Kostendeckungsgrad

Rödermark. Kostendeckungsgrad

Besucht man die Ausschüsse oder die Stadtverordnetenversammlung, wird man öfters den Begriff „Kostendeckungsgrad“ hören. Mit dieser %-Zahl wird (in unserm Fall hier) zum Ausdruck gebracht, welchen %-Satz die Bürger von den tatsächlichen Kosten tragen.

Nehmen wir einmal an, die Ausstellung eines Personalausweises kostet der Stadt 100,00 Euro. Der Bürger bezahlt aber nur 60,00 Euro. Damit ist der Kostendeckungsgrad 60%.

Hat die Stadt den Haushalt erstellt, muss dieser dem Regierungspräsidenten (RP) in Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Stadt Rödermark hat das Ende Februar gemacht. Der RP achtet bei bestimmten Aufgaben genau auf den Kostendeckungsgrad. Übrigens, bei Städten, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, wird der Haushalt nicht vom RP, sondern vom Landrat geprüft/genehmigt.

Bei einem Haushalt ist strikt darauf zu achten, dass z.B. bei Wasser, Abwasser, Abfall und Straßenreinigung die Gebühren die Kosten decken (Kostendeckungsgrad 100%). Ist dies nicht der Fall, kann der Haushalt abgelehnt werden.

Der RP wird auch Haushalte, die einen zu niedrigen Hebesatz bei der Gewerbesteuer haben, nicht genehmigen. Haushalte ohne einen Straßenbeitrag sind, so jedenfalls wurde mir berichtet, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Was das für die Stadt Rödermark bedeutet, kann man nur erahnen. Hat man zusagen müssen, eine solche noch in 2014 zu beschließen? Oder gibt es da noch Schlupfloch, um „grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“ zu umgehen?

Was nicht angesprochen wurde, ist der Deckungsbeitrag im Bereich Kinder. Und hier berichtetet der Bürgermeister am 21.03.2014 „Es ist nicht erkennbar, dass ein bestimmter Kostendeckungsgrad vorgegeben wird“ (sinngem.)

Diese Aussage ist zunächst eine Entwarnung für höhere Gebühren im Bereich Kinder.

Als Planungssicherheit für die Eltern wurde Anfang 2014 eine Erhöhung von 3% in jedem Jahr (bis 2019) beschlossen. Aber wie wirkt sich eine solche Erhöhung auf den Kostendeckungsgrad aus? Trägt dieser Elternbeitrag überhaupt dazu bei, um die riesige Last der Kosten (10,7 Mio.) ein wenig zu senken?

Der Kostendeckungsgrad durch die Kindergartengebühren beträgt, laut einer Rechnung der Freien Wähler, zurzeit 14,2%. Von den Gesamtkosten, ca. 10,7 Mio. Euro, tragen die Eltern ca. 1,5 Mio. In einem Antrag der Freien Wähler wird darauf gedrängt, die Gebühren nicht wie beschlossen jährlich (bis 2019) um 3% zu steigern, sondern bis 2019 einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen.

Der Kostendeckungsgrad von 14,2% wird durch die beschlossene Anhebung der Gebühren (3% jährlich bis 2019) NICHT dazu beitragen, den Kostendeckungsgrad anzuheben. Ganz im Gegenteil, der Kostendeckungsbeitrag wird sinken weil in Zukunft mit höheren Kosten als geplant zu rechnen ist. So jedenfalls die Freien Wähler.

Gestern wurde im Ausschuss die beschlossene Variante der Variante der Freien Wähler gegenübergestellt. Wenn mir dieses Zahlenwerk vorliegt, werde ich das natürlich veröffentlichen.

Der Antrag der Freien Wähler wurde zunächst zu weiteren Diskussionen zurückgestellt und ist damit nicht mehr Bestandteil der kommenden (1.4.2014) Stadtverordnetenversammlung. In jedem Fall wird diese Diskussion aber bei den Beratungen zum Haushalt 2015 eine Rolle spielen.

 
Siehe auch
» Steigerung Kostendeckungsgrad um 0,42%


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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