Beginn einer Dokumentation.

So sah 12.2024 die Einfahrt zur Kulturhalle aus.
Am Ende der Dokumentation kann der Bürger objektiver beurteilen, ob sich der finanzielle Aufwand zur Verschönerung und Belebung des Kulturhallen-Vorplatzes gelohnt hat.

Planung

  • Alte Feuerwehr wird Schul-Mensa
  • Der jetzige Parkplatz der Volksbank entfällt.
  • Die Stadt wird aus Steuergeldern der Volksbank einen neuen Parkplatz dort erstellen, wo sich zurzeit noch die beiden Gebäude befinden.
  • Grundstückspreise schräg gegenüber der beiden zum Abriss freigegebenen Gebäude mehr als 1.000,00 € p.qm.
    Wobei man bei diesem Preis die Umstände eines mehrfachen Verkaufs und die mehrfach angefallene Grunderwerbssteuer beachten muss.
  • Sehen wir mal was, es wird.


    Die Liegenschaften Dieburger Straße 29 und 31 befinden sich ebenfalls in städtischem Eigentum. Die Nummer 29 wird seit einigen Jahren durch den Verein „Kunst in Rödermark“ (KiR) genutzt, ist jedoch stark sanierungs- und modernisierungsbedürftig (aktuell weder Heizung noch Wasseranschluss). Die Nummer 31 wurde aktuell ebenfalls durch die Stadt erworben.
    Die Liegenschaften sind aufgrund ihrer Lage am Eingang des Ortskerns sowie zwischen der Dieburger Straße und Kulturhallenplatz von strategischer Bedeutung. Der Erwerb bildet eine Chance, eine sinnvolle große Lösung für das Gesamtareal zu schaffen. Der Umgang mit den Liegenschaften (Sanierung / Neubau) ist daher abhängig von einer Bestandsbewertung, der konkreten Nutzung (Machbarkeit) und dem städtebaulichen Rahmenplan des gesamten Ensembles „Funktionaler Ortskern“ (Wegebeziehungen, Raumkanten).
    Alle hier aufgeführten städtischen Liegenschaften mit strategischer Bedeutung müssen zwingend im Zusammenhang betrachtet werden. Es gilt, die Wechselwirkungen zwischen den öffentlichen Gebäuden zu beachten und im Zuge einer „großen Lösung“ – im Zusammenspiel
    mit dem Freiraum – das einmalige Entwicklungspotential für den funktionalen Ortskern zu nutzen
    Quelle: ISEK


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Geschäftsberichte der kvgOF.

    Transparenz für alle

    Ob unsere Partner in den Kommunen, Presse oder die besonders interessierte Öffentlichkeit: In unseren Geschäfts- und Gesamt­berichten finden Sie alles rund um die kvgOF. Quelle: https://www.kvgof.de/berichte

    Ich bin interessiert an den Geschäftsberichten. Leider kann ich damit recht wenig anfangen.
    Es gibt im Leserkreis bestimmt genügend Bürger, die mit den Zahlen etwas anfangen können.

    NWkm = Nutzwagenkilometer

    Gesamtbericht kvgOF 2021
    Gesamtbericht kvgOF 2022
    Gesamtbericht kvgOF 2023
     
    Siehe auch
    » Hopper. Ob der genannte Zuschussbedarf auch stimmt?


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Wann kommt der Nachtragshaushalt?

    Aus der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024/2025. Landtrat Quilling
    Genehmigung der Haushaltssatzung 2024/2025. Landtrat Quilling

    Quelle: Genehmigung Hashaltssatzung

    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    In Hainburg gibt es Zahlen zum Haushalt.

    Hainburg informiert seine Bürger über die Haushaltslage.
    Wenn man will oder muss, kann eine Verwaltung Auskunft geben.

    „Wir rechnen mit einer drastischen Erhöhung der Kreis- und Schulumlage“, sagte Christian Spahn. Aktuell sind im Hainburger Haushalt noch rund 8,5 Millionen Euro für die Kreis- und 4,4 Millionen Euro pro Jahr für die Schulumlage eingeplant.
    Siehe: Op-Online

    Da (und nicht nur in Hainburg) bekommt man zumindest einen groben Überblick über die Haushaltslage in Zahlen und nicht in Sprüchen.

    In Rödermark befindet sich der Bürger im Blindflug in die Kostenfalle. Mir kann keiner erzählen, dass es der Verwaltung nicht möglich ist, zumindest einen Trend bekannt zugeben. Natürlich wissen die in der Verwaltung, die es wissen müssten, in etwa Bescheid. Wie könnte sonst ein Bürgermeister den Spruch über seinen eigenen Haushalt in der Öffentlichkeit von sich geben: Es wird ein Waterloo hereinbrechen. Man kann eigentlich nur daraus schließen, dass die Lage ganz schrecklich ist und die Wahrheit eine Wiederwahl des jetzigen Bürgermeisters und indirekt auch die der Erten Stadträtin gefährden könnte.


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    1.529,24 Prozentpunkte Grundsteuer für 2024 mit realistischeren Haushaltsdaten?

    Würde eine KI einen Hebesatz für 2024 von 1.529,24 errechnen, wenn man ihr aktuellere Zahlen zu Verfügung gestanden hätte?
    Mit den zur Verfügung gestellten Zahlen kam man schon auf einen notwendigen Hebesatz von 1.229,54 Prozentpunkte kommen.


    Nachtrag
    1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
     
    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €
     
    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €


    Vorweg: Alle in diesem Artikel aufgeführten Zahlen sind recherchierbar. Die Quelle sind u.a.: Finanzen Hessen, Finanzen Hessen, Finanzplanungserlass, Haushalt der Stadt.

    Im Nachgang zum gestrigen Bürgermeistertalk
    kam u.a. eine Feststellung zur ersten Grundsteuererhöhung in 2025.“Der Magistrat musste die Grundsteuer deshalb erhöhen, weil der Satz vom Land vorgegeben wurde.
    Diese Aussage ist GRUNDSÄTZLICH FALSCH. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sind ausschließlich Sache der Stadt. Hätte man die Vorgabe vom Land zwingend umsetzen müssen, wäre in Rödermark der Hebesatz jetzt 804 %-Punkte. Also, es gibt KEINE MUSS-Vorgabe vom Land. Selbst dann, wenn eine Stadt einen hochdefizitären Haushalt hat, wird man der Stadt den Hebesatz wohl kaum vorschreiben können. Verklausuliert geht es aber. Bei einem hochdefizitären Haushalt müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die das Gesetz erlaubt. Dazu gehört: Grund- und/oder Gewerbesteuererhöhung, die Einführung einer Straßenbeitragssatzung, Gebührenerhöhung. Folgt man dem nicht, wird der Haushalt nicht genehmigt und in letzter Konsequenz die Stadt unter Aufsicht gestellt und der Magistrat zum …. was auch immer.

    Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.“ https://finanzen.hessen.de/presse/hebesatzempfehlungen-fuer-hessens-kommunen-berechnet

    So wie das Land der Verwaltung eine EMPFEHLUNG
    zur Grundsteuererhöhung im Rahmen der Grundsteuerreform ausspricht, so gibt es auch EMPFEHLUNGEN dazu, mit welchen Steigerungen man bei den Einnahmen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten rechnen kann. Hier übernimmt man gerne den abgegebenen Höchstsatz, weil der in der Planung die höchsten Einnahmen bringt. Ob man da örtliche Gegebenheiten betrachtet?
    Siehe Finanzplanungserlass.

    Wie würde eine KI den Haushalt betrachten?
    Eine KI rechnet mit den Zahlen, die genannt werden. Eine KI denkt und rechnet nicht taktisch.
    Im Haushalt finden Sie eine Hebesatzempfehlung, die ganz nüchtern aus den vorgegebenen Zahlen einen Hebesatz zu einem ausgeglichenen Haushalt rechnerisch ermittelt.

    Der Hebesatz hätte laut, nennen wir es einfach mal Haushalts-KI,
    in 2024 schon bei 1.229,54 liegen müssen. Siehe Haushaltsplan, Seite 93. Eine Haushalts-KI kann nur mit vorliegenden Zahlen rechnen. Hat man schon solche Planungsinstrumente, dann sollte man auch alles einrechnen, was mit Sicherheit an Kosten eintreffen wird, obwohl die Pflicht dazu nicht besteht. Ich denke an die ca. 4,5 Mio. (jeweils in etwa eine Hälfte 2024/2025) gestiegenen Kreisumlagen, die vor schon zur Haushaltseinbringung bekannt waren, aber nicht mit in die Haushalte für 2024/2025 übernommen wurden. Darum, denke ich, kann man alleine schon deshalb den Doppelhaushalt 2024/2025 getrost als Märchenbuch bezeichnen.

    Eine Haushalts-KI wäre unter Berücksichtigung der Kreisumlage
    wohl schon auf einen Hebesatz von 1.429,24 gekommen. Da die Gewerbesteuer den Plan um einen Millionenbetrag verfehlen wird (den genauen Betrag werden wir so um den 20.01. erfahren), würde eine Haushalts-KI mit einer „den örtlichen Gegebenheiten angepassten“ Steigerung mindestens eine weitere Steigerung der Grundsteuer um 100 Prozentpunkte notwendig machen. Die Haushalts-KI wäre in 2024 schon bei 1.529,24 Prozentpunkte angelangt. In 2024 betrug die Grundsteuer 715 %-Punkte.

    Was ist im Jahr 2025 zu erwarten?
    Ich schreibe schon mal heute, wie ich das sehe.
    Ich hoffe nicht, dass es auch nur annähernd an das hereinreichen wird, was eine Haushalts-KI bei einem Einzelhaushalt 2025 vorgeschlagen würde.
    Für 2025 wird zusätzlich zu der nicht eingearbeiteten höheren Kreisumlage ca. 2,5 Mio. noch zurzeit ein Fehlbetrag Betrag in Höhe von ca. 3,6 Mio. Kommunaler Finanzausgleich. Hier lag die Schätzung der Verwaltung der zu erwartenden Einnahme total daneben. Dann noch die Gewerbesteuer. Laut Finanzplanungserlass muss man die im Doppelhaushalt angesetzte Steigerung der Gewerbeeinnahmen zurücknehmen.

    Steigt die Kreisumlage in 2025 erneut?
    Gestern konnte ich vom Nachbartisch hören, dass man wohl mit einer erneuten Steigerung der Kreisumlage in 2025 rechnen muss. Rechnen wir ganz vorsichtig mit einer Steigerung von 3%, dann kommen dann nochmal ca. 2 Mio. an Ausgaben auf die Stadt zu.

    Wenn alles bleiben sollte wie es ist, haushalten mit einem genehmigten Haushalt der fehlerhaft ist, mit zu niedrige eingeplanten Kreisumlagen, zu hoch geplanten Einnahmen über den Kfa und der Gewerbesteuer und der Landrat nicht einen Nachtragshaushalt einfordert, dann frage ich mich: Brauchen wir überhaupt noch ein solches Genehmigungsverfahren? Landrat Quilling könnte so Personal einsparen.

    Fazit.
    Ich glaube zwar nicht daran, dass man es wagen wird, einen Hebesazt in Höhe der vorgenannten %-Sätze einführen. Aber auf einen Hebesatz von eniges über 1.000 Prozentpunkte noch im 2025 sollte sich der Bürger einstellen.


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.