch dann veröffentlicht, wenn dieser nicht meiner Meinung entspricht.

Vereinsförderung in Rödermark

Kürzung Vereinsförderung wurde 2013 unter dem Eindruck des Schutzschirmvertrages diskutiert – von erhöhten Mitteln aus dem Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA) war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Die meisten Vereine haben schwere Auswirkungen beklagt – aber sie zeigten Einsicht zur Konsolidierung beitragen zu müssen.

Viele Vereine haben deshalb Beiträge erhöhen müssen!! (=indirekte Steuererhöhung: die Kommune nimmt es den Vereinen- die müssen es den Mitgliedern nehmen. Eine Steuererhöhung hätte gleiche Wirkung: die Kommune hat mehr, der Bürger weniger.)
Mitglieder haben deshalb auch gekündigt.

Vereine mit eigenen Hallen wurden gleich 2x zur Kasse gebeten: geringere Basisförderung (wie alle) u n d HALBIERUNG der Zuschüsse zu Investitionen, Instandhaltung

Der Staatsgerichtshof hat die Neuordnung des KFA ab 2016 verfügt, damit Kommunen freiwillige Leistungen finanzieren können – wie Vereinsförderung. Damit wurde der Vereinbarung mit den Vereinen die Grundlage entzogen.
Wären diese Mittel Anfang 2013 vorhanden gewesen, hätte es kein Argument für die Kürzung der Vereinsförderung gegeben – daher ist diese Maßnahme zurückzunehmen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kosten für eine Nutzungsstunde einer Fläche der Größe von 1/3 Sporthalle Urberach bzw. Ober-Roden bei Vereinen mit eigenen Hallen zwischen 18€ und 24€ liegen. Vereine, die 1/3 Sporthalle mieten, zahlen ganze 6€. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Hier muss eine Anpassung erfolgen. Da die Kürzung des Investitionszuschusses aus 2013 von vorher 20% auf jetzt 10% schon wegen der jetzt gegebenen KFA Mittel zurückzunehmen ist, müssen die Mietkosten für eine Erhöhung der Zuschüsse auf 30% nicht über Gebühr erhöht werden. Die Nutzer von kreiseigenen Hallen könnten auch mit einem Solidarbeitrag beitragen. Es ist nicht einsehbar, warum diese Nutzung mietfrei erfolgt.

Vereine mit eigenen Hallen machen überhaupt nur einen geordneten Sportbetrieb in Hallen möglich. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung – aber keine Bestrafung!!


Kitagebühren in Rödermark

Von 2002 bis 2013 Erhöhungen 0% trotz stark gestiegener Kosten (z.B.Verdoppelung Energiekosten)

2014 Erhöhung um 15% (Leistungsentgelte lt. Haushaltsplan: Ist 2013 €1‘361 – Ansatz 2014 €1‘562)
Verteilt über den Zeitraum 2002-2013 = weniger als 1,5% p.a.

Mit Eltern vereinbart ab 2015 Erhöhung 3% p.a. – davon 2%-Punkte für tarifliche Verteuerungen und 1%-Punkt für Höhergruppierung Erzieherinnen von S6 zu S8.

Darstellung des Kämmerers, Kosten von €196T.p.a.für Umgruppierungen würden sich in 5 Jahren ausgleichen, ist unrichtig weil die gesamten 3% dagegen gerechnet wurden. Bei korrektem Ansatz von 1%-Punkt erfolgt Ausgleich nicht in 5 sondern frühestens in 15 Jahren und in dieser Zeit addiert sich allein dadurch ein zusätzliches Defizit von € 1.200.000 !!!

Die für tarifliche Erhöhung gedachten 2%-Punkte werden angesichts aktueller Tarifforderungen ad absurdum geführt. Es werden 10% gefordert!!

Defizit in 2016 für Kinderbetreuung beträgt mit 8‘751 fast 400% (!!) des gesamten Jahresergebnisses von € 2‘216. JEDER Bürger Rödermarks, ob Baby oder Greis muss dann pro Jahr über € 300 für Kinderbetreuung bezahlen.
Solidarität JA, aber die Nutznießer müssen ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten.

Es muss kostenorientiertes Denken gefördert werden, daher nicht einfach stereotype jährliche Erhöhungen, die nur neue Ausgaben erwarten lassen.
Am Deckungsbeitrag der Gesamtkosten orientierte Gebühren führen bei Einsparungen zu sinkenden Gebühren. Ein Anreiz zum Sparen!!
Ein langsamer Anstieg des Deckungsbeitrages auf 20% der Gesamtkosten ist für die Eltern zumutbar. Dann werden immer noch € 7.000.000 zu Lasten aller Bürger subventioniert.

Eine Härtefallklausel soll vor Überforderung im Einzelfall schützen. Das darf aber kein Verwaltungsmonstrum „Sozialstaffel“ sein. Die Vorlage einer Unterlage (Steuerbescheid Vorjahr) genügt zur Feststellung eines Härtefalles.

Der Deckungsbeitrag der Eltern wird ohne Anpassung gegen Null tendieren!!

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rödermark soll die Festlegung einer Pauschale für die Mittagsverpflegung durch den Magistrat auf der Grundlage der entstehenden Kosten erfolgen. Fakt ist, dass der aktuelle Stand nicht dieser Festlegung entspricht.
Im Konsolidierungsplan von 2013 wurde festgelegt, dass eine Ergebnisverbesserung durch Erhöhung der Kosten für das Mittragessen in den Kitas erzielt werden soll. Diese von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme wurde nicht realisiert, obwohl 2014 ein Zuschussbedarf von € 2,43/Essen bestand (>40% der Gesamtkosten). Da die Eltern bei einer Zubereitung der Mittagessen in den Kitas nicht nur die Material- und Energiekosten, sondern auch erheblichen Arbeitsaufwand einsparen, ist eine höhere Beteiligung an den Gesamtkosten an der Mittagsverpflegung in den Kitas gerechtfertigt. Das muss keine zusätzliche Belastung bedeuten, wenn effizientere Abläufe Zubereitungskosten endlich senken würden.

Vielen Dank für die Gastbeiträge.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.