Sitzverteilung. 39 Sitze
14 CDU
8 AL/Grüne
6 AFD
5 SPD
3 FWR
3 FDP
Heute konstituierende Sitzung
Mir ist es persönlich völlig egal, wie sich die kommende Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat zusammensetzen. Durch die sich abzeichnende neue alte Koalition wird es meiner Einschätzung nach genauso schrecklich bleiben wie bisher. Hoffnung habe ich lediglich, weil der Haushalt aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts nun nicht mehr ausschließlich in den Händen von Magistrat und Stadtverordneten liegt.
Mich interessiert die Änderung der Hauptsatzung.
Änderung der Hauptsatzung
[..]Der vorliegende Tagesordnungspunkt wurde durch den Bürgermeister vorsorglich auf der Tagesordnung der konstituierende Sitzung vorgesehen, um der Stadtverordneten-versammlung eine Beratung und Änderung bereits in der ersten Sitzung zu ermöglichen.
Gemäß § 58 Abs. 3 HGO muss mit entsprechender Frist zu einer Änderung der Hauptsatzung geladen werden, so dass eine nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung – auch bei 2/3-Mehrheit – nicht möglich wäre.
Mit dem TOP und der Beschlussvorlage ist keine Beschlussempfehlung zu Art. I verbunden. Sofern keine Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder beantragt wird, kann der Artikel entfallen.
Jedoch wird empfohlen, die Änderungssatzung ggfs. unter Streichung des Art. I (wenn die Zahl der Stadträte belassen werden soll) mit den Artikeln II und III zu beschließen, um den sog. Bau-Turbo vor Ort umzusetzen, vgl. unten. […]
Bau-Turbo
Im unbeplanten Innenbereich (nach § 34 BauGB) kann vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient (§ 34 Abs. 3B BauGB). Hierdurch werden vor allem weitgehende Möglichkeiten für „Zweitbebauungen“ innerhalb der rückwärtigen Grundstücksbereiche eröffnet.
Aufgrund des neuen § 246e Abs. 1 Satz 1 BauGB kann darüber hinaus bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 (generell) von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder der Baunutzungsverordnung abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient[..]
» Hier der Text der Änderung
» Aktueller Magistrat.
» https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/
Siehe auch:
» Koalitionsverhandlungen. Hallo M.
» Rödermark Magistratswahl. Lassen Sie sich nicht durch Sprüche blenden.

Und weiter so…die Verkehrsrowdys dürfen sich freuen. Rennstrecke Rödermark supported bei AL/Grünen.
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