Stadtverordnetenversammlung. StaVO 13.02.2013

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung StaVO 13.02.2013
 
UPDATE 15.02.2013 14:00h
Lesen Sie diesen Artikel: Rödermark. Bürgerbegehren zulässig?
 
Rödermark geht unter den kommunalen Rettungsschirm. So wurde es gestern mit Stimmen der CDU, AL/Die Grünen und FWR beschlossen. SPD (Grund) und FDP (Grund) stimmten gegen eine Teilnahme. Am 15.02.2013 müssen die Verträge unterzeichnet werden.
 
Wenn man nun anfängt, auf die Fraktionen einzuschlagen, die gegen den Schutzschirm/Rettungsschirm sind, lesen Sie einmal diesen Artikel . Übrigens, ich persönlich halte die Teilnahme unter den Schutzschirm/Rettungsschirm zu schlüpfen sinnvoll für Rödermark. Man muss es aber auch so sehen. Dadurch wird nicht ein einziger Euro am eigentlichen Schuldenberg getilgt. Wir als Bürger haben weiterhin den gleichen Schuldenstand.
 
Es wird auch nach Willen der Stadtverordnetenversammlung weiterhin einen HAUPTAMTLICHEN ersten Stadtrat geben. Gegen diesen Beschluss stimmten die SPD, FDP und FWR.
 
Zu dem ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtrat.
Natürlich wehren sich die gewählten hauptamtlichen Amtsinhaber (Bürgermeister und erster Stadtrat) vehement gegen eine Änderung der seit knapp 40 Jahren funktionierenden Einrichtung. Man kann ja wohl auch kaum erwarten, dass der jetzige Stadtrat in einer Rede hinsichtlich geplanter Einsparungen seinen seit 12 Jahren ausgeführten Job infrage stellt. Der Bürgermeister kann sich natürlich auch nicht darüber freuen, einen für 6 Jahre fest angestellten Mitarbeiter zu verlieren und sich damit zusätzlicher Arbeit aufzuhalsen.
 
Der Bürgermeister hat sich auf dieses Thema für diesen Abend (juristisch) gut vorbereitet und zog in der Debatte seinen (vermeintlich) Joker. Natürlich ist dem Bürgermeister bekannt, sollten sich die Stadtverordneten NICHT gegen einen ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtverordneten entschieden, werden die Oppositionsparteien einen Bürgerentscheid herbeiführen. Der Bürgermeister wollte wohl anhand eines Urteils (VGH 8 TG 1067/04) der Opposition klarmachen; den Bürgerentscheid könnt ihr (SPD, FDP und FWR) vergessen.
 
Ich fand es schon sehr merkwürdig, dass ein Bürgermeister (also kein Fraktionsmitglied) die Opposition damit in der Öffentlichkeit kalt erwischen wollte. Ich hätte es für anständig gehalten, die Oppositionsparteien VOR der Stadtverordnetenversammlung über seine Gedanken und Bedenken zu einem Bürgerbegehren zu informieren. So wie es gelaufen ist, war aus meiner Sicht sehr schlechter Stil.
 
Zunächst erschienen seine Erklärungen (wie auch viele seiner anderen) auch schlüssig zu sein. Nach Durchlesen (nicht studieren) des erwähnten Urteils sind jedoch Zweifel angebracht. Der Fall ist anders gelagert, kann aber grob aus Grundlage für ein Bürgerbegehren in Rödermark herangezogen werden.
 
Runtergebrochen
Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Eine solche Änderung kann zunächst nur die Stadtverordnetenversammlung beantragen. Wird dieser Antrag umgesetzt, kann man gegen diesen Beschluss innerhalb einer sechsachtwöchigen Sperrfrist z.B. ein Bürgerbegehren starten. Danach ist die Hauptsatzung wie in Stein gemeißelt. Nur eine Stadtverordnetenversammlung kann wieder eine Änderung herbeiführen. Hat man in einem Ort immer die gleichen Mehrheitsverhältnisse, wird wohl kaum eine Änderung in der Hauptsatzung beantragt, die einen Posten eines Fraktionsmitglieds/Parteimitglieds betrifft.

So weit, so gut. Aus dem vom Bürgermeister zitierten Urteil

[…]4. Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1, 2. HS HGO kann die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens unabhängig von einer erneuten sachlichen Befassung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung allenfalls dann wieder eröffnet werden, wenn sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse so unvorhersehbar und grundlegend geändert haben und dadurch eine so völlig neue Sachlage entstanden ist, dass ein früherer Beschluss der Gemeindevertretung nicht mehr als eine von deren Willen getragene Regelung des sich nunmehr völlig verändert darstellenden Problembereichs angesehen werden kann, so dass es sich bei einem Bürgerbegehren über diesen neuen Regelungsgegenstand deshalb nicht mehr um ein kassatorisches, sondern um ein initiierendes Bürgerbegehren handelt.[…]

[…]5. Die bloße Verschlechterung der gemeindlichen Haushaltslage stellt für einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung über die Beigeordnetenzahl in der Regel keine solche unvorhersehbare und grundlegende Veränderung der Entscheidungsgrundlagen dar.[…]

[…]Die Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1 HGO werde von der Antragsgegnerin zu weit ausgelegt. Deren Ziel könne es nicht sein, Beschlüsse der StaVO nach Ablauf von sechs Wochen auf immer und ewig einer Änderung
durch Bürgerbegehren und -ent-scheid zu entziehen. Bürgerbegehren seien nämlich gemäß § 8 b Abs. 1 HGO auf wichtige Angelegenheiten der Gemeinde beschränkt, über die im Regelfall die Gemeindevertretung zu beschließen habe.
Folglich ließen sich zu den meisten Bürgerbegehren auch Beschlüsse der Gemeindevertretung konstruieren. Aber selbst bei einem gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung gerichteten Bürgerbegehren stehe die Ausschlussfrist nicht entgegen, wenn diesem Beschluss durch Veränderung der Rahmenbedingungen sozusagen die Geschäftsgrundlage entzogen sei.[…]Hervorhebungen durch den Autor.
Quelle: Hier

Kassatorisch: Ein Beschluss wird wieder rückgängig gemacht und ist an Fristen gebunden.
Initiierendes: kann jederzeit und ohne Beachtung von Fristen durchgeführt werden.
 
Was von kompetenter Stelle zu überprüfen ist, wäre: Aus Punkt 4) der Satz

[…]allenfalls dann wieder eröffnet werden, wenn sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse so unvorhersehbar und grundlegend
geändert haben[..]

Der Schutzschirm dürfte hier als Argument für »entscheidungserheblichen« auf den Prüfstand. Die drastisch veränderte finanzielle Situation der Stadt Rödermark stellt ein wichtiges Argument für ein Bürgerbegehren dar. Das Land Hessen hat die sehr schlechte finanzielle Lage der Stadt Rödermark mit der Möglichkeit zum Schutzschirmbeitritt beurkundet. Die unverhältnismäßig (Bürger/Stadt) großen Belastungen der Bürger durch Steuer-/ und Gebührenerhöhung in 2013 (ca. 1,8 Mio.) und die noch folgenden gravierenden Einschnitte bis 2018 sind Tatsachen, die vom Bürger bei der letzten Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl) nicht zu erkennen waren.
 
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt Rödermark 2018 die Ziele verfehlen wird und weiterhin einen NICHT ausgeglichenen Haushalt vorweisen wird.
 
Hätte man zu diesem Zeitpunkt die katastrophale Schieflage (wie erst jetzt durch den Stadtrat in aller Deutlichkeit [auch erstmalig 2012 mit dem bürgerverständlichen Haushalt] kommuniziert) wären die Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament evtl. nicht CDU/AL-Die Grünen und der Weg für einen ehrenamtlichen ersten Stadtrat durch Stadtverordnetenbeschluss möglich.
 
Der Eindruck, es handelt sich bei dem Bürgerbegehren um ein parteipolitisches Gerangel, muss man weit von sich weisen. Alleine die direkten Kosten (800.000) Euro sowie Pensionsansprüche (überweist die Stadt nach WZ-Informationen monatlich rund 2600 Euro Pension an den 47-jährigen Juristen.) sind in einer Schutzschirmgemeinde eine PFLICHT zur Einsparung auch in den oberen Etagen der Verwaltung. Da aber gerade die Mehrheit im Stadtparlament KEINE Diskussion über die von Ihren Parteimitgliedern besetzten Positionen aufkommen lässt, kann sich der Bürger nur mit einem Bürgerbegehren wehren.
 
Ebenso der Satz in Absatz 5) » Die bloße Verschlechterung [..] « steht etwas von dem Grundsatzbeschluss, die Beigeordnetenzahl zu senken. Davon kann in Rödermark NICHT die Rede sein. Ebenso steht dort » in der Regel «
 
Es muss geklärt werden
Kassatorisch oder initiierendes Bürgerbegehren.
 
Immer betonte Herkulesarbeit
Vom Bürgermeister wird immer wieder die geleistete Arbeit als Herkulesarbeit bezeichnet. Gut, ich kann nicht beurteilen, welche Maßstäbe angesetzt werden. Als Bürger merke ich allerdings sehr wenig davon. Was sichtbar wird, könnte die Spitze des Eisbergs sein. Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro eine Herkulesaufgabe? Quatsch. Das ist die Erhöhung der Steuern und Gebühren. Der Aufwand dürfte bei max. 1 Tag liegen, überschaubar sein. Alle weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind in einer Liste aufgeführt, noch nicht umgesetzt, aber austauschbar. Das wird alleine schon dadurch klar, weil der Erste Stadtrat zur nächsten Erhöhung der Grundsteuer B bemerkt; nur wenn andere Maßnahmen nicht greifen oder umsetzbar sind, wird die Grundsteuer nochmals erhöht.
 
Was nicht gelungen ist.
Von der Koalition wurde versucht, die absolute Notwendigkeit eines HAUPTAMTLICHEN Stadtrates zu begründen. Eine Büttenrede von Herrn Sturm (die mit der fiktiven Flugreise) verfehlte total das doch so ernste Thema. Das Stück „Die Leiden des jungen ehrenamtlichen Stadtrates“ hörte man schon öfters und wurde dadurch nicht besser. Evtl. war der Vortragende einfach mit der selbstauferlegten Doppelbelastung überfordert.
 
Auch der Versuch von Herrn Weiland, die Verwaltung mit einem Unternehmen in der freien Wirtschaft zu vergleichen, schlug mehr als fehl.
 
Was gegen einen hauptamtlichen Stadtrat spricht
Auszug aus der Rede bei der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2013. von Manfred Rädlein, FWR

Benötigen wir also einen hauptamtlichen 1. Stadtrat??
Warum ja
Politischer Vorteil für die CDU
Wahrung der hierarchischen Reihenfolge der Ämter
Vermittlung zwischen der Verwaltung und Politik
Unterstützung bei der Herkulesaufgabe „Kommunaler Rettungsschirm“
Benötigter Zeitaufwand
Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
Warum nein
Kosteneinsparung in 5 Jahren, ca. 800 000 – 1 000 000 Euro
Das entspricht der Einsparung von ca. 4 Stellen in 5 Jahren.
Vermittlung zwischen der Verwaltung und Politik ist bestens gewährleistet.
Unterstützung bei der Herkulesaufgabe „Kommunaler Rettungsschirm“ seitens des Magistrats kann organisiert werden.
Kein Ausschreibungsverfahren wäre nötig, welches übrigens nicht geplant ist.
Viele Aufgaben können durch Neuorganisation des Magistrats und den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms geleistet werden.
Der kommunale Schutzschirm schränkt die Handlungsfähigkeit des Magistrats ein und gewährleistet die Einhaltung des Entschuldungsfondfahrplans.
Rödermarks Finanzabteilung ist ein zuverlässiger Fachbereich zur Unterstützung des Magistrats.
Der neu organisierte, ehrenamtliche Magistrat hat mehr Spielraum für Unterstützung.
Weitere Argumente gegen einen neuen hauptamtlichen Stadtrat:
Trotz eines 1. Stadtrats wurden in den letzten Jahren keine echten Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.
 
Trotz eines 1. Stadtrats mussten Personalkosten, die 2012 konsolidiert wurden in 2013 wieder eingestellt werden. (War leider nicht möglich, so der Magistrat).
 
Trotz eines 1. Stadtrats schneidet Rödermark im interkommunalen Vergleich zum Mittelwert und unteren Quartil, schlechter ab.
 
Trotz eines 1. Stadtrats und hervorragender Konjunktur in Deutschland hinkt Rödermark bei Steuereinnahmen im Kreis Offenbach seit Jahren hinterher.
 
Trotz eines 1. Stadtrats hat sich das Badehaus Rödermarks zu einem Millionengrab entwickelt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats ist aus einem 24 000 Euro Schillerhaus ein sechsstelliger Kostenblock geworden.
 
Trotz eines 1. Stadtrats wurde ein Geister – Stadtbus in Rödermark eingeführt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats haben sich Käufe, wie z. Beispiel der Bahnhof in Ober – Roden zu kostenträchtigen Problemfällen entwickelt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats hat sich das jährliche Defizit Rödermarks bis heute stetig vergrößert.
 
Trotz eines 1. Stadtrats sind die Schulden Rödermarks bis Ende 2012 auf sage und schreibe
über 70 Millionen Euro angewachsen.
usw., usw., usw.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dafür benötigen wir keinen neuen 1. hauptamtlichen Stadtrat.
ERGO und FAZIT:
Die FWR Rödermark sehen deshalb keine Notwendigkeit für eine neuen hauptamtlichen 1. Stadtrat. Wir sind vielmehr der Meinung, dass bei diesem harten Konsolidierungskurs bis 2018 die alten Zöpfe abgeschnitten werden müssen.
 
Neue, kreative und innovative Konzepte müssen her. Im Zeitalter des Internets ändern sich Dinge sehr schnell. Das geschieht auch in der Politik. Wir sind zwar die Entscheidungsträger, die Bürger jedoch der Souverän. Wir werden dem Antrag der KOA nicht zustimmen und hoffen auf deren Vernunft. Wir wollen keine parteipolitische Listenwahl mehr für ein solch kostspieliges Amt. Wir wollen die Wahl dem Bürger überlassen und uns dessen Votum beugen
Quelle: Manfred Rädlein, Freie Wähler Rödermark. (Original liegt mir vor)

 
Bahnhofsvorplatz und PR-Anlage am Bahnhof Rödermark
Der Bürgermeister bemerkte bei der StaVO am 13.02.2013: „Ich habe den Eindruck, wir leben auf einer Altlast.
 
Es ist schon bemerkenswert, wie unser Bürgermeister den Bürgern das VERSENKEN von 225.000,00 Euro verkaufen will. Natürlich haben die Verantwortlichen mal wieder keine Schuld.
 
Der Bürgermeister erwähnte in seinen ausschweifenden Ausführungen sinngemäß » Rödermark hat sehr viele Flächen mit Bodenbelastung. » Als echter Bub aus Ober-Roden muss er die Verhältnisse am Bahnhof von Ober-Roden schon seit seiner Kindheit kennen. Ich, der 1969 zum ersten Mal nach Ober-Roden gekommen bin, verwundert es überhaupt nicht, hier (Bahnhof Ober-Roden) einen belasteten Boden vorzufinden. Alles andere ist BLAUÄUGIG.
 
Herr Kern hat auch erwähnt, sich nicht auf Bodengutachten der Bahn zu verlassen, sondern hat auch noch Gutachten im Auftrag der Stadt erstellen lassen. So wie der BM erklärte, gab es keinen Hinweis auf Bodenbelastung. Entweder taugen die Gutachten nichts oder man hat an der falschen Stelle/Tiefe die Proben entnommen.
 
Also gab es weder für die Stadt noch für die Bahn einen Grund, den Passus »Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren. Punkt Ö10« Jedenfalls hätte ich, der 1969 das erste Mal nach Rödermark gekommen bin, so einen Passus NIE STREICHEN LASSEN. Ich hätte dann nach meinem Gewissen grob fahrlässig gehandelt.
 
Es war auch in einem Ausschuss die Rede davon »sonst hätten wir das DOPPELTE bezahlt (400.000,00 * 2 = 800.000). Plötzlich war das DOPPELTE 600.000,00 Euro. So wird mit 200.000,00 der Bürger rumgeschmissen.
Als grandioser Verhandlungserfolg wird uns die Passage

Seitens der DB AG wurde gleichzeitig erklärt, dass im Gegenzug dafür allerdings auf die Aufnahme einer Mehrerlösklausel verzichtet wird. Außerdem erklärte sich die DB AG bereit die Fälligkeit der Zahlung des Kaufpreises bis auf den 30.06.2007 zu verschieben.
Quelle bgb.roedermark.de (über Textrecherche)

verkauft. (Erfolg? Herr Gensert und der Versuch einer Erklärung)
 
Applaus, Applaus, Applaus. Was soll dieser Hinweis oder Passus. Hat man JEMALS vorgehabt, das erworbene Grundstück (abgesehen von der Empfangshalle Bahnhof Ober-Roden) zu verkaufen? Wurde nicht erst wieder gestern auf der STAVO von der von Beginn an geplanten PR-Anlage gesprochen?
 
Eine Bemerkung in einem Nebensatz vom Bürgermeister
Die Frage, ist der Bahnhof Ober-Roden jetzt verkauft, wurde vom Bürgermeister verneint. Man ist aber bei der Vertragsgestaltung sehr weit. Erst heute, 13.02.2013, hatte man mit dem Investor ein sehr intensives Gespräch. Jetzt kommt die ausschmückende Bemerkung: (so in etwa) Es wurde über einen » Behindertengerechten Zugang zum Empfangsgebäude gesprochen «
Wenn ich Investor wäre, würde ich wie folgt argumentieren: » Ihr seid ja gerade dabei, den Vorplatz völlig neu zu gestalten. Was wäre es denn für ein Aufwand, einen LKW mehr zu ordern, um den Vorplatz ebenerdig mit dem Eingang MEINES Bahnhofs zu gestalten. Die paar Euro müssen doch drin sein, Herr Verkäufer. « Bin ja mal gespannt, ob die Bürger auch dafür zu zahlen haben. Wenn ja, bin ich auf die Erklärung gespannt.
 
Siehe auch
» Der einsame Häuptling? Roland Kern fürchtet ein Marterpfahl-Szenario im Rathaus
» Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
» Rödermark Haushalts/- und Finanzausschuss
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Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)