Neues von der OASE. Man konnte sich wohl nicht einigen.

OASE. Vergüngungssteuer verschoben.
OASE. Vergüngungssteuer verschoben.

Reopening der OASE


Historie
Die ersten warnenden Hinweise auf eine drohende Insolvenz gab es, als die Stadt Rödermark bekannt gab, eine Vergnügungssteuer einzuführen. Kurz nach Inkrafttreten (01.07.2020) wurde diese am 15.09.2020 auch schon wieder zurückgenommen.
 
Bis zu diesem Zeitpunkt waren laut Betreiber die hohen Kosten der Grund für eine Insolvenz/Geschäftsaufgabe. Die zusätzliche (neue) Steuer in Höhe von ca. 100.000,00€ war schlichtweg nicht zahlbar.
 
Aus der Presse (OP 27.08.2020 ) konnte man erfahren, dass durch die Zurücknahme der Vergnügungssteuer die Hoffnung für den weiteren Betrieb der OASE unter der jetzigen Regie möglich sein könnte.
sofern Gespräche mit dem Vermieter positiv verlaufen-,
Das scheint wohl nicht geklappt zu haben.

Der Betreiber der OASE konnte sich wohl nicht mit dem Vermieter einigen.
Dem jetzigen News-Ticker auf der Webseite OASE-Club kann man entnehmen – dieser Hoffnungsschimmer ist für den jetzigen Betreiber – erloschen.

Die OASE dürfte aber nicht verschwinden.
Wie man dem Ticker weiter entnehmen kann, möchte der Vermieter den Betrieb übernehmen.

Siehe auch
» OASE. Zusammenfassung


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen müssen jetzt handeln

Insolvenz
Insolvenz

Für den einen oder anderen sicherlich ein schöner Beitrag zur Weiterbildung.

In wenigen Tagen läuft die bisherige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab. Was wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen nun zeitnah erledigen müssen, erklärt Michael Hermanns, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Buth & Hermanns im Interview.
Weiter bei Markt und Mittelstand.

Von der Stadtverordnetenversammlung 15.09.2020 (Update)

Von der Stadtverordnetenversammlung 15.09.2020
Von der Stadtverordnetenversammlung 15.09.2020

Antworten zu Fragen bei der Stavo 15.09.2020


» Bundesweiter Test der Signaleinrichtungen zum Bevölkerungsschutz
» Neues Logo der Stadt Rödermark
» Verkehrszählungen (Frankfurter Str./SHELL)
» Baumaßnahme Bahnhofstraße Urberach – Heller Asphalt
» Sachstand zur Babenhäuser Straße
» Monteurzimmeranzahl in Rödermark
» Tempo 30 nächtens entlang der Ortsdurchfahrt Waldacker



» Mitteilungen ders Magistrats.
» Beschlussverfolgung



Tagesordnungspunkt 5. Aufhebung der Vergnügungssteuer.
Der Fehler der Verwaltung, eine Vergnügungssteuer einzuführen, wurde zunächst korrigiert.
Man wird wohl im kommenden Jahr einen zweiten Anlauf wagen. Allerdings könnten dann auch geänderte Steuersätze aufgerufen werden.

Die Vergnügungssteuer wird aufgehoben. Abstimmergebnis: Einstimmig.

Chronologie nach den vorliegenden Unterlagen sowie geführten Gesprächen. Sollte irgendwer weitere/andere nachprüfbare Informationen haben, soll es sich mit einem Kommentar melden. Ich bin sicher, da wird nichts kommen. Die Aussagen, die es heute bei OP-Online zu lesen gab, lassen einem die Fußnägel kräuseln.

  • Die geplanten Einnahmen über die Vergnügungssteuer sollten laut Schätzung der Stadt 200.000,00€ betragen.
  • Um die Höhe der Steuer zu ermitteln, ist ein Steuerbescheid der Stadt nicht notwendig bzw. es wird auch keiner erstellt. Der Betreiber muss die zu zahlende Steuer selber ermitteln. Nur bei einer Unstimmigkeit wird ein Steuerbescheid erstellt. Siehe Satzung Vergnügungssteuer.
    §9 Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
  • Nach Rückfrage sollte der Großteil der 200.000,00€ der OASE-Club zu zahlen haben. Großteil bedeutet ja wohl mehr als 100.000,00€
  • FDP Dr. Rüdiger Werner: „Von der Absicht der Stadt, dass mal plant eine Vergnügungssteuer einzuführen, erfuhr der Betreiber der OASE erst durch die FDP-Fraktion!“
  • Die FDP-Fraktion hat mit dem Betreiber der OSASE vor Ort das Gespräch gesucht. Am 9.3.2020 wurden alle Fraktionen und auch der Magistrat der Stadt, also weit VOR der beschließenden Sitzung (Vergnügungssteuer) über den Gesprächsinhalt und darüber informiert, dass im Falle einer Vergnügungssteuer die OASE in die Insolvenz (so der Betreiber) gezwungen wird. Die von der Stadt ins Auge gefasste Steuerschuld der OASE von 100.000,00€ und die Schätzung des Betreibers waren in etwa deckungsgleich. Mit dieser Mitteilung, die die komplette Situation der OASE schildert, lag jetzt der Ball im Spielfeld der Stadtverordneten bzw. Magistrats. Jetzt wäre die Zeit gekommen, dass die Stadt auf Herr Horak zugeht.
  • Klar ist, wenn keine Veranstaltung läuft, ist auch keine Steuer zu zahlen. Wenn eine Veranstaltung läuft, wird die Steuer fällig, die dann aber nicht gezahlt werden kann. Die Aussage, dass die Steuer nicht zahlbar ist, kommt vom Betreiber. Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. FAKT. Mit diesem Wissen darf ein Unternehmen seinen Betrieb nicht mehr weiter führen. Alles andere wäre eine strafbewehrte Insolvenzverschleppung. Jedwede andere Argumentation ist einfach nur dumm.
    Diejenigen, die dieser Aussage (kann nicht zahlen) widersprechen, unterstellen (wahrscheinlich auch noch ungeprüft) Herrn Horak, dass er nicht die Wahrheit sagt.
  • Trotz eindringlicher Warnung davor, dass die Vergnügungssteuer nicht einzutreiben sein wird, wurde am 20.03.2020 die Vergnügungssteuer beschlossen.
  • Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der CORONA-Pandemie noch nicht absehbar.
  • Welche Handlungen bis zum 30.06.2020 vom Betreiber der OASE eingeleitet wurden, darüber ist mir nichts bekannt. Am 15.09.2020 wurde von den Stadtverordneten die Vergnügungssteuer vorerst gestrichen. Alles was bis dahin passiert/eingeleitet ist/wurde, wird nun vom Betreiber der OASE neu zu überdenken sein.

Die Vergnügungssteuer wurde am 1.7.2020 in Kraft gesetzt.

  • Der Betreiber der OASE betont auch noch heute in aller Deutlichkeit. Nicht CORONA sei der Grund für die Schließung der OASE.
  • Mit Antragsdatum 22.08.2020 wird von der FDP die „Aufhebung der Vergnügungssteuer“ beantragt. Die Verwaltung hat am 18.08.2020 einen Antrag mit dem gleichen Ziel eingereicht.
  • Die Offenbach Post berichtete im August über den Besuch von BM Rotter und Erster Stadrätin Schülner. In der Ausgabe vom 27.08.2020 (Printausgabe) wurde über eine mögliche Rettung der OASE geschrieben, wenn die Vergnügungssteuer zurückgenommen wird.Toll. Ich bin dankbar. Das macht mir Hoffnung. Es werde – sofern Gespräche mit dem Vermieter positiv verlaufen – aus der Insolvenz neu starten.“ (Hervorhebung vom Admin) So zu lesen in der Printausgabe der OP vom 27.08.2020
  • Hier wird nochmals bestätigt, dass wohl die Vergnügungssteuer der Grund für die Insolvenz (nicht bestätigt) bzw. Geschäftsaufgabe ausschlaggebend war.
  • Bei der Stavo am 15.09.2020 bemerkte Herr Kruger (FDP), dass der Besuch des hauptamtlichen Magistrats bei dem Betreiber der OASE doch wesentlich früher hätte passieren müssen.
  • Heute (Stand 16.09.2020 10:45h) kann man noch bei joy-club die Begründung für die Schließung der OASE lesen: „[..] Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. [..]„
    Quelle:joyclub.de
    Sowie bei CLUB_OASE.de
    club-oase.de
  • Bisher konnte man beim zuständigen Registergericht noch keinen Eintrag zur Insolvenz der OASE finden.

Die Vergnügungssteuer wurde am 15.9.2020, rückwirkend zum 1.7.2020, aufgehoben.

Wäre am 1.7.2020 CORONA Geschichte gewesen, hätte die OASE den Betrieb wegen der Vergnügungssteuer nicht weiterführen können. So kann man es der Aussage des Betreibers entnehmen. [..] Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. [..] Quelle: www.joyclub.de/club/944.die_oase.html

Das alles sind recherchierbare Informationen. Bei dem, was man von anderer Seite zu lesen bekommt, dürfte es sich wohl vielfach um Vermutungen handeln. Ob die Oase nun Insolvenz einreicht oder hat, oder es sich um eine Geschäftsaufgabe handelt, oder …. nichts Genaues weiß man. Nur eines ist klar. Der Magistrat der Stadt hätte sich schon im März mal um die OASE kümmern müssen! Schon am 9. März standen Bürgermeister Rotter und der Ersten Stadträtin über eine drohende Insolvenz umfangreiche Informationen zur Verfügung, und dass die im Haushalt eingeplanten 100.000,00€ (von 200.000,00€) kaum zu erzielen seien. Wenn der Stadt ein Steuerzahler durch eine neu eingeführte Steuer ausfallen könnte, dann kann (muss) man erwarten, dass der hauptamtliche Magistrat sich nicht der „Vogel-Strauß-Politik“ bedient, sondern sich einmal um dieses Unternehmen aka Steuerzahler kümmert. Hinzu kommen noch beachtliche Einnahmeverluste in Höhe von geschätzten 140.000,00€ für weitere Unternehmen. Hotelübernachtung und Taxifahrten fallen weg. Handwerker werden nicht mehr benötigt. Sieben Mitarbeiter verlieren Ihren Job. Zu Äußerungen wie: „Der Betreiber der Oase hätte sich ja mal melden können, lesen Sie hier diesen Artikel.
Man kann sich den Eindruck gewinnen, dass der Vater des Gedanken war: „Halten wir erstmal die Füße ruhig, sonst gefährden wir unseren Haushaltsplan. Mit der „geplanten Vergnügungssteuer können wir die eigentlich notwendige Erhöhung der Grundsteuer von 195% auf 175% drücken!„. Sechs Monate nach dem Haushalt haben wir jetzt ein Finanzierungsloch. Der Betreiber der OASE spricht allerdings von einem Krater.

Siehe Zusammenfassung OASE
» Zusammenfassung OASE

Tagesordnungspunkt 10
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung
Einstimmig verabschiedet. Kein Redebeitrag.

Tagesordnungspunkt 12 und 13
Zwei Resolutionen.

Vorweg. Ein dem gleichen Ziel verfolgender Dringlichkeitsantrag (Resolution) der CDU und SPD wurde den Kreistagsabgeordneten kurz vor Sitzungsbeginn vorgelegt.
[..]Der Dringlichkeitsantrag lag zur Kreistagssitzung am 24.06. als Tischvorlage mit den anderen Vorlagen/Unterlagen auf den Tischen aus. Er wurde also von CDU und SPD direkt zur Kreistagssitzung ohne jede vorherige Mitteilung oder Ankündigung vorgelegt. [..]
Der Dringlichkeitsantrag wurde im Kreistag (anders als in Rödermark) auf die Tagesordnung genommen und der Resolution wurde zugestimmt. Siehe auch hier

Die Resolution unter Punkt 12 (Respekt) ging anstandslos über die Bühne.
Bei der Resolution unter Punkt 13 (Schutz der Einsatzkräfte ..) war es etwas schwieriger. Ich will hier nicht weite auf die einzelnen Redebeiträge eingehen, da die Akustik der Kulturhalle es nicht zulässt, dass die (zumindest einige) Zuhörer das gesagte Wort zweifelsfrei verstehen. So nebenbei. Ein Zuhörer hat kurz nach Beginn der Stavo die Sitzung aus  dem Grund verlassen: „Da versteht man schon mal gar nichts!

CDU und FWR haben sich dazu ausgesprochen, der FDP-Resolution mit all seinen Punkten zuzustimmen. Bei AL/Die Grünen und der SPD fehlte diese Bereitschaft. Die Abstimmung zu dieser Resolution erfolgt dann auch nicht in der Gesamtheit, sondern nach Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3 und 4.
Den Punkten 1 und 2 wurde einstimmig zugestimmt. Punkt 3 und 4 Ablehnung durch AL/Die Grünen, Stimmenthaltung SPD.

Mehr als traurig war die sehr lange Diskussion, sogar mit einer Sitzungsunterbrechung, über die Notwendigkeit einer solchen Resolution. Die Notwendigkeit wurde (abgesehen von CDU und FWR) nicht gesehen, da zwei Punkte der FDP Resolution durch eine Änderung der Resolution (die unter Punkt 12 ) dort nachträglich aufgenommen wurden.

Fazit: Die FDP Resolution (Schutz der Einsatzkräfte ..) erhielt von der Mehrheit der Stadtverordneten die Zustimmung.

CDU Rödermark zu dem OP-Online-Artikel vom 16.09.2020
Die Offenbach Post berichtete am 16.09.2020 zur Resolution der FDP. Dazu gabe es bei OP-Online von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herr Michael Gensert, einen Kommentar.
[..] Die Berichterstattung der Offenbach Post ist falsch. Die CDU-Fraktion hat den FDP-Antrag ausdrücklich gelobt, befürwortet und unterstützt. Die Stellungnahme der CDU-Fraktion ist auf der Homepage und auf der Facebook-Seite der CDU Rödermark zu finden. [..] Weiter bei OP-Online
 
Webseite der CDU Rödermark.
Resolution zum Schutz von Polizei und Rettungskräften Redebeitrag zu TOP 12 und 13 (STAVO 15.09.2020)
 
Kann der Grund für die –falsche Berichtserstattung– bei OP-Online in der Akustik in der Kulturhalle zu finden sein?

Alle Anträge und Anfragen (ausgen. die Tischvorlagen) können Sie der Aktenmappe zur Stavo entnehmen bzw. unter bgb.roedermark.de
 
Heimatblatt (Blättche) am 24.09.2020
» Printausgabe. Lange Diskussionen über Steuern und Resolutionen.
 
Weitere Artikel zur Resolution Punkt 13 (Schutz der Einsatzkräfte ..)
» 17.09.2020 Swingerclub „Oase“ vorerst vor Insolvenz gerettet
» 16.09.2020 FDP will sich Resolution zum Schutz von Polizei und Feuerwehr nicht verwässern lassen
» 16.09.2020 CDU Resolution zum Schutz von Polizei und Rettungskräften Redebeitrag zu TOP 12 und 13 (STAVO 15.09.2020)
 
» 10.09.2020 Zweiter Versuch. Resolution „Schutz der Einsatzkräfte ..
» 01.09.2020 Wer schützt die, die uns schützen?
» 31.08.2020 Hoffentlich haben AL/Die Grünen jetzt eine Meinung
» 21.07.2020 Die Grünen in Rödermark haben Beratungsbedarf
» 08.07.2020 Warum braucht man dafür eine intensive Beratung
» 26.06.2020 Landtag. Rückhalt für unsere Einsatzkräfte
» 26.06.2020 Grüne verweigern Einsatzkräften die Unterstützung!
» 25.06.2020 Da kann man doch glatt meinen, man ist im falschen Film.
» 24.06.2020 Resolution GESCHEITERT.
» 23.06.2020 Dringlichkeitsantrag der FDP Rödermark
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Vergnügungssteuer. Stadt vertagt Steuerpläne

OASE. Vergüngungssteuer verschoben.
OASE. Vergüngungssteuer verschoben.

Die umstrittene Vergnügungssteuer in Rödermark kommt erst im nächsten Jahr – in überarbeiteter Form. Die Stadt reagiert damit auf die Kritik eines Swingerclubbetreibers. Quelle fr.de

Siehe auch
» Verwaltung. Aufheben der Vergnüngungssteuer
» FDP. Aufheben der Vergnüngungssteuer
 
» OASE. Zusammenfassung

Gibt es Hoffnung für die OASE?

OASE. Vergüngungssteuer verschoben.
OASE. Vergüngungssteuer verschoben.

Könnte es weitergehen mit der OASE? Nach der Einsicht der Stadt, dass die Einführung einer Vergnügungssteuer wohl ein Fehler war, will man die Satzung zur Vergnügungssteuer zunächst einmal zurücknehmen.

Die ganze Aufregung seit März 2020 hätte die Stadt sich sparen können. Man kann seine Meinung, dass es nicht so weit hätte kommen müssen, daran festmachen, dass der Betreiber sich nicht mit dem Magistrat der Stadt in Verbindung gesetzt hat. Eine -aus meiner Sicht- falsche Ansicht. Da weder der Bürgermeister noch die Erste Stadträtin darüber entscheidet, ob es eine Satzung zu Vergnügungssteuer geben wird oder auch nicht, hat der Betreiber das Gespräch mit den Entscheidern, den Stadtverordneten gesucht. Die Stadtverordneten haben vor der Stavo im März die Fraktionsvorsitzenden und den Magistrat (vor der entscheidenden Stadtverordnetenversammlung ) darüber informiert, dass eine Vergnügungssteuer in dieser Höhe für das Unternehmen nicht verkraftbar ist. Spätestens jetzt hätte der Bürgermeister/Stadträtin Kontakt aufnehmen müssen. Der Magistrat muss doch ein großes Interesse daran haben, dass Unternehmen weiter bestehen bleiben und nicht durch eine neue Steuerlast in die Knie gezwungen werden.

Siehe auch
» Zusammenfassung OASE


Nachtrag:
Laut OP vom 27.08.2020 hat die OASE Insolvenz (??) angemeldet. Die Stadt nimmt die Vergnügungssteuer zunächst zurück. Es besteht Hoffnung, dass es für die OASE einen Restart geben könnte.
Fazit: OASE. Ein Musterbeispiel dafür, was man als Stadt so alles falsch machen kann.


Nachträge
Die Offenbach Post berichtet in der Ausgabe vom 27.08.2020 (Printausgabe) über eine mögliche Rettung der OASE

Satzung und Anträge zur Stavo 15.09.2020.

Vergnügungssteuersatzung

» Vergnügungssteuersatzung

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MAGISTRAT. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark

Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die Stadtverordne­tenversammlung am 20. März 2020 die Satzung über die Erhebung einer Ver­gnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark beschlossen.

Gemäß § 2 dieser Satzung unterliegt die Durchführung von Veranstaltungen mit Ver­gnügungen besonderen Art (in der Satzung aufgeführt) der Besteuerung. Die Steuer wird gemäß § 4 nach der Größe der Veranstaltungsfläche und Anzahl der Veranstal­tungstage erhoben.

Aufgrund der für die Betreiber von entsprechenden Vergnügungsstätten derzeit un­klaren Einnahmesituation wird empfohlen, die Umsetzung der Besteuerung um ein Jahr zu schieben und die Satzung erst am 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Durch diese Maßnahme soll den Betreibern Planungssicherheit und damit verbunden eine sozialverträgliche Lösung gewährt werden.

In dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die Umsetzung der derzeitigen Satzung rückwirkend zum 1. Juli 2020 außer Kraft gesetzt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversamlung der Stadt Rödermakt beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungs­steuer im Gebiet der Stadt Rödermark. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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FDP-Fraktion: Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung

Sachverhalt/Begründung:
Bereits vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 zur Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ hat die FDP mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Ergebnis zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Stadt führen wird, sondern vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Betriebsaufgabe und damit verbunden auch spürbare Einnahmeausfälle für diverse andere Gewerbetreibende in Rödermark bedeuten bzw. nach sich ziehen wird. Die FDP hat hierzu unter anderem am 08.03.2020 ein zweiseitiges Schreiben mit ausführlichen sowie umfassenden Hintergrundinformationen zur geplanten Vergnügungssteuer per E-Mail an den Bürgermeister, die Erste Stadträtin sowie zugleich alle Fraktionsvorsitzenden gesandt. Trotzdem wurde die Einführung einer Vergnügungssteuer mehrheitlich von CDU, AL/Grüne und SPD am 20.03.2020 beschlossen. Diese trat sodann am 01.07.2020 in Kraft.

Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark – Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

[Einklappen]


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Die geplante Geschäftsaufgabe der OASE sorgt für einen Besucherrekord.

Treibt die Stadt ein Unternehmen in die Insovenz?
Treibt die Stadt ein Unternehmen in die Insovenz?

Das hatte ich in der ganzen Zeit noch nicht, in der ich meinen Blog betreibe.
Ca. 1.500 Leser p. Tag (alle aus Deutschand) jeweils in den letzten 3 Tagen. Alle wollten etwas über die OASE lesen.

Siehe auch: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“. Der Bürgermeister muss es ja wissen.

Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“. Der Bürgermeister muss es ja wissen.

Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?
Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?

Rödermarks Bürgermeister: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“
Der Bürgermeister muss es ja wissen.

[..]Bürgermeister Jörg Rotter weist den Vorwurf des „Oase“-Geschäftsführers Josef Horak zurück, die Stadt habe mit dem Erlass einer Vergnügungssteuersatzung den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben. Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei.[..]
Quelle OP-Online

Ich gebe es zu. Mir fällt es verdammt schwer, die Contenance zu bewahren.

Vorausgeschickt. Braucht der Unternehmer für seine Entscheidung unbedingt den Steuerbescheid?
Es soll nicht um einen speziellen Fall gehen, obwohl sich das Schicksal der OASE geradezu aufdrängt. Es soll hier mehr darum gehen, ob ein Unternehmen auf einen endgültigen Steuerbescheid warten muss/darf, um eine Entscheidung zu treffen.
Darf ein Unternehmer, dem anhand der vorliegenden Zahlen (dazu unten mehr) klar ist, dass er nach dem Steuerbescheid seine Kosten dauerhaft nicht durch seine Einnahmen decken kann, sein Unternehmen weiter betreiben? Nein, darf er NICHT. Er muss sein Geschäft schließen. Wie die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, wäre ein anderes Thema.
Ergeht überhaupt ein Steuerbescheid? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“ und weiter [..] Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt [..]

Bürger. Zur Grundsteuer.
Als ich von der Grundsteuer B Erhöhung erfahren habe, habe ich mir meinen alten Steuerbescheid genommen und ein wenig gerechnet. Danach war mir auch ohne Steuerbescheid klar, was ich künftig zu zahlen habe. Das mag den einen oder anderen überraschen. Glauben Sie mir, das geht.
 
Unternehmer. Zur Vergnügungssteuer.
Ob für einen Unternehmer in diesem Jahr Vergnügungssteuer anfallen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Was wichtig ist, ob der Unternehmer bei Normalbetrieb (trotz der Steuer) noch seine Kosten decken kann.
Ein Unternehmer braucht nicht viel, um auch ohne Steuerbescheid (der aber unausweichlich folgen wird) feststellen zu können, was in etwa an Vergnügungssteuer anfallen wird. Der Unternehmer muss den wichtigsten Parameter, die Berechnungsgrundlage, liefern. Er braucht zusätzlich nur noch die Satzung zur Vergnügungssteuer. So weit, so gut. Aber gibt es auch einen Steuerbescheid?
Steuerbescheid notwendig? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“

[..] Es sei lediglich die Größe der Flächen abgefragt worden, auf denen Vergnügungen stattfinden sollen. Diese Flächen hätten dann als Berechnungsgrundlage für die Steuer dienen sollen. [..] Siehe Herr Rotter bei OP-Online.
Was versteht die Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, unter Fläche? „Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. “ Hmmmm, ist eindeutig beschreiben, was in die Berechnung einfließt. Ich sehe dort keinen Interpretationsspielraum.
Ein betroffener Unternehmer kennt die Satzung. Er kennt auch seine Betriebsgröße. Genau diese muss der Unternehmen jetzt, so Herr Rotter bei OP-Online, der Stadt mitteilen. Wahrscheinlich nur deshalb, damit man nachrechnen kann.
 
Ob nochmal einer von der Stadt kommt, um nachzumessen –der Unternehmer könnte ja evtl. zu viel gemeldet haben– ist mir nicht bekannt. Ist es für einen Unternehmer jetzt noch schwer, seine Steuerlast zu ermitteln? Er muss folgende Rechnung durchführen. Die „Berechnungsgrundlage“ AKA „Die vom Unternehmer gemeldete Fläche“/10*6,50. Z.B. 2800/10*6,50=1.820,00€ PRO VERANSTALTUNG. Das wäre es dann mal für den ersten Überblick. Genauigkeit kommt dann später, wenn es ans Zahlen geht. Vernachlässigen wir einfach den in der Satzung festgelegten Aufschlag von 25% für die Zeit nach 1:00h. Übrigens, wenn Sie den von Herrn Horak (OASE) in den Raum gestellte Betrag von 90.000,00€ p. Jahr nehmen, kommen Sie auf einen Betrag von 1.875,00 PRO VERANSTALTUNG. Herr Horak wird vorgerechnet haben. Einen Steuerbescheid wird es, wenn alles ordentlich läuft, nicht geben. Siehe Satzung.
Für die Entscheidung, ob man sein Unternehmen noch weiterhin mit Gewinn führen kann, ist ein Steuerbescheid nicht notwendig.

Wenn man weiterdenkt als von der Tapete bis zur Wand, erübrigt sich der Hinweis auf die NICHT stattgefundenen Veranstaltungen. Wenn es klar ist, dass bei Aufnahme des Betriebs mit, sagen wir einmal vier Veranstaltungen im Monat, die Kosten wegen der Steuer nicht mehr decken kann, MUSS Insolvenz angemeldet bzw. die Geschäftsaufgabe eingeleitet werden. Die Sonderregelung, Insolvenzen bis in das kommende Jahr zu verschieben, ohne eine strafbare Handlung zu begehen, trifft in diesem Fall NICHT zu. Der Grund zur Insolvenz ist nicht Corona. Der Grund ist die Steuer. Siehe

Betriebsschließung.
Eine Betriebsschließung muss nicht unbedingt Insolvenz bedeuten.
Wenn es sich um eine Insolvenz handeln sollte. Folgendes kann ich rechtlich nicht abschließend werten.
Wenn ab 1.7. die Stadt eine Steuer per Satzung festgeschrieben hat und bis zum heutigen Tag (obwohl schon im März beschlossen) noch nicht in der Lage war, einem Unternehmer den Bescheid zuzustellen, dem Unternehmer aber klar ist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, keine Insolvenz anmeldet, ist das dann schon Insolvenzverschleppung?
Ich denke; JA.
Wenn die OASE geöffnet hat, dann dürfte es auch eine Veranstaltung sein.

Bei einer solchen Aussage bekomme ich selbst im hohen Alter noch Pickel.
[…] er „Oase“-Chef Josef Horak habe wegen der Steuerfrage zu keiner Zeit das Gespräch mit der Stadt gesucht. „[..]
Mag ja sein, dass Herr Horak kein Gespräch gesucht hat. Magistrat und Stadtverordnete mussten schon vor dem Beschluss, eine Vergnügungssteuer einzuführen, klar sein, dass nach Einführen einer solchen Steuer die OASE schließen muss. Die Zeit, dass der Bürgermeister sich der Sache annimmt, wäre spätestens jetzt gekommen. Dafür ist der schließlich auch da. Hat der Bürgermeister gehandelt?
Ist in Rödermark das Verhältnis Gewerbe und Verwaltung eine Einbahnstraße? Warum hat die Stadt nicht einmal das Gespräch gesucht? Ist der Stadt eine Geschäftsschließung mit finanziellen Folgen für die Stadt egal? Die Stadt kann ja eine solche Schließung mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. 🙁

[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
joyclub.de/club/944.die_oase.html

Steuersatz anderswo
Z.B. Würselen (37.000 Einwohner) 3,00€ (Rödermark 6,50 + evtl. Zuschlag). Dort auch ein Musterformular zur Steuermeldung.

Mit welchen Einnahmen rechnet Rödermark
In 2020 100.000,00,0€ und in 2020 200.000,00€. Siehe Haushalt 2020/2021 Seite 143

Nachtrag
Schimmert da ein wenig die Hoffnung durch. Passt zwar nicht ganz zu dem vorher im FR Artikel gesagt wurde. Aber der Schlusssatz steht. “ Selbst wenn ihm die Steuerschuld gestundet werden würde, werde er in drei bis vier Jahren einen Schuldenberg vor sich hinschieben. „Das kann ich nicht stemmen“, sagt er, und hofft, dass sich die Stadt „vernünftig verhält und die Steuer aussetzt“.“. Siehe fr.de
Mit „aussetzt“ dürfte „streichen“ gemeint sein.

Siehe auch
» 18.08.2020 AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“
» 12.08.2020 Ruin durch Vergnügungssteuer
» 12.08.2020 Düstere Wolken über der „Oase“
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 17.07.2020 VIDEO Corona-Krise im Club – Stillstand in der „Oase“
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
 
» 20.03.2020 Niederschrift Stavo 20.03.2020
» 20.03.2020 Vergnügungssteuersatzung
 
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Leserbrief zur Schließung der OASE

Leserbrief zur Schließung derOASE
Leserbrief zur Schließung derOASE

Reopening der OASE


Leserbrief zur Schließung der OASE
Verfasser ist dem Admin bekannt.

Schließung des Pärchenclubs „Die Oase“
Der Swinger- und Pärchenclub „Die Oase“ in Rödermark wird jetzt geschlossen – nach 26 Jahren. Er fällt nicht der Wirtschaftlichkeit zum Opfer oder gar den Auswirkungen von Corona. Er wird schlicht und ergreifend aufgrund der Skrupellosigkeit der heimischen Politik geschlossen.

Ich selbst bin seit 20 Jahren Swinger und war schon des Öfteren in der Oase zu Besuch. Der Club wurde in all seinen Jahren herausragend und mit viel Liebe geführt. Er war als frivoler Treffpunkt für aufgeschlossene Paare im gesamten deutschsprachigen Raum bekannt und beliebt. Er war weder schmuddelig, noch anrüchig. Nicht umsonst wurde er mit der Höchstpunktzahl von fünf Sternen vom größten deutschen Erotikportal Joyclub ausgezeichnet.

Ebenjener Club muss jetzt Insolvenz anmelden. Nicht wegen Corona, wie man meinen könnte. Und nicht, weil er schlecht gewirtschaftet hat. Er wird geschlossen, weil die grünschwarze Koalition eigene Fehler vertuschen und den Haushaltsplan vorübergehend schönrechnen möchte.

Die Rechnung ist dabei genauso simpel, wie betriebswirtschaftlich falsch. Das Loch im Rödermarker Haushalt soll mittels Vergnügungssteuer gestopft werden. Dass in Rödermark neben der Oase nicht mal eine Handvoll steuerpflichtiger Vergnügungsbetriebe existieren, macht die Steuer bereits fragwürdig. Dass die Oase dank dieser Steuer aber gar nicht mehr existenzfähig ist, macht sie gar zu einer Farce. Denn mit Schließung der Oase fällt nicht nur ein Großteil der geplanten Steuereinnahmen weg. Es fallen mit ihrer Insolvenz auch etwa 500 Übernachtungen in lokalen Hotels und schätzungsweise 100.000 Euro Jahresumsatz im lokalen Einzelhandel zum Opfer, den die Gäste der Oase alljährlich rund um Rödermark bringen. Hinzu kommen sieben Angestellte, die fortan arbeitslos sind.
Die Löcher im Haushalt werden mit der geplanten Vergnügungssteuer also eher größer als kleiner.

Doch anscheinend geht es der lokalen Politik rund um CDU und Grüne gar nicht um die Steuereinnahmen. Vielmehr scheint der Pärchenclub nur ein Spielball der Wahlwünsche ebenjener Parteien zu sein. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen politische Fehlplanungen und Ausfälle von Corona auffangen. Dass die Zusatzeinnahmen durch die Insolvenz der Oase aber niemals zustande kommen, wissen die Lokalpolitiker natürlich auch. Sie können mittels der falschen Steuerprognosen aber den aktuellen Haushaltsplan zwischenzeitlich schönrechnen und sich damit Hoffnung auf Wählerstimmen im Frühjahr 2021 machen.

Hier wird der Ruin eines etablierten Unternehmens also sehenden Auges in Kauf genommen, um eigene Fehler zu verschleiern und den politischen Erfolg nicht zu gefährden.

Man kann von dem Leben als Swinger und dem offenen Umgang mit Sexualität halten, was man möchte. Das ist nicht das Thema, um das es hier geht. Hier geht es darum, dass ein erfolgreicher Betrieb – egal welcher Branche er angehört – seitens der Politik vernichtet wird. Dass es sich bei diesem Betrieb um das Lebenswerk eines Paares handelt, bleibt unbeachtet. Dass die Dame dieses Paares erst im Herbst dem Krebs zum Opfer gefallen ist, gilt als Randnotiz. Was aber bleibt, ist die Tatsache, dass es sich hierbei um einen politischen Skandal handelt.

Mehr zur OASE hier.
» Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch. Jetzt ist es ein Krater.
 
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Der Haushalt von Rödermark hatte ein Haushaltsloch. Jetzt ist es ein Krater. (Quelle Video)

90.000,00€. Die neu eingeführte Vergnügungssteuer ist der Sargnagel.
90.000,00€. Die neu eingeführte Vergnügungssteuer ist der Sargnagel.

Corona wäre zu verkraften gewesen.
Die von der Stadt Rödermark neu eingeführte
Vergnügungssteuer wurde zum Sargnagel.

Der Magistrat hat es geschafft. Der Antrag der Verwaltung wurde angenommen.
Man kann dem entnehmen, dass ein gut laufendes Unternehmen durch eine neu eingeführte Steuer in die Knie gezwungen wurde. Die Vergnügungssteuer (90.000,00 € [im Video ab ca 3:40]) ist nicht zu verkraften. Weitere Unternehmen in Rödermark werden die Schließung finanziell zu spüren bekommen. Hotel, Taxiunternehmen, Vermieter der Immobilie, Catering. Man darf nicht die Mitarbeiter vergessen, die durch die Insolvenz ihren Job verloren haben.

Der Magistrat könnte sagen: „Die neue Vergnügungssteuer steht nicht im Zusammenhang mit der Geschäftaufgabe. Corona ist der Grund.“ Schon vor der Corona-Krise hat der Betreiber darauf hingewiesen, dass er nach Einführen der Vergnügungssteuer die OASE schließen muss.

[..] Nein, nicht Corona. Corona hat uns gebeutelt und in die Mangel genommen wie jeden Club… aber das hätten wir gepackt.[..]
[..]Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. Manche von Euch dürften den Beitrag im HR-Fernsehen bereits gesehen haben. Für alle, die die ihn verpasst haben, hier der Link (Der Beitrag über die Oase kommt gleich zu Beginn):[..]
 
[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
Quelle: joyclub.de
 
Sehen Sie das Video Corona-Krise im Swingerclub – Stillstand in der „Oase“

Zur Kommunalwahl bitte vormerken.
Die Schwarz/Grüne Koalition gehört in die Geschichtsbücher. Die Schwarz/Grünen Finanzspezialisten (Bürgermeister/Stadtrat) sind es, die Rödermark in die Knie zwingen.
Logische Reihenfolge? Schwarz/Grün vernichtet Einnahmen. Weil Geld fehlt, wird die Steuer weiter erhöht. Ich denke an eine erneute Erhöhung in 2021.

So zu lesen bei club-oase.de
 

So der aktuelle Stand.
Ob man einen neuen Betreiber finden kann, der die Kosten stemmen wird und die OASE weiterführt? Ob sich dort eine neuer Club etablieren kann, der nicht in den Katalog „Vergnügungssteuer“ passt?
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Rödermark durchgeführten nachfolgenden Vergnügungen besonderer Art (Veranstaltungen):
1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art,
2. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen und Laufhäusern, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
3. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 2 genannten Ein-richtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen;
4. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –
5. Sex- und Erotikmessen.
Quelle

Siehe auch
» Weitere Unternehmen, die an der OASE verdienen.
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
» 20.03.2020 Niederschrift Stavo 20.03.2020
» 20.03.2020 Vergnügungssteuersatzung


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011