Peter Beuth. Kommunalbrief Hessen

Corona
Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,
die hessische Landesregierung hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Einer der wichtigsten Punkte: In Zukunft werden regionale Maßnahmen in unseren Landkreisen und kreisfreien Städte greifen, wenn dort binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auftreten. Ist der Herd der vermehrten Neuinfektionen innerhalb eines Landkreises zu identifizieren, kann der lokale Lockdown darauf konzentriert werden, beispielsweise innerhalb einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises oder ganz spezieller in einem Alten- oder Pflegeheim. Ist das Aufkommen neuer Infektionen nicht genau lokalisierbar, könnten auch weiträumigere Beschränkungen innerhalb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ins Auge gefasst werden. Festzuhalten bleibt: Die Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wurde in Hessen in den vergangenen Wochen in keinem Landkreis und zu keiner Zeit erreicht und wir sind hoffnungsvoll, dass die Entwicklung der Infektionszahlen auch in den kommenden Monaten in Hessen moderat bleibt.
Neben dieser Regelung greifen für Hessen weitere Lockerungen.

  • Am Samstag (9.5) können von der Kommune gesperrte Sportplätze und Sporthallen unter Einschränkung wieder geöffnet werden. Der Neustart für den Sport in Hessen ist ein großer Schritt in die Normalität, auch wenn in den kommenden Wochen und Monaten das Training in den Sportvereinen nur mit Einschränkungen durchführbar sein wird.
  • Sportstudios, beispielsweise für Yoga oder Pilates, können ebenfalls ab Samstag (9.5) unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und einem umfassenden Hygienekonzept geöffnet werden. Fitnessstudios und damit verbunden Bereiche mit Geräten für Kraft- und Ausdauersport sind ab 15. Mai wieder zugelassen.
  • Der Betrieb von Schwimmbädern für den Publikumsverkehr ist bis auf weiteres untersagt.
  • Darüber hinaus wurden wichtige Regelungen für die Gastronomie, Geschäfte und Hotels und Campingplätze getroffen. Sie alle dürfen ab 15. Mai unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln und eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Kinos, Theater und Opernhäuser können ab Samstag wieder öffnen. Auch sie müssen gewährleisten, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Bezüglich der weiteren Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten gehen wir ebenfalls einen Schritt weiter. Ab Montag, den 18. Mai werden die Schulen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 bis 10 wieder geöffnet. Die übrigen Grundschüler sollen am 2. Juni an die Schulen zurückkehren. Auch für die Kindergartenkinder wird es mit Einschränkungen eine Rückkehr in den Regelbetrieb geben. Sie alle sollen noch vor den Sommerferien wieder in die KITA gehen können.
  • Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gelten weiterhin bis zum 5. Juni. Erlaubt wird allerdings, dass sich Personen aus zwei Hausständen treffen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben.

Alle Bereiche, die nunmehr gelockert wurden, stehen unter dem Vorbehalt der aktuellen Infektionszahlen. Daher spielt die strikte Einhaltung der Vorgaben zum Eigen- und Fremdschutz in unseren hessischen Städten und Gemeinden weiterhin eine wesentliche Rolle.
Alle detaillierten Informationen und die neuen Verordnungen und Regelungen finden Sie unter www.corona.hessen.de.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport
Quelle: Kommunalbrief@hmdis.hessen.de

Volker Bouffier. Corona-Pandemie „Unser Plan für Hessen“

Corona
Corona

07.05.2020
Ministerpräsident Volker Bouffier erläutert die Lockerungen der Corona-Maßnahmen.

I. Einleitung
Die Corona-Pandemie hat Hessen vor große Herausforderungen gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen massiven Einschränkungen für Menschen und Wirtschaft haben jedem von uns viel abverlangt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben durch ihre Opferbereitschaft und ihr diszipliniertes Verhalten dazu beigetragen, dass wir jetzt Lockerungen der Maßnahmen ergreifen können. Hier gelten der große Dank und die Anerkennung der Hessischen Landesregierung insbesondere den zahlreichen Helfern[..] Weiter bei www.hessen.de/

Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Sozialschutz-Paket II

Bundestag
Bundestag

Pressemitteilung
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Sozialschutz-Paket II
Montag, 11. Mai 2020, 13.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum:

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
BT-Drucksache 19/18966

Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Fabio De Masi, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten
BT-Drucksache 19/18686

Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Sozialen Schutz auch während der COVID-19-Pandemie umfassend gewährleisten
BT-Drucksache 19/18945

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kurzarbeitergeld Plus einführen
BT-Drucksache 19/18704

Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern
BT-Drucksache 19/18705

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: https://www.bundestag.de/resource/blob/694538/0f8b80719a066e714460929655d49b66/079_11_05_2020-data.pdf

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über die Video-Übertragung auf der Website des Deutschen Bundestages hergestellt.
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Deutscher Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-37171, Fax: +49 30 227-36192
pressereferat@bundestag.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

HOME

Der Radweg im Check

Radwege soll socherer werden
Radwege soll socherer werden

Radweg soll sicherer werden

[..] Willi Böllert geht mit 86 Jahren noch auf Fahrrad-Patrouille. Zusammen mit Thomas Mörsdorf von der Stadtverwaltung checkte er den „wumboR“-Weg[..] weiter bei OP-Online


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Corona
Corona

Bulletin Stand 6. Mai 2020, 14 Uhr
1. COVID-19 Fallzahlen:

  • Bestätigte Fälle weltweit¹ 3.677.165 (Vergl. 05.05.2020: + 91.808)
  • Todesfälle weltweit¹: 257.337 (Vergl. 05.05.2020: + 5.742)
  • Bestätigte Fälle in Deutschland²: 164.807 (Vergl. 05.05.2020: + 947)
  • Todesfälle in Deutschland²: 6.996 (Vergl. 05.05.2020: + 165)
  • Bestätigte Fälle in Hessen³: 8.678 (Vergl. 05.05.2020: + 93)
  • Todesfälle in Hessen³: 388 (Vergl. 05.05.2020: + 4)

Hier das Bulletin.
 

Podcast zu Gaststättenöffnung
Podcast zu Gaststättenöffnung

Podcast. Restaurants vor der Rückkehr
 
Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark

Die Ober-Rodener Spendung

Ober-Rodener Spendung
Ober-Rodener Spendung

Siehe: Ober-Rodener Spendung (jetzt Stiftung Rödermark). Graf Reinhard von Hanau-Lichtenberg.

[..]„Mit einer Spende an die Stiftung Rödermark helfen Sie direkt den Menschen an Ihrem Wohnort, die auf unser aller Hilfe angewiesen sind“, appelliert die Erste Stadträtin.[..] Siehe Op-Online.

Stiftungskapital laut Haushaltsplan 2020/2021 Seite 54. 153.000,00€. Seit 2014 gleichbleibend.

Haushaltsplan Ober-Röder Spendung. Seite 344
Haushaltsplan Ober-Röder Spendung, Seite 344.

Doppelhaushalt 2020/2021. Seite 344.
 
Siehe auch
2014 [..] Gemäß der Satzung der „Stiftung Rödermark“ beträgt das Stiftungsvermögen 150.000,00 Euro. Auf den Konten der Finanzbuchhaltung befindet sich aber tatsächlich ein Betrag von 153.387,56 Euro. Quelle: bgb.roedermark.de
» Satzung der Stiftung Rödermark (Ober-Rodener Stiftung)
 
» Zusammenfassung Ober-Rodener Spendung (jetzt Stiftung Rödermark)
» Was vor knapp 500 Jahren als „Ober-RodenerSpendung“ begann, zieht noch immer karitativ Kreise

Auslegungshinweise zur Bekämpfung des Corona-Virus

Corona
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Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung
zur Bekämpfung des Corona-Virus

Stand: 02.05.2020

Einleitung
Die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 17. März 2020 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch Artikel 2 der Neunten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus am 2. Mai 2020 geändert.

Ziel der Verordnung ist die Eindämmung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus, das sich in kürzester Zeit weltweit verbreitet hat. Sie bestimmt kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens und zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Das SARS-CoV-2-Virus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion, aber auch durch Aerosole übertragen. Durch die Schließung diverser Einrichtungen, Betriebe und Begegnungsstätten sowie das Einstellen bestimmter Angebote sollen Infektionsketten unterbrochen werden.
» Hier der ganze Text zu den Auslegungshinweisen

Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark