Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte

In dem letzten Artikel habe ich Herrn Prof. Dr. Hoeren erwähnt. Da habe ich mir doch gedacht, frag da einfach einmal nach und hoffe auf eine Antwort auf die folgende Frage:
 

Guten Tag,
gibt es Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte?

Für die dynamische Webseitenerstellung wird z.B. ein PHP Script eingesetzt. Damit ist man auf Serverseite in der Lage unterschiedliche Webseiten zu erzeugen die dann auf dem Rechner des Internetuser (Client) angezeigt werden.

Aus dem Schript kann man erkennen welche Parameter (Bildschimauflösung, Browser, IP-Adresse …..) auf die Auslieferung der Webseite (auch in welcher Form) Einfluss nehmen.

Sind die Betreiber von Shops oder sonstigen Anbieter kostenpflichtiger Dienstleistungen (z.B. Abofallen) verpflichtet die Scripte für eine geswisse Zeit aufzubewahren?

Aus dem Finanzbereich (Buchhaltung) kennt man das ja.
Siehe

 
Siehe auch: Weiteres zur Verschleierung von Informationen Bildschimauflösung & Co
 
Hinweis zu PHP Scripten
Ein .php Script muss NICHT unbedingt mit www.webseite.de/name.php aufgerufen zu werden. Es geht auch, wenn die Vorkehrungen getroffen wurden, mit www.webseite.de/name. Also ohne .php. (mod_rewrite)


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

2 Replies to “Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte”

  1. Die Frage ist simpel zu beantworten: es gibt keine Fristen zur Aufbewahrung von Software für die Erstellung/den Betrieb von Webseiten. Somit geht Ihr Beweisversuch ins Leere.

    Admin
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich entnehme Ihrer Antwort das tiefe Bedauern weil Ihnen als Rechtsanwalt wichtige Beweismittel fehlen könnten.
    Es wäre (mit einer Aufbewahrungsfrist) um ein vielfaches einfacher verschiedenen Branchen eine Methodik zur Verschleierungen nachweisen zu können.