Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
Ich möchte nur zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkt – Straßenbeitrag – etwas schreiben.
Eine zur Abstimmung geplante Satzung wurde von der Genehmigungsbehörde beanstandet. Die Satzung muss nicht wie vorgesehen am 1.1.2019, sondern schon ab 1.1.2018 in Kraft treten.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Knackpunkt war und dürfte sein, wenn sich die Koalition nicht bewegen lässt, hier nochmal nachzudenken, den Eigenanteil der Stadt auf mindestens 40% anzuheben.
Hinweise auf Gerichtsurteile, die einen Anteil von 40% als unzulässig betrachten, kann ich im Internet NICHT finden. Obwohl, sich genau darauf die Argumentation eines Stadtverordneten bezog.

Es gibt genügend Städte, die für alle Abrechnungsgebiete einen Gemeindeanteil von über 30% angesetzt haben. Z.B. Dietzenbach von 37% bis 57%. Man darf natürlich nicht verschweigen, dass es auch „bürgerfeindliche“ Kommunen gibt, die den in Hessen geforderten Mindestanteil der Gemeinde auf 25% festsetzen.

Sehen wir uns einen Richterspruch aus Neustadt an. Gut; Neustadt bzw. Obersülzen liegt in die Pfalz. Für Hessen ist mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt. Man könne also auf den Gedanken kommen, bei Rechtsstreitigkeiten wird auf Neustadt verwiesen und das war es dann auch.

Was spricht dagegen, einen Gemeindeanteil von bis zu 50% festzusetzen? Wenn die Kommunalaufsicht etwas dagegen hat, könnte der Bürgermeister, so wie auch für die Babenhäuser Straße und die Erzieher, die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Ich denke aber, der Stadt fehlt die Kohle, um einen höheren Gemeindeanteil zu übernehmen. Eine Grundsteuererhöhung, die meiner Meinung nach kurz bevorsteht, würde bei einer Grundsanierung von 1 Mio. Euro und 40% Gemeindeanteil 40-Prozentpunkte ausmachen. Damit würde einen Teil der Bürger entlastet. Die Prozentpunkte dürften doch im Sinne „Solidargemeinschaft“ angebracht sein. So wie die Solidargemeinschaft ALLER Rödermärker den Stadtumbau – Ortskern Ober-Roden – bezahlen wird. Da geht es im Schnitt um 330.000,00 Euro p.Jahr. In Grundsteuerpunkte ausgedrückt ca. 33.

Die Grundsteuererhöhung würde doch den Mieter belasten und den Vermieter entlasten? Oder?
Richtig. Wäre da nicht der von Bürgermeister Kern bei der Bürgerversammlung ergangene Vorschlag an die Vermieter: „Sprecht mit den Mietern und erhöht die Miete. Für einen Betrag von 10,00 € mtl. wird der bestimmt Verständnis haben (aus dem Gedächtnis)“
Fazit: Je höher der Gemeindeanteil, umso niedriger die Mieterhöhung.

Reicht die geplante Mio. für die Straßensanierung
Natürlich nicht. Die zurzeit geplanten Investitionen für die grundhaften Sanierungen sind weniger als ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Mit den 1 Mio. Euro wird der Verfall der Straßen ein wenig abgemildert. Die von der Stadt Rödermark bekannt gegebenen Zahlen sagen aus, – jedes Jahr wächst der Anteil der grundhaft zu sanierenden Straßen um 2,5 Mio. an -. Im Plan sind 20 Mio. Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei einer Mio. jedes Jahr also 20 Jahre. Die reichen gerade einmal dazu aus, um weniger als 10% der Straßen in Rödermark grundhaft zu sanieren. 🙁
Macht euch darauf gefasst, es wird zukünftig an 2 Stellschrauben gedreht. Grundsteuer B wird man anheben und aus den bei der Bürgerversammlung genannten 84,00 Euro für den Straßenbeitrag werden garantiert bald 250,00 bis 300,00 Euro. Ein erhöhter Gemeindeanteil könnte etwas zur Entlastung beitragen.

Prüft ganz kritisch die Aussagen des Bürgermeisters, der Koalition und dem zurzeit noch schweigsamen Ersten Stadtrat.

Die Nebelkerze Kompensation
Die versprochene Kompensation wurde auch angesprochen. Konkretes, so wie von der FDP und den FWR gefordert, konnte man nicht vernehmen. Mehr als nur eine ganz vage Hoffnung gab es von der CDU nicht. AL/Die Grünen waren zu diesem Thema komplett zugeschnürt.
Zu einer Bemerkung zur Kompensation die Antwort der FWR. „Die Kompensation saugen WIR uns nicht aus den Fingern. Der Bürgermeister hat bei der Bürgerversammlung gesagt, es soll keiner durch den Straßenbeitrag belastet werden (aus dem Gedächtnis)“

Zu Grundsteuererhöhung
Evtl. wird die Stadt durch den Fleiß der Gewerbetreibenden entlastet. Wie man hören kann, sind die Gewerbesteuereinnahmen stark gestiegen. Damit dürfte sich eine Grundsteuer B Erhöhung nach hinten verschieben. Siehe dazu: Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh Dich kommen.

Siehe auch
» VG NEUSTADT: AUSBAUBEITRAGSSATZUNG: GEMEINDEANTEIL VON 40 V.H. KANN NICHT BEANSTANDET WERDEN
» Beanstandete Satzung
» Pressemeldung Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v. H. kann nicht beanstandet werden

Ich habe kurz im Internet nachgesehen und so auf die Schnelle 15 Satzungen (nicht nur Hessen) gefunden, bei denen der Gemeindeanteil über 30% bis zu 70% beträgt. Wenn einer die Links haben möchte, bitte per eMail anfordern. ( webmaster — ätt — Patchworkmarkt.com )

Diejenigen, die nicht an Mike Hughes Theorie glauben, sollten Aussagen/Versprechungen von vielen Politikern kritisch gegenüberstehen. Zunächst immer davon ausgehen, die sagen nicht die ganze Wahrheit oder lassen wesentliches aus.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben

Geschockt
Geschockt

Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2017 wurde ein Antrag der FDP zum Straßenbeitrag in eine der kommenden Stadtverordnetenversammlung geschoben. Siehe Niederschrift Punkt 4

Es wird in dem Antrag u.a. die Forderung gestellt, den Gemeindeanteil bei den Straßengebühren für alle Abrechnungsgebiete auf 40% anzuheben. In dem ersten Entwurf der Satzung waren unterschiedliche Sätze geplant. Bei der letzten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag wurde von – einheitlich 30% – gesprochen.
Mit dem Vorschlag der FDP wird zwar der Betrag, den die Bürger letztendlich zu zahlen haben, nicht niedriger, aber die Lastverteilung wird gerechter (fairer).

Ich in mir aber sehr sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Die Stadt würde weniger über den Bürgeranteil abkassieren können und müsste dann schauen, wie sie das Geld im laufenden Haushalt bereitstellt. Der Gemeindeanteil würde sich von 300.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen. Die Gebührenzahler für den Straßenbeitrag würden damit um 100.000,00 € entlastet.

Die Argumente gegen die 40% könnten sein: „Das geht nicht. Das Gesetz lässt das nicht zu.“ Man sollte diese Aussage, bevor die überhaupt ausgesprochen wird, auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Nur so nebenbei. In dem FDP-Antrag (noch nicht aufgerufen) steht auch, dass die zunächst geplanten 5 Abrechnungsgebiete auf 4 reduziert werden. Und was ist geschehen. Es wurden vier.

Siehe
» FDP Antrag
» Grundsteuererhöhung ich seh dich kommen
» Kompensation über Grundsteuer B
 

Mit einem höheren Gemeindeanteil könnte sich der entsetzte Gesichtsausdruck auf dem obigen Foto etwas freundlicher werden.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Koalition zum Straßenbeitrag. Kompensation über Grundsteuer B

Die Koalition stellt einen Antrag zur Kompensation des Straßenbeitrag über die Grundsteuer B.

Kompensation Straßenbeitrag
Kompensation Straßenbeitrag

Hier jetzt der ganze Antrag.

Legen Sie ihr Hauptaugenmerk auf den letzten Satz. Damit ist für mich die Kompensation schon erledigt.

Den Antrag kann ich zurzeit nur auf der Facebook-Seite der AL sehen. Wenn dieser dann im Bürgerinformationssystem abgelegt ist, werde ich hier den entsprechenden Link auf den gesamten Antrag posten.

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

SPD Anfrage. Wofür wurde die Grundsteuer B verwendet?

SPD Anfrage12.11.2017
SPD Anfrage12.11.2017

 
Anfrage der SPD-Fraktion: Wurden die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B Erhöhung für die grundhafte Sanierung der Straßen verwendet?

Im März 2007 hatten alle Parteien gemeinsam beschlossen, den Hebesatz von 290 auf 330 Prozent anzuheben, um eben eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Die Mehreinnahmen für die Anhebung der Grundsteuer B sollten für die Grundhafte Erneuerung der Straßen verwendet werden. So hieß es bereits in der 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 2005: [..] Hier die ganze Anfrage.

 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Noch Fragen zum Straßenbeitrag?

Noch Fragen zum kommenden Straßenbeitrag?
Heute haben Sie die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.
Können Fragen nicht beantwortet werden, werden wir eine Anfrage an den Magistrat formulieren.
Gaststätte “Königlich Bayrische Stuben“ (Bachgasse 24 / Urberach). Beginn 19:30 Uhr.
Hier weitere Informationen.
 

Hier ein kleiner Rechner für Sie. Berechnen Sie den Straßenbeitrag den Sie voraussichtlich zu zahlen haben. Der Rechner basiert auf den von der Stadt Rödermark genannten Zahlen.
Zurzeit liegen mir nur die Zahlen von Ober-Roden vor. Der Rechner ist nicht schön, aber dafür ein Unikat.
Rechner ohne jegliche Gewähr.