Das Rödermark unter dem Rettungsschirm steht, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es wurde vom Land am 14. Mai 2012 das Schutzschirm-Gesetz beschlossen. Am 31. Dezember 2047 wird das Gesetz außer Kraft gesetzt.
Der kommunale Rettungsschirm wurde den ärmsten Städten und Gemeinden in Hessen angeboten.
Ein Entschuldungsfonds übernimmt seit 1. Januar 2013 je 46 Prozent der Schulden der ärmsten Städte und Gemeinden in Hessen. Quelle
Ob die manchmal aufgeführten Nachteile (z.B. Rödermark ist in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt) wirklich Nachteile sind; darüber lässt sich trefflich streiten.
Wie man oben lesen kann, läuft das Gesetz zum „kommunalen Schutzschirm“ bis 2047. Bedeutet das, dass die Stadt Rödermark bis 2047 an dieses Gesetz gebunden ist?
Da man zu den Fragen rund um den Schutzschirmvertrag wenig aus den Gremien oder Internet der Stadt Rödermark erfahren kann, ist man auf Internetrecherche und andere Kommunen angewiesen.
Was die Recherche ergeben hat. Alles ohne Gewähr.
Bedingungen für das Laufzeitende.
Rödermark ist NICHT bis 2047 an den „kommunalen Rettungsschirm“ gebunden. Rödermark wird wahrscheinlich so um das Jahr 2021 aus den „Fesseln“ des Rettungsschirms befreit und genießt ab dann nur noch die Vorteile: „ca. 12.2 Mio. an Schulden sind wir los und wir zahlen nur noch die Kosten für einen günstigen Zinssatz.“ Vorausgesetzt, Rödermark erfüllt die Konsolidierungsvorgaben.
Dass Rödermark die gesteckten Ziele (Konsolidierungspfad) wahrscheinlich erreichen wird, hat Rödermark in der Hauptsache zwei Tatsachen zu verdanken. 1.) Den Bürgern. Denn die haben extreme Steuer- und Gebührenerhöhung zu tragen und 2.) den glücklichen Umständen der hohen und unerwarteten Zuwendungen von Land und Bund. BTW. Es werden weiter Gebührenerhöhungen folgen. Und wie die Stadt die nächsten 5 Jahre (so BM Kern) OHNE eine Straßenbeitragssatzung auskommen will, ist mir ein Rätsel oder ist es schon jetzt nur Wahlkampfgetöse.
So wie ich das sehe, hat weder der Bürgermeister noch der erste Stadtrat oder die Koalition, bestehend aus CDU und AL/Die Grünen, viel zum Erfolg der Konsolidierung beigetragen.
Weiter zum Schutzschirmvertrag.
In dem Schutzschirmvertrag für Schlangenbad steht:
Wenn man einen solchen Satz in einem Vertrag stehen hat, sollte das als Aufforderung zu verstehen sein, den Schutzschirmvertrag der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Auch ohne besondere Nachfrage.
Aus Rödermark liegt mir der Schutzschirmvertrag nicht vor. (Es wurde auf der Webseite der Stadt Rödermark mit den Suchbegriffen „Schutzschirm“ und „Rettungsschirm“ gesucht.) Andere Kommunen handeln hier völlig anders und legen im Rahmen der Transparenz solche Verträge für die Bürger nachvollziehbar im Internet ab. Hier der Schutzschirmvertrag aus Schlangenbad
Da ich mir aber gut vorstellen kann, dass die Verträge für alle gleich sind, kann man den Vertrag aus Schlangenbad für Vergleiche zu Rödermark heranziehen.
Hier der §9 zum Vertragsende. Schutzschirm. Vertragsdauer
Stimmungslage der Verantwortlichen zum Beitritt von Rödermark zum kommunalen Rettungsschirm.
15.02.2013 Gut. (Unterzeichnung)
04.10.2013 Gut. (Gesamtabschluss 2012)
13.11.2013 Schlecht. (Hier Bezug auf Alsfelder Urteil)
Wäre interessant zu erfahren, wie die jetzige Haltung der Verwaltung zum Rettungsschirm ist. Kommt mir so vor, als wenn es auch keine richtige Meinung dazu gibt. Äußerungen wie es gerade passt und im Zusammenhang recht merkwürdig.
🙁
21.5. Alsfelder Urteil. 4.10. Gut (Alsfelder Urteil war bekannt). 13.11. Schlecht (Bezug auf das Alsfelder Urteil)
🙁
13.11.2013
[..]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar (Anm. 2013) nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen.[..]
Quelle: Haushaltsrede Roland Kern (Kämmerer) 13.11.2013
Geld für Rödermark?
Da Rödermark unter den Schutzschirm des Landes geschlüpft ist, können wir bestimmt aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, der für „arme Kommunen“ vorgesehen ist, profitieren. Bald ist es wirklich so, dass in Rödermark ohne große Sparmaßnahmen seitens der Stadt (siehe z.B. Rödermark rüstet auf), alle Ziele des Rettungsschirmes erreicht werden können. Man kann das noch nicht einmal als „schnorren“ bezeichnen. Ganz im Gegenteil. Es wäre eine Sünde der Verantwortlichen, die angebotenen Gelder NICHT anzunehmen und zu beantragen. Auch wenn es sich nur um einen Zuschuss für einen „Klimaschutzbeauftragten auf Zeit“ geht. Mitnehmen, egal was es ist.
In den letzten Jahren hatte die Koalition, mit dem Bürgermeister und ersten Stadtrat an der Spitze, unglaubliches Glück. Viel Geld ist und wird von anderer Seite, ohne dass Rödermark etwas dafür tut, in die Stadtkasse fließen. So wie es zurzeit aussieht, wird es auch so weitergehen. Es sei den Bürgern aus Rödermark auch gegönnt. Aber kommt da UNTEN wirklich etwas an?
Warum eine solch verwöhnte Stadt Gewerbesteuer und Grundsteuer erhöhen muss, ist mir schleierhaft. (Kommt da unten wirklich etwas an?)
(Verwöhnt: Unerwartete Zuweisungen, Alsfelder Urteil, unerwartet hohe Gewerbesteuer, niedriges Zinsniveau.)
Böse Zungen in Hessen bezeichnen die Schutzschirmkommunen als „Griechische Kommunen in Hessen“. Die erlassenen Schulden der Schutzschirmkommunen haben alle Hessen zu zahlen. Die Schulden sind weiterhin da, nur lasten diese jetzt nicht mehr alleine auf den Kommunen, die diesen Schuldenberg verursacht haben. Alle Hessen tragen die Schuld. Alle Hessen tragen die mehr als 12,0 Mio. Euro Schulden, die Rödermark an das Land abgegeben hat.
Den Titel „arme Kommune“ musste man sich redlich verdienen.
Und jetzt werden diese „armen Kommunen“ nochmals belohnt. Sparsame Kommunen, die nicht unter dem „Schutzschirm“ sind, sind keine „armen Kommunen“ und werden wohl leer ausgehen.
Das mit dem Gleichsetzen „arme Kommunen“ gleich „Schutzschirmkommune“ ist REINE SPEKULATION. Was genau die „armen Kommune“ bedeutet, konnte ich noch nicht finden.
3,5 Milliarden Euro für Kommunen
Haushalt/Gesetzentwurf – 20.04.2015
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt (18/4600). Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 3,5 Milliarden Euro auf 302,6 Milliarden Euro steigen. Bisher waren 299,1 Milliarden Euro eingeplant. Trotz der Erhöhung der Ausgaben sollen weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen werden. Damit bleibt es bei der „Schwarzen Null“. Dies ist vor allem deshalb möglich, da die Regierung davon ausgeht, dass in diesem Jahr die Steuereinnahmen um 3,1 Milliarden Euro höher ausfallen werden als bisher im Haushalt eingeplant.
Die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben des Nachtragsetats sind für ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ vorgesehen, mit dem „arme Kommunen“ in den kommenden Jahren in die Lage versetzt werden sollen, zu investieren. Weiter wird mit dem Nachtragsetat festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Milliarden Euro des angekündigten zehn Milliarden Euro Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 fließen sollen. Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.
Über den Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt will der Bundestag erstmals am 30. April beraten.
Quelle: Deutscher Bundestag. Hervorhebung durch den Admin.
Noch im November sah es aus, als würde die Stadt Rödermark das mit dem Land im Schutzschirmvertrag vereinbarte Konsolidierungsziel für 2014 krachend verfehlen. Nach dem von Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste) eingebrachten Etatentwurf hätte das Defizit mit 7,6 Millionen Euro mehr als 1,7 Millionen Euro zu hoch gelegen. Doch nun ist er zuversichtlich, dass die Stadt auf dem Abbaupfad bleibt, das Defizit nur bei knapp 5,8 Millionen Euro liegt. Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online.
NACHTRAG. Konsolidierungsziel 2014 wird erreicht…
und, so habe ich das verstanden, werden die neuen Zahlen auch vom RP genehmigt.
Bei der gestrigen Sitzung wurden die Zahlen genannt, mit denen das Konsolidierungsziel erreicht wird. Nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen.
Bei einer solch positiven Wendung kommt beim Bürger große Freude auf. Insbesondere deshalb, weil die Konsolidierung, abgesehen von der gestiegenen Kindergarten (geplant), Friedhofsgebühr (geplant), Gebühren Feuerwehr (geplant) ohne Gebühren- oder Steuererhöhung möglich wurde. Hinweisen muss man auch auf eine GebührenSENKUNG. Die Niederschlagswassergebühr soll um 0,02 Euro je m² gesenkt werden.
Man kann nur hoffen, dass die genannten Zahlen auch belastbar sind. In dem Haushaltssicherungskonzept Seite 8 sehen Sie die zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen, die zur Vertragserfüllung „Schutzschirm“ geführt haben.
Was sagt der Schutzschirmvertrag?
[..]Ergebnishaushalte dauerhaft auszugleichen[..]
Dauerhaft bedeutet, die Maßnahmen dürfen nicht nur einmalig erwirtschaftet werden. Z.B. ein Grundstück kann nur einmal verkauft werden. Hat man keine Grundstücke mehr, gibt es auch keine Einnahmen. Darum sind Grundstücksverkäufe „Außerordentliche Ergebnisse„. Über Personalkosten kann man nur „Einnahmen“ erwirtschaften, wenn man diese senkt. Dauerhaft sind:
» Erträge aus Steuer- und Gebühren.
» Zuwendungen von Bund und Land
» Personalkosten
» Leistungen der Stadt, die man streichen kann.
Direkten Einfluss auf die Einnahmeseite hat die Stadt bei der Kommunalsteuer (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer) und den Gebühren (Friedhof, Wasser, Müll, Feuerwehr ….). Bei den Personalkosten hat die Stadt noch freie Hand für Einsparungen und in einem gewissen Rahmen auch für zusätzliche Ausgaben.
Natürlich gibt es noch jede Menge weitere Möglichkeiten, Geld auszugeben bzw. einzusparen. Aber für einen Überblick sollte das reichen.
Sehen wir uns jetzt einmal das Haushaltssicherungskonzept, Seite 8 an. Hier finden Sie zusätzliche Maßnahmen zur Erfüllung des Schutzschirmvertrags. Die Positionen, auf die die Stadt direkten Einfluss hat, ergeben Einsparungen von insgesamt 398.591,00 Euro. (1.4, 3.2, 4.1 Nell Breuning, 5, 6.4 Klimamanager.) Den Betrag von 600.000,00 Euro unter 14.1 lassen wir zunächst einmal weg.
Dieser Betrag 398.591,00 von 1.873.436 (2.473.436-600.000) ist direkt beeinflussbar. Der Rest liegt außerhalb des Einflussbereichs der Stadt. Natürlich MUSS man mit Einnahmen aus diesen Quellen rechnen, obwohl diese noch nicht sicher sind. Können diese Einnahmen in DIESER Höhe als DAUERHAFT bezeichnet werden? Teilweise gibt es bei den Zuweisungen noch keine definitive Zusage, sondern nur eine Absichtserklärung.
Hätte man nicht besser konservativ gerechnet und die Zahlen von 2012 herangezogen und an anderer Stelle konsolidiert? Was ist, wenn diese Zahlen in 2014 so richtig einbrechen? Wenn z.B. die geplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer nicht kommen.
Es ist auch nicht vorauszusehen, wie sich die Kosten im Personalbereich entwickeln. Was man vorausberechnen kann, sind automatische Lohn- und Gehaltssteigerungen innerhalb einer Gruppe (eine Stufe höher). Vorausberechnen kann man die Kosten für die Beförderung einer(s) Mitarbeiter in eine höhere Gruppe. Voraussehen kann man aber nicht die zukünftigen Tarifabschlüsse. 2% hat man von der Stadt pro Jahr vorgesehen. Jeder Prozentpunkt nach oben kostet der Stadt ca. 150.000,00 Euro pro Jahr.
Ersparnisse von 242.600,00 Euro sind unter Punkt 14.1, Kontokorrentzinsen, aufgeführt. Der Zinssatz, aus dem sich die Ersparnis ergibt, ist für 3 Monate festgelegt. Was ist danach? Diese Ersparnis sehe ich nicht als DAUERHAFT. Hier hätte man auf ein Mittel der letzten Jahre zurückgreifen sollen.
Was die 600.000,00 Euro betrifft. Viel wurde dazu in der öffentlichen Sitzung nicht gesagt. Aber was ich aus dem wenig Gesagten schließen kann (wenn falsch, bitte ich um Korrektur) ist Folgendes: „Man hat irgendwo 600.000,00 Euro z.B. als Beteiligung, Rücklagen oder Ähnliches zur Verfügung. Wenn es jetzt irgendwo kneift, nehme ich die fehlenden Gelder aus diesem Topf und gleiche aus. Sind die 600.000,00 Euro aufgebraucht, gibt es auch nichts mehr.“
Sind das jetzt noch dauerhafte Einnahmen? Kann man diese Beträge der Konsolidierung zurechnen?
Für 2014 kann man zunächst durchschnaufen. (Bürgermeister hat ja gesagt, die Zahlen kennt der RP und wird diese so durchgehen lassen) Aber die eigentliche Konsolidierung des Haushalts über eigene Maßnahmen steht noch bevor. Gerettet haben uns Zuweisungen von anderer Stelle, auf die wir KEINEN Einfluss haben. Die nächste Grundsteuererhöhung wird in absehbarer Zeit kommen.
Entwicklung des Defizits
Entwurf Haushaltsplan
Fehlbedarf: 7.686.649,00
Nach Druckauflegung kamen am 12.11.2013. Veränderungen von 545.837,00
Fehlbedarf: 7.140.812,00
Stand 30.08.2013. Veränderungen von 1.441.671,00
Fehlbedarf: 5.699.141,00
D.h. Seit November bis zum 30.01.2014 gab es Konsolidierungserfolge, die sich fast alle von selbst ergeben haben, in Höhe von 1.987.508,00 Euro.
Glück gehabt.
Der kommende Straßenbeitrag zählt NICHT zu den Konsolidierungsmaßnahmen!!!
Eine Anmerkung noch zur Sitzung. Normalerweise erwähnt der Bürgermeister bei solch einem Ereignis gern die dahinterstehende „Herkulesarbeit,“ die geleistet wurde. Diesmal kein Wort in diese Richtung.
Nachtrag 02.02.2014. Zweifel an den 600.000,00
Weiter oben wurde dieser Betrag bereits aufgeführt.
Zu den wenigen Informationen, die man als Bürger zu Teilen des neuen Zahlenwerks zu hören bekommt, zählt auch die Zahl 600.000,00 Euro. Mein Verständnis sagt, die im ordentlichen Ergebnis aufgeführten 600.000,00 Euro sind im außerordentlichen Ergebnis zu buchen und damit für die Konsolidierung nicht zu gebrauchen.
Da die hier aufgeführten Zahlen von Fachleuten (u.a. dem Stadtkämmerer) geprüft wurden, werde ich mich bestimmt täuschen. Um Sicherheit zu erlangen, habe ich Stadtverordnete gebeten, diese Frage in einer Ausschussrunde beantworten zu lassen.
Nachtrag. 04.02.2014
Wie mir von einem Stadtverordneten mitgeteilt wurde, konnte der Stadtkämmerer die Frage, ob es sich um ein außerordentliches oder ordentliches Ergebnis handelt, (wichtig für die Konsolidierung) nicht beantworten. Die Beantwortung wurde auf Donnerstag, 06.02.2014, verschoben. 🙁
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