Antwort auf eine geäußerte Feststellung:
Rödermark steht unter dem dritten Rettungsschirm.
Zeit zwischen 2012 und 2025
Diese Aussage/Feststellung ist falsch. In dem o.g. Zeitraum gab es lediglich zwei Rettungsschirme, nennen wir sie der Einfachheit halber beide so.
Ebenfalls nicht korrekt war der Einwurf, dass die SPD während dieser Zeit die Mehrheit (innerhalb einer Koalition) hatte.
Tatsächlich hatte in dieser Zeit – und weiterhin – Schwarz/Grün die Verantwortung darüber, was in Rödermark geschieht oder eben nicht geschieht. Dies gilt sowohl für die Koalition in der Stadtverordnetenversammlung als auch für den hauptamtlichen Magistrat.
Quellen.
Kommunaler Schutzschirm
Ein Entschuldungsfonds (auch als „kommunaler Schutzschirm“ bezeichnet) soll zum 1. Januar 2013 je 46 Prozent der Schulden der ärmsten Städte und Gemeinden in Hessen übernehmen. Bis zu 2,8 Mrd. € stehen zur langfristigen Tilgung kommunaler Darlehen aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in Höhe von 1 Prozent, was einem Umfang von ca. 400 Mio. Euro entspricht. Zusätzlich erhalten Kommunen auf Antrag aus dem Landesausgleichsstock eine weitere Zinsverbilligung in Höhe von 1 Prozent vom 1. bis 15. Jahr der Tilgung, anschließend 0,5 Prozent. Seit 2017 gibt es ein zusätzliches Landesprogramm im Gesamtumfang von 9,5 Mrd. € (über 30 Jahre) zur Ablösung kommunaler Kassenkredite unter dem Titel Hessenkasse.
https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Konsolidierungshilfen#Hessen
Hessenkasse
Im Juli 2017 kündigte der hessische Finanzminister Schäfer ein neues Hilfsprogramm für verschuldete Kommunen mit der Bezeichnung „Hessenkasse“ an. Es ersetzt nicht den Entschuldungsfonds („Schutzschirm“), sondern ergänzt ihn. Trotz des Schutzschirms gibt es eine Reihe von überschuldeten Kommunen, die entweder nicht unter die Kriterien des Schutzschirms fielen, ihm wegen der damit verbundenen Bedingungen nicht beigetreten sind oder erst nach Inkraftteten des Schutzschirms in eine finanzielle Notlage gerieten.
Das entsprechende Landesgesetz wurde am 24.04.2018 verabschiedet.[1] Die „Hessenkasse“ besteht aus zwei voneinander unabhängigen Programmen: Übernahme von kommunalen Kassenkrediten durch das Land und Investitionshilfen für nicht überschuldete Kommunen.
https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Hessenkasse
Anmerkung: Rödermark nahm an dem Programm Übernahme von kommunalen Kassenkrediten durch das Land teil.
Bei aller Kritik an Land und Bund, dass es den Kommunen an fehlender finanzieller Unterstützung fehlt, darf man in Rödermark nicht vergessen, dass man seit 2013 mit knapp 40 Mio. Euro entschuldet wurde.
Für die Hälfte der Entschuldung über die Hessenkasse zahlt jeder Bürger in Rödermark 25,00 € p. Jahr.
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