Realistische Betrachtung = Fetischismus der FDP? Bürgermeister Kern verweigert sich schlichtweg den Realitäten!

Gegendarstellung, FDP Rödermark, Straßenbeitrag
[..]In einem aktuellen Pressebericht wirft Bürgermeister Kern der FDP einen „irrealen Straßenbaufetischismus“ vor. Dieser absurden Wortschöpfung treten die Rödermärker Liberalen entschieden entgegen. „Die Koalition möchte in den nächsten 10 Jahren maximal 1 Mio. € pro Jahr für Straßensanierungen zur Verfügung stellen. Allein für die Sanierung der 38 Straßen auf der Dringlichkeitsliste der Bauverwaltung würde man danach rund 20 Jahre brauchen“, [..] Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Da bleibt einem der Rollmops im Hals stecken

Man fragt sich an manchen Tagen – kann das eigentlich wahr sein? Heute ist wieder so ein Tag. Man liest beim Frühstück in der Offenbach Post etwas über Straßen in Rödermark (Printausgabe vom 5.6.2018) und da bleibt einem beim Lesen der Rollmops im Hals stecken. Warum?

BM Kern. „Nie dagewesene Erhöhung der Grundsteuer B
Keiner, aber wirklich keiner möchte die Grundsteuer B erhöhen. Unter Roland Kern wurde diese bereits von 290% auf satte 540% angehoben. Aber es müssen vom hauptamtlichen Magistrat Lösungen aufgezeigt werden wie:
– man dem Verfall der Straßen wirksam entgegenwirken kann und
– man das ohne die Grundsteuer zu erhöhen bewerkstelligen kann.
Ich denke, beides zusammen geht nicht. Es sei denn, die gute Fee kommt wieder und regelt wie so oft verfahrene Situationen in unserer Stadt.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Es ist vollkommen richtig, dass Anträge zurückgezogen wurden, die einen Gemeindeanteil von mehr als 30%, aber weniger als 50% forderten. Bei Antragsschluss waren Prozentsätze von mehr als 30% fast ausgeschlossen. Dann kam Bürgermeister Kern der Zufall zur Hilfe. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. „Der Zufall“. Zufällig bekam der BM etwas mitgeteilt, was für den Bürger weniger Belastung bedeutet. Der Zufall brachte die Wende. Es waren nicht die gründlichen Informationen über die gegebenen Möglichkeiten, es war purer Zufall. Stellen Sie sich einfach einmal vor, Herr Kern wäre an diesem bewussten Tag nicht in Wiesbaden gewesen. Gut, Schnee von gestern. Jetzt wird wahrscheinlich der Gemeindeanteil auf 100% angehoben. Das zeigt aber die Arbeitsweise (wie z.B. die Toilettenanlage am Bahnhof) vom hauptamtlichen Magistrat.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.
Und was sagte Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.“ Quelle: Blog für Rödermark

Dass die Anträge von FDP und FWR, die 40 bzw. 45 % städtischen Anteil forderten, zurückgezogen wurden, weil der neue Vorschlag (Erkenntnis von Roland Kern, gewonnen nach einem zufälligen Treffen in Wiesbaden) des Magistrats zugunsten der Bürger noch darüber hinaus ging, liegt doch auf der Hand.

Eine Feststellung von Bürgermeister Kern ist vollkommen richtig. Würde man das notwendige Geld in die Straßensanierung investieren um den Erhalt der Infrastruktur sichern, käme es zu einer noch nie da gewesenen Grundsteuererhöhung. Richtig ist auch, wenn man 15 Jahre zu wenig investiert, hat man den Kindern und Enkeln einen unfassbar hohen Investitionsstau zur Bearbeitung überlassen.

Wer hat das zu verantworten? Sind es diejenigen, die Herrn Kern an die Aussagen seiner Fachabteilung erinnern, dass es einen Investitionsstau von ca.20 Mio. Euro gibt? Muss man die Bürger daran erinnern, dass wenn man das wirklich notwendige unternimmt, Rödermark zu einer Großbaustelle wird? Die Großbaustelle haben doch nicht die zu verantworten, die anhand mit den von der Stadt genannten Zahlen auf die Missstände hinweisen, sondern derjenige, der es so weit kommen ließ. Wer kann denn etwas dafür, dass für die notwendigen Maßnahmen das Personal fehlt? Sind das nicht alles Punkte, die der hauptamtliche Magistrat und seine Koalition zu verantworten hat? Hat man beim Personal auch die richtigen Prioritäten gesetzt?

Diejenigen, die mehr als „BIS ZU EINER MIO.“ in die Straßensanierung investieren wollen, denken auch daran, dass jährlich ca. 2,0 Mio. an neuen Kosten hinzukommen. Evtl. denken die auch daran, dass der Schuldenberg, den die Kernsche Regierung aufgehäuft hat, nicht ausschl. unsere Kinder und Enkel zu tragen haben. Bei „Bei bis zu einer Mio. jährlich “, so die Koalition, wird Roland Kern im Alter von 90 Jahren erleben können, wie sich der Investitionsstau Stand heute (20 Mio.€) abgebaut hat. Natürlich ohne jegliche Kostensteigerung in 20 Jahren und auch keine weiteren Straßen, die zu sanieren sind.

Die Leistungen der Stadt sollte man aber nicht unter den Tisch kehren.
2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben.“ Quelle: Blog für Rödermark Rechnen Sie bitte nach. 6.000.000/(2017-2005)
Und Schutzschirmkommune sind wir erst seit 2013

Eine weitere Grundsteuererhöhung in der bald endenden Bürgermeisterzeit von Roland Kern wäre ein Rekordergebnis. Unter Herrn Kern wurde die Grundsteuer B bereits von 290% auf 540% angehoben. Eine notwendige Erhöhung, nur für die Straßensanierung, würden weitere 300% bis 400%-Punkte bedeuten. Und das kann der BM zu seinem Abschied wirklich nicht gebrauchen. Soll es doch sein Nachfolger regeln.

 
Steigerung des Investitionsstaus für Straßen in Rödermark. Zahlen wurden von der Bauverwaltung genannt.
2017 sind es 20 Mio. €. In 2013 waren es noch 10 Mio.

 

Was bleibt?
Es fehlt eine wirklich schlüssige Erklärung vom hauptamtlichen Magistrat bzw. der Koalition. Lassen wir einfach einmal die Kostensteigerung weg. Lassen wir Straßen weg, die zu den bisher bekannten in den 20 Jahren hinzukommen. Konzentrieren wir uns nur auf das, was von der Stadt bekannt gemacht wurde. Für 20 Mio. (das sind 13% der Straßen in Rödermark) müssen grundhaft saniert werden. Der Magistrat hat eine Lösung zu präsentieren. Dafür, so sollte man meinen, wird der Magistrat bezahlt. Argumente, die das Ziel komplett verfehlen, sind nicht angebracht.
Die Koalition hat Vorschläge zu machen. Die Vorschläge der Opposition kann man, wie man ganz offensichtlich sieht, vergessen. Von der regierenden Koalition fehlt die Akzeptanz. Die Vorschläge werden schlecht geredet.
In Jahr 2039 feiern wir dann den 90. Geburtstag von Roland Kern: „Fest auf den 13% instandgesetzten Straßen in Rödermark“

Evtl. kann ja einer von der mitlesenden Koalition meine falschen Gedanken in die richtige Richtung lenken. Wenn mit Zahlen gearbeitet wird, kann ich mit Kenntnissen der Grundrechenarten dienen. Z.B. 20.000.000,00-10.000,000,00 = 10.000,000,00. 10.000.000,00/(2018-2013)= 2.000.000.00. Jedes Jahr ein zusätzlicher Posten für die „grundhafte Sanierung“.

Siehe auch
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Gemeindeanteil bedeutet, die Stadt hat den Betrag aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten. Eine zusätzliche Einnahmequelle wäre der Straßenbeitrag gewesen. Reichen die Einnahmen nicht aus, erhöht man die Grundsteuer und evtl. die Gewerbesteuer.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?

Die bestehende Infrastruktur verrottet.
Dem Bürgermeister scheint das egal zu sein.
Man stürzt sich in weitere Kosten, die den Haushalt in Zukunft enorm belasten werden.
Unsere Kinder und Enkel haben den Ausgabewahnsinn in unserer Stadt zu zahlen.

Im Internet kann man eine Tabelle finden, auf der die Kosten für die Straßensanierung (grundhafte Sanierung) aus Sicht des Verfassers aufgeführt sind. Die dort aufgeführten Kosten entsprechen in etwa denen, die auch auszugsweise von der Stadt genannt wurden.
Die aufgeführten Beträge sollten über die beschlossene (wahrscheinlich Mitte Juni wieder aufgehobene) Straßenbeitragssatzung von den Bürgern eingefordert werden.

Wenn man davon ausgeht, dass die aufgeführten Zahlen in etwa den tatsächlichen Straßenzustand und die entstehenden Kosten darstellen, dann muss man sich fragen: „Wer/Wie sollen die Sünden der vergangenen 14 Jahre jemals bezahlt werden?“

Bulau

Bienengarten

Strassen Rödermark
Strassen Rödermark

Lesen Sie auch
Straßenbau. Laut Gutachten sind jährlich 2,2 Mio € erforderlich


Messenhausen

Ober-Roden





Urberach






Legende

  • Spalte A sind die Straßennamen aufgelistet, sortiert nach Stadtteilen und Stadtvierteln.
  • Spakte B Stadtteil.
  • Spalte C Anzahl der Wohngebäude, Stand 2016.
  • Spalte D ist die ca. Straßenlänge notiert
  • Spalte E ist die Straßenfläche in Quadratmetern aufgelistet.
  • Spalte F ist eingetragen, in welchem Zeitraum die Straße erstmalig fertig gestellt wurde.
  • Spalte G schließlich enthält eine Schätzung der Kosten für eine grundhafte Sanierun/185 €/qm
  • Straßen mit dem höchsten Sanierungsbedarf gelb hervorgehoben.
  • Grün sind die Straßen hervorgehoben, die noch keine 20 Jahre bestehen oder in diesem Jahrtausend bereits saniert wurden.
  • Kursiv sind die Straßen markiert, bei denen es sich um Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen handelt.

Da die o.g. Angaben nicht von der Stadt sind, stellt sich natürlich sofort die Frage: „Kann man den o.g. Angaben trauen?“
Ich denke schon:
Vergleichen Sie die Zahlen mit den von der Stadt Rödermark ermittelten Kosten.
 
Straße/Fläche qm/Preis 185,00€ pro qm.

Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.
Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.

Einige Beispiele.
Straße/Stadt €/Liste €
Am Zilliggarten/464/454
An der Hatterwiese/221/217
Bachgasse/594/576
Berliner Straße/487/485
Bonhoeferstraße/256/256
Breslauerstraße/145/144
Max-Planck-Straße/1898/1892
Pestalozzistraße/1609/1920
Wingertstraße/749/730

Lesen Sie auch
ABSTURZ. Man muss ja nicht alles nachmachen.


Tabelle als:
.xls
.ods
 


06.03.2013 sprach man von 10 Mio.
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle


2017
[..]Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro (15.000.000,00) sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Bescheiden nehmen sich gegen diese Summe die Mittel aus, die im Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfügung stehen: 825.000 Euro für Unterhaltung und Investitionen, dazu 200.000 Euro für Feld und Wirtschaftswege.[..] Quelle: OP-Online

Die Aussage zu den 15.000.000,00 Euro ist schon über zwei Jahre alt. Die Straßen sind nicht besser geworden. Aber wahrscheinlich sind die Kosten angestiege. 🙁

Siehe auch
Straßenbeiträge – Zahlen und Fakten
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Sorge um Erhalt der Straßen

Die SPD spricht sich gegen Straßenbeiträge aus, warnt aber auch vor einem Investitionsstau beim Straßenbau. Vom Magistrat fordert sie ein Konzept. Weiter bei fr.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Freie Wähler Rödermark. Antrag zur Aufhebung des Straßenbeitrags.

Rödermark. Straßen-Sanierung
Rödermark. Straßen-Sanierung

Antrag der Freien Wähler Rödermark (FWR) zum Straßenbeitrag
Der Antrag wurde bereits am 3.5.2018 von den FWR zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung den entsprechenden Gremien vorgelegt.

Die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung wurde im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung für Rödermark beschlossen, da andernfalls der Haushalt 2018 vom RP nicht genehmigt worden wäre. Diese Haltung des RP basierte auf der gesetzlichen Vorschrift, dass Kommunen in Hessen mit defizitärem Haushalt und/oder Schulden eine Straßenbeitragssatzung erlassen müssen.

Angestoßen durch eine Unterschriftensammlung der FREIEN WÄHLER Hessen hat die FDP im hessischen Landtag den Antrag eingebracht, diese gesetzliche Vorgabe in eine „Kann-Vorschrift“ zu ändern, d.h. dass jede Kommune selbständig entscheiden kann, ob sie eine Straßenbeitragssatzung erlassen will. Die die derzeitige Landesregierung tragende Koalition hat sich erfreulicher Weise diesem Antrag angeschlossen. Es ist daher davon auszugehen, dass noch im Mai 2108 ein entsprechender Beschluss des Landtages erfolgen wird.

Die im Dezember für Rödermark beschlossene Straßenbeitragssatzung basierte in keiner Weise auf dem Willen der politischen Mehrheit in Rödermark. Bei einer geänderten Gesetzeslage ist es möglich diese Satzung wieder abzuschaffen, bevor dadurch hohe Verwaltungskosten entstehen und/oder die Bürger zusätzlich finanziell belastet werden.

Gleichzeitig müssen aber Maßnahmen ergriffen werden zur Sicherstellung, dass künftig erforderliche Straßensanierungen erfolgen und nicht wie in den vergangenen Jahren einfach unterbleiben mit all den überall sichtbaren negativen Auswirkungen.

Beschlussvorschlag:
1) Sobald die „Kann-Regelung“ für eine Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Hessen Gesetzeskraft erlangt hat wird der im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss über die Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Rödermark aufgehoben.
2) Zur Sicherstellung der für kontinuierliche Straßensanierungsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel wird festgelegt, dass ab dem auf die Beschlussaufhebung gem. Punkt 1) folgenden Fiskaljahr in jedem Jahr der Gegenwert von 100 Hebepunkten der Grundsteuer B zweckgebunden ausschließlich dafür verwendet wird.

Siehe auch
» 13.05.2018 Straßenbeitrag. Artikel der SPD Rödermark
» 12.05.2018 AL für sofortige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
» 04.05.2018 Rödermark. CDU will den gerade beschlossenen Straßenbeitrag abschaffen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Artikel der SPD Rödermark

Wir fordern alternatives Finanzierungs.- und Sanierungskonzept für die Rödermarker Straßenbeiträge.

Sowohl auf Landes.- als auch auf kommunaler Ebene wollen Politiker die verpflichtende Erhebung einer Straßenbeitragssatzung abschaffen. Auch die SPD in Rödermark begrüßt dieses neue Umdenken, befürchtet aber einen Investitionsstau und fordert klare Konzepte und Strategien.
In der Rödermärker Stadtverordentenversammlung sprechen sich jetzt doch immer mehr Fraktionen gegen eine Straßenbeitragssatzung aus. Zum Hintergrund dieses plötzlichen Sinneswandels seien, neue landespolitische Entwicklung zu nennen – hier will man nun doch für defizitäre, kommunale Haushalte wie Rödermark die verpflichtende Erhebung einer Straßenbeitragssatzung abschaffen. Weiter bei Samuel Diekmann .

Siehe
Niederschrift der Stavo vom 8.12.2017


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Es wird höchste Zeit etwas zu ändern.

Bilder aus Rechtenbach, Lahn-Dill-Kreis


 
Zu diesem Bild hatte ich eine Frage an einen vorbeigehenden Passanten.
Kanal saniert weil es Fördergelder gab.
Kanal saniert weil es Fördergelder gab.

Es wurde kurz und knapp das bestätigt, was auf dem Plakat steht. „Kanal war nicht nötig. Es gab aber Fördergelder.“ Kommt mir bekannt vor. Man beantragT Fördergelder, bekommt den Zuschlag und dann geht es krampfhaft auf die Suche nach Projekten, wo man die Fördergelder verpulvern kann. Man muss wissen, Fördergelder belasten ganz gewaltig die Gemeindekasse. Bei z.B. 10.000.000,00 € Gesamtsumme können es leicht 3.000.000,00 € Gemeinde-/Stadtanteil werden.
Und was meist nicht beachtet wird, die geschaffenen (?unsinnigen?) Einrichtungen müssen dauerhaft unterhalten werden. Die Folgekosten sind nicht unerheblich. Viel Geld wird fehlen für z.B. die Straßensanierung

Man sollte die Fördergelder auf alle Kommunen verteilen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Zukunft der umstrittenen Straßenbeiträge in Hessen

Rödermark. Straßen-Sanierung
Rödermark. Straßen-Sanierung

Eine Entscheidung über die Zukunft der umstrittenen Straßenbeiträge in Hessen rückt näher. Der Städtetag liege mit einer Abfrage unter den großen Städten im Land in der Endphase, sagte ein Sprecher des Verbandes in Wiesbaden. Quelle fr.de

Wenn es so weit kommen sollte, dass eine Kommune keine Straßenbeiträge mehr zu erheben braucht, bedeutet das nicht, dass der Bürger nicht für Straßen zu zahlen hat. Die Kosten für den Straßenbau werden dann wahrscheinlich über die Grundsteuer B eingezogen. Damit hätten dann auch die Mieter einen Teil Kosten für die Straßensanierung zu tragen.
Straßenbeitrag entfällt. Grundsteuer B wird um max. 50 Prozentpunkte erhöht.

Aber warten wir ab, wie die Entscheidung letztendlich aussehen wird.


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Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?

VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?
Lesen Sie unbedingt den Artikel von Samuel Diekmann. Hier wird Klartext geredet.

[..]Der VGH Kassel hat entschieden: dies könnte auch für Rödermark und andere defizitäre Kommunen Folgen haben. Laut jüngstem Urteil (Aktenzeichen: 8 A 1485/13) müssen verschuldete Kommunen nicht nur eine Straßenbetragssatzung erlassen, sondern auch die auf die Bürger umzulegenden Kosten im „höchstmöglichen Rahmen“ festsetzen.[..]
[..] Dieses Urteil könnten für die Bürgern in Rödermark noch sehr teuer werden. An eine Kompensation der Straßenbeiträge durch eine Absenkung der Grundsteuer B (so wie es Schwarz/ Grün den Rödermärkern versprachen) ist damit jedenfalls in absehbarer Zeit vom Tisch. Selbstverständlich müssen wir als Stadtverordnete kreativ werden um mögliche Gebührenexplosionen vom Bürger abzuwenden, aber…[..]
Lesen Sie hier den ganzen Text. Samuel Diekmann

 
Anmerkung
Der Text der Entscheidung liegt mir noch nicht vor. Bisher liegt vor. (Link anklicken)

Die Revision gegen dieses Urteil wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Über eine Revision hätte das BVerwG zu entscheiden.


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Ausschusssitzung zum Straßenbeitrag.

Straßen-Sanierung.So geht es leider nicht
Straßensanierung. So geht es leider nicht

Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.

Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1

Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.

So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.

Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.

Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.

Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.

Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark

Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017
Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017

» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.

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