Rödermark nach der Wahl

Nach der Wahl …
Der Pulverdampf hat sich verzogen. Sektkorken hier und tränengetränkte Taschentücher dort sind aufgekehrt und Aberhunderte von Plakaten wurden im Altpapier beigesetzt. Der Wähler hat entschieden und bekanntlich ist 18:01 Uhr am Wahlsonntag zugleich nach und schon wieder vor der Wahl. Doch was passiert jetzt eigentlich nach der Wahl genau? Was machen die Rödermärker Kommunalpolitiker dieser Tage, nachdem Sektlaune, Egohöhenflüge und Katerstimmung wieder dem Alltag gewichen sind? Zwar handeln und organisieren naturgemäß alle Parteien die Zeit nach der Wahl etwas unterschiedlich – im Großen und Ganzen passiert aber folgendes:

Konstanten
Durch die Stimmanteile bei der Wahl sind alte Mehrheiten verschwunden und neue Konstellationen denkbar. Nichts ist mehr so, wie es vor der Wahl war. Doch es gibt einige Konstanten, die das weitere Vorgehen der Kommunalpolitik wesentlich beeinflussen. So ist beispielsweise klar, dass die neue Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Montag, dem 02. Mai 2011 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentritt. Daran gibt es nichts zu rütteln, denn der Gesetzgeber schreibt vor, in welchem Zeitrahmen nach der Wahl diese Konstituierung stattzufinden hat und was dabei inhaltlich zu geschehen hat. Dazu später mehr. Eine weitere Konstante hat der Wähler dahingehend geschaffen, dass der alte auch der neue Bürgermeister ist und Roland Kern heißt. Es ist demokratisch legitim, dies gut zu finden – oder eben auch nicht. Die Meinung des Verfassers dieser Zeilen dazu dürfte wenig überraschen, aber gehört jetzt nicht hierher. Weitere Konstanten sind z.B. dass ein Magistrat gewählt werden muss, dass eine oder ein Stadtverordnetenvorsteher/-in gewählt werden muss und dass Rödermark für die neue fünfjährige Legislaturperiode eine „Regierung“ mit Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung braucht. Da keine Partei allein über eine absolute Mehrheit (20 Stimmen) verfügt, wird es unumgänglich sein, dass sich eine Koalition findet und bildet. Und genau diese Frage beschäftigt aktuell die Führungsriegen der Rödermärker Kommunalpolitik.

Denkbare Mehrheiten
Auf Basis des Wahlergebnisses vom 27.03. sind folgende Koalitionskonstellationen zum Erreichen der Mehrheit realistisch denkbar (nicht abschließend, Reihenfolge unsortiert und ohne Wertung):

„Regierung“ Opposition
Parteien             Sitze
CDU + SPD             22
CDU + AL/Grüne        29
CDU + FDP + FW        20
AL/Grüne + SPD + FDP  21
AL/Grüne + SPD + FW   21
AL/Grüne + FDP + FW   17
SPD + FDP + FW        10
AL/Grüne + SPD        19
CDU + FW              18
CDU + FDP             18
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Weitere Konstellationen sind zwar denkbar (z.B. „Schwampel“ CDU-SPD-FDP oder „Jamaika“ CDU-AL/Grüne-FDP) aber aufgrund der Sitzverteilung eher unwahrscheinlich.

Sondierungsgespräche
Jede Partei wird in der Woche nach der Wahl im Rahmen einer Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung eine Wahlnachlese vorgenommen und zugleich ein Verhandlungsteam eingesetzt haben, welches nun die Sondierungsgespräche mit potenziellen Koalitionspartnern aufnimmt. Hier gibt es ein paar ungeschriebene Regeln. So lädt z.B. immer der größere Sondierungspartner den kleineren zum Gespräch und eröffnet auch die Runde. Auch ist es demokratischer Brauch, dass alle potentiellen Partner ergebnisoffen miteinander sprechen – unabhängig davon, wie viel Chancen der jeweiligen Konstellation intern eingeräumt werden. Nachdem alle Parteien zuerst einmal alleine miteinander gesprochen haben, wird sich nach parteiinterner Analyse der Sondierungsgespräche dahingehend festgelegt, welche Konstellation am sinnvollsten, verlässlichsten, stabilsten und inhaltlich tragfähigsten erscheint und – nicht zu vergessen – auch hinsichtlich der handelnden Personen erfolgversprechend erscheint. Dieser Weg wird dann zeitnah weiter beschritten. Entweder setzen sich gleich alle Beteiligten gemeinsam an den Verhandlungstisch oder es gibt nochmal eine kleine Runde separater Vorgespräche.

Koalitionsverhandlungen
Sobald klar ist in welche Richtung die Koalitionsreise geht, beginnen die Koalitionsverhandlungen. Hierbei geht es sowohl um Inhalte (wo herrscht Konsens, wo gibt es abweichende Positionen, welche Themenschwerpunkte werden für die kommenden Jahre gesetzt, was ist nicht verhandelbar und was wird als „no go“ ausgeklammert?), um strukturelle Fragen (wie viele Fachausschüsse soll es geben, wie viele Mitglieder im ehrenamtlichen Magistrat sitzen, eventuelle Korrekturen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung) und natürlich auch um personelle Fragen (Stadtverordnetenvorsteher/-in, Ausschussvorsitze, Magistratsmitglieder, etc.). Am Ende dieser Verhandlungen steht dann der Koalitionsvertrag, welcher i.d.R. nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlungen der beteiligten Parteien durch Unterschrift der Parteivorsitzenden in Kraft tritt.

Konstituierende Sitzung
Am 02.05.2011 tritt sodann die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Da die neue Stadtverordnetenversammlung nach der Wahl noch keine/-n Vorsitzende/-n hat, lädt der Bürgermeister zur ersten Sitzung ein und eröffnet diese. Nach Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit ermittelt der Bürgermeister „das an Jahren älteste Mitglied“ der Stadtverordnetenversammlung und übergibt die Sitzungsleitung dann an den „Alterspräsidenten“. Dieser leitet die Sitzung bis zur Wahl der/des Vorsitzenden der Stadtverodnetenversammlung welche nun unmittelbar ansteht. Nachdem die Personalvorschläge aus der Mitte der Versammlung vorgetragen wurden, beginnt die eigentliche Wahl. Diese kann offen durch Akklamation stattfinden, was aber i.d.R. nicht passiert. Verlangt nur ein Mitglied der Stadtverodnetenversammlung geheime Wahl, so muss mittels Stimmzettel geheim gewählt werden. Erst mit dieser Wahl und der Annahme der Wahl durch die/den neu gewählte/-n Vorsitzenden hat sich die Stadtverordnetenversammlung konstituiert. Nach Feststellung des Wahlergebnisses und dessen Annahme durch die/den gewählte/-n übergibt der „Alterspräsident“ die Sitzungsleitung an die oder den neuen Stadtverodnetenvorsteher/-in. Danach werden die Stellvertreter der/des Vorsitzenden gewählt sowie die Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung. Letztes werden in aller Regel immer städtische Mitarbeiter und traditionell ist erster Schriftführer und rechte Hand der/des Vorsitzenden immer der Hauptamtsleiter. Danach gilt es, weitere Formalie abzuarbeiten. Es müssen Fachausschüsse gebildet (nur der Haut- und Finanzausschuss wird von der Gemeindeordnung gefordert – Zahl und Zuschnitt weiterer Ausschüsse obliegt allein der Stadtverordnetenversammlung), die Hauptsatzung eventuell geändert und über die Gültigkeit der Kommunalwahl Beschluss gefasst werden. Letzter wichtiger Punkt ist die Wahl und danach Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stadträte. Sachanträge sind zwar zulässig, aber unüblich im Rahmen der konstituierenden Sitzung. Die Sacharbeit beginnt in aller Regel nach der konstituierenden Sitzung und Klärung aller wesentlichen organisatorischen und personellen Fragen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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