Auf Wunsch eines Lesers. ) Das Aufhängen von Veranstaltungsplakaten ist von dem folgenden Text nicht betroffen.
Wahlplakate dürfen erst sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl gehängt oder auf Ständer aufgestellt werden.
Das ist nichts Stadtspezifisches. Das ist Landesrecht.
Archiv der Kategorie: Allgemeines
Rödermark und die abgelehnte Gestaltungssatzung.
Die Gestaltungssatzung wird vorerst nicht kommen.
Das Thema in letzter Zeit war zweifelsohne die geplante Gestaltungssatzung für den alten Ortskern Rödermark. Es geht hier in der Hauptsache um den Bereich Fränkischer Rundling (heute genannt: rechtsfreie Zone Ortskern)
Evtl. kennen die dortigen Anwohner ja den Text des Entwurfs der Gestaltungssatzung. Für diejenigen, die überhaupt nicht wissen, worum es geht, können sich den Text des Entwurfs hier abholen.
Bei allem, was ich jetzt noch dazu schreiben würde, wäre das eine Wiederholung dessen, was Herr Rüdiger Werner bereits geschrieben hat. Lesen Sie seinen Artikel zur Gestaltungssatzung.
Warum der Umgang mit der Gestaltungssatzung eine Abkehr vom bisherigen politischen System bedeutet
Lesen Sie auch: RIP. Gestaltungssatzung.
http://www.diplom.de/e-book/226546/erarbeitung-einer-gestaltungssatzungunterstuetzt-
durch-visualisierungen
#KF
Brief von Bürgermeister Kern. Ortskerns Ober-Roden
(von der Webseite der Stadt Rödermark)
Quelle: Stadt-Rödermark
„Gestaltungssatzung“
Sachliche Informationen statt Falschmeldungen!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Stadtplanung im Ortskern Ober-Roden wird derzeit intensiv diskutiert. Ausgangs-punkt ist ein einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (STAVO) vom 18. Juni 2008, mit welchem der Magistrat beauftragt wurde, eine Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden zu erarbeiten.
Ich halte es für sehr erfreulich, wenn Angelegenheiten, die die Bürger direkt betreffen oder betreffen könnten, von diesen auch aufgegriffen und auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Wenn dies alles auf sachlicher Ebene geschieht, fördert dies die Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess als Grundpfeiler unseres Rechts-staats
Wenn der Austausch der Argumente aber mit gezielten Falschmeldungen vergiftet wird, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken oder um andere Zwecke zu erreichen, dann hat dies mit einem fairen Umgang nicht mehr das Geringste zu tun. Ein solcher Zustand ist leider eingetreten.
Am 19. Januar haben die Stadtverordneten Michael Gensert und Armin Lauer für ihre Fraktionen CDU und SPD einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung (STAVO) und die Bürgeranhörung in dieser Woche eingereicht, in welchem es wörtlich heißt:
„Es wurde eine Gestaltungssatzung in den Geschäftsgang der STAVO durch den Bürgermeister eingereicht, ohne dass diese Vorlage vom Magistrat beschlossen wurde. Der Magistrat hatte vielmehr beschlossen, erst eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diesen Beschluss hat der Bürgermeister ignoriert.“
Diese Behauptungen sind unwahr und wider besseres Wissen erfolgt. Sie sind offensichtlich dazu bestimmt, den Bürgermeister in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen – getreu dem Prinzip: „Irgendwas wird schon hängen bleiben.“
Richtig ist:
Alles, was geschehen ist, ist auf einstimmigen Beschluss des Magistrats geschehen.
So hat der Magistrat am 15.11.2010 beschlossen, dass der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungsfibel als Beratungsgrundlage zugestellt werden soll. Der Entwurf einer Gestaltungssatzung sollte in überarbeiteter Form nachgereicht werden.
Hierzu ist es aber nicht mehr gekommen, weil der Vorentwurf in der Ortskern-kommission am 3.12.2010 keine Mehrheit gefunden hatte. Der STAVO lag also kein Entwurf des Magistrats für eine Gestaltungssatzung vor.
Deshalb hat es hierzu weder in den Ausschüssen noch in der STAVO eine Diskussion gegeben. Der – auf Empfehlung des Magistrats – von der STAVO-Vorsteherin vorsorglich auf die Tagesordnung der STAVO am 7.12.2010 gesetzte Tagesordnungs-punkt „Gestaltungssatzung“ wurde deshalb gleich zu Beginn der Sitzung wieder von der Tagesordnung abgesetzt.
In einer Sondersitzung des Bauausschusses am
Donnerstag, 27. Januar 2011, 19.30 Uhr,
Kulturhalle Ober-Roden,
wird über die sachliche und rechtliche Bedeutung einer Gestaltungssatzung infor-miert.
Ich rege herzlich an, hieran teilzunehmen und sich selbst ein Bild über den Verlauf der bisherigen Bearbeitung der Thematik und ihrer inhaltlichen Bedeutung zu machen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Roland Kern
Bürgermeister
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Gestaltungssatzung. Termine zur Einsicht.
Warum man ins Rathaus muss, um sich über die Gestaltungssatzung zu informieren, kann nur die Stadt beantworten. Warum steht der Entwurf nicht wie der Haushaltsentwurf im Internet? Fragen Sie den Stadtverordneten Ihres Vertrauens.
Hier die Termine die Ihnen die Stadt freundlicherweise gewährt:
Für Kleinkinden, Schüler, Hausfrauen/Hausmänner und Rentner
23.12.2010, 04.01.2011 und 06.01.2011 von 15.00 h bis 17.00
Für Hausfrauen/Hausmänner und Rentner
18.01.2011 10.30 bis 12.00 h
Für Berufstätige. Mit Ausnahme von Verkäuferinnen und Verkäufer
12.01.2011 17.00 bis 19.00
Bürgeranhörung.
27.01.2011 Sicherlich nur für diejenigen so richtig interessant, die umfassend darüber informiert sind was in der Satzungen steht.
Wenn Sie also das Glück haben, zu den Sichtungsterminen die Ihnen die Stadt gewährt gehen zu können, nehmen Sie etwas zu schreiben mit. Ihre Notizen können wichtig für die Fragestellung bei der Bürgeranhörung sein. Evtl. haben Sie bei der Bürgeranhörung nur Ihre Notizen. Es sei denn, die Stadt verteilt die Gestaltungssatzung auch in Schriftform an die Anwesenden.
Netterweise stellt der Bürgermeister bei Bedarf weitere Termine in Aussicht.
Warum steht der Entwurf nicht auch im Internet zur Verfügung?
Siehe auch:
Rödermark. Veranstaltung zur Gestaltungssatzung
Rödermark. Antrag der CDU/FDP. Gestaltungssatzung.
Nachtrag 22.12.2010
Es lohnt sich nicht, dieses Glanzstück unserer Politiker hier weiter zu kommentieren. Die Erklärungen ( warum, weshalb, wieso ) bewegen sich im Bereich der Lächerlichkeit. Evtl. haben die 45+Magistrat es jetzt begriffen. „Es gibt auch noch Bürger“
Man darf nicht vergessen:
ALLE in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Parteien haben sich FÜR EINE GESTALTUNGSSATZUNG, initiert von FDP und CDU, ausgesprochen.
Versprochen wurde:
Oberste Priorität bei allen nicht städtischen Arealen hat für die Koalition ganz selbstverständlich, dass die Gestaltung der Wohn- und Seitenstraßen im engen Einvernehmen und direkten Kontakt mit den mit den Anwohnern und Anliegern geschieht…..
An diesen Satz sollten Sie immer denken wenn sich bei irgendwelchen Kommentaren die Partein zu diesem Thema zu Wort melden.
Satzung zur Ortskerngestaltung vor dem Aus?
Nachtrag 17.01.2011
Gestaltungssatzung Rödermark. Bürgermeister Kern ist an allem Schuld.
Polizeibericht 25.11.2010
11. Navis geklaut – Rödermark
(aa) Autoknacker waren in den Nächten zum Mittwoch und Donnerstag unterwegs. Zeugen sahen Donnerstag, gegen 1.15 Uhr, in der Nieder-Röder-Straße, Höhe der Hausnummer 24, zwei Gestalten in Richtung Rollwald davon rennen. Auf dem Parkplatz hatten die bislang Unbekannten an zwei geparkten Autos die Seitenscheiben zertrümmert. Aus einem grauen Skoda schnappten sich die Diebe zwei Notebooks. In der Nacht zum Mittwoch brachen Ganoven die Türschlösser von einem im Breidertring abgestellten blauen BMW X 5 sowie jeweils von einem in der Seligenstädter Straße und der Babenhäuser Straße geparkten schwarzen Mercedes Kombi auf. Aus den Wagen wurden die Navigationssysteme ausgebaut und mitgenommen. In der Dr.-Walter-Kolb-Straße knackten die Diebe einen im Hof stehenden blauen BMW und klauten ebenso das Navi und zwei Designer-Sonnenbrillen. In allen Fällen ermittelt nun die Kriminalpolizei und bittet um Hinweise unter der Rufnummer 069/8098-1234….Alle Poizeiberichte vom 25.11.2010
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.