Straßensanierungen notwendig. SPD stellt Antrag!

Straßensanierungen notwendig. SPD stellt Antrag!

Dass es eine Notwendigkeit gibt, Straßen in Rödermark zu sanieren, steht fest. Dass es dabei größere und kleinere Schäden gibt, war ebenso bekannt. Dass diese aber zum Teil solche Dimensionen haben, hatte die SPD nicht erwartet. Sie wird daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig und ihre Eindrücke der gestrigen Sommerfraktion in einen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung zusammen fassen.[..] Lesen Sie weiter hei der SPD-Rödermark



Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Antrag der SPD-Rödermark. Sitzung Bauausschuss

Antrag der SPD-Rödermark. Sitzung Bauausschuss

Der Antrag der SPD-Rödermark:
Erhalt städtischen Eigentums: Nutzung von Haushaltsspielräumen zur Sanierung von öffentlichen Straßen

[..]Sachverhalt/Begründung:
Es wird von niemandem bestritten, dass verzögerte Sanierungen im öffentlichen Straßennetz mittel- und langfristig höhere Kosten für die Sanierung nach sich ziehen.
Deshalb ist ein Aussetzen von erkannten und notwendigen Sanierungen wirtschaftlich nachteilig.
In der Gesamtbetrachtung über einen längeren Zeitraum ist eine rechtzeitige Sanierung des öffentlichen Straßennetzes daher auch ein Konsolidierungsbeitrag.[..]

fand in der Sitzung Bauausschuss…. keine Zustimmung. Damit wird dieser Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der StaVo abgelehnt.

Jetzt seien wir doch einmal ehrlich. Wäre ICH Bürgermeister, würde ICH dem Antragsteller diesen Antrag aus taktischen und strategischen Gründen um die Ohren hauen. ICH würde die Straßen total verrotten lassen bis diese dann GRUNDerneuert werden müssen. Leider könnte ICH als Bürgermeister den Antrag NICHT ablehnen. Das würde die Stadtverordnetenversammlung schon für mich regeln.

Genau dann, wenn GRUNDerneuert werden muss, wird die Stadt künftig sehr viel weniger bezahlen als, wenn Sie die Straßen jetzt selbst saniert. Warum das so ist? Der Regierungspräsident hat mit der Genehmigung des Haushaltes 2014 der Stadt die Auflage gemacht (so jedenfalls meine Informationen), eine Straßenbeitragssatzung zu verabschieden. In der Stadtverwaltung muss nicht, wenn der Straßenbeitrag dann mal da ist, durch irgendwelche Einsparmaßnahmen viel Geld zusammenkratzt werden. Wenn ICH als Bürgermeister so handeln würde, wie die SPD es sinnigerweise vorschlägt, könnte ICH auch keine Geldgeschenke z.B. in Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung weitergeben.

Eine Sanierung bezahlt die Stadt komplett alleine. Bei einer GRUNDerneuerung, je nach Modell geschätzte 20 und 25%. Den Rest bezahlt der Bürger mit dem vermutlich bald kommenden Straßenbeitrag. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Warum es also keine Zustimmung zu dem Vorstoß des SPD-Antrages gibt, dürfen Sie jetzt selbst bewerten.

Hinweis
Die SPD-Fraktion hat durch Ihren Vorsitzenden Armin Lauer bei der Haushaltsrede ein Versprechen abgegeben. Er wollte den Bürgern den Haushalt 2014 erläutern und Fragen dazu beantworten. Der Termin für diese öffentliche Fraktionssitzung der SPD steht nun fest:
Am 22.05.2014 in den Königlich Bayerischen Stuben, Bachgasse, Rödermark-Urberach, ab 19:00 Uhr im Nebenraum.

Zu Straßenbeitrag
Es kann der Eindruck entstehen, Rödermark muss NUR deshalb einen  Straßenbeitrag einführen, weil der RP es so will. Der RP will den Straßenbeitrag deshalb, weil Rödermark hoch verschuldet ist und unter dem Rettungsschirm steht.  Hätte Rödermark einen ausgeglichenen Haushalt und weniger Schulden, wäre ein Straßenbeitrag wohl kaum ein Thema.
 
Weiterführende Links
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Rödermark hat in 2011 geklagt.

Folgendes stand am 10.09.2011 bei OP-Online

[..]Die Stadt zieht gegen das Land vor Gericht, weil sie bewährte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung aufheben musste. Andernfalls hätte sie Zuschüsse und Zinsen für den Straßenbau in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zurückzahlen müssen.[..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Ob Rödermark gewonnen hat? Muss Rödermark Zuschüsse zurückzahlen??


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Straßenbau: Sie buddeln 60 Zentimeter tief

Aus OP-Online

[..]Vier Wochen lang sollen die Straßenbauer die Landesstraße zwischen Wildhof-Kreuzung und Alter Linde „grundhaft erneuern“. Das bedeutet, dass die Fahrbahn etwa 60 Zentimeter tief ausgekoffert, neu aufgebaut und asphaltiert werden soll. Innerhalb dieser und der nächsten Woche soll dies auf der Südseite der Isenburger geschafft sein. In der Zeit von Montag, 23. Juli, bis Freitag, 3. August, dann auf der Nordseite.[…] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online
Hervorhebung durch den Autor.


Siehe auch zu Rödermark / Waldacker: Fahrbahnerneuerung: B459 wird zum Engpass (Besonders die Kommentare)
 
Anmerkung
Ich habe mich entschlossen wieder einen Link auf OP-Online zu schalten. Die Werbung für das Gewinnspiel / Quiz wurde scheinbar eingestellt.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Rödermark Odenwaldstraße. Oh Herr Pelka. Oh Offenbach-Post

Oh Offenbach-Post. Oh Herr Pelka.

Ich finde es mehr als traurig, dass die Odenwaldstraße wieder eine Vorfahrtsstraße wird und die 30-Zone abgebaut werden muss. Das trägt sicherlich nicht zur Verkehrssicherheit bei. Es ist auch zu beachten: Ein Teil der Odenwaldstraße wird von der Stadt als sicherer Schulweg ausgewiesen.

Zu Ihrem Kommentar, Herr Pelka. Man sollte/muss eines beachten.

Zuschüsse vom Land gibt es NUR DANN, wenn die bei Antragsstellung gültigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie mir aus Wiesbaden mitgeteilt wurde, hat der damalige Bürgermeister die Voraussetzung zur Kenntnis genommen und so auch abgezeichnet.

Wenn sich die Stadt Rödermark dann nicht an die Voraussetzungen hält, so hat diese auch die Konsequenzen zu tragen. Und die jetzigen Beanstandungen vom Landesrechnungshof waren schon zum damaligen Zeitpunkt die Voraussetzung für eine Bezuschussung.

Es spricht ja nichts dagegen, eine 30-Zone in der Odenwaldstraße einzuführen. Nur dann muss die Stadt selber zahlen.

Herr Pelka, was Sie da über

…..lassen so auf Steuerzahlerkosten Muskeln spielen lassen und Fingerspitzengefühl…..

ist in diesem Fall völlig deplatziert.

Kann es evtl. sein, dass Sie gar nicht oder sehr schlecht recherchiert haben?

Auszug der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
…..[]….überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird…..Lesen Sie den ganzen Artikel: Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Wie auf der Webseite der Stadt Rödermark zu lesen ist,

Weiterhin gilt dann in der Odenwaldstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die seitherige Tempo-30-Zone, welche in Teilbereichen bestand, wird aufgehoben. Quelle: Webseite Stadt Rödermark.

ist das für mich Kindergarten. Das geht auf Kosten des sicheren Schulwegs.
Will man hier UNMUT schüren? Hier ist einer fürchterlich beleidigt.
 
Da die o.g. Webseite der Stadt nicht zu erreichen ist (17.09.2017) hier der Text.

Die Stadt setzt in den nächsten Tagen in der Odenwaldstraße, später noch in der Freiherr-vom-Stein-Straße und in der Babenhäuser Straße neue Verkehrsregelungen in Kraft. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sieht sich die Stadt zu diesem Schritt veranlasst, weil der Landesrechnungshof andernfalls die Rückzahlung von insgesamt rund einer Million Euro an Fördermitteln des Landes zuzüglich Zinsen von der Stadt fordert.
?Wir tun das nicht aus innerer Überzeugung, ganz im Gegenteil?, sagte Erster Stadtrat Alexander Sturm am Donnerstag während der wöchentlichen Magistratspressekonferenz. ?Pikant ist, dass ausgerechnet aufgrund einer Prüfung des Landesrechnungshofes erhebliche Mehrkosten entstehen.? Neue Verkehrsschilder samt Installation schlagen für die drei Straßen mit insgesamt rund 50.000 Euro zu Buche. Um der sofortigen Geldzahlung entgehen zu können, sind die Verkehrsänderungen zunächst unvermeidbar. Die Stadt wird anschließend zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten eine Klage einreichen. Die Klageschrift dazu ist bereits in Vorbereitung.
Die Änderungen bestehen darin, dass die Rechts-vor-Links-Regelung in der Odenwaldstraße aufgehoben wird. Ausnahme ist die Kreuzung Odenwaldstraße /Otzbergstraße. Dort bleibt die seitherige Vorfahrtsregelung bestehen. An den anderen Kreuzungen ist die Odenwaldstraße zukünftig vorfahrtsberechtigt. Weiterhin gilt dann in der Odenwaldstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die seitherige Tempo-30-Zone, welche in Teilbereichen bestand, wird aufgehoben.
Die Verkehrsteilnehmer werden vor allem um Beachtung der neuen Vorfahrtsregelung gebeten. 

Meine Auskunft von der entsprechenden Stelle in Wiesbaden *1) ist:
» 30-Zone wird NICHT bezuschusst.
» Geschwindigkeitsbegenzung auf 30-Stundenkilometer wird nicht beanstandet.

Zu dem Kindergarten
Lesen wir doch einfach einmal, was da in den Richtlinien zur Bezuschussung steht:

…..Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.….Lesen Sie hier den ganzen Text.

Können/Wollen die von der Stadt Rödermark das nicht so sehen? Machen die Verantwortlichen der Stadt Rödermark ohne Not die Odenwaldstraße wieder zur Rennstrecke?
Oder verstehe ich da etwas völlig falsch?

Lesen Sie hierzu: Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag

Zur Zurückerstattung der Zuschüsse
Ich sehe das so. Der Landesrechnungshof ist angehalten zu überprüfen, dass Gelder dafür ausgegeben werden, wofür diese auch beantragt wurden.
Dietzenbach hat vor kurzem das gleiche Problem gehabt. Die werden aber nicht klagen. Fragen wir uns doch einmal warum? Haben die begriffen?

Ich habe so das Gefühl, die Stadt muss hier 50.000,00 Euro berappen (wofür eigentlich so viel) und sucht jetzt händeringend nach einem Grund, um in der Öffentlichkeit ein Bild des Opfers zu malen. Und hierbei hilft die Offenbach-Post in Person Herr Pelka.

Für Bürgermeister Kern dürfte es im Prinzip ein Leichtes sein, die Schuld auf seine(n) Vorgänger zu schieben. Die waren auch noch von einer andern Partei. Falsch. Die Ausführung der Arbeiten geschah zu einer Zeit als Roland Kern Bürgermeister war.

Da wir noch nicht ganz den Monat Juli beendet haben, kann auch noch nicht abschließend gesagt werden, wie letztendlich die Beschilderung in der Odenwaldstraße aussieht. Bei einer Regelung 30-Stunden-Kilometer-Begrenzung wäre, so wie mir bestätigt wurde, vom Land (Landesrechnungshof) kein Einwand zu erwarten.

Was ich auch noch loswerden will.
Bei der Haushaltsdebatte brüsten sich die Parteien, wenn im Haushaltsplan ein Posten von 5.000,00 Euro gefunden wurde, den man einsparen kann. Dann wird um einen Platz für einen Artikel in der OP gekämpft. Die eigenen Webseiten quellen über vor Eigenlob.

Bei den Zuschüssen zum Straßenbau, wo es um viel Geld geht, halten sich alle Parteien sehr bedeckt. Es gibt auch KEINE der Parteien einen Kommentar zu der geplanten Klage ab. Die wird natürlich auch wieder unser Geld kosten.

Der Bürger soll sich mal darüber Gedanken machen.

Nachtrag 01.08.2011
Es bleibt abzuwarten ob NUR der Wegfall der 30-Zone und die Vorfahrtsregelung in der Odenwaldstraße genügt. Sicherlich werden bei der erneuten Prüfung auch die baulichen Maßnahmen eine Rolle spielen.

1) Entprechende Stelle in Wiesbaden: Hessischen Straßen- und VerkehrsVerwaltung angerufen (HSVV).


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.