Grundsteuer B.

Grundsteuer B. Jeder, der bebauten Grundbesitz hat, zahlt Grundsteuer. Wie viel? Das wird über den Hebesatz bestimmt, der von der Stadt festgesetzt wird..

Siehe auch Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung.

Die Steuerberechnung erfordert drei Rechengänge
Für die Berechnung der Grundsteuer sind drei Rechengänge erforderlich. Zunächst setzt das Finanzamt den Einheitswert fest. Dann berechnet es den Steuermessbetrag. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an und setzt den Steuerbetrag durch Bescheid fest.

So lautet die Grundsteuerformel
(Einheitswert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag) x Hebesatz = Grundsteuer

Steuermessbetrag:
Für jedes Grundstück berechnet das Finanzamt zunächst den steuerlichen Einheitswert. Maßgebend dafür sind die Vorschriften im Bewertungsgesetz.
Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag, indem es den Einheitswert mit der Steuermesszahl vervielfältigt. Wie hoch die Steuermesszahl ist, steht in §§ 14 und 15 GrStG.

§ 15 GrStG:
„(1) Die Steuermesszahl beträgt 3,5 vom Tausend.
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuermesszahl.
1. für Einfamilienhäuser im Sinne des § 75 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes mit Ausnahme des Wohnungseigentums und des Wohnungserbbaurechts einschließlich des damit belasteten Grundstücks 2,6 vom Tausend für die ersten 38.346,89 Euro des Einheitswerts oder seines steuerpflichtigen Teils und 3,5 vom Tausend für den Rest des Einheitswerts oder seines steuerpflichtigen Teils;
2. für Zweifamilienhäuser im Sinne des § 75 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes 3,1 vom Tausend.“

Gem. § 27 GrStG wird die Grundsteuer jährlich neu festgesetzt.

Beispiel für eine Eigentumswohnung, die Grundsteuer (B):

Beispiel bei einem Hebesatz von 290%
Einheitswert der Eigentumswohnung 10.000 EUR
Steuermesszahl 3,5%
Steuermessbetrag (3,5 Promille von 10.000 EUR) 35 EUR
Jetzt kommt der von der Stadt festgelegte Hebesatz.
Hebesatz (Grundsteuer B) 290 %
Jahresgrundsteuer (Berechnung: 35 EUR x 2,90 ) 101,50 EUR

Beispiel bei einem Hebesatz von 330%
Einheitswert der Eigentumswohnung 10.000 EUR
Steuermesszahl 3,5 v.T. (Zweifamilienhaus 3,1 v.T.
Steuermessbetrag (3,5 v.T [Zweifamilienhaus 3.1 v.T.] von 10.000 EUR) 35 EUR
Jetzt kommt der von der Stadt festgelegte Hebesatz.
Hebesatz (Grundsteuer B) 330 %
Jahresgrundsteuer (Berechnung: 35 EUR x 3,30 ) 115,50 EUR

Der Haushaltsansatz 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Nach einer Milchmädchenrechnung (mehr kann ich durch fehlende Angaben nicht machen) würde der Stadt Rödermark bei einer Absenkung der Grundsteuer auf das alte Niveau (290%) Mindereinnahmen von ca. 400.000 Euro haben.
 


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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