Avanti Dilettanti !

Rödermark. Avanti Dilettanti !
 
Webseite AL/Die Grünen

Mit einer unsäglichen Mischung aus Populismus und Dilettantismus hält die vereinigte Opposition von SPD, FDP und FWR die Öffentlichkeit in Atem. Unter dem Schlagwort „Oben sparen“ wird behauptet, dass die einstimmig gutgeheißenen Sparmaßnahmen zur Ergebnisverbesserung des defizitären städtischen Haushaltes nur verantwortet werden könnten, wenn auch auf den hauptamtlichen Ersten Stadtrat verzichtet würde. Und wenn die Koalition von CDU und AL dies nicht akzeptiere, dann müssten eben die Bürger im Wege eines Bürgerbegehrens hierüber entscheiden.[..]Lesen Sie hier weiter.


Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen verhindern mit einer ganz miesen Masche ein Bürgerbegehren.
Die Möglichkeit zu einem Bürgerbegehren wurde von CDU und AL/Die Grünen erfolgreich abgewehrt.
 
Ich will beginnen mit einer Kernaussage der Koalition. Getroffen nach Kenntnisnahme eines bevorstehenden Bürgerbegehrens. Damit die Damen und Herren der genannten Parteien es auch genau verstehen: BÜRGERbegehren.
 
Wie kann man auf der Seite der AL/Die Grünen lesen?

CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger
Es ist das gute Rechte der Opposition, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Die Koalition wird sich dem Bürgervotum stellen, jedoch hierbei nicht auf die Opposition warten. CDU und Andere Liste (AL) werden in die Offensive gehen und das Gespräch mit den Bürgern suchen. Im Dialog wollen die Koalitionsfraktionen die Bürger davon überzeugen, dass unsere Stadt einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat dringend benötigt. CDU und AL sind zuversichtlich, dass ihnen dies gelingen wird. Quelle: Webseite der AL/Die Grünen


Heute wäre es jetzt so weit gewesen dieses Versprechen einzulösen. Heute hätte man auch einmal ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen können.
 

2.10 Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Zu einer lebendigen demokratischen Gesellschaft gehört das bürgerschaftliche Engagement, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Basis politischer Entscheidungen. Das ist für uns nicht nur ein Schlagwort. Quelle: Koalitionsvertrag CDU/AL die Grünen

 
Natürlich ist das für die Koalition nur ein Schlagwort (Bürgerbeteiligung). Das hat die Koalition heute sehr deutlich gezeigt.
 
Was ist passiert
Die Opposition hat zur Stadtverordnetenversammlung einen Antrag (Ö11) zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht.
Die Opposition hatte es sich zum Ziel gemacht, den Bürgern von Rödermark > 900.000,00 Euro an Kosten zu ersparen. Es gab für die Bearbeitung des Antrags eigentlich nur 2 denkbare Möglichkeiten. Weitere, hinterhältige Szenarien wären zwar möglich gewesen, aber VOR der StaVO nicht vorstellbar. So kann man sich irren.
 
» 1.) Die Koalition erkennt die enormen Einsparmöglichkeiten und stimmt dem Antrag und den Argumenten der Antragsteller ( H. Junge [SPD], und H. Kruger [FDP] und H. Rädlein [Freie Wähler] ) zu. Dann wird der nächste Punkt überflüssig.
 
» 2.) Die Koalition bürdet den Bürgern die Last von > 900.000.00 Euro auf und lehnt diesen Antrag ab. Jetzt kann die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – ein Bürgerbegehren starten.
 
Ich vermute, die Koalition hat plötzlich eine riesen Angst vor einem Bürgerbegehren und dem daraus resultierenden Bürgerentscheid. Warum eigentlich? Es ist doch nicht gesagt, dass die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – genügend Stimmen für ihr Vorhaben bekommen wird. Die Koalition wollte doch mit Ihren Argumenten die Bürger von ihrem Stadtpunkt überzeugen.
 
Aber was macht die Koalition? Man setzte ganz einfach den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Damit ist die Grundlage für ein Bürgerbegehren nicht mehr vorhanden.
Das können die. Die haben die Mehrheit. Eine ganz miese Machtdemonstration.
 
Das Versprechen der Koalition (CDU, AL/Die Grünen) bezügl. Bürgerbeteiligung wurde mit Füßen getreten.
 
Mit welcher Begründung und die notwendige Erklärung
 
Die Opposition hatte am 13.02.2013 einen Änderungsantrag zu Hauptsatzung Ö14 eingereicht.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
 
Es handelte sich um einen ÄNDERUNGSantrag (Nicht um einen Antrag). Über diesen Antrag hätte (aufgrund eines Formfehlers) nicht abgestimmt werden dürfen.
 
Der neue Antrag wurde im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 7.3.2013 beraten. Hier gab es KEINE Einwände gegen die Gültigkeit dieses Antrags. Siehe: Rödermark. 24. öffentlichen Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses“

 
Mit Hinweis auf §13 der Geschäftsordnung beantragt Herr Michael Gensert die Absetzung des neuen Antrags von der Tagesordnung.
Der §13 in der Geschäftsordnung zu StaVO

(1) Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag abgelehnt, so kann dieselbe Antragstellerin oder derselbe Antragsteller diesen frühestens nach einem
Jahr erneut einbringen.

 
Zunächst hat die Opposition ihren Antrag begründet. Die anschließend erwartete heftige Diskussion blieb aus. Herr Michael Gensert (CDU) ging auf die Begründungen der Opposition nicht ein und bemerkte lapidar: „Ihr habt ja nichts Neues vorgetragen“. Und weiter: „Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Antrag ist identisch mit dem vom 13.02.2013 und deshalb (§13) von der Tagesordnung zu streichen.“
 
Jetzt wird es haarig. Handelt es sich um einen identischen Antrag? Ist der Antrag unberechtigterweise von der Tagesordnung gestrichen worden? Jetzt müssen, so wie es die Koalition will, die Juristen entscheiden. Soviel zu der Definition – Bürgerbeteiligung – der Koalition. Könnte die Bürgerbeteiligung sich gegen uns wenden, verhindern wir mit allen Mitteln eine Bürgerbeteiligung.
 
Da es sich hier um einen parlamentarischen Vorgang handelt, könnte es sein, die Kosten für einen Rechtsstreit hat die Stadtkasse zu zahlen.
 
Ob die Vorgehensweise von Herrn Michael Gensert in dieser Form notwendig war, um einen evtl. Formfehler vorzubeugen, kann ich nicht beurteilen. Wäre es zur Abstimmung gekommen, hätte es sicherlich keinen gegeben, der Einwände geltend gemacht hätte.

Wie schon gesagt, man hat Angst vor dem Bürger. Die Koalition will sich nicht dem Bürger stellen. Man hat wahrscheinlich auch keine Argumente den einzusparenden Betrag den Bürgern schlüssig zu erklären. Würde mir auch schwerfallen nach dieser Stellenausschreibung.
 
Auch der peinliche Vorfall im Ausschuss, bei dem Herr Gerl (AL/Die Grünen) den Bürgermeister aufforderte, die Gehaltsstruktur von H. Sturm im Detail in aller Öffentlichkeit darzulegen, konnte den gewaltigen Sparbetrag (> 900.000,00) nicht widerlegen. Mann kann das als Transparenz bezeichnen. Diese Transparenz wäre nicht notwendig gewesen. Weil das falsche Fazit von Herrn Gerl diese Angaben nicht benötigt hätte.
 
Mit der Sicherheit, die Bürger stehen schon auf unserer Seite, scheint es bei der Koalition vorbei zu sein.
 
Das Bürgerbegehren / Bürgerentscheid muss doch nicht zu UNGUNSTEN der Koalition ausgehen. Die Bürger können doch den Argumentationen der Koalition, welche auch immer, folgen und für den geforderten Hauptamtlichen stimmen.
 
Für mich war der heutige Abend eine völlig neue Erkenntnis. Dieser Vorgang wird noch einen anderen Weg in die Öffentlichkeit finden. Presse, Internet werden nicht die einzigen Medien bleiben.
Pfui Deibel.
Weitere nette Grüße an die Koalition könnten mich mangels Rechtssicherheit bezügl. der Äußerungen in die Bredouille bringen.
 
 
Besuchen Sie die Webseite Oben-sparen.de
 
Passend zum Bürgerbegehren
SPD-Vorsitzender Gabriel fordert mehr Bürgerbeteiligung


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Nach der StaVO. Startschuss für das Bürgerbegehren?

Bürgerbegehren durch einen ganz miesen Vorgang von der Koalition VORERST gestoppt.
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen einer von der CDU oder AL/Die Grünen etwas von Bürgerbeteiligung erzählen will.
Siehe: CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel


 
Rödermark.
 
 
Heute, 19.03., nach der
 
 
StaVO
 
 
Startschuss für das
 
 
Bürgerbegehren?
 
 

 
StaVO = Stadtverordnetenversammlung.
 
 
Es geht um Einsparungen von mehr als 900.000,00 Euro
 
Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013. Hier die Tagesordnung. Beachten Sie Punkt Ö11 
 
 
Besuchen Sie die Webseite oben-sparen.de. Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden.
 
Siehe auch
» Die Stellenausschreibung zum ersten Stadtrat. Gut bezahlt. Keine Qualifikation notwendig.
Falls der Link nicht mehr funktionieren sollte, hier eine Kopie der Stellenanzeige.
 
» Beamtenbezüge Tarif B2 Erster Stadtrat
 
» Zeitungskommentar zum ersten Stadtrat. Frau Doris B.
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Zeitungskommentar zum ersten Stadtrat. Frau Doris B.

Guten Tag Frau Doris B.

Einleitend die Fragen.

» Sucht man wirklich einen Stadtrat oder hat man diesen bereits auserkoren?
» Ist die Stellenausschreibung nur eine Pflichtaufgabe?
» Hat ein Bewerber überhaupt eine Chance auf diese Position?

Wie man lesen kann, halten Sie es in der jetzigen Situation nicht für möglich, die wirtschaftliche Verantwortung als Freizeitaufgabe erledigen zu lassen. Weil: – Rödermark steht unter dem Rettungsschirm
 
Da gebe ich Ihnen recht (Freizeitaufgabe). Brauchen wir auch nicht. Wir haben in der Finanzverwaltung der Stadt Rödermark, jedenfalls ist das mein Eindruck, qualifizierte und kompetente Mitarbeiter. Der fachliche Teil dürfte damit abgesichert sein. Dafür brauchen wir sicherlich keinen ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Da, wie Sie ja auch bemerken, die Stadt Rödermark unter dem Schutzschirm des Lands Hessen steht, ist ein Konsolidierungskonzept als Grundlage für den Schutzschirm bis 2018 erarbeitet worden. Nun geht es um die Umsetzung. Die Parameter stehen. Es sind verstärkt die Fachabteilungen gefordert, diese Vorgaben umzusetzen. Ich meine, das geht auch ohne ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Nach 2014 (bzw. dem Straßenbeitrag) dürfte die weitere Belastung der Bürger durch Steuer/Gebühren ein Ende haben. (bis auf Grundsteuer B. 14.1.01 Allgemeine Finanzmittel). Spätestens jetzt muss die Stadt sparen. Und das funktioniert im großen Stil nur über das Personal. Es soll/muss im Personalbereich der Stadt Rödermark eingespart werden. Personal ist Aufgabe des Bürgermeisters und nicht die vom Stadtrat.
 
Haben Sie sich die Stellenausschreibung der Stadt Rödermark für den ersten Stadtrat durchgelesen? Es wird ein Stadtrat ohne jegliche Qualifikation gesucht. Der Stellenausschreibung nach sucht man keinen Stadtrat mit ganz speziellen Fähigkeiten (die, so wie Sie fordern, notwendig wären), sondern einen Frühstücksdirektor.
 
Warum haben die Verantwortlichen (das ist nicht der Magistrat. Die Koalition CDU/AL-Die Grünen brauchen den Stadtrat) die Stellenausschreibung nicht so formuliert, dass der gesuchte Stadtrat dem Bürgermeister bei der Bewältigung der finanziellen Schieflage eine Hilfe sein könnte? Haben diejenigen, die die Stellenausschreibung formuliert haben, gewusst: „In Wirklichkeit brauchen wir keinen. Aber es war immer so und im Koalitionsvertrag steht es auch so geschrieben
Bei einer Entlohnung vom > 6.400,00 Euro monatlich und einer fetten Pension für nur 6 Jahre Dienstzeit wird doch sicherlich ein Fachmann zu finden sein.
 
Sie schreiben weiterhin: „Das wäre so, wenn Sie ein Schiff in rauer See von einen Schiffsjungen gesteuert werden soll„.
Ich würde lieber in rauer See einem Schiffsjungen ein Schiff steuern lassen, als einem Stadtrat mit Befähigung wie in der Stellenausschreibung aufgeführt auch nur einen Bruchteil finanzieller Verantwortung zu übertragen. Frage: „Hat der erste hauptamtliche Stadtrat überhaupt für irgendwas eine Verantwortung?“
 
Der Bürgermeister muss den von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadtrat akzeptieren. Es kann also sein:
Der Bürgermeister hat Zweifel an der Befähigung des gewählten Stadtrats und überträgt diesem nicht den Finanzbereich. Jetzt haben wir keinen – erfahrenen Profi – wie sie berechtigterweise fordern. “ Was jetzt, Frau Doris B.? Jetzt muss es die Finanzabteilung / Bürgermeister doch alleine regeln.
 
Ich finde das nicht so tragisch. Die Fachleute sind in der Finanzabteilung der Stadt vorhanden.
 
Frau Doris B. Sie fordern einen – erfahrenen Profi -.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum genau diese Forderung nicht in der Stellenausschreibung formuliert wurde? Kann der angedachte Kandidat der Koalition diese Voraussetzungen nicht vorweisen? Braucht man eigentlich nur eine Zwischenstation?
StaVO -> Magistrat (Stadtrat) -> Dezernat.
Diese Zwischenstation kostet dem Bürger in sechs Jahren geschätzt mehr als 900.000,00 Euro.
 
 
Lesen Sie einmal hier nach, wie man es hätte machen können, wenn man über die Stellenausschreibung einen gestandenen Fachmann gesucht hätte.
 
Auszug aus der o.g. Stellenausschreibung. Stadt Nordhausen. Hauptamtliche (r) Beigeordnete (r)

Der/die Bewerber/in sollte für die Zulassung zur Wahl nach § 32 Abs. 5 Satz 5 ThürKO einen Abschluss als Volljurist/Volljuristin oder einen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozial- und Verhaltenswissenschaften (als Masterabschluss, Magisterabschluss oder Universitätsdiplom) nachweisen. Eine mehrjährige (5 Jahre wünschenswert) hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung wird vorausgesetzt.[..]Siehe: Stellenausschreibung Stadt Nordhausen

Fairerweise sei erwähnt. Die Besoldung erfolgt nach B3. Rödermark nach B2.
B2 Grundgehalt: 6391.99 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 319,00, Kinderzulage, Beihilfen)
B3 Grundgehalt: 6771.88 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 338.59, Kinderzulage, Beihilfen)
 
 
» Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013.
» Oben-Sparen
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
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