Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung 16.05.2017

An diejenigen, die CDU oder AL/die Grünen gewählt haben, sei ein Blick auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) hat es seit ihrem Bestehen geschafft, alles was es an Problemen/Verbesserungen …. in Rödermark gab, abzuarbeiten. Hat deshalb die Koalition (alles abgearbeitet) die Arbeit eingestellt weil, – es ist alles gut so wie es ist?Die „regierende“ Koalition hat nicht einen einzigen Antrag zur kommenden Sitzungsrunde eingebracht. Fehlen die Ideen? Ist man zu sehr mit sich selbst beschäftigt? Ein Blick in das bestimmt sündhaft teure Einzelhandelskonzept würde sich lohnen. Lesen muss man es allerdings, um die Anregungen zu erkennen.

Kann man sich die kommende Stadtverordnetenversammlung nicht sparen? Nein, so ist es natürlich nicht. Erstens hat die Verwaltung Anträge eingereicht, bei denen es notwendig ist, dass die Koalition diese auch abnickt. Und zweitens, zu den Anträgen der Opposition muss man einen Redebeitrag leisten, damit der Bürger merkt – Hoppla, die gibt es ja auch noch –

Ein Punkt, der uns Bürger ins Geld gehen wird, ist die Abstimmung zur anstehenden Straßenbeitragssatzung. Dass es in Rödermark zu einer solchen Satzung kommen musste, war seit Jahren vorauszusehen. Schon in 2009 wurde diese fehlende Satzung angemahnt. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat wohl gedacht: „Wenn wir keine Straßen -grundhaft Sanieren- brauchen wir auch keine Straßenbeitragssatzung.“ Lassen wir einfach die Straßen verrotten oder reparieren notdürftig. Dem hat der RP nun einen Riegel vorgeschoben und den Haushalt 2017/2018 NICHT genehmigt. Die fehlende Satzung war ein Grund. Eine solche Satzung muss jetzt eingeführt werden.

Ob die Bürger schon 2018 zur Kasse gebeten werden, steht allerdings noch nicht fest. Wenn die Straßen nach dem bisher von Bürgermeister Kern favorisiertem Dünnschichtverfahren repariert werden, fallen keine Beiträge an, die man über die „wiederkehrenden Beiträge“ eintreiben kann. So könnte sich Bürgermeister Kern über die Zeit retten. Er hat in 2015 gesagt*1: „die nächsten fünf Jahre gibt es keine Straßenbetragssatzung.“ Das Versprechen kann er wohl nicht halten. Er könnte umformulieren „bis 2019 werden keine Beitragsbescheide erstellt.„. In 2019 wird Roland Kern dann hoffentlich sein Versprechen einlösen und den Bürgermeistersessel räumen.
– Sieht man einen Abrechnungszeitraum (nach Investitionsaufwendungen) von einem Jahr*2 vor und keine „grundhafte Sanierung“ durchführt, gibt es auch keine Beitragsbescheide. Bei einem Planungszeitraum*2 von fünf Jahren dürfte dies kaum möglich sein. –

Über die Straßenbeitragssatzung gibt es wenig zu diskutieren. Der Text dieser Satzung (wiederkehrende Beiträge) ist weitestgehend Standard und auch für die Gebietsfestlegung ist man an Vorgaben gebunden. Einzig über den Abrechnungszeitraum und dem städt. Anteil sollte man diskutieren. Ich denke allerdings, man wird bei dem geplanten Abrechnungszeitraum von einem Jahr bleiben. Eine Festlegung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren wäre auch möglich.

Den städt. Anteil auf 50% anzugeben wäre wünschenswert aber wohl nicht machbar.

Ich kann mich daran erinnern, dass Bürgermeister Kern den Weg bevorzugte, die „grundhafte Sanierung“ komplett über die Grundsteuer B (wie bisher) zu finanzieren. Der Verwaltungsaufwand ist gering und die Kostenverteilung gerecht. Leider ist der Weg für Rödermark so nicht gangbar. Aber um den Punkt „gerecht“ ein wenig näherzukommen, könnte man den städt. Anteil bei den „wiederkehrenden Beiträgen“ auf 50% anzuheben. Geplant sind 25% bis 30%.

Die Kosten der „wiederkehrenden Beiträge“ können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer B schon.

Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ sind ZWECKGEBUNDEN. Einnahmen über die Grundsteuer B NICHT. Unverbrauchte Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ müssen zurückerstattet werden.

Wenn es nicht so furchtbar traurig wäre, was da von der Verwaltung an Zahlen genannt wurde/wird, könnte man lachen. Mir fällt es immer schwerer, die Äußerungen der Verwaltung ernst zu nehmen.
Kosten für die „grundhafte Sanierung“. In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Und jetzt das Wunder – in 2017 steht nichts mehr an –
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.
Siehe: Das Wunder von Rödermark.

Siehe auch:
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Auf die Abstimmung bin ich gespannt.
» Siehe auch Ortsdurchfahrten. Videos und Bilder
» PM SPD Rödermark. Die Innenstadt ist „tot“
» Antrag Straßenbeitragssatzung
» Satzung. Wiederkehrende Beiträge. (Straßenbeitragssatzung. Noch nicht verabschiedet)
 
*1[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo 24.03.2015. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
 
*2§14 Satzung wiederkehrende Beiträge.
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmung dieser Satzung aus den jährlichen
Investitionsaufwendungen ermittelt.
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Das Wunder von Rödermark

Das Wunder von Rödermark
Nach den Aussagen bei OP-Online zu urteilen, ist in Rödermark ein Wunder geschehen.
Das Wunder: „Es stehen derzeit keine grundhaften Erneuerungen an.
Was kann man heute bei OP-Online lesen?

[..]Bürgermeister Roland Kern [..] Er erwarte für jeden einzelnen Bürger einen „niedrigen dreistelligen Betrag“. Sanierungsarbeiten zur Erhaltung einer Piste seien nach wie vor für die Bürger kostenlos. Kern rechnet nicht vor 2020 mit Abrechnung der ersten Straßenbaumaßnahme. Es stünden derzeit keine grundhaften Erneuerungen an. Quelle: OP-Online.

Im März 2013 wurde vom Fachmann der Stadt Rödermark, Herrn Kron, der Betrag für die notwendigen Mittel für „grundhafte Sanierung“ bzw. „grundhaften Erneuerungen“ für die Jahre 2013 bis 2021 auf 10.000.000,00 Mio.Euro geschätzt.

Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedermark.de

Schon zwei Jahre später, im September 2015 war der Betrag auf 15.000.000,00 angewachsen.

15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Quelle: OP-Online

In einen neuwertigen Zustand zu versetzen bedeutet, eine grundhaften Erneuerung. Die anteiligen Kosten werden über die Straßenbeitragssatzung (noch nicht verabschiedet) Stadt erhoben.

Von 15.000.000,00 können wir die Beträge für die „Schwimmbadstraße“ und „Am Wiesengrund“ abziehen. Dann bleiben aber bestimmt noch mehr als 14.000.000,00 über.
 
In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Jetzt das Wunder von Rödermark. 2017 steht nichts mehr an.
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.

Was ich dazu denke, steht in dem noch gesperrten Artikel
Rödermark. Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark. Straßenbeitragssatzung. Auf die Abstimmung bin ich gespannt.

Wenn die Straßenbeitragssatzung kommen sollte, bin ich auf die Abstimmung gespannt.
 
Wenn die Kommunalaufsicht der Stadt Rödermark die Haushaltsgenehmigung wegen fehlender Straßenbeitragssatzung nicht erteilen will, kommt die Verwaltung nicht umhin, eine solche Satzung einzuführen. Seit mindestens 2009 wird eine solche (schon vor dem Schutzschirm also) laut SPD eingefordert .
 
Eine Straßenbeitragssatzung muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
 
Wenn alles so abläuft, wie sich die Parteien zur Kommunalwahl aufgestellt haben, ist mit einer Zustimmung für einen Straßenbeitrag in der Stadtverordnetenversammlung nur dann zu rechnen, wenn SPD und CDU (!)einem solchen Antrag zustimmen.

AL/ die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm zur letzten Kommunalwahl eine Straßenbeitragssatzung -strikt- abgelehnt und können jetzt wohl schlecht zustimmen. Ich bin ja mal gespannt, welche Lösung die präsentieren werden, mit der man in Rödermark weiterhin ohne Straßenbeitragssatzung auskommen kann. Ich denke, die werden keine Lösung haben. Die Meinung des Bürgermeisters zu vertreten, bis 2020 Straßen keiner grundhaften Sanierung zu unterziehen (Siehe Zusammenfassung unter 21.09.2015), ist keine Lösung, sondern dürfte „Schaden der Stadt zufügen„. Das kann man wohl so nennen. Die Stadt Langen führte als Argument für die Einführung des Straßenbeitrags auf: Schaden von der Stadt abzuwenden

Also, die AL/die Grünen können, wenn sie ihr Gesicht nicht verlieren wollen, einer Straßenbeitragssatzung nicht zustimmen. Ich glaube aber, man wird zustimmen. Der Antrag kommt schließlich vom Magistrat. Was zeigt uns das? Man will keine Straßenbeitragssatzung, hat aber keinen Plan, wie man es ohne eine solche schaffen kann. Ich würde vom Glauben abfallen, wenn die AL (nicht ihr Bürgermeister) eine schlüssige Lösung präsentieren kann.

Das die Kommunalaufsicht seit mindestens 2009 eine Straßenbeitragssatzung einfordert, wird wahrscheinlich keine Erwähnung finden. Man wird ganz überrascht sein, dass die Kommunalaufsicht diese jetzt wohl letztmalig einfordert. Siehe auch Langen

Keine der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen wollen einen Straßenbeitrag. Eine Lösung, ohne eine solche weiterzumachen, scheitert aber an den fehlenden Einnahmen der Stadt. Eine Möglichkeit wäre gewesen: „Gewerbe und neue Gewerbegebiete.“ Dafür ist es aber jetzt zu spät.

 
Trotz vieler Aufforderungen der Kommunalaufsicht einen Straßenbeitrag einzuführen.

Wiederkehrende Straßenbeiträge sind laut Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) für die Bürger durch die Finanzspritze kein Thema mehr. „Damit können wir eine Straßenbeitragssatzung in den kommenden Jahren komplett vermeiden“, sagte er am Dienstag im Parlament. Quelle: www.fr.de


 
Aus den Wahlprogrammen
CDU
„Die erforderliche Sanierung von Straßen ist kontinuierlich durchzuführen.“
Quelle

AL/die Grünen
Straßenbeiträge halten wir für ungerecht und werden von uns strikt abgelehnt
Quelle

AL zu Straßenbeitrag
AL zu Straßenbeitrag

SPD
Zum effizienten Haushalten gehört, intelligent zu sparen. Indem wir notwendige Investitionen in die Zukunft heute statt morgen tätigen und dies dort, wo es akut notwendig ist. Dazu zählen wir Straßen, öffentlichen Gebäude, Kitas und Schulen.
Quelle

FDP
Der Erhalt unserer Straßen, Fuß- und Radwege gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren wurde in Rödermark viel zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Sie müssen daher immer mehr mit Schlaglöchern leben und mit unebenen Bürgersteigen klarkommen. Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Investitionsstau nicht weiter anwächst, dass unsere Straßen wieder befahrbarer und unsere Bürgersteige begehbarer werden.
Quelle

FWR
Keine Straßenbeitragssatzung
Quelle
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wederkehrende Beiträge
 

Kommt jetzt die Straßenbeitragssatzung?

Wie heute beim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, klemmt es mit der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017/2018. Eine fehlende Straßenbeitragssatzung wird angemahnt. Man kann damit rechnen, dass recht schnell diese neue Gebühr in Rödermark erhoben werden muss.

Wie teuer kann das werden? In Lagen wird die Straßenbeitragssatzung -wiederkehrende Beiträge- bei 0,35 Euro pro QM gedeckelt. Der Beitrag kann allerdings bei Bedarf bis auf 0,70 Cent anwachsen.
 
Haushaltsgenehmigung Langen. 15.02.2017

[..]Das Regierungspräsidium versagt der Stadt Langen die Genehmigung für den Etat 2017. Damit herrscht weiter vorläufige Haushaltsführung; unter anderem dürfen keine freiwilligen Leistungen wie Vereinszuschüsse ausgezahlt werden. [..] Weiter bei OP-Online

 
Siehe auch
»; Die „Allianz“ bröckelt. Langen schert aus.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Die „Allianz“ bröckelt. Langen schert aus.

Jetzt sind es nur noch 36. Als 390. Kommune in Hessen zahlt man in Langen einen Straßenbeitrag

Fast unglaubliches ist in Langen passiert. Man verlangt jetzt von den Bürgern einen Straßenbeitrag. Wollen die etwa ihre Straßen „grundhaft sanieren“? Haben die etwa Angst vor der Kommunalaufsicht? Es kann aber auch sein, dass man in Lagen gewillt ist, Schaden von der Stadt (sprich Bürger) abzuwenden.

Es verbleiben noch 36 Kommunen, die eine Straßenbeitragssatzung nicht benötigen. Entweder man hat genug laufende Einnahmen oder die falsche Koalition hat die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Wie lange kann man den Bürgern noch vormachen – Straßenrenovierung bekommt man zum Nulltarif -. Zahlen müssen die Bürger immer. Je länger man wartet, umso mehr. Und Rödermark wartet.

Rödermark gehört zu den Kommunen, die wegen hoher Schulden unter den Schutzschirm geschlüpft sind und ganz Hessen muss bei dem Schuldenabbau mithelfen. Aber einen Straßenbeitrag brauchen wir nicht. Fragen Sie einmal, warum? Sie werden wahrscheinlich nur unhaltbare Antworten bekommen (Sollte einer eine schlüssige Antwort bekommen, würde die mich sehr interessieren). Fragen Sie Stadtverordnete der FWR* oder AL/Die Grünen*, wie die sich vorstellen, den Stau von 15.000.000,00 abzubauen. Fragen Sie, woher das Geld kommen soll. Zurzeit werden unbedingt notwendige Sanierungsarbeiten nach hinten geschoben und man hofft wohl, dass irgendwann genug Geld da ist. Ein Blick in den Haushaltsplan 2017/2018 (Seite 37) gibt dazu wenig Hoffnung. Man hat zwar in 2021 einen Überschuss von etwas mehr als 1 Mio. Euro. Dem stehen aber, Stand 2015, 15.000.000,00 an Kosten für Straßensanierung gegenüber. Von dem unter BM Kern aufgehäuften Schuldenberg (sind es 50 Mio. oder 60 Mio?) ganz zu schweigen. Die 15 Mio sind laut Bauverwaltung Fakt. Die Hochrechnung im Haushaltsplan, nun ja.

Die Einführung eines Straßenbeitrags ist zum Start mit einem Verwaltungsaufwand verbunden. 390 Kommunen haben den bereits hier sich gebracht. Den Königsweg zu beschreiten – dies wäre das Einsammeln der Gelder über die Grundsteuer B. Vielfach angedacht aber schwer zu realisieren – halte ich seit einiger Zeit auch nicht mehr für gut. Einfach weil: „Man braucht nur die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte anzuheben und man hat ca. 1.000.000,00 Euro mehr in der Kasse. Ohne Verwaltungsaufwand.“ Nachteil weil: „Grundsteuer ist nicht wie ein Straßenbeitrag zweckgebunden. D.h. es könnte Begehrlichkeiten geweckt werden, die nichts mit Straßenbau zu tun hat.“
Ehe wir uns versehen, haben wir für die Lagerung der „Scherben aus dem Jägerhaus“ einen wunderschönen Neubau und das „Scherbenmuseum Rödermark“ gebaut. Denkbar, da die Einnahmen über die Grundsteuer B nicht zweckgebunden sind.

*AL/die Grünen und die FWR lehnen in ihrem Wahlprogramm zu Kommunalwahl einen Straßenbeitrag ab.

Siehe auch
Straßenbeitrag in Langen.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.