Samuel Diekmann und die „essbare Stadt“

Essbare Stadt
Essbare Stadt

In Rödermark abgelehnt in Obertshausen umgesetzt.

[..] Unserer Antrag zur „essbaren Stadt“ wurde leider abgelehnt. Die Idee war in aller Kürze: Grünflächen der Stadt zukünftig mit essbaren Pflanzen zu bepflanzen und Bürgern das „Naschen“ zu erlauben. Ein Projekt, das in einigen Städten bereits umgesetzt ist und von vielen Bürgern gut aufgenommen wurde. Außerdem sind wir der Meinung, dass dieses Idee sehr gut zu unserer Stadt passt.[..] LesenSie weiter bei Samuel Dieckmann

Der abgelehnte Antrag war die Lightversion des Ursprungsantrags. Siehe hier die erste Fassung.

23.07.2019 OP-Online.

[..]Nachdem sich in der Vergangenheit Obertshausens Parlamentarier für einen Beschluss zum Thema Essbare Stadt / Stadtgarten ausgesprochen hatten, heißt es nun „Wer hat einen grünen Daumen und Spaß am Gärtnern?“ Denn schließlich soll der Garten ja auch weiterhin schön anzusehen sein. [..] Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.

Siehe auch
» Eine Stadt zum Anbeißen – SPD Bürgermeisterkandidat Diekmann
» Park am Entenweiher
» Bebauung des Festplatzes nimmt letzte Hürde

Frage an die Fraktionen.

Anfragen / Anträge
Anfragen / Anträge

Frage an die Fraktionen.
Sind nun endlich vom Magistrat die Antworten (angeblich seit dem 4.06.2019 fertig) zu den gestellten Fragen: »Dem Erziehermangel vorausschauend und effektiv entgegenwirken« eingetroffen?

  • Termin war Stavo 14.05.2019
  • Verschoben auf FSIK (Ausschusssitzung) : 4.6.2019
    Termin nicht eingehalten. (Krankheit im FB.) Warum konnte der anscheinend fertige Bericht nicht vom anwesenden Dezernenten vorgetragen werden? Zusage der umgehenden Zustellung.
  • Stavo 18.06.2019. FERTIGER Bericht noch immer nicht zugestellt.

» Was sind Versprechungen vom Magistrat wert?
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Heute wird die Stadträtin gewählt.

Stavo 18.6.019
Stavo 18.6.019

Heute wird bei der Stadtverordnetenversammlung die Stadträtin (da lege ich mich einmal fest) gewählt. Ob die auf der Tagesordnung stehenden Tagesordnungspunkte alle aufgerufen werden, werden Sie dann erfahren, wenn Sie die Stadtverordnetenversammlung besuchen.

Ich persönlich bin sehr gespannt, ob die gestellten Fragen zu „Dem Erziehermangel vorausschauend und effektiv entgegenwirken.“ nun endlich mal beantwortet werden. Zusage für die Beantwortung war der 4.6.2019

Hier die Aktenmappe mit Einladung und Tagesordnung
 
Siehe auch
Frau Schülner ist zur Ersten Stadträtin gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Aktenmappe zur Stavo am 18.06.2019

Stavo 18.6.019
Stavo 18.6.019

Die letzte Stadtverordnetenversammlung mit Bürgermeister Roland Kern auf dem Podium.

Hier die Aktenmappe mit Einladung und Tagesordnung
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Merkwürdiger Antrag bei der kommenden Stavo am 14.05.2019

Verwirrend
Verwirrend

Stavo -> Stadtverordnetenversammlung
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Antrag wurde zurückgezogen. Siehe: Stavo 14.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu. Quelle: bgb.roedermark.de

Hier der ganze Antrag als .pfd

Bei diesem Antrag komme ich ein wenig ins Grübeln. Weil:

  • Hat Bürgermeister Kern nicht im Oktober 2018 seinen Rücktritt eingereicht?
  • Ist die Erklärung aus Oktober 2018 als Absichtserklärung zu verstehen? (zur geplanten Beendigung)
  • Gab es im Oktober/November 2018 einen rechtsverbindlichen Rücktritt zum ??.??.????
  • Oder; soll jetzt » die geplante Beendigung « mit dem vorliegenden Antrag umgesetzt werden?
  • Kann es nach einem rechtsverbindlichen Rücktritt (Oktober 2018) zusätzlich noch einen Antrag zur Versetzung in den Ruhestand geben? Also zweimal Rücktritt?
  • Könnte man, wenn man in der Tat im Oktober » die geplante Beendigung « bekannt gegeben hat, Monate später seine Entscheidung revidieren?

Nach der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird meine laienhafte Betrachtung der Dinge durch das Licht der Erleuchtung eine umfassende Aufklärung erfahren.

 
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Quelle für das Folgende.
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Erste Möglichkeit: Rücktritt des Bürgermeisters
Dies ist die einzige Möglichkeit, hohe Kosten für die Marktgemeinde zu vermeiden. Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte. Er wird mit dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die daraus geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt.[..]

Zweite Möglichkeit: Der Bürgermeister bleibt im Amt und weiterhin dienstunfähig
Wie in den vorangegangenen Monaten erhält der Bürgermeister bis zum Ende seiner Dienstunfähigkeit, längstens bis zum Ende seiner Amtszeit sein volles Bürgermeistergehalt. [..] Die Aufgaben des Bürgermeisters könnten auch weiterhin nur sehr eingeschränkt durch die ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt werden. [..] Eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgt erst nach festgestellter Dienstunfähigkeit.

Dritte Möglichkeit: Der Bürgermeister [..] wird, wie von ihm beantragt, sofort in den Ruhestand versetzt.
Dies ist für die Marktgemeinde unter den genannten Umständen finanziell die „günstigste Möglichkeit.“ Mit Annahme des Antrages durch die Gemeindevertretung wird der Bürgermeister im Folgemonat sofort in den Ruhestand versetzt [..] Des Weiteren kann dann sofort mit den Vorbereitungen für die Neuwahl eines Bürgermeisters begonnen werden.

Vierte Möglichkeit: Abwahl des Bürgermeisters
Im Gegensatz zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand erhält der Bürgermeister bis zur Abwahl und weitere drei Monate nach seiner Abwahl seine vollen Bezüge. Erst danach erhält er bis zum Ende seiner Wahlperiode 71,75 % seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge [..]

Quelle: www.spd-haunetal.de
Siehe auch (geschlossene Gruppe) den Artikel „Geplantes Chaos“


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.