Dies ist auch nach unserer Ansicht wohl eine nicht ganz so seriöse Geschäftspraktik. Das stand in einer Mail an mich. (Siehe Reaktion der Stadt Rödermark)
Seit meiner Antwort darauf sind jetzt ein paar Tage vergangen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich zu dem Punkt –seriöse Geschäftspraktik– eine Bemerkung vergessen habe.
Impressum der Premium-Content GmbH. Stand 11.12.2009

Impressum von My-Downloads. Ein Projekt der Premium-Content GmbH. Stand 11.12.2009

Beachten Sie das Fehlen der Emailadresse.
Pflichtangaben im Impressum
Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme. Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.
» LG Essen, Urteil vom 19.9.2007, Az. 44 O 79/07
Ein Kontaktformular ersetzt die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum nicht (mehr dazu)
» EuGH, Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C – 298/0
Neben der E-Mail-Adresse muss aber ein zweiter, unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg eröffnet werden. )
Siehe eine erste Einschätzung zum Urteil!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
§ 5 I Nr. 2 TMG schreibt die Angabe der email Adresse zwingend vor. Dies gilt aber nur bei einem geschäftsmäßigen Teledienst, wovon ich bei Ihrem Gegner ausgehe. Der BGH hat entschieden das es ausreicht, wenn das Impressum unter dem Link Kontakt als Unterpunkt zu finden ist vgl. I ZR 228/03. Allerdings muss das Impressum vollständig sein … weiterlesen
Was ist Geschäftsmäßiger Teledienst?
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.