Wäre ich mit der Arbeit der Koalition und des Magistrats rundum zufrieden, würde ich über den aus meiner Sicht frühzeitig geschmiedeten Plan der Regierenden jubeln. Ich hätte es nicht besser machen können: ein Doppelhaushalt, der das Bürgermeisterwahljahr umfasst, und eine schnelle Beendigung der Wahl schon im Januar 2025.
In Langen liegen Haushaltsdaten für 2025 vor. Dort spricht man von einer alarmierenden Situation. In Rödermark ist es diesbezüglich dank Doppelhaushalt noch sehr ruhig.
Artikel bei OP-Online zur finanziellen Lage in Langen.
Haushalt 2025: Langen muss den Rotstift ansetzen – trifft das die Grundsteuerzahler?
Zunächst etwas zu Doppelhaushalt/Einzelhaushalt und Rödermark.
Bei einem Doppelhaushalt wird der Haushalt für zwei Jahre aufgestellt. In Rödermark ist das beispielsweise der Haushaltsplan 2024-2025.
Der Doppelhaushalt wurde im April 2024 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
Verwaltungen, die keinen Doppelhaushalt beschlossen haben, müssen bereits jetzt damit beginnen, ihren Haushaltsplan für 2025 aufzustellen, der dann moch im Jahr 2024 den Stadtverordneten zur Beratung vorgelegt wird. Damit liegen die Zahlen für 2025 meist schon im Jahr 2024 vor. In Rödermark dürfte das in Form eines Nachtragshaushalts wohl nicht der Fall sein. Man kann damit auch bis Februar 2025 warten – dann ist auch die Bürgermeisterwahl gelaufen.
Wie könnte ein Nachtragshaushalt aussehen? Angesichts der vorliegenden Zahlen aus dem Halbjahresbericht 2024 nicht gut. Auch die geplante Erhöhung der Grundsteuer auf 800 Prozentpunkte wird daran nichts ändern. Hier warum.
Sollte der Antrag der Verwaltung zur kommenden Bürgermeisterwahl,
den Termin auf den 26.01.2025 festzulegen, angenommen werden, wird man den Bürgern die ganze Wahrheit über die Finanzen wohl erst ab Mitte Februar 2025 präsentieren – also nach der Bürgermeisterwahl.
Den Wahltermin auch könnte man auch auf den 23.03.2025 legen. Einen späteren Termin lässt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) nicht zu. Dann müsste die finanzielle Lage der Stadt wahrscheinlich schon vor der Wahl offengelegt werden. Ich denke, die Koalition, die letztendlich den Wahltermin festlegt, wird einen späteren Termin wohl kaum akzeptieren.
Zum Artikel der Offenbach Post zu Langen, Gewerbesteuer und Rücklagen:
Im beschlossenen Haushalt der Stadtkämmerin kann man lesen: „[..] aufgrund der guten Gewerbesteuer-Entwicklung – [..] noch aus ihren Rücklagen decken [..]
Rödermark Gewerbesteuer.
Einbruch der Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr. Siehe
Im Jahr 2025 soll auf den Plan-Zahlen von 2024 die Gewerbesteuer um 6,5% steigen. Von 18.630.000 auf 19.840.000. Die 6,5% Steigerung wird dem Finanzplanungserlass entnommen. Der neue Finanzplanungserlass wird wohl im Oktober vorliegen.
Eine Steigerung von 6,5% unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ist für eine Haushaltsplanung in Ordnung. Hat man aber auch wirklich die örtlichen Gegebenheiten in Rödermark beachtet?
Rödermark Rücklagen
Am 1.1.2024 lagen die Rücklagen noch bei 6.147.000,00. Ende 2024 sind es nur noch 623.000,00 (plus evtl. 118.243,00). Im Jahr 2024 werde fast die gesamten Rücklagen aufgebraucht.
Im Jahr 2025 hat die Stadtkämmerin sehr wenig finanzielle Mittel, die man einem defizitären Haushalt zum Ausgleich zur Verfügung stellen kann.
Im HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 steht: „dass die Tilgung der Hessenkasse schon nicht oder nur teilweise aus dem Saldo aus der Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden kann. Siehe.
Die Rückzahlung an die Hessenkasse (749.155,00) überschreitet im Jahr 2025 den zur Verfügung stehenden Betrag der Rückstellung. Das könnte Folgen haben, wenn 2025 korrigierte Zahlen gemeldet werden müssen. Die Frage ist: vor oder NACH der Bürgermeisterwahl?
Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können. Siehe
Die Folgen könnten sein, dass Rödermark ein Haushaltssicherungskonzept erstellen muss.
Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse
können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Siehe
Bei einem Haushaltssicherungskonzept gehen zwar die Lichter nicht aus, aber die Folgen eines solchen Konzepts könnten sein:
» Kommune unter Aufsicht durch die Kommunalaufsicht
» Kürzungen bei freiwilligen Leistungen
» Haushaltsdisziplin und Einsparungen
» Einsparungen bei Investitionen
» Erhöhung von Steuern und Ausgaben
» beschänkung der Kreditaufnahme
Dank eines Einzelhaushalts wissen die Bürger frühzeitig, wie es im kommenden Jahr um die finanziellen Möglichkeiten ihrer Stadt steht. In Rödermark müssen wir wohl bis 2025 warten, bis die Bürgermeisterwahl gelaufen ist.
Langen – Die finanzielle Situation der Stadt bleibt alarmierend. Das geht aus dem Haushaltsplanentwurf für 2025 hervor, den Bürgermeister Jan Werner nun der Stadtverordnetenversammlung vorlegte. Quelle: OP-Online.de
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.