Bezüglich der Grundsteuer setzen auch andere Bundesländer auf Transparenz. Folgerichtig sollen dort sog. Transparenzregister eingeführt werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Transparenzregister sollen zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein entstehen. Siehe https://grundsteuer-digital.de/aufkommensneutralitaet-der-hebesaetze/
Besorgniserregender Trend: Hessens Städte finanziell immer stärker unter Druck
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik der 59 hessischen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern / Mehr als 70 Prozent ohne ausgeglichenen Haushaltsplan / Steuererhöhungen nahmen zu / Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen.
Lesen Sie den Artikel bei Bund der Steuerzahler
„Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen“ kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. Wirft man einen Blick in das .pdf Dokument, wird man feststellen, dass Rödermark wohl nicht zu den Kommunen gehört, die dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums bzw. Finanzamts Hessen folgen werden.
Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen? [..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium
Könnte die finanzielle Lage nicht besser aussehen, wenn man mit den Steuergeldern etwas sorgsamer umgehen würde? Siehe: 34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. 🙁. Nicht nur im Land. Sondern auch in den Städten und Gemeinden. Wäre den Kommunen nicht geholfen, wenn das Land Hessen aufhören würde, über die Heimatumlage (Starke Heimat Hessen) von den Kommunen Millionenbeträge einzutreiben?
Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %. Hier der Beschluss
Die Grundsteuer-Reform könnte eine Kommune zu einer versteckten Steuererhöhung nutzen.
Die Bürger müssen den Kommunalpolitikern, insbesondere denen der Koalition sowie dem Magistrat, sehr genau auf die Finger schauen.
Warum?
Mitte 2024 wird das Land Hessen jeder Gemeinde vorrechnen, welchen Hebesatz eine Kommune ansetzen muss, damit die Einnahmen vor/nach der Grundsteuerreform gleich bleiben. Die Zahlen werden den Kommunen zugestellt und was ganz wichtig ist, auch veröffentlicht.
Im verabschiedeten Haushaltsplan 2024-2025 ist keine Grundsteuererhöhung eingeplant.
Die Aussage bei den 10 Wahrheiten der CDU zum Haushaltsplan 2024-2025 besagt „Keine Steuererhöhung“.
Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Es kann sein, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Stadt gewaltig steigen und man den Grundsteuerhebesatz senken kann. Sollen die Einnahmen niedriger werden, ist es unabdingbar, dass der Hebesatz angehoben werden muss.
Die Politik hat das Ziel ausgegeben,
dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist. Aufkommensneutral bedeutet, dass eine Kommune nach der Reform INSGESAMT nicht mehr einnehmen soll wie vor der Reform. Dass evtl. ein Einzelner mehr zahlen muss, wird ganz sicher der Fall sein. Der Bürger muss darauf achten, dass der Magistrat die aufkommensneutralen Hebesätze anwendet. Es besteht NICHT die Pflicht, dies zu tun.
Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans wird damit geplant
(siehe auch Haushaltsplan), dass die Hebesätze nicht angehoben werden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese bei Mehreinnahmen durch die Reform nicht senken muss. Der Hebesatz kann in 2025 eigentlich nur dann angehoben werden, wenn die Einnahmen nach der Reform niedriger sind wie vorher. Der eingenommene Betrag ist ausschlaggebend. Nicht der Hebesatz.
Was immer passieren mag.
Es wird sehr spannend. Ich denke, die Idee mit dem Doppelhaushalt in Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2025 haben wir dann erst einmal Ruhe, dürfte eine schlecht durchdachte Idee bleiben.
Wie hoch wird die Stadtkämmerin die Einnahmen1 über die Grundsteuer B im Doppelhaushalt für 2025 einschätzen?
Für 2024 dürfte sich wenig ändern. Aber wie sieht es im 2025 aus? In einem Doppelhaushalt wird man einigermaßen belastbare Zahlen nennen müssen. Ein Blick in die Glaskugel wird da wenig hilfreich sein.
Können wir uns darauf verlassen, dass die Einnahmen durch die Grundsteuerreform – aufkommensneutral – sind?Das heißt, die Gesamteinnahmen für die Stadt erhöhen sich durch die Reform nicht. Wobei es sich für den einen oder anderen Steuerzahler Veränderungen ergeben können.
Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?
[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium
In der OffenbachPost (Printausgabe 16.02.2022) konnte man lesen, dass der Hebesatz in Offenbach Stadt so angepasst wird, dass nicht weniger, aber auch nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer B erzielt werden.
Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen nicht nur ca. 30% der Einnahmen im ordentlichen Ergebnis der Stadt, sondern sind auch Steuern, die durch die Stadt über einen Hebesatz beeinflussbar sind.
Ein hoher Gewerbesteuer-Hebesatz ist sicherlich nicht dienlich, wenn man Unternehmen nach Rödermark holen möchte. Das ist allerdings in Rödermark weniger von Bedeutung, da dank der Politik in den letzten Jahren durch fehlende Gewerbeflächen dafür gesorgt wurde, dass sich neue Gewerbetreibende in nennenswerter Größe hier nicht niederlassen können. Ein moderater Hebesatz für die Gewerbesteuer soll auch das Abwandern von zahlungskräftigen Gewerbesteuerzahlern verhindern. Was allerdings in Rödermark nicht immer gelingt.
Noch liegt in Rödermark der Grundsteuer-Hebesatz B bei 715%.
Es ist zurzeit nichts bekannt, dass sich in 2023 daran etwas ändern könnte, was aber nicht auszuschließen ist.
Wenn über die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert wird
und was anschließend zu zahlen ist, gab es ganz wilde Spekulationen. Ohne dass man es begründen konnte, regten sich diejenigen auf, die schon die Bescheide zur Grundsteuer für den 01.01.2025 erhalten haben. Man konnte auch nicht sagen, ob man mit dem aktuellen Hebesatz von 715% in 2025 mehr oder weniger zahlen muss.
Es kam heraus, dass bei einer Erhöhung des Hebesatzes einiges durcheinander geworfen wird.
Die Ankündigung, die Grundsteuer steigt um 125% wäre falsch.
Es müsste heißen, die Grundsteuer steigt um 125%-PUNKTE.
Rechenweg.
Gesetzt sei einmal eine zu zahlende Grundsteuer von 429,00€.
Dieser Betrag ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag von z.B. 60,00€ (legt das Finanzamt für jedes einzelne Gebäude/Wohnung fest) und einem Hebesatz von z.B. 715% (legt die Kommune fest). Also: 60,00 * 7,15 = 429,00 zu zahlende Grundsteuer B
Falsch. Erhöhung um 125%
Das wäre dann eine Steigerung von 429,00 auf 965,25€ (429,00/100*225).
Richtig. Erhöhung um 125%-PUNKTE Sie addieren eine angekündigte Steigerung (Prozent-PUNKTE) auf den zurzeit gültigen Hebesatz.
Steigerung von 429,00 auf 504,00 (60*8,40) — 8,40 = (715+125)/100
Zahlen aus dem Haushalt (Entwurf) 2023
Einnahmen ordentliches Ergebnis 77.920.204,00€
Gewerbesteuer (geplant) 16.000.000,00€
Grundsteuer B (geplant) 7.676,000,00€
Grundsteuer B Hebesatz 715%
Gewerbsteuer Hebesatz 380%
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