Streik in den Kindertagesstätten
Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind gescheitert. Deshalb werden alle städtischen Kitas in der Zeit vom 11. bis zum 22. Mai bestreikt. Die Stadt Rödermark prüft derzeit noch die Möglichkeiten von Notfallbetreuungen. In diesem Fall stehen Notplätze aber nur in sehr begrenzter Anzahl zur Verfügung. Quelle Stadt Rödermark
Fakt ist. Die Stadt kann nichts für den Streik. Die hat nur die Arbeit damit. Ganz im Gegenteil. Die Stadt zahlt den jetzt streikenden Erzieher(innen) bereits FREIWILLIG eine Gehaltserhöhung durch Höhergruppierung ab Januar 2015.
Jetzt wird es aber spannend. Haben die Eltern ein Anrecht auf Kostenerstattung?
Wie wurde das 2009 geregelt? Lesen Sie hier: Rödermark. KiTa Gebührenerstattung anlässlich des Streiks.
Müssen die Kindergartengebühren anteilig erstattet werden?
Ein Erstattungsanspruch von Gebühren für den Kindergarten besteht nicht. Es handelt sich für die Betreiber der Einrichtungen praktisch um „höhere Gewalt“, zumal Streiks grundgesetzlich erlaubt sind. Wenn Kosten für einen Babysitter oder die Tagesmutter anfallen, müssen die Eltern diese selbst tragen. Quelle: Familie.de
Die Eltern sollten sich an folgendes erinnern..
[…]Die Reaktionen (Anm. zu einem Streik) seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin
Siehe auch
» Rödermark. Demo der Erzieher(innen).
Ich habe glücklicherweise kene Probleme. Mein Mann ist Lockführer.
Hinweis: Kommentare spiegeln die Meinung der Verfasser wider. Bitte respektvoll und themenbezogen schreiben. Tatsachenbehauptungen sollten überprüfbar sein; Unbestätigtes bitte als Spekulation kennzeichnen. Beleidigungen, Diskriminierung, Spam oder Verstöße gegen Urheberrechte werden gelöscht. Problematische Inhalte melden an: Info@rm-news.de