Setz- und Brutzeit und das privates Security-Unternehmen

Ordnungsamt Messel/Rödermark
Ordnungsamt Messel/Rödermark

Seit dem 1. März gilt in Rödermark wieder die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit. Bis zum 15. Juni müssen Hunde in den mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten an die Leine. Kontrolliert wurde das Gebot in der Vergangenheit von Feldschützin Hale Temür, die aber aufgrund der Corona-Pandemie derzeit im Ordnungsamt gebraucht wird. Deshalb hat die Stadt jetzt bis zum Ende der Setzzeit in diesem Jahr ein privates Security-Unternehmen mit der Überwachung beauftragt. [..] Quelle Roedermark.de

Unser Ordnungsamt fährt in Messel Streife. In Rödermark beauftragt man ein externes Unternehmen.
Unser Ordnungsamt ist bestimmt viel in Messel unterwegs und man muss wohl deshalb für die Überprüfung der Anleinpflicht im Rödermark ein externes Unternehmen beauftragen. Macht ja auch wirklich Sinn. Ist bestimmt preiswerter, als das durch das Engagement der Ordnungspolizei in Messel fehlende Personal aufzustocken.

Beauftragt man ein externes Unternehmen, das die Bürger auf Einhalten bestimmter Regeln anhält und ggf. Strafen bei Vergehen verhängen kann, kann man davon ausgehen, dass diese Leute den Auftrag ernst nehmen. Was ich nicht überprüfen kann und wie zu erwarten, die Quellen es nicht gestatten, ihren Namen im Ernstfall nennen zu dürfen, benutze ich: -Man kolportiert.
Man kolportiert, dass sich im Feld Mitarbeiter eines von der Stadt beauftragten Unternehmens die Hundehalter zum Anleinen ihrer Hunde auffordern, obwohl diese sich in einem Gebiet befinden, die in der Brutzeitkarte der Stadt Rödermark als nicht leinenpflichtiges Gebiet ausgewiesen ist. Sollte das stimmen, wäre es zu empfehlen, den externen Mitarbeitern eine Einweisung zu geben, wie man das antiquierte Teil von Brutzeitkarte auch ohne Brille und guter Ortskenntnis zu verstehen hat.

In diesem Zusammenhang kommt der Gedanke schnell auf. Hätte es die letzten Vorfälle (z.B. Vandalismus) auch dann gegeben, wenn sich unsere Ordnungspolizei mehr in Rödermark hätte aufhalten können, als in Messel Streife zu fahren?

Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selbst schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Die Karte, die die Stadt den Hundehaltern an die Hand gibt, ist ganz großer Mist.

Brutzeitkarte
Brutzeitkarte

Nach einer unglaublichen Begegnung im Breidert muss das Folgende sein.
Einen größeren Mist als die -Brutzeitkarte-, die die Stadt den Hundehaltern zur Orientierung zum Verhalten in der Setz- und Brutzeit zur Verfügung stellt, ist nicht nur großer Mist, sondern auch eine Blamage für eine Stadt, die im Kreis Offenbach Platz EINS bei der Hundesteuer belegt. Zahlen zum Kreis Offenbach

Die Karte sollte den Hinweis enthalten, dass viele der Flächen, die von der Leinenpflicht befreit sind, private Flächen sind.
Offizielle Hundespielwiesen gibt es in Rödermark nicht.

Über diese Karte rege nicht nur ich mich seit 2011 auf.
Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung

Private Aufnahme NABU
Private Aufnahme NABU

Pressemeldung NABU Rödermark

Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.

In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“

Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.

Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“

Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!

Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE


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Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Alle Jahre wieder. Leinenpflicht

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
Weiter bei roedermark.de

Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.

ACHTUNG: Die Karte ist ganz großer Mist.
Hier mein Link auf die Karte mit den Freilauffächen
 
Siehe auch
» NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung
 
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE

28 Tage nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Bisher habe ich noch keine Information zu Brut- und Setzzeit und der Webseite der Stadt gesehen. Mag ja sein, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Hundehalter Bescheid wissen und die aufgestellten Schilder im Wald lesen können.
Der Stadt ist allerdings auch bewusst, dass zu Details der Leinenpflicht Aufklärungsbedarf besteht. Warum dann erst der Hinweis knapp einen Monat nach Beginn der Leinenpflicht?
Dass es einen Hinweis geben sollte, zeigt der jetzige Hinweis. Der Hinweis hätte schon Tage vor Beginn der Leinenpflicht veröffentlicht werden müssen. Das hätte manch einem Ärger erspart.

Stellen Sie sich einmal vor, der seit Monaten auf der Webseite der Stadt eingeblendete Hinweis auf die Stadtfeste hätte man ab Juli geschaltet.

Hier der Hinweis vom 25.3.2019 auf der Webseite der Stadt.
 
Siehe auch
20.03.2019 Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


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Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Aus gegebenem Anlass
Auf die Brutzeitkarte (ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte) sollte man schon mal auf der Webseite der Stadt hinweisen. Damit würde einem Hundehalter manch eine Diskussion erspart bleiben.
Auch sollte man ab 1.3. auf die Leinenpflicht hinweisen.
[..]Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres.[..]
Dieser Service sollte für die Hundesteuerzahler, auch bei einem solchen Haushalt wie dem von Rödermark, gerade noch machbar sein.
 
Fündig werden Sie auf der Webseite der Stadt, wenn Sie mit – Satzungsrecht – suchen.
 
Die Karte soll nicht den Anschein erwecken, dass man zu den nicht gekennzeichneten Stellen unbedingt freien Zugang hat. Aber die Diskussion, sie müssen hier ihren Hund während der Setz- und Brutzeit anleinen, ist dort nicht angebracht. Eigentumsrechte sind natürlich zu beachten. Auch auf einem Feld hat ein Hund nichts zu suchen.

Siehe auch
» 28.03.2019 Nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.
» NABU appelliert an Spaziergänger und Hundebesitzer.


Nachtrag
» 01.03.2023 Seit Jahren an bemängelter Karte orientieren.
» 22.04.2023 Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


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Rödermark. Vorbildliche Hundehalter?

Sorry, die Passage in meinem Artikel vom 6.6.2018 bezügl. „vorbildliche Hundehalter“ muss korrigiert werden.

Am 6.6.2018 hatte ich von den -vorbildlichen Hundehaltern- in Rödermark berichtet. Auch berichtete ich darüber, dass „Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark.“

Ich muss mich leider korrigieren. Der von der OP geschilderte Vorgang betraf wohl die Gemarkung Rödermark.
Auch gab es einen schlimmen Vorgang am Umspannwerk in Urberach (es folgt noch ein Gedächtnisprotokoll von diesem Vorgang) und meinen Hinweis „Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang.“ kann ich deshalb so nicht stehen lassen.

Ich habe mich über den Bericht (Hunde und Hundehalter) bei der Ausschusssitzung mächtig gefreut und muss jetzt sagen, ich bin am Boden zerstört. Die Aussagen vom Ordnungsamt auf der Ausschusssitzung berufen sich auf nachgegangenen Mitteilungen/Anzeigen aus der Bevölkerung. Nicht amtlich bearbeitete Zwischenfälle DÜRFEN AUCH NICHT in offizielle Berichte der Stadt Einzug halten.

Der Bericht vom Ordnungsamt ist die amtliche Version. Die hat aber offensichtlich wenig Gemeinsamkeiten mit der Realität.

Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ab heute Anleinpflicht/Leinenzwang für Hunde.

Rödermark. Ab heute Anleinpflicht/Leinenzwang für Hunde.

Hier die entsprechende Satzung auf der Webseite der Stadt Rödermark.

Hier ist die Leinenpflicht aufgehoben.
 
Die Brutzeitkarte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist, was die Stadt den Hundehaltern zur Orientierung anbietet.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Aufgefallen an Pfingsten

Rödermark. Aufgefallen an Pfingsten

An Pfingsten sind mir viele frisch gemähte Wiesen aufgefallen. Als Hundehalter und Betroffener der Setz- und Brutzeit ging mir da so einiges durch den Kopf.
Was ich zunächst als Schreibfehler in der Antwort von Herrn Dr. Werner angesehen habe, ist ein mir bisher völlig unbekanntes Wort. Mahd. Mahd bezeichnet das Mähen von Gras und Getreide,

Frage an den Vorsitzenden des NABU / Rödermark
Sehr geehrter Herr Dr. Werner,
am Pfingstwochenende war ich in der Gemarkung Rödermark mit dem Rad unterwegs. Wie man sehen kann, sind viele Wiesen rund um das Schützenhaus Diana abgemäht.

Die von mir gesehenen Flächen sind teilweise schon länger abgemäht. Es gibt, so jedenfalls berichtet man mir, noch weitere abgemähte Flächen in der Gemarkung Rödermark.

Mein Hund darf in der Setz- und Brutzeit nur in den gekennzeichneten Flächen frei laufen. Ich versuche mit anderen Hundehaltern ins Gespräch zu kommen, die ihre Hunde außerhalb dieser Flächen in der Setz- und Brutzeit frei laufen lassen. Meine Argumentation für das Einhalten dieser Regel wird immer schwieriger und ist vielfach total aussichtslos. Eine Antwort von vielen: „Warum soll ich meinen Hund anleinen, wenn der Bauer die Vögel beim Mähen durch den Quirl schickt?“ Natürlich kommt immer wieder: „Ich zahle ja Hundesteuer. Die höchste in der BRD.“ Jetzt zu den Fragen.

Frage:
Werden die Wiesen in Absprache NABU / Landwirt gemäht?
Antwort:
Nein. Mähflächen und Mähtermine sind alleinig Sache des Landwirts. Der ehrenamtliche Naturschutz muss hierüber nicht in Kenntnis gesetzt werden.

Frage:
Schädigt der Landwirt (notgedrungen) mit den Mähaktionen den Tieren nicht mehr als dies die Hunde aus Rödermark können?
Antwort:
Nicht unbedingt. Natürlich können durch diese Mahden Verluste in der Tierwelt entstehen. Hier sind Kompromisse zwischen dem Naturschutz und der erwerbsmäßigen Landnutzung nötig. Das geschieht auch. Für besonders sensible Bereiche mit seltenen Pflanzengesellschaften (z.B. Orchideen) oder auch langjährige Brutplätze seltener Vogelarten (z.B. Kiebitz) können deshalb den entsprechenden Landwirten von der Naturschutzbehörde Auflagen gemacht werden (z.B. nicht vor dem 15. Juli erstmalig zu mähen oder nur eine Mahd im Jahr mit einem bestimmten Zeitfenster). Dadurch wird eventuell entstehender Verdienstausfall entschädigt.
Wir ehrenamtlichen Naturschützer haben mit einigen Landwirten mündliche Vereinbarungen dahingehend, dass wir uns bekannte Nistplätze von Bodenbrütern angezeigt werden. Die Landwirte haben sich bereit erklärt, diese von uns benannten Nistplätze bei einer Mahd auszulassen.
Da uns unmöglich alle Nester bekannt sind, garantiert diese Methode allerdings keinen 100%igen Schutz. Dies ist der Kompromiss.

Frage:
In einer Presseerklärung von 2012 (AL die Grünen) wird ausdrücklich der Leinenzwang mit dem Schutz der Bodenbrüter ( zum Teil gar vom Aussterben bedrohter Vogelarten) begründet und die Forderung des NABU uneingeschränkt unterstützt. (Quelle: http://www.al-gruene.de/index.php?start=25)
Antwort:
Das ist auch weiterhin der Fall. Wobei der NABU immer betont hat, dass es im Prinzip nicht das Laufen ohne Leine ist, das Probleme bereitet, sondern das Verlassen der Wege, das Benutzen von Trampelpfaden, das Querfeldein laufen. Hierbei ist es egal, ob der Hund an der Leine geführt wird oder neben seinem Herrchen herläuft. So gibt es kaum noch Bereiche, wo Vögel in Ruhe brüten können, ohne dass ihnen wiederholt Hunde wie Menschen so nahekommen, dass die Fluchtdistanz unterschritten wird.

Frage:
Sind die Bodenbrüter ab dem 1.6. mit ihrer Brut fertig?
Antwort:
Nein. Je nach Witterung mag eine Kiebitz- oder Lerchenbrut hier schon fertig sein, aber die Erstbruten von Bodenbrütern ziehen sich in der Regel bis Ende Juni hin.

Frage:
Folgende Frage ist schwer zu beantworten, da ich die abgemähten Stellen nicht eindeutig angeben kann. Ich habe die Flächen rund um das Schützenhaus gesehen. Aus Gesprächen mit anderen Hundehaltern sind das aber nicht die einzigen abgemähten Wiesen. Sie als NABU Vorsitzender kennen sicherlich weitere Flächen.
Antwort:
Je nach Nutzungsgrad der Wiesen ist es üblich zwischen Mitte Mai und Ende Juni die Erstmahd durchzuführen. Daher werden in diesen Wochen praktisch alle als intensives Grünland bewirtschaftete Flächen gemäht.

Frage:
Gibt es in diesen Gebieten (abgemähte Wiesen) keine Bodenbrüter?
Antwort:
Es gibt generell (auch aus diesem Grund) nur noch sehr wenige Wiesenbrüter. Doch die Vögel sind anpassungsfähig. So brüten die meisten unserer Feldlerchen mittlerweile auf Ackerflächen, die erst mit der Getreideernte (also deutlich später) gemäht werden. Auch der Kiebitz macht es so. Andere wiesenbrütende Arten brüten heute nur noch auf Flächen, die jahrelang nicht mehr im Frühjahr gemäht wurden (Naturschutzgebiete, verwilderte Flächen, etc.), sodass sich die direkten Verluste für die Bodenbrüter durch die Landwirtschaft in Grenzen halten.

Frage:
Wenn es andere Tiere mit Nachwuchs auf diesen Flächen gibt, frage ich mich, wo finden denn diese auf den kahlgeschorenen Flächen Schutz?
Antwort:
Auch Feldhasen und Rehe gehören zu den Leidtragenden einer frühen Mahd. Die gemähten Flächen eignen sich für einige Wochen nicht mehr als Lebensraum für die Jungtiere. Problematischer sind die indirekten Folgen. Kurz nach einer Mahd finden sich zwar viele Vögel auf den gemähten Flächen ein, um Samen oder nun schutzlose Insekten aufzupicken. In den Folgewochen fällt die gemähte Wiese allerdings als Nahrungsgrundlage aus. Viele Mahden begünstigen wenige wuchs- und konkurrenzstarke Pflanzenarten. Die Vielfalt geht verloren. Solches Grünland ist für die Artenvielfalt nicht sehr viel wertvoller als eine Ackerfläche.

Frage:
Wenn die Fachleute sagen „Wir brauchen eine Brut- und Setzzeit“, sollte diese auch akzeptiert werden. Was hilft es aber, wenn sich die Hundehalter daran halten und kurz vor Ende dieser Zeit von dem Bauer Spiegelei mit Speck auf dem Feld zurückgelassen wird. Kein Vorwurf an die Landwirtschaft. Die Felder müssen gemäht werden. Oder?
Antwort:
Ich habe glücklicherweise noch keinen Landwirt kennengelernt, der die Belange des Naturschutzes völlig ignoriert bzw. sogar missachtet. Ich habe den Eindruck, die Landwirtschaft ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten kompromissbereit. Wenn die Allgemeinheit hier dem Naturschutz eine höhere Bedeutung beimessen möchte (was ich natürlich begrüßen würde), muss sie auch bereit sein, dafür die Kosten zu übernehmen.
Bei den Hundehaltern sind unsere Erfahrungen deutlich gemischter. Um es einmal grob einzuteilen: Etwa die Hälfte aller Hunde und ihre Halter machen dem Naturschutz überhaupt keine Probleme. Etwas 40 % der Hundehalter machen dem Naturschutz Probleme aus Unwissenheit und ohne böse Absicht. Dies ist unsere Hauptzielgruppe. Hier hilft vor allem Aufklärung und Information. Maximal 10 % der Hundehalter setzen ihre persönliche Freiheit über die Belange des Naturschutzes und sind nicht kompromissbereit. Von diesen wiederum schadet mehr als die Hälfte der Natur aber kaum, weil sie gar nicht in sensiblen Bereichen spazierengehen und/oder ihre Hunde von sich aus nicht weglaufen und in jedes Gebüsch springen. Letztendlich ist es vielleicht jeder 25. Hundehalter, dessen Fehlverhalten praktisch nur durch Strafmaßnahmen des Gesetzgebers (eventuell) korrigiert werden kann. Sollte es zu einer Verschärfung der Leinenpflicht kommen, wäre das aus unserer Sicht dieser Minderheit geschuldet.

Frage:
Welche Maßnahmen wären aus Sicht des NABU zielführend, um den Schutz der Bodenbrüter zu verbessern?
Antwort:
Vor allem aufklärerische Maßnahmen. Man muss den Beteiligten klarmachen, worin eigentlich das Problem besteht. Eine Brut ist dann erfolgreich, wenn das Vogelpaar einen geeigneten Nistplatz finden, in dem sie über einen gewissen Zeitraum sich ohne Störungen um die Aufzucht ihrer Jungen kümmern können. Die Schlüsselwörter hierbei sind „geeigneter Nistplatz“ und „ohne Störungen“. Geeignete Nistplätze sind immer schwieriger zu finden, weil zum einen Teile der Feldflur zu aufgeräumt sind, Totholz z.B. entfernt wird, und zum anderen durch die schleichende Verringerung der Artenvielfalt das Nahrungsangebot für viele Vögel im Bereich der verbliebenen geeigneten Nistmöglichkeiten nicht mehr groß genug ist. Eine Störung ist die Annäherung eines Hundes genauso wie die Annäherung eines Menschen, wobei Hunde – und hier wiederhole ich meine stark kritisierte Aussage gerne – von den meisten Vögeln ähnlich wie Fuchs, Marder und Katze in erster Linie als Raubtier gesehen werden mit einer entsprechend hohen Fluchtdistanz.
Meine Wünsche als örtlicher NABU-Vorsitzender wären:
An die Grundstücksbesitzer:
Wenn es keine zwingenden Gründe gibt, beschränken Sie sich auf maximal zwei Mahden im Jahr. Lassen sie abgestorbene Bäume stehen, legen sie vielleicht sogar einen Totholzhaufen an, geben sie Wildblumen und Wildkräutern eine Chance.
An die Landwirte:
Nehmen sie generell Rücksicht auf wildlebende Tiere auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen. Versuchen Sie nicht, jeden Quadratmeter Boden umzupflügen, sondern lassen sie einen breiteren Ackerrandstreifen als bisher stehen. Dies verringert die Konflikte mit den Hundehaltern und ist gut für die Artenvielfalt.
An die Hundehalter:
Nehmen Sie Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb generell an die Leine. Verzichten Sie in der Setz- und Brutzeit darauf, mit ihrem Hund querfeldein zu laufen, bleiben Sie auf den Hauptwegen, benutzen Sie keine Trampelpfade, lassen sie ihren Hund nicht weiter als 5 m entlang der Hauptwege frei laufen, nehmen Sie ihn generell in der Nähe von Gewässern an die Leine. Sorgen Sie allgemein dafür, dass sich in dieser Zeit die ungestörten Räume für die Tierwelt vergrößern, auch indem Sie andere Personen darüber aufklären.
An die Kommune:
Auch Hunde sollen sich frei bewegen können, einmal toben dürfen. Weisen Sie daher in Absprache mit Grundstückseignern, Landwirten, Naturschutz und Jagdpächtern mehrere Hundewiesen im Stadtgebiet aus, auf denen Hunde ganzjährig ohne Leine nach Belieben toben dürfen. Diskutieren Sie zumindest Entschädigungen mit den Eigentümern.

Vielen Dank Herr Dr. Werner für die Beantwortung der Fragen.

Einige Erkenntnis (aus vielen) möchte ich besonders hervorheben.

[..]Letztendlich ist es vielleicht jeder 25. Hundehalter, dessen Fehlverhalten praktisch nur durch Strafmaßnahmen des Gesetzgebers (eventuell) korrigiert werden kann. Sollte es zu einer Verschärfung der Leinenpflicht kommen, wäre dass aus unserer Sicht dieser Minderheit geschuldet.[..]

Es wird nicht ziellos gemäht sondern:

[..]dass wir uns bekannte Nistplätze von Bodenbrütern angezeigt werden. Die Landwirte haben sich bereit erklärt, diese von uns benannten Nistplätze bei einer Mahd auszulassen.[..]

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2014
» und dort der Tagesordnungspunkt Ö5. Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
» Gespräche zum Thema Hund.

Auch noch auf der Tagesordnung
Bin ja mal gespannt, ob sich die CDU durchringt und der Reduzierung der Vereinsförderung zustimmt. Ich habe noch die Worte des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Ohr. „Wir müssen uns das nochmal überlegen. Ich lasse mich doch nicht (nach einer Zustimmung) wie eine Sau durch den Ort treiben.“
Hier der Antrag.


Rödermark intern.
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