Kreis Offenbach. Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte. Stand 04.04.2025

Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 bis 2024.
Hier Kreis Offenbach

Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2025-04/lii1_j2024_finanzen_tabelle_6.xlsx
Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2025-04/lii1_j2024_finanzen_tabelle_6.xlsx

Quellen:

  • Rechnungsergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2015-2023
  • Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024
  • © Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2025. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
  • Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
     
    Hier der Link: statistik.hessen.de


    Anhand dieser öffentlich zugänglichen Statistik sieht es so aus, dass die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen für Rödermark im Jahr 2024 ein negatives Ergebnis von ca. 7,2 Mio. ausweist. Ob das aussagt, dass das ordentliche Ergebnis der Stadt in 2024 auch wirklich ein negatives Ergebnis bzw. ein Ergebnis mit der oben errechneten Differenz aufweist, kann mit Sicherheit nicht gesagt werden. Die Verwaltung spricht von einem negativen Ergebnis im Jahr 2024 in Höhe von 6,2 Mio. Der Bund der Steuerzahler von einem ausgeglichenen Haushalt 2024.

    Sie sehen, wie wichtig es ist, dass den Bürgern vor einer Bürgerversammlung zum Thema Finanzen/Haushalt belastbares Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt wird. Der voraussichtlich vorliegende Jahresabschluss 2024 sollte den Bürgern einige Tage vor der Versammlung zugänglich gemacht werden. Zum Beispiel hier

    Hinweis. Ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt bedeutet nicht unbedingt, dass die Finanzen nicht reichen. Solange die Stadt noch Rücklagen hat, hat man im Finanzhaushalt die Ausgleichsmöglichkeit. Rödermark wird voraussichtlich 2025 die Rücklagen komplett abgebaut haben. (HHP 2024/2025 Seite 24)


    Siehe auch
    » Es müssen aktuelle Informationen vorliegen.
    » Finanzierungssaldo
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

     


    Rödermark intern
    Haushaltskompetenz
    In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

    Starkregen: Welche Risikobereiche gibt es in Rödermark?

    Das Wort „Starkregen-Gefährdungsanalyse“ klingt sperrig, doch die damit verknüpfte Problematik wird bei einer Bürger-Informationsveranstaltung am Dienstag, 19. August, für Aha-Momente sorgen und viele, auch für Privathaushalte interessante Stichworte zur Sprache bringen. Ab 18.30 Uhr lässt die Stadt Rödermark im Forum St. Nazarius, Heitkämperstraße 6a, ausgewiesene Experten zu Wort kommen. Zentrale Themen des Abends: Welche Risiken ergeben sich bei einem Extrem-Regenereignis für die einzelnen Stadtteile? Und welche Vorbeugemaßnahmen sind sinnvoll und praktikabel?

    Die auf Wasserwirtschaft spezialisierten Fachleute des Ingenieurbüros Dahlem wurden von der Stadt beauftragt, eine Starkregen-Gefährdungsanalyse für Rödermark zu erstellen. Die Ergebnisse der Studie, basierend auf Hochrechnungen im Hinblick auf zu erwartende Wasserstände bei Unwetter-Szenarien, sollen im Mittelpunkt des Infoabends stehen. Interessierte sind ohne vorherige Anmeldung willkommen und haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
    Quelle: Roedermark.de

    Siehe auch
    » Lauf der Rodau. Rilkestraße bis Gartenstraße (Bahn)
     


    Rödermark intern
    Haushaltskompetenz
    In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

    Wenn es um den Haushalt geht, müssen auch aktuelle Informationen vorliegen.

    Wenn der Magistrat es ehrlich mit der Information zur Finanzlage der Stadt meint, ist es unbedingt erforderlich, den Jahresabschluss 2024 schon VOR der Bürgerversammlung auf der Homepage der Stadt zur Einsicht vorzulegen.

    Man braucht nicht bis zur Stadtverordnetenversammlung zu warten, die NACH der Bürgerversammlung stattfindet

    Ich denke, dass dies möglich ist. Habe aber vorsichtshalber mal nachgefragt.
    Die Entlastung durch die Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Vorlage bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses sind in der Kommunalverfassung zwei unterschiedliche Schritte, die sich nicht zwingend zeitlich decken müssen.

    Webseite Stadt Rödermark Stand: 15.08.2025 11:56h
    Webseite Stadt Rödermark Stand: 15.08.2025 11:56h

      Bürgerversammlung 26.08.2025
     
    Siehe auch
    » Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte.

    Der schleichenden Verfall des Schützenhofs. (Schasser)

    Ein Kommentar1 wird zum Artikel.
    Schützenhof / Schasser.
    Eigentum verpflichtet – auch die Stadt Rödermark

    Mit wachsender Sorge beobachte ich den schleichenden Verfall eines historischen Gebäudeensembles in Rödermark – Bahnhofstraße 8, nebst Scheune.
     
    Dieses kulturgeschichtlich bedeutsame Anwesen wurde im Februar 2019 von der Stadt Rödermark mittels ihres Vorkaufsrechts erworben. Seitdem jedoch scheint der Eigentümer, also die Stadt selbst, jegliches Verantwortungsgefühl gegenüber dem Erhalt dieses architektonischen Erbes abgelegt zu haben.

    Zwar war beim Erwerb die Rede davon, auf dem Gelände etwas Kommunales zu schaffen – ein hehres Ziel, das ich ausdrücklich begrüße. Doch die Realität sieht anders aus: Die finanzielle Lage der Stadt lässt eine Umsetzung offenbar nicht zu. Was bleibt, ist ein leerstehendes Denkmal, das dem Zahn der Zeit schutzlos ausgeliefert ist. Und mit jedem weiteren Winter, mit jedem weiteren Regen, rückt der Tag näher, an dem die Bagger kommen – nicht um zu bauen, sondern um zu zerstören.

    Ich frage: Wo bleibt das Verantwortungsbewusstsein? Wo bleibt der Respekt vor unserer Geschichte? Eigentum verpflichtet – das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Kommunen. Wer ein Denkmal erwirbt, übernimmt nicht nur ein Grundstück, sondern auch eine moralische und gesetzliche Verantwortung für dessen Erhalt. Die Risiken, die mit einem solchen Erwerb einhergehen, sind kein nachträgliches Ärgernis, sondern Teil des Pakets.

    Wenn die Stadt Rödermark nicht willens oder in der Lage ist, dieser Verantwortung gerecht zu werden, dann muss sie sich fragen lassen, ob sie ihrer Rolle als Hüterin des öffentlichen Erbes gerecht wird. Ich behalte mir vor, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden über diesen Missstand zu informieren – denn Schweigen wäre in diesem Fall Mittäterschaft.

    Mit nachdrücklicher Besorgnis,
    der anonyme Orwischer
    1Kommentar bei Artikel: Situation Schützenhof (Schasser) in Urberach. Was ist der Plan B?

    #Kommunalwahl2026
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