
In Rödermark wird seit langem um die Einführung einer Vergnügungssteuer gerungen. Ein neuer Anlauf könnte für den Swingerclub „Oase“ zur Gefahr werden.
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Ein Kommentator bei OP-Online fand es sehr gut, dass eine Vergnügungssteuer in Rödermark geben wird. Allerdings muss man ihm den Zahn ziehen, dass diese auch für » Fastnachtsgelager bei den Vereinen, sinnlosen Veranstaltungen wie …. « zu zahlen ist.
Für das „Vergnügen“ wird nur für Gewerbebetriebe erhoben, die man im Allgemeinen in einem „Rotlichtvirtel“ vorfindet.
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Rödermark durchgeführten nachfolgenden Vergnügungen besonderer Art (Veranstaltungen):
1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art,
2. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen und Laufhäusern, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
3. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 2 genannten Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen;
4. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
– auch in Kabinen –
5. Sex- und Erotikmessen.
Siehe auch
» Satzung Vergnügungssteuer ab 1.3.2023
Wann kommt die Pferdesteuer?
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