Baugebiete. Seit wann in Arbeit?

IN ARBEIT

Bei dem Protest gegen die Gebührenerhöhung für die Kinderbetreuung wurde unter anderem festgehalten, dass durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in Rödermark die Einnahmen gesteigert werden könnten – und so die hohe Belastung der Eltern durch die Kosten der Kinderbetreuung reduziert werden könnte.

Zur Einleitung sei gesagt, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU bereits 2021 festgestellt hat, dass es in Rödermark an Gewerbegebieten mangelt.

Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zuwenig. Es reicht nicht, sich von Hemmnis zu Hemmnis zu hangeln. Wir müssen uns künftig besser anstrengen und bei diesem Thema mehr Mumm zeigen.
Quelle: Flächen- und Baupolitik in Rödermark

Warum, Herr Gensert, setzen Sie sich nicht energischer dafür ein (…künftig besser anstrengen…), die Verwaltung unter Druck zu setzen, damit endlich mit der Umsetzung des beschlossenen Antrags zur Entwicklung des Gewerbegebiets Germania Nord begonnen wird? Dies wäre zugleich die erste neu begonnene Gewerbeentwicklung unter Bürgermeister Rotter.


Oder hindert Sie womöglich der Koalitionsvertrag mit den Grünen an einem solchen Vorgehen? Falls dem so ist, tragen Sie durch Ihre Passivität zur Verhinderung neuer Einnahmequellen bei – und tragen mit Ihrer Fraktion nicht dazu bei, zukünftige Haushaltslagen zu verbessen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben längst erkannt, dass die aktuelle finanzielle Situation nicht allein durch fehlende Mittel Dritter oder durch die Kreisumlage erklärbar ist. Im Übrigen: Wie hoch ist der Betrag, den der Magistrat für die Erfüllung der Pflichtaufgaben ansetzt? Auf eine entsprechende Anfrage aus dem Mai liegt meines Wissens bis heute keine Antwort vor.

Bei den derzeit geplanten Flächen dürfte es sich auch – jedenfalls hört man Ähnliches im Ort – um Gebiete handeln, mit denen nach der Erschließung der Bedarf bestehender örtlicher Betriebe gedeckt werden soll.


Gewerbeentwicklung in Rödermark:
Hier eine Zusammenfassung (in Bearbeitung) aus den Anfängen und Stand 2025

Gewerbegebiet „Nördlich der Kapellenstraße /Schmoll)“

Noch zu Bürgermeister Roland Kern wurde das Baugebiet beschlossen und bereitgestellt.

Nach dem Umzug der Firma Schmoll in das neue Gewerbegebiet ist nicht mit einer Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen – es sei denn, es siedeln sich dort weitere Unternehmen an.

2017
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird der Bereich des beschlossenen Mischgebietes.
In Fortführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Projektplanung auf dem bisherigen sogenannten Paramount-Gelände soll das Gebiet nördlich der Kapellenstraße bis zum Rödermarkring, welches im regionalen Flächennutzungsplan als sogenannte Weißfläche dargestellt ist, für gewerbliche Nutzung vorgesehen und entwickelt werden. Die Entwicklung steht damit im Einklang mit den Möglichkeiten und Optionen, die der Flächennutzungsplan für die Stadt Rödermark bereithält. Eine zügige Realisierung ist daher durchaus möglich.
 
Durch die Entwicklung in diesem Plangebiet werden in größerem Umfang freie gewerbliche Flächen realisiert, die dringend benötigt werden.
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=4661&refresh=false

2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 05.09.2017 (CAL/0136/17) den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich „Kapellenstraße-Rödermarkring-Friedhof“ als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird der Bereich des beschlossenen Mischgebietes.
Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im Plangebiet sondern nach Möglichkeit in der grünen Mitte vollzogen.

Die Kompensation der Ausgleichsmaßnahmen für den Rödermarkring, die in dem Plangebiet vollzogen wurden, findet nach Möglichkeit ebenfalls in der Grünen Mitte statt.“
Der vorstehende Beschluss bezieht sich auf das nachfolgend dargestellte Gebiet.
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=4915&refresh=false


2016
Paramountpark, ehem. Tennishalle, Schöttler (links neben dem Friedhof)

Noch zu Bürgermeister Roland Kern wurde das Baugebiet beschlossen und bereitgestellt.

12.07.2016 Bürgermeister Kern erläutert und begründet die Vorlage. Nach den Redebeiträgen der Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen.
 
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3 – 7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.
Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=24119

2019
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 (VO/0017/19) die Grundstücksverfügungen im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH beschlossen.

Die Planungen für das Vorhaben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden immer konkreter. Dabei wurde ein höherer Flächenbedarf festgestellt. Dieser resultiert hauptsächlich aus der Tatsache, dass der Vorhabenträger auf eigener Fläche eine Wendeschleife mit ausreichendem Radius realisieren möchte, um eine nicht gewollte Nutzung des Weges entlang des Friedhofs auszuschließen. Weiterhin werden noch Flächen für oberirdische Stellplätze und Eingrünungsmaßnahmen benötigt.
https://www.rm-news.de/2019/Vorvertrag_Baugebiet_Friedhof.pdf

2024
Vorvertrag gekündigt. Was zulässig ist, im weiteren Text.
Gemäß § 7 kann die Stadt von diesem Vertrag zurücktreten, da der Vorhabenträger die entsprechenden Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt hat. Die Stadt würde dadurch ihre Zustimmung zu dem Antrag des Vorhabenträgers resp. zu dessen Bauvorhaben zurückziehen. Die Grundlage für den Aufstellungsbeschluss vom 19.02.2019 wäre hiermit hinfällig geworden. Der Aufstellungsbeschluss würde dadurch aufgehoben. Hierdurch bestünde das durch den (alten) Bebauungsplan A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ begründete Baurecht weiterhin fort. Dieser setzt auf dem Großteil der Fläche ein „Sondergebiet, das der Erholung dient“ fest. Zulässig sind Tennishallen sowie Eissporthallen sowie dazugehörige Einrichtungen. Auf der Restfläche sind ausschließlich gewerbliche Nutzungen zulässig, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind (z.B. Steinmetzbetrieb, Schulbedarf).
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7029&refresh=false


2023
Hainchesbuckel

Das Gewerbegebiet Hainchesbuckel ist seit dem vergangenen Jahrhundert in Arbeit.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 15,5 Hektar großes Gebiet (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über Kapellenstraße) nördlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets „Seewald“ bzw. westlich der Messenhäuser Straße. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets gemäß § 9 und § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.
 
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B31 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Messenhausen, Flur 1, Flurstücke 119/1, 119/4, 120/1, 146 (tlw.), 147/1 (tlw.), 159 (tlw.), 167 (tlw.), Flur 2 Flurstücke 1 bis 3, 4/1, 4/2, 5 bis 20, 22 bis 29, 30/1, 30/2, 31 bis 33, 34/1, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/1, 37/1, 122 bis 124, Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstücke 245/3 sowie 273/1 (tlw.).
Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6649&refresh=false&TOLFDNR=34220

2024
Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags
„Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt.
Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt:

„Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist. (Hervorhebung durch den Admin)

Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.
https://www.rm-news.de/AM/2024/26_06_2024_Niederschrift_BUSE.pdf


Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Gaswerk
Perlite

Eine Antwort auf „Baugebiete. Seit wann in Arbeit?“

  1. Der Artikel beschreibt die Identifikation von Herrn Rotter mit seinen Aufgaben.
    Muss der Fraktionsvorsitzende erinnern das sich Herr Rotter um Gewerbeansiedlung kümmert?
    Hier ist nicht nur Stillstand, hier herrscht Rückschritt.
    König Ludwig von Bayern kümmerte sich um den Bau von Schlössern, statt um sein Volk. König Rotter um das aufhübschen von akzeptablen Parks und Plätzen, statt um die wichtigen Belange der Bürger unserer schönen Stadt.
    Bei allen wichtigen Themen muss eine Bürgerinitiative tätig werden, deren Arbeit aber noch schlecht gemacht wird, selbst aber nicht in der Lage Lösungen anzubieten.
    Change-Management, Fehlanzeige.
    Im weiter so, den Karren mit Vollgas an die Wand fahren.😡
    Bei schwieriger See, steht der Kommandant auf der Brücke und schafft mit Handeln Vertrauen bei seiner Mannschaft. Er steht mit dem 1.Offizier als erster neben der Rettungsinsel und jammert.
    Ab August, bietet er einen neuen Kurs bei der VHS-Rödermark an:
    Jammern für Anfänger und Fortgeschrittene.
    Erfolgreich die Schuld bei anderen suchen. Mimimimi😡
    Wird kaum Teilnehmer finden.😎
    Daher:
    Kommunalwahl 2026 – Chance für den Weg zum Fortschritt.


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