1.529,24 Prozentpunkte Grundsteuer für 2024 mit realistischeren Haushaltsdaten?

Würde eine KI einen Hebesatz für 2024 von 1.529,24 errechnen, wenn man ihr aktuellere Zahlen zu Verfügung gestanden hätte?
Mit den zur Verfügung gestellten Zahlen kam man schon auf einen notwendigen Hebesatz von 1.229,54 Prozentpunkte kommen.


Nachtrag
1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
 
Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €
 
Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €


Vorweg: Alle in diesem Artikel aufgeführten Zahlen sind recherchierbar. Die Quelle sind u.a.: Finanzen Hessen, Finanzen Hessen, Finanzplanungserlass, Haushalt der Stadt.

Im Nachgang zum gestrigen Bürgermeistertalk
kam u.a. eine Feststellung zur ersten Grundsteuererhöhung in 2025.“Der Magistrat musste die Grundsteuer deshalb erhöhen, weil der Satz vom Land vorgegeben wurde.
Diese Aussage ist GRUNDSÄTZLICH FALSCH. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sind ausschließlich Sache der Stadt. Hätte man die Vorgabe vom Land zwingend umsetzen müssen, wäre in Rödermark der Hebesatz jetzt 804 %-Punkte. Also, es gibt KEINE MUSS-Vorgabe vom Land. Selbst dann, wenn eine Stadt einen hochdefizitären Haushalt hat, wird man der Stadt den Hebesatz wohl kaum vorschreiben können. Verklausuliert geht es aber. Bei einem hochdefizitären Haushalt müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die das Gesetz erlaubt. Dazu gehört: Grund- und/oder Gewerbesteuererhöhung, die Einführung einer Straßenbeitragssatzung, Gebührenerhöhung. Folgt man dem nicht, wird der Haushalt nicht genehmigt und in letzter Konsequenz die Stadt unter Aufsicht gestellt und der Magistrat zum …. was auch immer.

Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.“ https://finanzen.hessen.de/presse/hebesatzempfehlungen-fuer-hessens-kommunen-berechnet

So wie das Land der Verwaltung eine EMPFEHLUNG
zur Grundsteuererhöhung im Rahmen der Grundsteuerreform ausspricht, so gibt es auch EMPFEHLUNGEN dazu, mit welchen Steigerungen man bei den Einnahmen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten rechnen kann. Hier übernimmt man gerne den abgegebenen Höchstsatz, weil der in der Planung die höchsten Einnahmen bringt. Ob man da örtliche Gegebenheiten betrachtet?
Siehe Finanzplanungserlass.

Wie würde eine KI den Haushalt betrachten?
Eine KI rechnet mit den Zahlen, die genannt werden. Eine KI denkt und rechnet nicht taktisch.
Im Haushalt finden Sie eine Hebesatzempfehlung, die ganz nüchtern aus den vorgegebenen Zahlen einen Hebesatz zu einem ausgeglichenen Haushalt rechnerisch ermittelt.

Der Hebesatz hätte laut, nennen wir es einfach mal Haushalts-KI,
in 2024 schon bei 1.229,54 liegen müssen. Siehe Haushaltsplan, Seite 93. Eine Haushalts-KI kann nur mit vorliegenden Zahlen rechnen. Hat man schon solche Planungsinstrumente, dann sollte man auch alles einrechnen, was mit Sicherheit an Kosten eintreffen wird, obwohl die Pflicht dazu nicht besteht. Ich denke an die ca. 4,5 Mio. (jeweils in etwa eine Hälfte 2024/2025) gestiegenen Kreisumlagen, die vor schon zur Haushaltseinbringung bekannt waren, aber nicht mit in die Haushalte für 2024/2025 übernommen wurden. Darum, denke ich, kann man alleine schon deshalb den Doppelhaushalt 2024/2025 getrost als Märchenbuch bezeichnen.

Eine Haushalts-KI wäre unter Berücksichtigung der Kreisumlage
wohl schon auf einen Hebesatz von 1.429,24 gekommen. Da die Gewerbesteuer den Plan um einen Millionenbetrag verfehlen wird (den genauen Betrag werden wir so um den 20.01. erfahren), würde eine Haushalts-KI mit einer „den örtlichen Gegebenheiten angepassten“ Steigerung mindestens eine weitere Steigerung der Grundsteuer um 100 Prozentpunkte notwendig machen. Die Haushalts-KI wäre in 2024 schon bei 1.529,24 Prozentpunkte angelangt. In 2024 betrug die Grundsteuer 715 %-Punkte.

Was ist im Jahr 2025 zu erwarten?
Ich schreibe schon mal heute, wie ich das sehe.
Ich hoffe nicht, dass es auch nur annähernd an das hereinreichen wird, was eine Haushalts-KI bei einem Einzelhaushalt 2025 vorgeschlagen würde.
Für 2025 wird zusätzlich zu der nicht eingearbeiteten höheren Kreisumlage ca. 2,5 Mio. noch zurzeit ein Fehlbetrag Betrag in Höhe von ca. 3,6 Mio. Kommunaler Finanzausgleich. Hier lag die Schätzung der Verwaltung der zu erwartenden Einnahme total daneben. Dann noch die Gewerbesteuer. Laut Finanzplanungserlass muss man die im Doppelhaushalt angesetzte Steigerung der Gewerbeeinnahmen zurücknehmen.

Steigt die Kreisumlage in 2025 erneut?
Gestern konnte ich vom Nachbartisch hören, dass man wohl mit einer erneuten Steigerung der Kreisumlage in 2025 rechnen muss. Rechnen wir ganz vorsichtig mit einer Steigerung von 3%, dann kommen dann nochmal ca. 2 Mio. an Ausgaben auf die Stadt zu.

Wenn alles bleiben sollte wie es ist, haushalten mit einem genehmigten Haushalt der fehlerhaft ist, mit zu niedrige eingeplanten Kreisumlagen, zu hoch geplanten Einnahmen über den Kfa und der Gewerbesteuer und der Landrat nicht einen Nachtragshaushalt einfordert, dann frage ich mich: Brauchen wir überhaupt noch ein solches Genehmigungsverfahren? Landrat Quilling könnte so Personal einsparen.

Fazit.
Ich glaube zwar nicht daran, dass man es wagen wird, einen Hebesazt in Höhe der vorgenannten %-Sätze einführen. Aber auf einen Hebesatz von eniges über 1.000 Prozentpunkte noch im 2025 sollte sich der Bürger einstellen.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Verkehrsspiegel an den Straßen.

Spieglein, Spieglein im Verkehr, bringst du für die Sicherheit mehr?
Wird durch einen Verkehrsspiegel eine Ausfahrt sicherer?

Mauern, Ecken und parkende Fahrzeuge können Autofahrern schnell die Sicht einschränken, sodass es mitunter schwierig zu erkennen ist, ob die Straße wirklich frei ist. Mit einem Sicherheitsspiegel soll eine Ausfahrt oder Kreuzung besser einsichtbar sein, zudem soll sich dadurch auch der tote Winkel bei Lkw reduzieren lassen. Daher wünschen sich Bürger nicht selten, dass mehr Verkehrsspiegel aufgestellt werden.

Doch wo kann ich einen Verkehrsspiegel für Ausfahrten beantragen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wo ist zu beachten, wenn ich den Verkehrsspiegel selber aufstellen will? Und ist der Einsatz solcher Ausfahrtsspiegel überhaupt sinnvoll? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verkehrsspiegel
Wer darf einen Verkehrsspiegel aufstellen?
 
Ob ein Straßenspiegel aufgestellt wird, entscheidet der zuständige Straßenbaulastträger. Es kommt somit darauf an, wer der Eigentümer der entsprechenden Straße ist. Bei einer Bundesstraße ist dies zum Beispiel der Bund und bei einer Landstraße das jeweilige Bundesland. Bei Privatgrundstücken besitzt ebenfalls der Eigentümer die Entscheidungsgewalt.
 
Wer zahlt Verkehrsspiegel?
 
Wer auf öffentlichen Verkehrsgrund einen Verkehrsspiegel anbringen möchte, muss einen Antrag beim Straßenbaulastträger stellen. Wird das Anliegen bewilligt, muss der Antragsteller die Kosten für die Anschaffung ebenso wie den Unterhalt tragen. Mit welchen Ausgaben in einem solchen Fall zu rechnen ist, lesen Sie hier.
 
Ist ein Verkehrsspiegel ein Verkehrszeichen?
 
Grundsätzlich zählt Verkehrsspiegel nach der StVO nicht als Verkehrseinrichtung und ist somit auch kein Verkehrszeichen. Stattdessen handelt es sich dabei lediglich um ein Hilfsmittel.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsspiegel/
 
» Verkehrsspiegel entschärft brenzlige Situationen in Vorpommern
» Im Kreis Offenbach verboten und im Kreis Darmstadt-Dieburg erlaubt?

Anmerkung: Artikel aufgrund einer von Bürgermeister Rotter getroffenen Aussage zu Verkehrsspiegeln (nicht erlaubt) bei der Podiumsdiskussion am 14.01.2025.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Hat jemand eine Idee, mit welchen Projekt wir Rödermark melden können?

Der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Bund der Steuerzahler Hessen zeichnen auch 2025 wieder Kommunen mit dem Spar-Euro aus. Diese Auszeichnung ist eine Prämierung für vorbildliche Leistungen von Kommunen, die in einem besonderen Maß verantwortungsvoll und sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen.
Siehe: https://www.steuerzahler-hessen.de/spar-euro

Antwort auf einen Kommentar bei Facebook.


Bescheid ist da und nach der Erhöhung des Hebesatzes macht sich die Stadt wieder die Kasse voll.

Für ein positives Jahresergebnis benötigt die Stadt Rödermark
(Plan 2024/2025 angepasst) 80.992.756,00 in 2024 und 86.316.978 in 2025. Die vom Magistrat Schülner/Rottet geplanten Einnahmen werden wir wohl 2025 nicht erreichen und den schon in 2025 feststehenden Fehlbetrag von knapp 6 Mio. im Jahr 2026 weit übertreffen. Genaueres werden wir wohl erst nach der Bürgermeisterwahl erfahren.
In der Haushaltssatzung sind es 2024 83.332.370 und 2025 87.445.148

Zum Vergleich:
2011 waren es noch 32.839.000
Die Zahlen sind als Plandaten zu verstehen. Das tatsächliche Ergebnis kann von diesen Zahlen abweichen.

Die Grundsteuereinnahmen sollten im Jahr 2024 und 2025
laut Plan 7.676.000 betragen. Sollten sich die Einnahmen aus der Grundsteuer B stark verbessern, dann hat der Magistrat einen schlechten Job gemacht. Die Grundsteuerreform (die drückt sich in dem gestiegenen Hebesatz aus) sollte der Stadt keine zusätzlichen Einnahmen bescheren. Ob es so ist, werden wir schon im April 2025 von „Finanzen Hessen“ erfahren.

Das die Planzahlen für den Doppelhaushalt
schon bei der Verabschiedung Anfang 2024 für mich mehr eher den Namen Märchenbuch als Haushalt verdient, ist der u.a. Tatsache geschuldet, dass der Magistrat Schülner/Rotter den im Haushaltsbeschluss angegebenen Fehlbetrag von knapp 6 Mio. die gestiegenen und bekannten Kreisumlagen in Höhe von mehr als 4,5 Mio. nicht mit eingerechnet haben.

Einen Doppelhaushalt hat der amtierende Magistrat
wohl schon in Voraussicht auf die Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl 2025 beschließen lassen. Damit konnte man die bei einem Einzelhaushalt notwendigen und wahrscheinlich sehr peinlichen Haushaltsdebatte noch im Jahr 2025 vermeiden.

Der Bürger wird wohl erst nach der Bürgermeisterwahl die volle Wahrheit zu den Finanzen (Waterloo) erfahren.

Ganz kurz, der Hopper.
Wenn man schreibt, dass sich die Stadt mit einer Grundsteuererhöhung die Taschen voll macht, sollte man auch die Forderungen der Bürger betrachten.

Nach Wegfall der Bundesförderung würde der Anteil der Kreisumlage für Rödermark nur für den Betrieb des Hoppers auf rund eine Million € im Jahr steigen. Eine Mio. sind in etwa 100 Prozentpunkte der Grundsteuer B. Die Kosten für den Hopper werden voraussichtlich jährlich weiter steigen.

Einen kurzen Überblick über die Haushalte
ab 2011 können Sie sich hier verschaffen. Sie können sich dann ein eigenes Bild machen.
https://www.rm-news.de/KFA.php

Ich kann nicht gutheißen,
wie zurzeit mit den Steuergeldern in Rödermark umgegangen wird. Wenn ich daran denke, dass der Bürger sich für weitere sechs Jahre für das „Weiter so“ entscheiden könnte, raubt mir den Schlaf.

Siehe auch
» Die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark ist aufkommensneutral


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark ist aufkommensneutral …..

KFA. Geplant in Rödermark für 2025 satte 19.511.522,00
KFA. Geplant hat man in Rödermark für 2025 satte 19.511.522,00

…. eine Zweite würde Geld in die Haushaltskasse bringen.

Ist die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark aufkommensneutral?1.
Die Steigerung um 85 Prozentpunkten (von 715 auf 800) sollte der Stadt Rödermark keinen Mehrertrag bringen. Das Land Hessen empfahl eine Anhebung der Grundsteuer auf 804 Prozentpunkte.

Es ist nicht so, dass man keine Informationen dazu erhalten könnte
oder auf Daten aus der Verwaltung warten müsste. In dieser Tabelle (hier der Link) finden Sie die Entwicklung der Grundsteuer B in Rödermark seit 2016. Für das vierte Quartal 2024 werden die entsprechenden Werte voraussichtlich Ende Januar 2025 ergänzt.
Zum Trend der Grundsteuerentwicklung in Bezug auf die Aufkommensneutralität wird man wohl Ende April 2025 fundierte Aussagen treffen können.

Für diejenigen, die mehr über die Finanzen wissen wollen.
Mehr Statistiken mit recht aktuelle Zahlen zu den Rödermärker Finanzen unter https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen

Ist den Bürgern auch folgende Reihenfolge klar?
Zuerst sollte das Geld vorhanden sein, das man auszugeben plant.
Dann kann man auch ausreichende Mittel bereitstellen, um beispielsweise Blitzer anzuschaffen, Gehwegparkern ein Knöllchen zuzustellen, Fahrradwege zu bauen, den notwendigen Ausbau des Feuerwehrhauses zu ermöglichen, die Instandhaltung der Infrastruktur sicherzustellen sich einen Hopper zu leisten, sich Prunk und Protz elauben u.v.a.m.“

Gefühlsmäßig gibt man in Rödermark einfach für Unnötiges viel Geld aus.
Gleichzeitig beklagt man sich darüber, dass von Land und Bund zu wenig Unterstützung kommt – was zweifellos auf einige Bereiche zutrifft.
Oft wird erwähnt, dass die Stadtverordneten die ‚Musik bestellen‘ und der Bürgermeister die ‚Zeche aus der Stadtkasse zahlen‘ müsse. Das bedeutet zunächst, die Aufträge der Stadtverordneten sind vom Bürgermeister ohne Wenn und Aber umzusetzen. Dürfte bei anderen Städten evtl. zutreffen. In Rödermark stimmt das leider nicht ganz.
Wäre das der Fall, hätte der Bürgermeister bereits seit Jahren erkennbare Aktivitäten zur Gewerbeentwicklung für einen Nahversorger nördlich der Germania zeigen müssen, damit die Bürger in Waldacker endlich einen Nahversorger in Ihrer Nähe haben und ihr Geld nicht nach Dietzenbach tragen müssen. Ich denke, ein neuer Bürgermeister würde hier im Sinne der Waldackerer den bestehenden Stadtverordnetenbeschluss unverzüglich umsetzen.
Natürlich ist es so, wenn ein Bürgermeister feststellen würde, dass für einen Stadtverordnetenbeschluss, sagen wir einmal knapp eine Million für Straßenbäume an einer einzigen Straße auszugeben, dann muss er natürlich wegen evtl. fehlender Finanzmittel den Auftrag nicht umsetzen.

Zu wenig finanzielle Unterstützung von Land und Bund!
Dabei wird unterschlagen, dass Rödermark zu den 50 % der Kommunen in Hessen gehört, die mit erheblichen finanziellen Mitteln – in Rödermarks Fall etwa 40 Millionen Euro – unterstützt wurden, um ihre finanzielle Notlage zu bewältigen

Damit konnte sich Rödermark zunächst aus der Schieflage ihrer Finanzen befreien.
Leider hat man daraus wenig gelernt. Seinen eigenen Haushalt beschreibt Bürgermeister Rotter 2024: „Es wird Waterloo hereinbrechen.“
Die 40 Mio. aus den Rettungsschirmen setzen sich wie folgt zusammen: 2013 gab es 12.260.000,00 aus dem ersten Rettungsschirm. Die Bedingung war, einen ausgeglichenen Haushalt zu einem gewissen Zeitpunkt vorzulegen, das noch unter Bürgermeister Kern gelang. Dann gab es 2018 den nächsten fetten Betrag zur Haushaltsgesundung der Stadt Rödermark. 29.900.000€ . Der Betrag wurde für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ausgezahlt.
Die eine Hälfte der 29.900.000,00 € ohne weitere (mir bekannte) Bedingung und für die andere Hälfte bezahlt jeder Bürger in Rödermark 25,00 € im Jahr (zuzurzeit 749.000€).

Und was hat unser amtierender hauptamtlicher Magistrat seit 2019 daraus gemacht?
Einen ausgeglichenen Haushalt hatte man unter dem Gespann Rotter/Schülner nur für kurze Zeit. Jetzt steht wieder ein dickes Minus im Haushalt.

1Aufkommensneutralität ist ein Begriff, der in der Steuerpolitik verwendet wird, um eine Situation zu beschreiben, in der eine Änderung der Steuergesetze oder -strukturen keinen Einfluss auf das Gesamtsteueraufkommen hat.

BTW. Wenn ich ehrenamtlicher Feuerwehrmann wäre und erfahre, dass man auf einer Straße über 900.000,00 Bäume zu pflanzen plant (ich betone, plant) dann,ja dann wäre ich sehr böse.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.