
Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
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Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.
Hier der Link auf die Karte den Flächen
Hinweis: Die Karte ist einfach nur Scheiße.
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.