Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?

Antrag der FDP zu Planungen zur Verschönerung des Parks an der Rilkestraße –
Zukünftig mehr Kostenkontrolle!

Siehe

Vorweg.
Als der Beschluss zu den Verschönerungsmaßnahmen in Ober-Roden und Urberach gefasst wurde, lagen die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg noch vor uns. Die finanzielle Situation war zu diesem Zeitpunkt eine völlig andere. Nun stellt sich die Lage so dar, dass in Rödermark wohl aufgrund fehlender finanzieller Mittel Straßenbauprojekte zurückgestellt werden müssen, um den Eigenanteil für die Verschönerungsarbeiten aufbringen zu können.

Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.
Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de


Zum FDP-Antrag
Lassen wir einmal den Sinn oder Unsinn der geplanten Verschönerungsmaßnahmen außen vor und konzentrieren uns auf den im Antrag stehenden Satz:
Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Quelle

Die FDP meint offenbar mit finanziellen Nachteil, weil bei Abbruch Fördermittel ausbleiben.

Ich kann mir kaum vorstellen,
dass es keine Möglichkeit gibt, Fördermittel für bereits durchgeführte Planungsarbeiten bei einem Projektabbruch wegen begründeter Geldnot zu erhalten. Mit der Regel »keine Förderung bei Abbruch« treibt das Land die Kommunen doch in noch größere finanzielle Not. Kann das wirklich das Ziel sein?
Rödermark stellt rund 1 Mio. € für Verschönerungsmaßnahmen wie Parkanlagen bereit und verschiebt gleichzeitig dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten an der Infrastruktur. Die Begründung lautet offenbar: „Keine Fördermittel bei Abbruch.“

Wie stellt sich bei einem fiktiven Projekt
die Situation für das Land dar? Nehmen wir einmal an, die Planungskosten würden bei 50.000 € liegen, das Gesamtprojekt bei 850.000 €.
Die von Land zu zahlenden Fördermittel betragen 566.666,66 €.
Bei einem Abbruch nach den Planungsarbeiten:
Planungskosten: 50.000 €. Bei einer Förderung zahlt das Land 33.333 Euro.

Für beide Parteien wäre es doch eine Win-Win Situation, wenn ein Abbruch mit Gewährung der Förderung möglich wäre:

Das Land zahlt wesentlich weniger,
als wenn die Stadt ein Projekt zunächst weiterverfolgt, das man sich eigentlich nicht leisten kann.

Die Stadt hat eine fertige Planung,
die sie später wieder aus der Schublade ziehen kann, sobald wieder Geld zur Verfügung steht. Es dürfte auch sichergestellt sein, dass es in Zukunft geförderte Projekte für Verschönerngsmaßnahen geben wird.

Hat die Verwaltung diesbezüglich
schon einmal Kontakt mit der Landesregierung aufgenommen? Wenn ja, wie lautete die Antwort?

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Kommende Sitzungsrunde der Stadtverordneten. U.a. FNP und Kunstrasen.

Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
25.11.2025.
FNP = Flächennutzungsplan Siehe

Im Rahmen der Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt die Stadt Rödermark fristgerecht eine Stellungnahme zu folgenden Vorranggebietsflächen Siedlung sowie Industrie und Gewerbe ab:
 
Nördlich Alter Seeweg“ (A.1)
Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.2)
Planung „Östlich Spessartring“
Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Rodaustraße“
Nördlich Germania“ (B.1)
Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten
Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze
Hainchesbuckel
Nördlich Rodaustraße
Gesamter Text unter: https://www.roedermark.sitzung-online.de


Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
27.11.2025. Siehe

Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Gesamter Text unter: https://www.roedermark.sitzung-online.de

Dto. Germania


KFA 2026. Rödermark erhält 2026 voraussichlich aus dem „Kommunalen Finanzausgleich“

2026

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) steigt erneut: Mit 7,4 Milliarden Euro wird er 2026 ein neues Rekordniveau erreichen. Aufbauend auf der gemeinsamen Evaluierung des KFA mit den Kommunalen Spitzenverbänden legt das Land damit den Grundstein für stabile Kommunalfinanzen in herausfordernden Zeiten. Finanzminister Lorz hat die individuellen Planungsdaten für die Kommunen heute veröffentlicht.
Quelle: finanzen.hessen.de

Siehe auch: Zum zweiten Mal in 2025 hat die gute Fee für Überraschungen gesorgt


2025

 

Gemeinden beschließen Haushalt meistens zu spät.

Die hessischen Kommunen sollen ihren Haushalt spätestens einen Monat vor Beginn des Jahres verabschieden. So sieht es die Gemeindeordnung vor. Doch daran halten sich nur nur 32 der 421 Städte und Gemeinden. Quelle: faz.net


Ich bin auf die Tagesordnungen der
kommenden Sitzungsrunde (11.2025/12.2025) gespannt.
Wird der Haushalt 2026 im Dezember eingereicht?

Ablauf Beschluss Doppelhaushalt 2024/2025

5.12.2023 Haushalt Einbringung Siehe
5.02.2024 Blätterrunde Siehe
5.03.2024 Beschluss Doppelhaushalt 2024/2025

Einbringung bedeutet,
dass die Verwaltung den Stadtverordneten einen Haushaltsplan vorlegt, der anschließend in Ausschusssitzungen bzw. in einer sogenannten Blätterrunde beraten wird. Wenn man den Ablauf von der Einbringung bis zum Beschluss des Doppelhaushalts 2024/2025 als Vorbild nimmt, könnte der Haushalt 2026 noch vor der Kommunalwahl 2026 verabschiedet werden.

Wird der Haushaltsplan 2026 bei der letzten
Stadtverordnetenversammlung am 9.12.2025 nicht eingebracht, wäre laut Terminkalender der 10.02.2026 der nächste mögliche Termin für die Einbringung.

Die Stadtverordnetenversammlung,
bei der der Haushalt beschlossen werden kann, wäre nach der derzeitigen Terminplanung der 5.5.2026. Da dieser Termin nach der Kommunalwahl liegt, wird der Haushalt 2026 von einer neuen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Die Frage ist aber dann:
Kann eine neue Zusammensetzung so kurzfristig einen Haushalt beschließen? Die Möglichkeit, in der neuen Zusammensetzung Ausschusssitzungen abzuhalten, um den Haushalt zu beraten, gab es vor der Kommunalwahl natürlich nicht.

Die konstituierende Stadtverordnetenversammlung ist für den 21.04.2026 geplant.

Kommnalwahl 2016, 2021
Haushaltseinbringung und Haushaltsbeschluss bei der Kommunalwahl 2021. Es gab kein neuer Haushalt zu beschließen. Es lag der Doppelhaushalt 2020/2021 vor. Gleiches für 2016. Doppelhaushalt 2015/2016.


Szenario und Sondersitzungen (nach der Bekanntgabe der Tagesordnung für die letzte Sitzung der Runde 2025.)

Die Termine für 2026 können Sie hier einsehen.
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026