Könnte sein, dass „ausgesetzte“ Betreuungsgebühren gezahlt werden müssen. Schlimmstenfalls …

Hier geht es um Ihr Geld.
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Zu den Anfragen der FDP Rödermark an den Magistrat.

  • Betreuungsgebühren: In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit.
  • Grundsteuer: Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen.

Lesen Sie den Artikel bei der FDP Rödermark.
 
Es wäre nicht schlecht, eine Niederschrift der Sitzung zu erhalten.

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