Eine sinnvolle Satzung auch für Rödermark? Die Pferdesteuer

Eine sinnvolle Satzung auch für Rödermark?
Die Pferdesteuer

 
Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf

§ 5
Steuersatz
Die Pferdesteuer beträgt 200,00 € im Jahr pro Pferd.
§ 6
Steuerbefreiung
Von § 5 ausgenommen sind Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden.
Quelle: Satzung Bad Sooden-Allendorf

 
Pferdesteuersatzung Kirchheim
 
Bürgerhaushalt Taunusstein
5. Interner Aufwand

[..]Nach der Personalkostentabelle 2010 der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) beträgt der Jahreswert einer EG 8 Planstelle 44.500,00 Euro, Stundenwert 27,50 Euro. Die Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz beträgt 9.650,00 Euro. In der Einführungsphase von 6 Monaten fallen Personalkosten von 22.250,00 Euro (VZ-EG 8) und Arbeitsplatzkosten von 4.825,00 Euro an. Nach der Einführungsphase von 6 Monate ist für die Bearbeitung der Pferdesteuer im Produkt ‚Erhebung von Steuern und Gebühren’ eine Personalaufstockung, 0,3 TZ-EG 8, das entspricht 18.850,00 Euro Personalkosten und 3.220,00 Euro Arbeitsplatzkosten, notwendig. Ob eine evtl. Aufstockung sogar auf 0,5 TZ-EG 8 erforderlich für weiterführende Recherchen, die Widerspruchsbearbeitung ggf. Begleitung im Rechtsverfahren ist, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Erweiterung der Finanzsoftware MPS an.
Aufgrund von fehlenden Erfahrungswerten anderer Kommunen und fehlenden Informationen (tatsächliche Anzahl der Reit-, Sport- und Kutschpferde) ist mit der Einführung einer Pferdestuer mit massivem Widerstand und entsprechenden Klageverfahren zu rechnen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird seitens der Verwaltung die Einführung einer Pferdesteuer nicht empfohlen.[..]
Quelle: Bürgerhaushalt Taunusstein.

 
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» 24.11.2011 Ich glaub‘ mich tritt ein Pferd


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